Protokoll der Sitzung vom 25.01.2005

Ich hoffe, dass ich jetzt zu verstehen bin. – Herr Staatsminister, Sie haben Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht geäußert. Ich wollte nachfragen, ob sich der Respekt der Landesregierung nur auf künftige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder auch auf solche bezieht, die es bereits in der Vergangenheit gefällt hat. Dabei geht es z. B. um die Entscheidung zur DNA-Analyse, aber auch um andere.

Herr Staatsminister Corts.

Herr Abg. Dr. Jürgens, Ihre Kollegin Frau Sorge hat mich hier und heute zu dem Thema Studiengebühren gefragt. Zu diesem Thema habe ich mich zu äußern,und dazu habe ich mich auch geäußert.

Frage 325, Frau Abg. Lannert, CDU.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Auswirkungen könnte die von Hans Eichel geplante Umschichtung von ERP-Mitteln in die Bundeskasse auf den hessischen Mittelstand haben?

Herr Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Frau Abgeordnete, die Hessische Landesregierung sieht die von Bundesfinanzminister Eichel geplante Übertragung des ERP-Sondervermögens auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau unter Einbehaltung einer so genannten Effizienzdividende von 2 Milliarden c zur Haushaltsfinanzierung des Bundes wegen der Auswirkungen auf die Förderung des hessischen Mittelstands, insbesondere des Handwerks, mit Sorge.

Ich habe deshalb auf der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder im Dezember 2004 eine Initiative eingebracht, die zum Ziel hatte, einen einstimmigen Beschluss gegen diese Pläne herbeizuführen.Ausschlaggebend für die einhellige Ablehnung dieser Vorschläge war neben den un

geklärten völker- und verfassungsrechtlichen Aspekten der Übertragung die Sorge, dass die bisherigen ERP-Programme eine wesentlich höhere Förderintensität und eine wesentlich stärkere Fokussierung auf Mittelstand und Handwerk aufweisen als die von der KfW refinanzierten Programme. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat deshalb Verständnis für die Befürchtung der Wirtschaftsverbände, dass nach einer Übertragung des ERP-Sondervermögens auf die KfW auch die dort herrschende Förderphilosophie über kurz oder lang übernommen wird.

Die Auswirkungen auf den hessischen Mittelstand liegen auf der Hand. Mit 2 Milliarden c weniger ERP-Vermögen sind auch unter Berücksichtigung der bisher nicht belegten so genannten Effizienzdividende die Erträge tendenziell geringer. Dadurch ist das damit mobilisierbare Fördervolumen oder die Förderintensität, also der Vorteil für die geförderten Unternehmen,geringer.Hiervon wäre gerade das hessische Handwerk betroffen, da es in besonderem Maße durch ERP-Kredite statt durch normale KfW-Darlehen gefördert wird.

Die Quote liegt bei 16 % im Unterschied zu 6 %. Die Bewertung für 2003 ist sehr interessant – die Zahlen für 2004 liegen noch nicht vor –: Es wurden 697 ERP-Kredite mit einem Kreditvolumen von 104,6 Millionen c für 191,5 Millionen c Investitionen ausgelegt, 640 Kredite mit 44,4 Millionen c Kreditvolumen für 143,8 Millionen c Investitionen entfielen davon auf Existenzgründungsfinanzierungen.

Zwischenzeitlich hat unser Beschluss zu einem Teilerfolg geführt. Die Bundesregierung verfolgt nicht mehr ihre ursprünglich geplante Übertragung des ERP-Vermögens an die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie möchte aber dabei bleiben, 2 Milliarden c Effizienzvorteil für die Finanzierung des Bundeshaushalts abzuzwacken.Auch das verdient unsere Kritik.Wir werden weiterhin dagegen Widerstand leisten.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich rufe die Frage 326 auf. Herr Abg.Williges.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Effekte erwartet sie aus der Anhebung der Grenze für die freihändige Vergabe von Bauaufträgen von bisher 10.000 c auf nunmehr 25.000 Ä?

Herr Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Herr Abgeordneter, diese Regelung entspricht auch einem starken Bedürfnis des hessischen Handwerks. Es erwartet, dass künftig die Vergabegeschäfte bei öffentlichen Beschaffungsstellen in Hessen vereinfacht und beschleunigt werden und vor allem wirtschaftlicher gestaltet werden können. Die festgelegte Freigrenze gibt der Vergabe

stelle Sicherheit, bis zu welchem Auftragswert ein formloses Verfahren möglich ist, ohne dass eine der Voraussetzungen nach dem Vergaberecht weitergehend nachgewiesen werden muss. Dadurch können auch Impulse für eine Verbesserung der Chancen für regionale Auftragsvergaben ungeschadet regulärer Vergabeverfahren gegeben werden.

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Frau Waschke.

