Protokoll der Sitzung vom 21.02.2006

Frau Abg. Lannert, das nahezu zeitgleiche Auftreten des hoch pathogenen Influenzavirus vom Typ H5N1 bei Wildvögeln in Italien, Slowenien, Österreich und jetzt auch in Deutschland hat gezeigt, dass der Eintrag des Virus in die Wildvogelpopulation nicht vermeidbar ist. Jetzt gilt es, alle beschlossenen Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen, um einen Eintrag in Nutzgeflügelbestände zu vermeiden.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher mit einer Eilverordnung die bundesweite Aufstallung von Geflügel für den Zeitraum vom 17. Februar bis zum 30. April 2006 angeordnet. Das in Hessen bereits im Jahre 2005 durchgeführte Wildvogelmonitoring wird im Jahre 2006 fortgeführt und beinhaltet auch die Untersuchung von verendeten Wasservögeln.

Ich darf anmerken, dass wir im vergangenen Jahr etwa 1.000 Vögel untersucht haben, weil wir die Jäger aufgefordert haben, uns kranke und tote Vögel zu melden. Wir haben Kotproben genommen, die bei diesen 1.000 Vögeln negativ waren. Ab dem 1. Januar dieses Jahres haben wir knapp 300 Vögel einer Untersuchung unterzogen, bisher alle negativ. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind EU-weit einheitlich geregelt. Bei Feststellung von H5N1 bei einem Wildvogel werden eine Schutzzone im Umkreis von 3 km und eine Überwachungszone im Umkreis von 10 km um den Fundort eingerichtet. In diesen Zonen werden alle Geflügelhaltungen untersucht, und es gelten verstärkte Schutzmaßnahmen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Häusling.

Herr Minister, wie und von welcher Stelle aus koordinieren Sie die Bekämpfung der Seuche, falls sie in mehreren Landkreisen gleichzeitig auftritt?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Häusling, wir haben bereits im vergangenen Jahr Maßnahmenpläne für diesen Fall aufgelegt.Zunächst ist logischerweise die Kreisverwaltung und dort die Veterinärbehörde zuständig. Wir sind aber in der Lage, wenn

die Seuche ausbricht, d. h. der Krisenzustand oder der Katastrophenzustand ausbricht, beim Krisenzustand kreisübergreifend aktiv zu werden. Das können wir als Hessische Landesregierung anordnen. Im Katastrophenfall können wir sogar länderübergreifend aktiv werden,wie es im Augenblick in Mecklenburg-Vorpommern läuft, wo 250 Bundeswehrsoldaten eingesetzt werden.

Zusatzfrage, Herr Kollege Al-Wazir.

Herr Minister, hätten Sie es angesichts der Tatsache, dass die Vogelgrippe nicht nur in der EU, sondern inzwischen auch in Deutschland nachgewiesen ist, nicht für angemessener gehalten, dass die Landesregierung zu diesem Thema eine Regierungserklärung abgibt,statt eine Regierungserklärung mit dem Titel: „Raus aus der Wache, ran an den Täter – Sicherheit für Hessens Bürger“ anzumelden?

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Wir haben sie doch noch gar nicht! Was ist das für ein Quatsch!)

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Kollege Al-Wazir, ich denke, dass die Entscheidung richtig war, den Innenminister zu diesem Thema reden zu lassen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Frage 568, Herr Abg. Möller.

Ich frage die Landesregierung:

Ist es zutreffend,dass ökologische Produkte Anteile von bis zu 0,9 % gentechnisch veränderter Organismen enthalten dürfen?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Möller, bisher gibt es in der EU-Ökoverordnung noch keinen Grenzwert für gentechnisch veränderte Organismen. Im ökologischen Landbau dürfen GVO-Derivate nicht verwendet werden. Hiervon ausgenommen sind Tierarzneimittel. Die EU-Kommission möchte, dass Ökoerzeugnisse mit einem unbeabsichtigten Anteil von bis zu 0,9 % GVO als solche gekennzeichnet werden, d. h. dass die ökologischen Produkte – ebenso wie konventio

nelle Produkte – einen Anteil von bis zu 0,9 % gentechnisch veränderter Organismen enthalten dürfen, wenn es unbeabsichtigt und technisch unvermeidbar ist. Für Ökosaatgut soll allerdings ein strengerer Grenzwert festgelegt werden.

