Herr Staatsminister, darf ich aufgrund meiner Zusatzfrage von Ihnen hören, ob dieses etwas merkwürdige bituminöse Vorgehen bei der Baustelle deshalb gewählt wurde, um bei den Autofahrerinnen und -fahrern das Gefühl eines staufreien Hessens zu erzeugen, nachdem die Baumaßnahme endlich abgeschlossen war?
Herr Kollege Kaufmann, das kann ich nicht bestätigen. Aber ich habe gesagt, dass damals aufgrund einer AlkaliKieselsäure-Reaktion Schäden im Beton eintraten. Offensichtlich wurde dann die Entscheidung getroffen, nicht wieder eine Betonfahrbahn zu wählen, sondern eine bituminöse Überbauung vorzunehmen.
Es gibt einen Streit darüber, ob man Beton oder Bitumen nehmen soll. In diesem Fall haben sich die Leute zugunsten der Variante mit dem Bitumen entschieden.
Ich habe mich bemüht, nachzuvollziehen, warum das über einen längeren Zeitraum so gemacht worden ist. Ich sehe da kein fehlerhaftes Verhalten der Straßen- und Verkehrsverwaltung.
Wurde der einstimmige Beschluss des Landtags (Drucks. 16/5552) vom 9. Mai 2006 umgesetzt, wonach der systematische Aufbau eines flächendeckenden Netzes schulpsychologischer Dienste und die Sicherstellung einer fachpsychologischen Beratung der Schulen in Fragen der Gewaltprävention erforderlich sind?
Herr Abg.Wagner, die Fraktionen der CDU und der FDP haben folgenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2009 eingebracht: Es wird beantragt werden, 15 Stellen der Besoldungsgruppe A 13 nach Kap. 05 52 – 422 00 für Psychologieräte, Kennung 008, umzusetzen. – Das bedeutet, es soll für jedes Staatliche Schulamt eine zusätzliche Stelle für Schulpsychologen geben. Damit werden wir den einstimmigen Beschluss des Landtags vom 9. Mai 2006 umsetzen, wonach der systematische Aufbau eines flächendeckenden Netzes schulpsychologischer Dienste und die Sicherstellung einer fachpsychologischen Beratung der Schulen hinsichtlich Fragen der Gewaltprävention erforderlich sind.
Frau Ministerin, verstehe ich Ihre Antwort richtig, die besagt, dass es bis zum jetzigen Zeitpunkt dieses flächendeckende Netze nicht gibt und damit der Beschluss des Landtags seit drei Jahren nicht umgesetzt wurde?
Herr Kollege Wagner, bereits jetzt gibt es dieses flächendeckende Netz. Hessen befindet sich hinsichtlich der Anzahl der Schulpsychologen und auch hinsichtlich der Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Mittelfeld der Länder der Bundesrepublik Deutschland.Wir haben uns aber jetzt dazu entschlossen, dieses Netz noch enger zu knüpfen.
Frau Ministerin, könnten Sie diesem Landtag sagen, wie viele Schülerinnen und Schüler in Hessen auf einen Schulpsychologen kommen und ob Sie wirklich ernsthaft der Meinung sind,dass man angesichts dieser Relation von einer flächendeckenden Betreuung reden kann?
In Hessen kommen 12.293 Schülerinnen und Schüler auf einen Schulpsychologen. In Rheinland-Pfalz sind es 14.040, in Schleswig-Holstein 21.530 und in Niedersachsen 26.324.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist das flächendeckend? – Hermann Schaus (DIE LINKE): Und wie ist es in Berlin? – Gegenruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Berlin sind alle für den Senat abgestellt!)
Herr Abg. Kaufmann stellt eine Zusatzfrage. Herr Kollege Kaufmann, vielleicht können Sie das Mikrofon von Ihrer Nachbarin nehmen, denn anscheinend haben wir einen Defekt in Ihrem Mikrofon.
Frau Ministerin, können Sie angesichts der Tatsache, dass der Antrag der CDU und der FDP als „eingebracht“ nicht vorliegt, ausschließen, dass bei den Koalitionsfraktionen die Absicht, einen solchen Antrag einzubringen, erst aufgrund der mündlichen Frage des Kollegen Wagner erzeugt wurde?
Herr Kollege Kaufmann, das kann ich sehr wohl ausschließen, weil ich diesen Antrag schon länger kenne.
