Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich komme daher zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe in zweiter Lesung.
Ich rufe auf die Abstimmung in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Hessisches Energie-Konjunktur-Gesetz, Drucks. 18/6399 zu Drucks. 18/5597. Wer dem Gesetz in zweiter Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, GRÜNE und LINKE. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Enthaltungen? – Damit keine. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen des übrigen Hauses abgelehnt worden ist.
Ich rufe zur Abstimmung auf: Tagesordnungspunkt 15, zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Energiezukunftsgesetz – Drucks. 18/6400 zu Drucks. 18/5725. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf mit Zustimmung von CDU und FDP bei Ablehnung durch SPD und LINKE sowie
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften – Drucks. 18/6397 zu Drucks. 18/5728 –
Meine Damen und Herren, Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Enslin. – Da mir keine Wortmeldungen vorliegen, lasse ich abstimmen über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung.
Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf bei Zustimmung von CDU, FDP und SPD sowie Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE angenommen und zum Gesetz erhoben worden ist.
Meine Damen und Herren, damit Sie es für Ihre eigene ökonomische Bilanz wissen, teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 17 und 18 heute nicht mehr, sondern am Donnerstag aufgerufen werden. Es geht um die Grunderwerbsteuer.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen – Drucks. 18/6174 zu Drucks. 18/4389 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben – Drucks. 18/6175 zu Drucks. 18/5453 –
zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Gleichzeitig Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von DIE LINKE und Nichtbeteiligung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrages Drucks. 18/6157 und der folgenden mündlichen Änderung in zweiter Lesung anzunehmen. In der Überschrift des Gesetzentwurfs sowie des Änderungsantrags werden nach den Worten „Gesetzes über kommunale Abgaben“ die Worte „und weiterer Gesetze“ eingefügt.
Vielen Dank, Herr Abg. Schaus. – Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache inklusive des Änderungsantrags Druck. 18/6520. Das Wort hat Herr Abg. Bauer für die Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht in der zweiten Lesung um die Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben, KAG, und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit, KGG, wie es jetzt mit dem Änderungsantrag Drucks. 18/6520 in der Überschrift noch einmal ausdrücklich klargestellt wird.
Damit werden im Interesse der Städte und Gemeinden gesetzliche Ergänzungen und Erweiterungen vorgenommen, welche die Politik vor Ort verbessern und erleichtern. Das haben wir angekündigt, und wir haben Wort gehalten, indem wir den Gesetzgebungsprozess heute hoffentlich zu einem guten Abschluss bringen.
Im Kern wollen wir den Kommunen die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ermöglichen. Betrachtet man die Unterlagen der angehörten Verbände, dann werden unser Gesetzentwurf und die jetzt eingebrachten Änderungsanträge in den Stellungnahmen weitestgehend begrüßt. Den Städten und Gemeinden wird mit diesen Änderungen eine zusätzliche Option an die Hand gegeben. Sie können die Option nutzen, müssen es aber nicht. In vielen Städten und Gemeinden ist bei den Bürgerinnen und Bürgern die Akzeptanz für Straßenausbaubeiträge denkbar gering; jeder kommunalpolitische Tätige weiß das aus eigener Erfahrung. Beim erstmaligen Ausbau mag das noch nicht der Fall sein. Wenn man ein Neubaugebiet erschließt, dann sieht der Bürger ein, dass er dafür Erschließungsbeiträge zu zahlen hat. Aber spätestens bei der Wiederherstel
lung einer Straße, also bei einer grundhaften Erneuerung, ist diese Akzeptanz ausgesprochen gering. Hier setzt unser Gesetzentwurf an und bringt eine optionale Lösung, die auf breite Akzeptanz stoßen wird.
