Protokoll der Sitzung vom 11.10.2005

Frage 480 wurde zurückgezogen.

Frage 481, Herr Abg. Lenz aus Hanau.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu, dass bei der Fußballweltmeisterschaft im kommenden Jahr in der Commerzbank-Arena in Frankfurt ausschließlich amerikanisches Anheuser-Bush-Dünnbier und Cola, jedoch kein Äppelwoi ausgeschenkt werden sollen, selbst nicht in der alkoholreduzierten Form des Gespritzten?

(Frank Gotthardt (CDU): Bei dem vielen Wasser, das durch das Dach läuft, wird das noch dünner!)

Herr Innenminister.

Herr Kollege Lenz, es ist in der Tat so und bedauerlich. Aber wahr ist:Es gibt nach Lage der Dinge kein deutsches Bier. Ich darf Sie darüber unterrichten, dass das Werberecht

(Unruhe)

wir bedauern das alle gemeinsam – ausschließlich bei der FIFA liegt. Die FIFA hat einen exklusiven Vermarktungsvertrag abgeschlossen, der auch den Getränkeausstoß bzw. den Getränkeausschank in den Stadien abschließend regelt. Dort ist es so, dass in der Tat mit Anheuser-Bush ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde. Nach allem, was wir zurzeit hören, könnte es sein – das muss ich mit aller Zurückhaltung sagen –, dass ähnlich wie beim Confed-Cup noch Bitburger Bier zum Ausschank gehören wird.Die Kundigen wissen,da gibt es Verbindungen.

Was die nicht alkoholischen Getränke angeht, gibt es einen Alleinvertretungsvertrag der FIFA mit der Firma Coca-Cola. Das regelt abschließend die Dinge. Da gibt es auch keinerlei Einflussmöglichkeiten.

Zur Entspannung darf ich darauf hinweisen: Diese Regeln gelten ausschließlich im Stadion. Alles, was es sonst noch drum herum gibt, kann mit den üblichen Getränken versehen werden. Bei den Veranstaltungen, die im Lande breit geplant werden, werden sicher Apfelwein und auch heimisches Bier zum Einsatz kommen.Wie gesagt,im Stadion sind die Dinge abschließend durch rechtliche Klärungen der FIFA erledigt.

Zusatzfrage, Herr Kollege Schmitt.

Ich frage die Landesregierung, ob sichergestellt ist, dass bis zur Fußballweltmeisterschaft die Dachkonstruktion funktioniert, nicht dass es dann noch in das Dünnbier hineinregnet. Dann wird es noch dünner.

(Heiterkeit)

Herr Innenminister.

Herr Kollege Schmitt, im Interesse unserer wahrscheinlich gemeinsamen Bemühungen um eine gute Partnerschaft über den Atlantik weise ich dieses Adjektiv „dünn“ zurück.

(Norbert Schmitt (SPD): Ich habe doch nur aufgegriffen, was der Kollege von der CDU gesagt hat!)

Zweitens.Wir geben uns größte Mühe.Ich lese das auch in der Zeitung. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Stadt Frankfurt am Main, dass die Betreibergesellschaft alles tut, um die Dinge jetzt so zu regeln, dass wir nicht mehr mit solchen Überraschungen leben müssen. Der letzte Stand war – man lernt täglich dazu –, dass die Computereinstellung für das Öffnen dieses Daches zu feingliedrig eingestellt war.

Wenn es denn so war – man hat mir versichert, man habe es jetzt gröber eingestellt –, dann müsste es eigentlich funktionieren. Spaß beiseite, es reicht jetzt mit den Peinlichkeiten. Es müsste sichergestellt werden, dass es in Zukunft klappt.

Frage 482, Herr Abg.Weinmeister.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Beginn der Erprobung des Bildungs- und Erziehungsplans verlaufen?

Frau Kultusministerin.

Herr Kollege Weinmeister, insgesamt kann festgestellt werden, dass in den bisherigen Veranstaltungen eine außerordentlich hohe Motivation und Bereitschaft zur Mitarbeit an der Erprobung des Bildungs- und Erziehungsplans und auch zu dessen Weiterentwicklung deutlich wurde und der Beginn der Erprobungsphase deswegen als positiv zu bewerten ist.

Am 12.09. fand eine erste Veranstaltung mit den Fachberaterinnen und Fachberatern statt, bei der diese auf ihre anstehende Begleitung der Tandems vorbereitet wurden. In der Auftaktveranstaltung am 27.09. kamen die Tandems des inneren Kreises und die Fachberaterinnen und Fachberater der Kindertagesstätten und Grundschulen erstmalig zusammen. Diese Auftaktveranstaltung bildete den Startschuss für die Erprobungsphase. Alle an dieser Weiterbildungsphase maßgeblich beteiligten Akteure waren anwesend.

Alle Tandems, also der innere wie der äußere Kreis, haben das Erprobungskonzept mit Zeitplan, Regionalkonferenzen und Ähnlichem sowie den um die Anhörungsergebnisse erweiterten Entwurf des Bildungs- und Erziehungsplans für die Erprobungsphase erhalten. Die Fachberaterinnen und Fachberater der Kindertagesstätten und Grundschulen begleiten und beraten die Tandems im Team. Sie übernehmen eine koordinierende Funktion insbesondere zur regionalen Netzwerkbildung. Sie werden fortwährend durch das Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung begleitet, beraten und auch geschult.

Frage 483, Frau Abg. Zeimetz-Lorz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist aus ihrer Sicht die Katastrophenschutzübung „Katex Hessen 2005“ am 1. Oktober verlaufen?

Herr Innenminister Bouffier.

