Protokoll der Sitzung vom 21.02.2006

Dies ist, was den Durchschnitt der Jahrgangsbreite betrifft, zutreffend.

Frage 552, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Ich frage die Landesregierung:

Wie teuer war die Broschüre „Vierter Familienbericht“, die das Sozialministerium jetzt vorgelegt hat?

Frau Sozialministerin Lautenschläger.

Die Hessische Landesregierung erfüllt mit der Vorlage des Familienberichts einen Beschluss des Hessischen Landtags vom 28. November 1990, Drucks. 12/7735. Die Federführung hat das Sozialministerium unter Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung. Daher lässt sich der Personalaufwand für die Erstellung des Berichts bei uns nicht im Einzelnen beziffern. In der Hausdruckerei des Sozialministeriums wurden 200 Exemplare des Berichts gedruckt. Die Kosten hierfür betrugen 1.268 €.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Frau Ministerin, aus welcher Haushaltsstelle des Sozialministeriums wurde das finanziert?

Frau Ministerin.

Das müsste von der Öffentlichkeitsarbeit mit abgedeckt sein; denn es handelt sich um eine Vorlage an den Landtag.Aber wir müssten im Detail klären, ob das unter einer Haushaltsstelle verbucht wird oder ob das über die normalen Sachkosten läuft.

Zusatzfrage, Frau Schulz-Asche.

Frau Ministerin, können Sie mir sagen, was der dritte Familienbericht gekostet hat?

Frau Ministerin.

Frau Kollegin, falls das zu Ihrer Erleuchtung beiträgt, werde ich Ihnen das für den dritten Familienbericht,der in ähnlich hoher Auflage gedruckt wurde, nachreichen.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Auf Heller und Pfennig genau!)

Vielen Dank. – Frage 553, Herr Kollege Wagner.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen werden in welchen Zeitabschnitten auf der Strecke Aschaffenburg – Darmstadt – Wiesbaden getroffen, um einen fahrplanmäßigen Betrieb ohne Zugausfälle und erhebliche Verspätungen zu sichern und die Schieneninfrastruktur in einen zeitgemäßen Zustand ohne zahlreiche Langsamfahrstellen zu versetzen?

Herr Verkehrsminister Dr. Rhiel.

Herr Abg. Wagner, die DB AG hat darauf hingewiesen, dass im letzten Jahr fünf Langsamfahrstellen beseitigt wurden und dass sechs weitere bis zum Juni 2006 beseitigt werden, um die Pünktlichkeit weiter zu stabilisieren. Darüber hinaus soll die Langsamfahrstelle bei Groß-Gerau durch einen Brückenneubau beseitigt werden. Mit einer Inbetriebnahme der neuen Brücke ist im nächsten Jahr zu rechnen. Zusätzlich wird geprüft, ob durch den vorgezogenen Einbau einer für den Neubau notwendigen Hilfsbrücke die Geschwindigkeit kurzfristig auf 90 km/h angehoben werden kann.

Danke schön. – Frage 554, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Ich frage die Landesregierung:

Bei welcher Haushaltsstelle im Einzelplan des Sozialministeriums sind die jährlichen 1 Million € für das Modellprojekt „Familienstadt hat Zukunft“ veranschlagt?

Frau Sozialministerin.

Frau Kollegin, die von Ihnen genannten 1 Million € sind nicht im Einzelplan 08, sondern im Einzelplan 17 – Allgemeine Finanzverwaltung – bei Kap. 17 32 Produkt Nr. 27 – Zuweisungen für Projekte in der Kinder- und Jugendhilfe, zur Schaffung von familien- und kinderfreundlichen Rahmenbedingungen sowie von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – veranschlagt.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass die Veranschlagung im Kommunalen Finanzausgleich – wie Sie gerade ausgeführt haben – zeigt, dass die Mittel den Kommunen zulasten der Schlüsselzuweisung zur Verfügung gestellt werden?

Frau Sozialministerin.

