Protokoll der Sitzung vom 11.10.2005

Ich stelle die Frage, ob die Tatsache, dass die Landesregierung mit dazu beigetragen hat, dass der Gesetzentwurf des Bundestages im Bundesrat gescheitert ist und jetzt wegen Diskontinuität mindestens ein Jahr lang nichts passiert, darin begründet liegt, dass Sie Ihre Politik eher an dem Grundsatz festmachen: „Ein gelöstes politisches Problem ist ein verloren gegangenes politisches Thema“?

Herr Minister Dr.Wagner.

Erstens. Ihre Ausgangsfeststellung ist sehr zurückhaltend formuliert. Die Hessische Landesregierung war nicht an einer entsprechenden Bundesratsinitiative beteiligt, sondern sie hat sie selbst unternommen und hat auch federführend daran mitgewirkt. Das will ich ausdrücklich sagen.

(Zuruf des Abg. Frank Gotthardt (CDU))

Zweitens. Allerdings hat der Bundesrat dann heftig kritisiert, dass die viel zu spät von der rot-grünen Bundestagsmehrheit eingeleitete Gesetzesinitiative die Opfer nicht vollständig schützt. Das ist ein 70-prozentiger Opferschutz im Vergleich zu unserem 100-prozentigen Opferschutz.Es lag also daran – das will ich klar und deutlich sagen –, dass erstens die damalige rot-grüne Bundesregierung zu diesem Thema zum Jagen getragen werden musste und zweitens dann verspätet, kurz vor den Bundestagswahlen,mit einem unzulänglichen Gesetzentwurf aufgewartet hat.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und deswegen 0 % statt 70 %? – Frank Gotthardt (CDU):Wer hat denn Neuwahlen beantragt?)

Ich rufe jetzt die Frage 485 auf. Das ist die letzte Frage für heute. Frau Kollegin Apel.

Ich frage die Landesregierung:

Hat nach Auffassung der Landesregierung die neue Vorsitzende der GRÜNEN-Bundestagsfraktion Renate Künast noch in ihrer zwischenzeitlich niedergelegten Funktion als Bundeslandwirtschaftsministerin in Verhandlungen mit der EU-Kommission sichergestellt, dass eine Teilzahlung der Betriebsprämie an die landwirtschaftlichen Betriebe im Dezember erfolgen kann?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg.Apel, bereits im Juni 2005 haben sich Vertreter der Agrarministerien der B-Länder, also der CDU-regierten Bundesländer, unter Teilnahme meines Staatssekretärs bei Frau EU-Kommissarin Fischer Boel für eine Teilzahlung der Betriebsprämien eingesetzt. Die Kommissarin hatte nach diesem Gespräch eine wohlwollende Prüfung zugesichert. Mit Schreiben vom 2. September 2005 hat auch Frau Bundesministerin a. D. Künast die Kommission um Zustimmung zu einer Teilzahlung der Betriebsprämie gebeten. Diese Bitte enthielt einen Verfahrensvorschlag über die Modalitäten der Teilzahlung für die Betriebsprämien im Dezember 2005.

Frau Kommissarin Fischer Boel hat in einem Antwortschreiben vom 4. Oktober 2005 Verständnis für das Anliegen geäußert, vermeiden zu wollen, dass Landwirte die wirtschaftlichen Folgen einer späteren Auszahlung einer Betriebsprämie tragen müssen. Sie hat erklärt, den praktischen Problemen bei der Einführung des Betriebsprämiensystems in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und die Mitgliedstaaten zu ermächtigen, die Auszahlung der Betriebsprämien im ersten Jahr der Durchführung des Betriebsprämiensystems in zwei Schritten vorzunehmen. Dabei hat die Kommissarin unterstrichen, dass diese erste Teilzahlung nur in Höhe der Beihilfefähigkeit und unter Ausschluss des Risikos, dass der noch zu ermittelnde Betrag der Gesamtzahlung niedriger wäre als die erste Teilzahlung, erfolgen könne. Insofern liege es in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, über den Prozentsatz der Zahlung, der im ersten Schritt gezahlt werden soll, zu entscheiden. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag wurde angekündigt.

Am vergangenen Freitag hat die Agrarministerkonferenz in Bielefeld noch einmal darauf hingewiesen, dass die Auszahlung eines Großteils der Betriebsprämie noch 2005 zur Sicherung der Liquiditätslage der deutschen Landwirte dringend erforderlich ist. Die Mitglieder des Ministeriums wurden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Kommission schnellstmöglich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Teilzeitzahlungen schafft. Die Länder waren sich dabei einig, dass eine Teilzahlung in Höhe von bis zu 80 % erfolgen soll, und haben erklärt, dazu die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Insofern hat die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin zumindest auf schriftlichem Wege ihr Bemühen um eine Regelung dieser Angelegenheit gezeigt.

Zusatzfrage, Frau Abg.Apel.

Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass dieses Bemühen der inzwischen als Fraktionsvorsitzende tätigen Renate Künast hinsichtlich der Planungssicherheit für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe sehr spät eingesetzt hat?

Herr Minister Dietzel.

Frau Abg. Apel, ich war davon ausgegangen, dass die Bundesregierung nach dem Beschluss, den wir im März dieses Jahres auf der Agrarministerkonferenz in Petersberg geschlossen haben, umgehend in Brüssel aktiv werde. Das hat sich so nicht bewahrheitet. Die erste Reaktion aus dem Ministerium war, wie ich gesagt habe, vom 2. September dieses Jahres, was meiner Meinung nach relativ spät ist.

Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde für heute geschlossen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 3 a auf:

Nachwahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten

Nach § 3 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung wählt der Landtag die Stellvertreterin oder den Stellvertreter des Präsidenten.Meine sehr geehrten Damen und Herren,Ihnen liegt mit der Drucks. 16/4511 ein Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Wahl in dem Fall einer Vizepräsidentin vor, nachdem Frau Kollegin Schönhut-Keil ausgeschieden ist. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, Frau Kollegin Sarah Sorge zur Vizepräsidentin des Hessischen Landtags zu wählen.

Die Wahl kann geheim oder, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen erfolgen. Ich frage Sie deshalb, ob der Wahl durch Handzeichen widersprochen wird.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Nein!)

Es widerspricht niemand. Das heißt, wir können offen abstimmen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ja!)

Herr Kollege Hahn, das ist ein ernster Vorgang. Mit dieser Bemerkung bitte ich Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie Frau Sarah Sorge zur Vizepräsidentin wählen möchten. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit stelle ich fest, dass Frau Abg. Sarah Sorge einstimmig zur Vizepräsidentin des Hessischen Landtags in der 16.Wahlperiode gewählt worden ist.

(Beifall)

Frau Kollegin Sorge, ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Präsident, ich bedanke mich und nehme die Wahl gerne an.

Dann gratuliere ich Ihnen. Herzlich willkommen im Präsidium und gute Verrichtung für den Rest der Legislaturperiode.

(Beifall – Der Präsident überreicht Abg. Sarah Sorge einen Blumenstrauß.)

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3 b:

Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds, eines stellvertretenden Mitglieds und eines weiteren stellvertretenden Mitglieds des Hauptausschusses

Wir verfahren nach § 6 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung. Zu Beginn der Legislaturperiode haben wir 15 ordentliche und 15 stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses gewählt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, dass durch das Ausscheiden der Abg. Hinz und der Abg. Evelin Schönhut-Keil aus dem Landtag Nachwahlen in den Hauptausschuss erforderlich sind. Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 16/4512 schlägt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abg. Tarek Al-Wazir als ordentliches Mitglied, den Abg. Dr.Andreas Jürgens als stellvertretendes Mitglied und die Abg. Kordula Schulz-Asche als weiteres stellvertretendes Mitglied des Hauptausschusses zur Nachwahl vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Auch hier frage ich: Erhebt sich Widerspruch, offen abzustimmen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie diesen Wahlvorschlägen zustimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist das einstimmig beschlossen.

Ich stelle hiermit fest, dass die Betroffenen gewählt sind. Damit ist Herr Kollege Al-Wazir als ordentliches Mitglied des Hauptausschusses, Herr Kollege Dr. Jürgens als stellvertretendes Mitglied des Hauptausschusses und Frau Kollegin Kordula Schulz-Asche als weiteres stellvertretendes Mitglied des Hauptausschusses gewählt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3 c:

Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung

Nach Nr.5 der Satzung der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung wird für jede Legislaturperiode ein Kuratorium gebildet. Die Mitglieder des Kuratoriums bestehen aus neun Abgeordneten. Sie und ihre Stellvertreter werden vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Es gibt einen Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4513. Dieser liegt Ihnen vor.Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Wird der Wahl per Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Frau Abg. Hölldobler-Heumüller als ordentliches Mitglied und der Abg. Mathias Wagner als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung gewählt sind.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3 d:

Nachwahl eines Mitglieds der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk

Nach § 49 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes gehören der Landesanstalt für privaten Rundfunk fünf Abgeordnete des Landtags an. Gewählt wird nach dem System Hare/Niemeyer. Es gibt den Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4514, Herrn Abg. Dr.Andreas Jürgens als neues Mitglied in diese Ver

sammlung zu entsenden.Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Wenn sich kein Widerspruch erhebt, dann machen wir es per Handzeichen.– Das ist so.Wer dieser Wahl zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Abg. Dr. Jürgens als Mitglied der Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk gewählt.

Schließlich rufe ich Tagesordnungspunkt 3 e auf:

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds der Landespersonalkommission

Nach § 113 des Hessischen Beamtengesetzes wählt der Hessische Landtag sieben Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder für die Landespersonalkommission nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es gibt einen Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4515. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Gegen eine offene Abstimmung erhebt sich kein Widerspruch.– Wer dem Vorschlag zustimmen möchte,den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass die Wahl einstimmig erfolgt ist. Damit ist Frau Kollegin Erfurth als stellvertretendes Mitglied der Landespersonalkommission gewählt.