Frau Ministerin, können Sie uns erklären, warum in der Vergangenheit die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die dasselbe Ziel hatten, immer abgelehnt wurden?
Herr Kollege Al-Wazir, Anträge von Fraktionen dieses Hauses werden von Mehrheiten dieses Hauses abgelehnt. So ist das. Da können andere Fraktionen nicht erklären, warum bestimmte Mehrheiten bestimmte Anträge abgelehnt haben.
Meine Damen und Herren, damit sind alle Zusatzfragen erschöpft.– Ich rufe die Frage 57 auf.Frau Abg.Fuhrmann – halt, Herr Kollege Kahl.
Für wie viele Grundschülerinnen und Grundschüler wurden Mittel aus dem Härtefonds „Mittagessenversorgung an hessischen Schulen“ bis zum zweiten Schulhalbjahr 2008/ 2009 gewährt?
Herr Abgeordneter, bis zum 31. Januar 2009 wurden insgesamt 3.092 Schülerinnen und Schüler in Grund-,Hauptund Realschulen mit Mitteln aus dem Härtefonds gefördert. Eine differenzierte Aufstellung nach Schulen ist nur dann möglich, wenn es sich um reine Grundschulen gehandelt hat.Von den genannten 3.092 Schulkindern lassen sich 1.740 reinen Grundschulen, 639 reinen Hauptschulen – wenn man in diesem Zusammenhang das Wort „rein“ verwenden will – und Realschulen zuordnen. Bei der restlichen Schülerzahl von 713 kann keine weitere Differenzierung nach den Bildungsgängen der Sekundarstufe I vorgenommen werden.
Ist es zutreffend, dass das Kultusministerium entgegen seiner permanenten Absichtsbekundungen, die „Eigenverantwortlichkeit“ von Schulen zu steigern, den Antrag der Kerschensteinerschule auf einen Schulversuch, der von Ortsbeirat, Schulgemeinde und Bildungsdezernat unterstützt wurde, abgelehnt hat, wie dies der „Frankfurter Rundschau“ vom 24.April 2009 zu entnehmen war?
Frau Abg. Cárdenas, mit Erlass vom 1. April 2009 wurde der Antrag der Kerschensteinerschule, Grund- und Hauptschule in Frankfurt, auf Umwandlung der Schule in eine Kompetenzschule abgelehnt.Dies geschah aber nicht entgegen der von mir ausdrücklich unterstützten Entwicklung der Schulen zu mehr Eigenverantwortlichkeit hin, sondern weil sich die Kerschensteinerschule in ihrem Konzept außerhalb des hessischen Schulrechts bewegt. Sie hat ihr Konzept bereits rechtswidrig seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 eigenmächtig umgesetzt. Als Beispiele sind hier nur die Aufhebung der Stundentafel, der Wegfall von Klassenarbeiten, Lernkontrollen und Notengebung zu nennen.
Der Antrag der Schule war am 09.01.2009 im Kultusministerium eingegangen. Im Vorfeld war die Schulleiterin in mehreren Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes wie auch des Kultusministeriums darauf hingewiesen worden, dass der Antrag in der vorliegenden Form, soweit er erhebliche inhaltliche und organisatorische Änderungen in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 vorsieht, nicht genehmigungsfähig ist. Ihr wurde eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen unterbreitet, die sie aber nicht aufgegriffen hat.
Im Übrigen wurde die Schulleiterin darauf hingewiesen, dass viele ihrer Vorstellungen in Teilen bereits jetzt möglich und zulässig sind. Ergänzend merke ich an, dass seitens des Schulträgers zum Antrag der Schule kein zustimmendes oder unterstützendes Votum vorliegt.
Frau Ministerin, angesichts der von Ihnen eben geschilderten Versagensgründe: Wie war es dann möglich, dass sich Ihr Amtsvorgänger Jürgen Banzer in öffentlichen Statements äußerst positiv zu diesem Schulversuch geäußert hat?
Herr Kollege Wagner, es gibt mit Sicherheit an diesem Schulversuch positive Dinge. Die können im Rahmen der Schulgesetzgebung verwirklicht werden. Aber es gibt in diesem Schulversuch auch Dinge, die nicht verwirklicht werden können, weil sie eben nicht dem Gesetz entsprechen.