Ein allgemein schärferer GVO-Grenzwert für den ökologischen Landbau als für die konventionelle Landwirtschaft würde nach Meinung der Kommission die Ausdehnung des ökologischen Landbaus verhindern. Sollte in Hessen aktuell in einem Fall GVO in einem Ökoprodukt unter der oben genannten 0,9-%-Marke nachgewiesen werden, würde geprüft, ob diese Gehalte vermeidbar waren. Sollte dies der Fall sein, würde mithilfe der für die Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen zuständigen Behörde, des RP Gießen, künftig auf eine Reduzierung der Werte unterhalb der Nachweisgrenze hingearbeitet.

Zusatzfrage, Herr Kollege Häusling.

Herr Minister, können Sie dem geneigten Publikum erklären, wie GVO-Produkte in Bioprodukte kommen, wenn das im Bioanbau grundsätzlich verboten ist?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Häusling, Sie wissen genauso gut wie ich, dass wir unterschiedliche Verarbeitungswege im konventionellen Bereich und im ökologischen Bereich haben. Wenn nicht ausreichend gereinigt wird, kann es durchaus zu Vermischungen kommen, zum einen innerhalb der Maschine, aber auch innerhalb von Transporten. In der Regel wird der Anteil weniger als 0,9 % betragen. Es kann aber vorkommen, dass es hier zu Vermischungen der konventionellen und der Öko-Linie kommt.

Dann kommen wir zu Frage 569. Herr Abg.Wagner.

Ich frage die Landesregierung:

Aus welchem Grund soll das Verfahren bei der Vergabe von Anrechnungsstunden für den Bereich der Museums-, Archiv- und Gedenkstättenpädagogik geändert werden?

Frau Kultusministerin Wolff.

Herr Kollege Wagner, überhaupt nicht. Es gab Vorüberlegungen auf Referatsebene, in einigen Bereichen Anrechnungsstunden durch finanzielle Vergütung zu ersetzen. Diese sind jedoch nicht weiterverfolgt worden. Die engagierte Arbeit der Museums-, Archiv- und Gedenkstättenpädagogen wird weiter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vom Kultusministerium unterstützt.

(Beifall der Abg.Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Zusatzfrage, Herr Kollege Wagner.

Frau Ministerin, verstehe ich Sie richtig, dass entsprechende Schreiben Ihres Hauses an die Staatlichen Schulämter, in denen ein neues Verfahren vorgeschlagen wird, nichtig sind?

Frau Kultusministerin.

Herr Kollege Wagner, dieses Schreiben ist ausgesprochen missverstanden worden. Es ist nicht im Sinne dessen verstanden worden, was wir in diesem Bereich zu leisten in der Lage und bereit sind. Deswegen ist es nicht Gegenstand der Beratung.

Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Wagner.

Es bleibt also bei den bislang gewährten Anrechnungsstunden in vollem Unfang ohne jegliche Änderung?

Frau Kultusministerin.

Es wird auch im neuen Zuweisungserlass keine Reduktion geben.

Das war die Fragestunde,die wir in Ermangelung weiterer Fragen beenden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Regierungserklärung des Hessischen Ministers des Innern und für Sport betreffend „Raus aus der Wache, ran an den Täter – Sicherheit für Hessens Bürger“

Diesen Tagesordnungspunkt rufen wir gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 25:

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Schutzmann vor Ort – immense Steigerung des polizeilichen Services – Drucks. 16/5143 –

und mit Tagesordnungspunkt 28 auf:

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Einsatz der Bundeswehr als Polizeikräfte in Hessen – Drucks. 16/5150 –

Bevor ich dem Minister das Wort gebe, möchte ich Sie noch bitten, dem folgenden Antrag die Dringlichkeit zu bescheinigen: Dringlicher Antrag der Abg. Wagner (Darmstadt) , Posch (FDP) und Fraktion betreffend kein Ausbau der B 426 im Bereich Felsnase/Darmstadt-Eberstadt, Drucks. 16/5331. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 79. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion.

Zu der angekündigten Regierungserklärung hat Herr Staatsminister Bouffier das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Sicherheit ist ein Grundbedürfnis und ein Grundrecht der Bürger. Die Gewährleistung dieser Sicherheit ist eine Grundverpflichtung des Staates.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

So verstanden liegt es auf der Hand, dass die Gewährleistung der inneren Sicherheit und ihre ständige Verbesserung von Anfang an ein Schwerpunkt dieser Landesregierung gewesen sind. Das galt zunächst in Gemeinsamkeit mit den Kollegen der Freien Demokraten und gilt jetzt in alleiniger Verantwortung der Union.Wir können nach sieben Jahren eine, wie ich finde, sehr erfreuliche Bilanz ziehen: Hessen ist Stück für Stück sicherer geworden. Die Menschen leben in Hessen in einem sicheren Land.