Aus welchen Gründen hält sie die Stadt Schlitz für die geeignete Bewerberin für den Ankauf der Schlitzer Kornbrennerei?
Herr Abg. Bender, die für die Verwaltung der hessischen Staatsdomänen zuständige Hessische Landgesellschaft HLG hat den Betrieb zur Veräußerung öffentlich ausgeboten. Das Ausbietungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bei der Bewertung der vorliegenden und der noch zu erwartenden Gebote ist die Erfüllung der in der Ausschreibung genannten Bedingungen – Erhalt des Betriebs,Übernahme des Personals,keine betriebsbedingten Kündigungen – von besonderer Bedeutung. Es soll verhindert werden, dass potenzielle Bewerber lediglich an der Marke „Schlitz“ interessiert sind und die Betriebsstätte schließen.
Wie beurteilt die Hessische Landesregierung den Ankauf durch die Stadt Schlitz bei Zugrundelegung von § 121 Abs. 1 bis 3 HGO?
Wenn ich vielleicht berichten darf: Wir haben öffentlich ausgeboten.18 Interessenten haben Interesse gezeigt.Sieben Bewerber haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Drei Bewerber haben konkrete Angebote abgegeben. Einer dieser drei Bewerber ist auch die Stadt Schlitz. Deswegen müssen wir im Augenblick diese Dinge auswerten.Das erfolgt in den nächsten Tagen.Hier hat die Frage der elf Beschäftigten Bedeutung, ob sie der Übernahme der Arbeitsverhältnisse durch den neuen Betriebsinhaber widersprechen oder nicht.Wir haben deshalb vor, eine Personalversammlung durchzuziehen. Die Frage, die Sie eben gestellt haben, werde ich, wenn ich sie nicht schon beantwortet habe, schriftlich beantworten.
Ich gehe davon aus, dass die Ausschreibung ohne Ausklammerung der Stadt Schlitz wegen Bedenken nach § 121 HGO weitergeht. Warum kann der Betrieb einer Schnapsbrennerei als Daseinsvorsorge, die keinem privaten Dritten übertragen werden kann, eingestuft werden?
Herr Abg. Bender, ich werde Ihnen diese Frage schriftlich beantworten, weil ich sie mündlich nicht beantworten kann.
Herr Staatsminister, vielleicht könnte der Innenminister, wenn er anwesend wäre, die Frage beantworten. § 121 HGO sieht vor, dass, wenn sich Kommunen wirtschaftlich betätigen, eine so genannte Marktanalyse gemacht werden soll. Hat diese Marktanalyse stattgefunden, und zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?
Trifft es zu, dass sie Kommunen – so auch den Lahn-DillKreis – aufgefordert hat, weitere Dezentralisierungen der Zulassung von Kraftfahrzeugen zurückzustellen oder ganz zu unterlassen?
Frau Abgeordnete, nein, das trifft nicht zu. Eine Aufforderung der Landesregierung an die Kommunen, eine weitere Dezentralisierung von Kraftfahrzeugzulassungen zurückzustellen oder ganz zu unterlassen, besteht nicht.
Herr Minister, ist es denkbar, dass eine nachgeordnete Behörde ein entsprechendes Begehren geäußert hat?
Wenn sich eine nachgeordnete Behörde überhaupt in diesem Sinne geäußert hat, dann in einer Zeit, als die „Eintreibung“ der Kfz-Steuer auf die Kfz-Zulassungsstellen übertragen wurde und man erst prüfen wollte, ob die zentralen Einheiten, sprich: die bei den Gemeinden, in ausreichender Weise in der Lage seien, dies durchzuführen. Das ist mir als Information bekannt. Aber diese Einschränkung ist aufgehoben.
Wie viele Unterrichtsstunden sind – nach Schulformen – an den Schulen im Landkreis Fulda und in der Stadt Fulda seit Beginn des Schuljahres ausgefallen?
Frau Abgeordnete, die Stundenpläne im Bereich Fulda – Landkreis und Stadt – decken die Stundentafel vollständig ab. Das zum ersten Teil.
Zum zweiten Teil muss ich Ihnen schon sagen, dass nach derzeitigem Stand die Abfrage an die 130 Schulen in Fulda nicht zumutbar ist, aber demnächst erreichbar sein wird. Die Einschätzung des Staatlichen Schulamtes ist, dass der nicht vorhergesehene Unterrichtsausfall deutlich unter 2 % liegt. Das ist weniger als gewöhnlich.
Teilen Sie meine Auffassung, wenn ich sage, 2 % Unterrichtsausfall sind keine 100 % Unterrichtsgarantie?
Frau Kollegin Waschke, ich will ausdrücklich festhalten, dass auch Sie wieder versuchen, den Begriff falsch zu interpretieren. Ich habe ausdrücklich gesagt: Die Stundenpläne decken die Stundentafel vollständig ab.– Das ist in der vorgefundenen Weise vor 1999 absolut nicht der Fall gewesen, sondern dort waren 10 % aus den Stundenplänen herausgestrichen worden.
Von den Stunden, die in den Stundenplänen vollständig abgebildet werden, fallen weniger als 2 % aus. Dies ist deutlich weniger, als mein Vorgänger seinerzeit in einer Stichprobe ermittelt hat.
Wird das Kultusministerium eine Ausnahmegenehmigung für die Mindestgrößen in der gymnasialen Oberstufe an der Adam-von-Trott-Schule in Sontra erteilen?
Herr Kollege Quanz,das Kultusministerium erteilt gemäß den vorherigen Absprachen eine bis zum 31.07.2007 befristete Ausnahmegenehmigung für die gymnasiale Oberstufe an der Adam-von-Trott-Schule in Sontra, um dem Schulträger und der Schule die Chance zu geben, durch geeignete Maßnahmen doch noch eine durchschnittliche Jahrgangsbreite von 50 Schülerinnen und Schülern zu erreichen. Diese Verabredung stammt vom Anfang des Jahres 2004, also noch vor dem In-Kraft-Treten des Schulgesetzes. Das bedeutet, dass auch zum Schuljahr 2006/2007 Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden können und der Fortbestand der gymnasialen Oberstufe zunächst gewährleistet ist.
Frau Ministerin, heißt das, dass rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2007/2008 alle drei Jahrgangsstufen jeweils mindestens 50 Schülerinnen und Schüler umfassen müssen?