Frau Kollegin Schulz-Asche, für genau diese Projekte, die im Kommunalen Finanzausgleich veranschlagt sind, gab es schon immer Mittel, die für besondere Maßnahmen und auch für Modellprojekte landesweit eingesetzt wurden. Das hat eine landesweite Vorbildfunktion, damit auch in anderen Bereichen solche Projekte angestoßen werden können. Diese Verabredung ist seit langen Jahren gültig, und ich halte sie nach wie vor für vernünftig.

Zusatzfrage, Frau Schulz-Asche.

Frau Ministerin, können Sie mir sagen, wie hoch die Ausgaben für die Hessen-Agentur sind,die dieses Projekt wissenschaftlich begleitet?

Frau Ministerin.

Frau Kollegin, ich habe die Daten für die Hessen-Agentur im Moment nicht vorliegen. Insgesamt umfassen die Ausgaben diesen Zuschuss von 1 Million € pro Jahr,der so an

gelegt ist, dass wir tatsächlich eine wissenschaftliche Begleitung haben. Die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung sind einer der wichtigsten Faktoren, da bis heute viele Modelle unter dem Gesichtspunkt demographischer Wandel und Familie durchgeführt wurden, ohne dass eine wissenschaftliche Begleitung in diesem Rahmen stattgefunden hätte.

Frage 555, Herr Kollege Heidel.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung der Hegegemeinschaften nach hessischem Fischereirecht als Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Hegegemeinschaften nach hessischem Jagdrecht als privatrechtliche Vereinigungen?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Heidel, das Bundesjagdgesetzt gibt unter § 10a Abs. 1 vor, dass die Jagdausübungsberechtigten zum Zwecke der Hege des Wildes eine Hegegemeinschaft als privatrechtlichen Zusammenschluss bilden können. Den Ländern wird in § 10a Abs. 2 die Möglichkeit eingeräumt, rechtliche Grundlagen zu schaffen, um unter bestimmten Umständen die Bildung von Hegegemeinschaften durch die zuständige Behörde anzuordnen, wenn dies nicht auf freiwilliger Basis erfolgt, zur Hege des Wildes aber erforderlich ist. Dies wurde mit § 9 Abs. 2 des Hessischen Jagdgesetzes umgesetzt. Den Ländern wurde keine Ermächtigung eingeräumt, von der Rechtsform des privatrechtlichen Zusammenschlusses abzuweichen.

Die hessischen Hegegemeinschaften sind als eingetragener Vereine oder BGB-Gesellschaften organisiert. Aufgrund des vorbildlichen eigenverantwortlichen Handelns der hessischen Jagdausübungsberechtigten war eine Anordnung zur Bildung nach § 9 Abs. 2 des Hessischen Jagdgesetzes nicht erforderlich. Unter Zugrundelegung des Primats des privatrechtlichen Zusammenschlusses wäre sie auch nur schwer durchzusetzen.

Ein Bundesfischereigesetz ist nicht existent. Das Hessische Fischereigesetz legt fest, dass alle Fischereirechte an Fließgewässern, einschließlich aller damit in Verbindung stehenden, für den Fischwechsel nicht abgesperrten Wasserflächen eine Hegegemeinschaft bilden.Als Rechtsform ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgegeben, deren Bildung per Rechtsverordnung erfolgt. Damit wird der zur ordnungsgemäßen Hege erforderliche Zusammenschluss auf jeden Fall gewährleistet.

Zusatzfrage, Herr Abg. Heidel.

Herr Minister, wie ist die finanzielle Ausgestaltung der Hegegemeinschaft sowohl im Fischereirecht als auch im Jagdrecht?

Herr Minister.

Die Ausgestaltung ist, dass zum einen eine Umlage erhoben werden kann und dass zum anderen eine Jagd- und eine Fischereiabgabe zur Verfügung stehen, die diesen Hegegemeinschaften zukommen können.

Zusatzfrage, Herr Abg. Heidel.

Können Sie uns die Summen schriftlich mitteilen?

Herr Staatsminister.

Danke schön. – Frage 556, Frau Abg. Hartmann.

Ich frage die Landesregierung: