Protokoll der Sitzung vom 25.01.2005

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Das ist meines Wissens nicht bekannt.Wir haben Recherchen in einer Datenbank vorgenommen, in der kein ent

sprechender Eintrag zu finden war.Wir sind gerne bereit, weiteren Hinweisen nachzugehen, wenn Sie die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Frau Lautenschläger, anknüpfend an das, was Sie gesagt haben, möchte ich Sie fragen, wie es kommt, dass in der Ausgabe 74 vom März 2004 der „Hessischen Seniorenblätter“, herausgegeben vom Hessischen Sozialministerium, eine ganzseitige Anzeige dieser Firma geschaltet ist, in der sie für dieses Produkt wirbt. Presserechtlich dafür verantwortlich ist Frau Petra Müller-Klepper.

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Schulz-Asche, ich habe eben darauf hingewiesen, dass wir geprüft haben, ob etwas Spezielles im Zusammenhang mit diesem Produkt vorliegt. Sie wissen, dass Werbeanzeigen grundsätzlich so aufgegeben werden. Es kommt jeweils darauf an, ob es sich um ein Medizinprodukt handelt oder nicht. Wenn es kein Medizinprodukt ist, kommt es allein darauf an, ob es, aufgrund seiner vom Hersteller beigelegten Produktbeschreibung, gegebenenfalls auch aufgrund seiner Bewerbung, unter das Medizinproduktegesetz fällt oder unter ein anderes.

Zusatzfrage, Herr Abg. Spies.

Frau Ministerin, können wir davon ausgehen, dass die Landesregierung, da in von ihr mitzuverantwortenden Druckerzeugnissen für ein solches Produkt geworben wird, über hinreichende Voraussetzungen verfügt, um dieses Produkt einer Überprüfung zuzuführen und uns gelegentlich davon in Kenntnis zu setzen?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Herr Abg. Spies, möglicherweise wurde eine Anzeige des Herstellers veröffentlicht. Das nehme ich gern zur Kenntnis.Aber grundsätzlich können wir so etwas aufgrund der Herstellerangaben überprüfen. Das werden wir machen – wie immer in solchen Fällen.Wenn es Möglichkeiten gibt, dagegen vorzugehen, werden wir uns das, wie immer bei Medizinprodukten, vornehmen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie uns nicht schon im Vorfeld darauf hinweisen. Dann kann unsere Fachabteilung sofort prüfen, ob es möglich ist, dagegen vorzugehen.

(Beifall bei der CDU)

Letzte Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Frau Lautenschläger, angesichts der Tatsache, dass dies die größte und umfassendste Anzeige in den „Hessischen Seniorenblättern“ ist, frage ich Sie noch einmal:Wie können Sie sich erklären, dass Ihre Fachabteilungen offensichtlich nicht in der Lage waren, sich diese Information zu beschaffen? Uns hat eine einfache Internetrecherche im März 2004,also vor dem Einbringen dieser mündlichen Frage, gereicht, um zumindest den schwer wiegenden Bedenken der Verbraucherzentrale auf den Grund gehen zu können.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wenn so etwas an uns herangetragen wird, recherchieren wir das in der Datenbank für Medizinprodukte. In der Datenbank für Medizinprodukte waren keine Angaben über dieses Produkt vorhanden. Daher konnten dort auch keine Hinweise gefunden werden.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann hätten Sie die Anzeige nicht zulassen dürfen!)

Herr Abgeordneter, auf diesen Zwischenruf – –

Frau Kollegin Lautenschläger, Sie haben jetzt leider nicht die Möglichkeit, auf Zwischenrufe von Abgeordneten zu antworten. – Ich rufe Frage 324 auf. Frau Abg. Sorge, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich frage die Landesregierung:

Wann plant sie, nachlaufende Studiengebühren und Studienkredite nach einem Einheitsmodell in Hessen einzuführen, auf das sich laut Presseberichten alle unionsregierten Länder bereits vor der Verkündung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum gebührenfreien Erststudium festgelegt haben sollen?

Herr Staatsminister Corts.

Frau Abg. Sorge, wenn Sie die Frage schriftlich so eingereicht haben, wie Sie sie eben verlesen haben – ich habe Sie nicht genau verstanden,daher gehe ich davon aus,dass es so war –, halte ich Folgendes fest: Liebe Frau Sorge, für Sie scheint heute festzustehen, dass die Bundesregierung morgen beim Bundesverfassungsgericht unterliegen wird. Für diese Einschätzung spricht zwar vieles. Die Hessische Landesregierung wird jedoch aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht diesem Urteil, das voraussichtlich auch hinsichtlich seiner Details von großer Bedeutung sein wird, nicht mit öffentlichen Erklärungen, Spekulationen und Willensbekundungen vorgreifen.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsminister Corts.

Die Landesregierung nimmt die in die öffentliche Diskussion einfließenden Vorschläge zur Studien- und Bildungsfinanzierung zur Kenntnis, beteiligt sich selbstverständlich auch an dem Dialog mit den B-Ländern und schenkt dabei den Vorstellungen der Länder, die als Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten, besondere Aufmerksamkeit.

Falls die gegenwärtige Regelung des HRG aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich keinen Bestand hat, wird die Landesregierung zunächst untersuchen,welcher Regelungsspielraum auf der Grundlage der Gerichtsentscheidung und der Hessischen Verfassung besteht.

Sie wird auch die Entwicklung in anderen Bundesländern in ihre Erwägung einbeziehen bzw. einbeziehen müssen. Daraus folgt auch,dass Hessen keine forcierende Haltung bei der Einführung allgemeiner Studiengebühren einnehmen wird.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Wagner, FDP.

Herr Minister, ist Ihnen die Haltung der bisherigen Justizminister des Landes Hessen – die verschiedenen Regierungen angehörten – bekannt, wonach die Bestimmung der Hessischen Verfassung, die die Schulgeldfreiheit festlegt, nicht nur für die Schulen, sondern auch für die Hochschulen gilt?

Herr Staatsminister Corts.

Ja, sie ist mir bekannt. Es gibt auch andere Auffassungen. Aber über all das sollte man sprechen und nachdenken, wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefallen ist.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Sorge.

Herr Corts,ich frage Sie noch einmal:Presseberichten war zu entnehmen, dass sich bereits in der letzten Woche alle unionsregierten Länder auf ein Einheitsmodell für Studiengebühren bzw. nachlaufende Studiengebühren geeinigt haben. Da es laut diesen Presseberichten in der letzten Woche verabschiedet werden sollte, frage ich Sie:

Plant die Hessische Landesregierung, dieses Einheitsmodell auch in Hessen einzuführen?

Herr Staatsminister Corts.

In der vergangenen Woche lag ein Papier vor. Das sollte am vergangenen Montag diskutiert – nicht beschlossen – werden. Aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen – Nebel – fiel diese Sitzung sozusagen ins Wasser. Um es deutlich zu machen: Die Sitzung hat ohne hessische Beteiligung stattgefunden. Deswegen konnte dieses Papier auch nicht mit den Stimmen der Hessen verabschiedet werden. Aber das wäre auch nicht geschehen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Regierung im Nebel! – Heiterkeit)

Das Papier ist eine Diskussionsgrundlage. Ich wiederhole: Wir werden das nach der Bekanntgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zunächst überprüfen und es uns insbesondere unter den spezifisch hessischen Gesichtspunkten anschauen.

Zusatzfrage, Herr Dr. Jürgens.

Herr Staatsminister, ich möchte nachfragen, ob sich der Respekt der Landesregierung vor den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nur auf künftige Entscheidungen bezieht oder auch auf bereits vorliegende Entscheidungen, z. B. zur DNA-Analyse?

Herr Staatsminister Corts.

Es tut mir Leid, ich habe Ihre Frage akustisch nicht verstanden. Sie ist nicht angekommen.

(Minister Karlheinz Weimar: Inhaltlich war das be- deutungslos! – Gegenruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ha, ha, ha! – Weitere Zurufe)

Herr Staatsminister Weimar, ich darf Sie bitten.

(Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren,Sie sollten erst dazwischenrufen, wenn Sie den Sachverhalt kennen. Zu Ihrer Information: Anders als im alten Plenarsaal hat der Minister den Vorteil,dass er hier zugleich als Minister und als Abgeordneter sitzt. Das ist ein Problem der Sitzordnung, das gebe ich gern zu.Wenn er sich äußert, ruft er als Abgeordneter dazwischen.

(Fortgesetzte Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Aber er hat mir signalisiert, dass er sich zwei Jahre lang diszipliniert verhalten möchte.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht im Protokoll!)

Das habe ich nur gesagt; das ist nicht bestätigt. – Herr Dr. Jürgens, bitte schön.

Ich hoffe, dass ich jetzt zu verstehen bin. – Herr Staatsminister, Sie haben Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht geäußert. Ich wollte nachfragen, ob sich der Respekt der Landesregierung nur auf künftige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder auch auf solche bezieht, die es bereits in der Vergangenheit gefällt hat. Dabei geht es z. B. um die Entscheidung zur DNA-Analyse, aber auch um andere.