Die Reparatur und die grundhafte Erneuerung sind aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger eine Aufgabe der Gemeinschaft. Viele Städte und Gemeinden tun sich auch sehr schwer, in dieser Folge konsequent Straßenbeiträge zu erheben. Sie verzichten ganz oder teilweise auf diese wichtige Einnahmequelle. Mit dem Gesetzentwurf von CDU und FDP haben wir, angelehnt an die aktuelle Rechtsprechung, diese Thematik aufgegriffen und vor allem intensiv den Begriff der Abrechnungseinheit konkretisiert. Es geht uns um eine nachhaltige und um eine rechtssichere Lösung. Das muss man deshalb auch berücksichtigen und eine klare Abrechnung so definieren, dass sie zumindest einen abstrakten Nutzungsvorteil für die Grundstückseigentümer mit sich bringt.
Deshalb haben wir in dem neu formulierten § 11 klargestellt, dass zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasste Verkehrsanlagen gezählt werden können, die zusammenhängende kommunale Einrichtungen bilden, wenn sie z. B. in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn es sich erstens um bebaute Ortsteile einer Gemeinde handelt, zweitens sie innerhalb selbstständiger städtebaulicher Einheiten liegen oder drittens in einheitlichen Baugebieten vorzufinden sind.
Durch die erneuten Änderungen haben wir klargestellt, dass wir zukünftig abrechenbare Gebiete in dem Bereich eines Ortsteils oder auch eines Ortsbezirks definieren können. Damit können Kommunen frei und eigenständig definieren, welche Gebiete sie per Satzung festlegen wollen und für welche Gebiete sie wiederkehrende Beiträge erheben möchten. Das ist vor Ort eine erhebliche Erleichterung.
Einmal wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, wie bisher spitz abzurechnen. Aber sie können auch wiederkehrende Straßenbeiträge einführen. Wir verpflichten die Kommunen aber auch – das ist ganz entscheidend –, durch eine Satzung und eine Übergangsregelung die Bürger nicht doppelt zu belasten, indem sie für die vergangenen Jahre gezahlt haben und durch wiederkehrende Straßenbeiträge erneut belastet werden.
Wir haben in § 14 klargestellt, dass dies für einen Abrechnungszeitraum von 30 Jahren gelten soll. Zudem wird Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, bei den Straßenbeiträgen künftig auch die Möglichkeit der Ratenzahlung zu nutzen.
Ich darf zusammenfassen. Mit dem Gesetzentwurf stärken wir die Kommunen. Wir geben zusätzlichen Handlungsspielraum und werden auch dem Solidaritätsprinzip in diesem Bereich Rechnung tragen.
Ein zweiter Bereich, der ebenfalls Verbesserungen mit sich bringt, ist der Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit. Wir haben im Änderungsantrag dargestellt, dass wir die Anstalt öffentlichen Rechts, die kommunale Anstalt, auch für interkommunale Gemeinschaftsprojekte nutzen wollen. Das war eine Forderung der Kommunalen Spitzenverbände. Der sind wir nachgekommen. Das ist eine Erweiterung der Rechtsmöglichkeiten der Betätigung von Städten und Gemeinden. Und das ist eine sehr gute und vernünftige Alternative, die wir auch für kommunale Versorgungskassen und Zweckverbände ermöglichen wollen.
Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf und die vorgelegten Änderungen berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung und gehen auf entsprechende Forderungen der kommunalen Familie ein. Wir schaffen damit für Hessen eine rechtskonforme, eine praxistaugliche, eine kommunalfreundliche und eine bürgernahe Lösung. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Das ist heute ein guter Tag für den Landtag. Und es ist auch ein guter Tag am Ende eines langen Weges im Rahmen unserer Diskussion über das KAG. Wer in Anbetracht der Tagesordnung einmal in sein Archiv geschaut hat, wie oft wir über das KAG um unterschiedliche Ausformungen, Vorstellungen und Alternativen und darüber diskutiert haben, was das Kommunalabgabengesetz nicht nur bei den Straßenbeiträgen mit den §§ 10, 11, 11a, sondern in vielen anderen Paragrafen auch regelt, der stellt fest, dass wir eine umfassende Diskussion im Landtag geführt haben.