Frau Kollegin, aus Sicht der Landesregierung ist diese Übung sehr erfolgreich verlaufen.Derzeit werden die einzelnen Übungsergebnisse noch nachbereitet.Aber so viel kann man schon sagen: Das Übungsziel ist voll erreicht worden. Es war die größte Übung, die es jemals in Hessen gab. Es hat noch nie eine solche Übung gegeben. Wir haben knapp 1.800 Beteiligte bei dieser Übung gehabt.

Ausgangspunkt waren zwei Überlegungen. Zum einen, was wir nicht üben, können wir im Ernstfall nicht beherrschen. Deshalb haben wir uns entschieden, eine solche Großübung mit all den damit verbundenen Komplikationen und Aufwendungen durchzuführen. Es war auch die Frage, was bei einem Massenanfall von Verletzten passiert.Das kann ein Unfall sein,das kann ein terroristischer Anschlag sein. Das ist ganz unterschiedlich. Wir sind von einer Situation ausgegangen, auf einen Schlag 250 bis 300 Verletzte zu haben, die in sehr qualifizierter Weise geborgen und behandelt werden müssen. Das ist in vollem Umfang gelungen.

Der zweite Punkt war: Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Katastrophenstab, Stadt Frankfurt, freiwilliger Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, Bundeswehr, Bundespolizei und sämtlichen Hilfsorganisationen? Dieses Zusammenspiel hat aus meiner Sicht vorzüglich geklappt. Das ist ein Nachweis der hohen Leistungsfähigkeit. Es ist auch ein Stück Beruhigung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, dass wir zum einen das üben, wovon wir hoffen, dass es nie eintritt, dass wir aber umgekehrt, wenn es eintritt, in der Lage sind, qualifiziert und in sehr kurzer Frist Hilfe zu leisten. Ich denke, das ist ein sehr gutes Ergebnis.

Wenn ich schon die Gelegenheit habe: Wir hatten einen außergewöhnlich hohen Anteil von ehrenamtlichen Freiwilligen, die im Katastrophenschutz arbeiten, auch bei dieser Übung. Ich möchte mich gerne vor dem Haus bei ihnen bedanken für den Einsatz bei der Übung, aber auch für das, was sie das ganze Jahr über für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger machen. Ich bedanke mich deshalb ausdrücklich bei all denen, die dort und anderswo ihre Pflicht tun.

(Beifall bei der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Frage 484, Herr Abg.Wintermeyer.

Ich frage die Landesregierung:

Ist die rechtliche Position der Opfer von Straftaten aus Sicht der Landesregierung verbesserungswürdig?

Herr Justizminister Dr.Wagner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schutz der Opfer von Straftaten ist ein vordringliches Ziel der Hessischen Landesregierung. Insbesondere die Opfer von Straftaten bedürfen der Aufmerksamkeit und des besonderen Schutzes des Rechtsstaates.

Opferschutz muss vor allem auf zwei Ebenen gewährleistet sein. Zum einen gilt es, die Position der Opfer im Strafverfahren selbst zu verbessern, zum anderen ist es ausgesprochen wichtig, die Betreuung von Opfern auch außerhalb des Strafprozesses sicherzustellen.

Mit der Unterstützung der Hessischen Landesregierung konnte am 1. September 2004 das Opferrechtsreformgesetz in Kraft treten. Das Gesetz verbessert deutlich die Rechtsposition des Verletzten durch eine Stärkung der Verfahrensrechte, eine Stärkung der Informationsrechte, eine verbesserte Information des Verletzten über seine Rechte, eine Reduzierung der Belastung des Zeugen, eine verbesserte Schadenswiedergutmachung und eine verstärkte Einbringung der Opferbelange in das Verfahren.

Mindestens genauso wichtig ist die Sicherstellung des Opferschutzes auf der Ebene der Opferberatung und Opferbetreuung außerhalb des Strafprozesses. Das zeigt der deutliche Zuwachs der Nachfrage von Hilfsangeboten der Opfer- und Zeugenhilfestellen in Hessen. Im Jahr 2004 berieten die Opferhilfevereine in 1.802 Fällen insgesamt 2.262 Personen. Pro Fall kam es hierbei zu durchschnittlich 5,7 Beratungskontakten. Im Vergleich zum Jahr 2003 sind die Fallzahlen damit stark angestiegen. Damals waren 1.443 Fälle und 1.904 Personen zu betreuen.

Die Beratung und Betreuung der Opfer und Zeugen sowie Angehörigen und Vertrauenspersonen durch die Beratungsstellen unterstützt die Landesregierung auch im Jahre 2005 mit Zuwendungen von insgesamt 612.000 c.

Zusatzfrage, Herr Kollege Axel Wintermeyer, CDU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage an die Landesregierung: Gehe ich recht in meiner Annahme, dass die Zuwendung für die hessischen Opferhilfevereine im Jahre 2005 in Höhe von 612.000 c, die Sie eben angesprochen haben, noch im Jahr 1998, dem letzten Jahr der rot-grünen Regierung, erheblich niedriger war?

Herr Minister Dr.Wagner:

Im Jahr 1998 wies der Haushaltsplan des Landes Hessen für die Unterstützung der Opferhilfevereine 410.000 c aus.

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Eigentlich war die Frage nach der rechtlichen Position der Opfer von Straftaten gestellt.Weil sie gestellt ist, erinnere ich daran, Herr Justizminister, dass wir uns lange über die Frage Stalking auseinander gesetzt haben.

Ich stelle die Frage, ob die Tatsache, dass die Landesregierung mit dazu beigetragen hat, dass der Gesetzentwurf des Bundestages im Bundesrat gescheitert ist und jetzt wegen Diskontinuität mindestens ein Jahr lang nichts passiert, darin begründet liegt, dass Sie Ihre Politik eher an dem Grundsatz festmachen: „Ein gelöstes politisches Problem ist ein verloren gegangenes politisches Thema“?