Herr Minister, auf wessen Initiative erfolgte diese Erhöhung der Grenze für die freihändige Vergabe?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Ich kann dazu wiederholen, was ich gerade gesagt habe: Zum einen war es eine Initiative des hessischen Handwerks, es liegen auch schriftliche Vorschläge vor. Zum Zweiten handelt es sich um eine Erkenntnis aus meinem Haus. Die Umsetzung ist aus unserer Sicht sinnvoll und wird voll unterstützt.

Vielen Dank. – Dann rufe ich die Frage 327 auf. Abg. Milde.

Ich frage die Landesregierung:

Was unternimmt sie, um die Qualität der hessischen Innenstädte nachhaltig zu verbessern?

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das fragen wir uns auch!)

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Herr Abgeordneter, das Land unterstützt die Städte und Gemeinden bei der qualitativen Verbesserung der Innenstädte durch folgende Programme: zum einen die Förderung der Stadterneuerung in Innenstädten im Rahmen des Programms „Stadtsanierung“, dem Landesprogramm „Einfache Stadterneuerung“ und nunmehr auch im Programm „Stadtumbau West“, einem Gemeinschaftsprogramm von Bund und Ländern.

Im Rahmen des Programms „Stadtsanierung“ haben wir die Mittel im Jahr 2004 auf 14,9 Millionen c nahezu verdoppelt – und das in diesen schwierigen Haushaltszeiten. Insgesamt konnten mit diesen Mitteln 44 Städten und Ge

meinden Zuwendungsbescheide über 50 Maßnahmen übermittelt werden.

Mit dem Programm „Einfache Stadterneuerung“, das dankenswerterweise weitergeführt werden kann, weil Sie es hier im Landtag so beschlossen haben, fördern wir die städtebauliche Erneuerung von Wohngebieten und Stadtkernen. Hier konnten im Jahr 2004 2,5 Millionen c bewilligt werden. Wir wissen, dass gerade aus diesem Programm ein hoher Schneeball- oder Multiplikatoreffekt entsteht.

Für das neue Programm „Stadtumbau West“ stehen jährlich 6 Millionen c zur Verfügung. Wir haben dieses Programm in drei Modellstädten, nämlich in Kassel, in Bensheim und in Eschwege, gestartet. Zuvor waren fünf hessische Gemeinden beteiligt, nämlich im Schwalm-EderKreis bei einem Modellprojekt, das diesem Programm vorausgelaufen ist, dem Zweckverband Schwalm-Eder West. Involviert waren die Städte Borken, Neuental, Wabern, Jesberg und Bad Zwesten. Mit diesen Mitteln sollen die Städte in die Lage versetzt werden, sich schon frühzeitig auf Strukturveränderungen einzustellen, vor allem auf solche Veränderungen, die aus den demographischen Daten resultieren.

Weiterhin übernehmen wir, das ist der vierte Punkt, die Moderation des Stadtmarketings im Rahmen der Initiative „Ab in die Mitte! Die Innenstadtoffensive Hessen“, die im Jahr 2005 zum dritten Mal durchgeführt wird.

Schließlich begleiten wir neuerdings auch, in diesem Jahr modellhaft beginnend, Business Improvement Districts, BID. Dabei geht es vor allem darum, privates Engagement in der Stadtentwicklung zu gewinnen und Standortgemeinschaften zu schaffen, in denen vor allem in den Innenstädten nicht nur die Geschäftsbetreiber, sondern auch die Immobilieneigentümer in dieses Konzept eingebunden werden. Wir glauben, dass dies ein wichtiges Modell ist, das wir im Landtag auch noch weiter begleiten werden.

Keine Zusatzfrage – Dann rufe ich die Frage 328 des Kollegen Kaufmann auf.

Ich frage die Landesregierung:

Ist ihr bekannt, ob und gegen welche der folgenden Direktkandidaten in Landrats-, Ober- und Bürgermeisterwahlkämpfen, die der CDU angehören, Kasseckert, Lewandowski, Grimm, Heer, von der Malsburg, Röttger, Bennemann sowie Mock, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften laufen?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister der Justiz.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte diese Frage wie folgt: Dem Hessischen Ministerium der Justiz liegen keine Erkenntnisse

über laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften gegen die genannten Personen vor.

Zusatzfrage, Herr Abg. Kaufmann.

Herr Staatsminister, kann ich daraus schließen, weil es sich bei solchen Verfahren um Berichtssachen handeln würde, dass Sie damit aussagen, dass keine Verfahren durchgeführt werden?

Herr Staatsminister Dr.Wagner.

Ich finde, das will ich hier am Rande einmal sagen, diese Zusatzfrage etwas ungewöhnlich.

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe Ihnen klar und deutlich gesagt, dass es keine Ermittlungsverfahren gibt. Ich habe selbstverständlich, wie bei allen Bürgern dieses Staates, auch bei dem Abg. Kaufmann keine seherischen Fähigkeiten, ob es künftig Ermittlungsverfahren gegen irgendeinen Bürger dieses Staates geben wird.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Ich rufe die Frage 329 auf. Herr Abg. Heidel.