Wir können heute feststellen, dass wir diese Diskussion mit einem Gesetzentwurf von den Regierungsfraktionen beenden, der bürgerfreundlich ist und den Kommunen mehr Handlungsspielraum gibt. Wer verfolgt hat, was wir im Landtag im Zusammenhang mit dem KAG besprochen haben, der sieht, dass nicht nur die §§ 10, 11 und 11a im Mittelpunkt stehen, sondern eine Vielzahl von Vorschriften, die aus Sicht meiner Fraktion vereinfachend, bürgerfreundlicher sind und auch hier den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben.
Diese Diskussion, die wir heute im Landtag in zweiter Lesung abschließend zum KAG führen, kann man zusammenfassend als eine gut geführte bezeichnen, weil wir uns alle – das sage ich von der FDP – bei der Thematik Straßenbeiträge und KAG weiterentwickelt und gesehen haben, dass wir hier auch Spielraum für die Kommunen und für die Bürger geben müssen.
Ich glaube auch, dass in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde nicht die Reden gehalten werden sollten, wie es bei der ersten Lesung mit der Einbringung gemacht wurde, sondern einfach festgestellt wird, dass wir heute ein gutes Gesetz verabschieden, das den Kommunen den Handlungsspielraum erlaubt, den Bürgern mehr Gestaltungsspielraum gibt und im Grunde genommen ein Kapitel abschließt, das einfach das, was mit den Straßenbeiträgen zu tun hat, zu einem guten Ende führt.
Ich bin sicher, dass die Kommunen damit ein Instrument haben, mit dem sie gut arbeiten können. Gegenüber der Alternative – das sage ich auch, und deshalb werden wir dem SPD-Entwurf nicht zustimmen – wird unser Gesetzentwurf meines Erachtens auch rechtlich Bestand haben. Er ist rechtssicher und kann auch verfassungsrechtlich Bestand haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir sehen die große Not der Kommunen bei der Finanzierung der Gemeindestraßen. Gerade vor dem Hintergrund, wenn ein defizitärer Haushalt vorliegt, muss nach dem Konsolidierungserlass von 2010 vom Innenministerium eine Straßenbeitragssatzung erlassen werden, wenn noch keine gilt. Bisher ist es nach dem Kommunalabgabengesetz nur möglich, durch einen einmaligen Beitrag eine solche Straßenabgabe zu machen. Dies führt bekanntlich häufig zu großen Härten bei den Grundstückseigentümern, wenn bis zu fünfstellige Beträge gezahlt werden müssen.
Auch wir haben in wiederkehrenden Straßenbeiträgen über das gesamte Stadtgebiet ein zukünftiges, von der Bürgerschaft akzeptiertes Finanzierungsinstrument gesehen. So können alle Grundstückseigentümer solidarisch in der Kommune an den Kosten der Straßenerneuerung beteiligt werden.
Als die SPD letztes Jahr ihren Gesetzentwurf zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen eingebracht hat, hatten wir große Sympathie für den Gesetzesvorschlag. Alle Grundstückseigentümer in einer Stadt an den Straßenausbaukosten zu beteiligen, schien uns eine gute Lösung zu sein. Allerdings haben wir da schon die Einschränkung gemacht, dass neben der Wahlfreiheit für die Kommunen auch die Rechtssicherheit gewährleistet sein muss.
Die Landtagsanhörung dazu hat uns sehr nachdenklich gemacht. Es scheint, so einfach ist hier keine Lösung zu finden. Renommierte Verfassungsrechtler haben in der Anhörung die Ansicht vertreten, dass es sich bei der Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet um eine Steuer handelt, weil kein konkreter Nutzen für den Einzelnen nachgewiesen werden kann. Somit würde diese Abgabe den Charakter einer Steuereinnahme einnehmen, und es wäre verfassungswidrig.
So liegt denn auch der von der SPD vorgeschlagene Gesetzentwurf, der als Grundlage die derzeitige Regelung in Rheinland-Pfalz hat, zurzeit beim Bundesverfassungsgericht und wird dort beklagt. Mit der Beschränkung auf kleinere Berechnungsgebiete im funktionalen Zusammenhang wollten CDU und FDP in ihrem Gesetzentwurf genau dieses Problem beheben.