Es ist auch konsequent, dass er auf Dauer angelegt ist. Bei so einer Einrichtung muss man das auf Dauer anlegen. Das sieht man an der Kündigungsregelung oder auch an der Vertragslaufzeit.
Es ist auch konsequent, dass Thüringen 25 % der Kosten übernehmen wird. Denn Thüringen ist ein kleines Bundesland und wird weniger Sicherungsuntergebrachte haben. Es wird ca. 15 der 60 Plätze in Anspruch nehmen.
Wir wissen allerdings, dass das nur prognostizierte Zahlen sind. Denn wie viele Sicherungsuntergebrachte wir in der Tat in der Einrichtung unterbringen müssen, weiß heute noch keiner.
Ich will zum Schluss meiner Rede auf einen weiteren Aspekt eingehen, der in dem Gesetzentwurf beschrieben wird. Dabei geht es nämlich um die Frage der für eine Therapie Untergebrachten.
Sie wissen vielleicht, dass es ein Therapieunterbringungsgesetz gibt. Da geht es um die Menschen, die eigentlich nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr eingesperrt sein dürften, zu denen aber der Gesetzgeber gesagt hat, sie würden an einer psychischen Störung leiden, und von ihnen gingen womöglich Gewalt oder Sexualstraftaten aus, sie seien demnach so gefährlich, dass sie aufgrund eines gesonderten Gesetzes, nämlich des Therapieunterbringungsgesetzes, separat in Einrichtungen untergebracht werden müssen. Wir wissen, dass das im Moment die Vitos GmbH unter Federführung des Sozialministeriums macht. Zukünftig sollen sie aber auch in der Haftanstalt in Schwalmstadt untergebracht werden.
Das ist nicht gerade unproblematisch. Wenn es so kommen sollte, müssen wir darauf achten, dass für sie entsprechend dem Therapieunterbringungsgesetz ausreichend Therapieangebote vorgehalten werden.
Insgesamt ist es absolut zu begrüßen, dass wir eine gemeinsame Unterbringung der Sicherungsuntergebrachten mit dem Land Thüringen auf den Weg bringen. Deshalb werden die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz der vielen Punkte, bei denen wir uns streiten, dachte ich eigentlich, dass wir diesen Tagesordnungspunkt friedfertig über die Bühne bringen. Das ist uns nicht so ganz gelungen.
Herr Kollege Hahn, vielleicht passt es auch nicht dazu, dass sich der Justizminister Hahn bei dieser Frage so aufgeamselt hat. Sonst hätten wir eine friedfertige Debatte um diesen Staatsvertrag hinlegen können.
Ich will noch einmal das betonen, was der Staatsminister hier gesagt hat. Das ist vollkommen richtig. Auf der Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts müssen wir die Sicherungsverwahrung neu regeln. Hinsichtlich der Sicherungsverwahrung hat das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich gesagt, dass es ein Abstandsgebot geben muss. Um dieses Abstandsgebot umsetzen zu können, brauchen wir eine räumliche und sonstige Trennung vom normalen Vollzug. Deswegen ist es notwendig, da tätig zu werden. Wir werden nach der Mittagspause noch über die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen diskutieren.
Wenn man jetzt 60 Plätze schaffen will, glaube ich, dass es vollkommen richtig ist, zu schauen, mit wem man da zusammenarbeiten kann. Unserer Ansicht nach ist der Weg,
der da beschritten wird, vollkommen richtig. Es hat den Versuch gegeben, mit anderen Bundesländern in Kooperation zu treten. In diesem Fall ist das mit dem Bundesland Thüringen gelungen. Es wird eine Lösung mit drei Viertel zu einem Viertel vorgeschlagen. Ich finde das durchaus richtig und zustimmungswürdig. Ich glaube, das spart Geld und bündelt die Kräfte.
Von daher werden wir diesen Vorschlag wohlwollend prüfen. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. Ich glaube, dass man dem vom Grundsatz her wird zustimmen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung festgestellt, dass zwischen Sicherungsverwahrung und Strafhaft ein deutlicher Abstand gegeben sein muss. Dies soll sich unter anderem auch in der klaren Trennung und der deutlichen Unterscheidung der Lebensumstände zwischen der Strafhaft und der Sicherungsverwahrung äußern.
Die Hessische Landesregierung hat hierauf konsequent und rechtzeitig reagiert und schafft nun in der Haftanstalt Schwalmstadt die Voraussetzungen für eine menschliche und sichere Unterbringung der Sicherungsverwahrten.
In Schwalmstadt kann die Justiz auf gut ausgebildete, im Umgang mit Sicherungsverwahrten geschulte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Auch ist durch die schon etablierte Haftanstalt mit bereits untergebrachten Sicherungsverwahrten ein hohes Maß an Akzeptanz für ein Fortbestehen der Sicherungsverwahrung am Standort Schwalmstadt in der Bevölkerung und bei den kommunal Verantwortlichen gegeben.
Dass wir in Hessen eine solide Lösung gefunden haben, hat sogar andere Bundesländer überzeugt. Im Dezember 2012 haben Thüringen und Hessen per Staatsvertrag festgelegt, die Errichtung und Nutzung einer Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung gemeinsam zu stemmen. Das bringt erhebliche Vorteile mit sich, sowohl für die Verwahrten selbst als auch für die beteiligten Länder. Da die Kosten in einer Gesamteinheit geringer sind als in zwei einzelnen, wird auch der Steuerzahler durch diesen Zusammenschluss entlastet, ohne Kompromisse bei der Sicherheit in Kauf nehmen zu müssen.
Außerdem bietet eine vergrößerte Einrichtung ein breit gefächertes, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Behandlungs- und Therapieangebot, da durch die Kooperation ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung stehen.
Die positiven Aspekte in dieser Kooperation sind in der Vergangenheit schon häufig angesprochen worden. Sie haben parteiübergreifend Konsens gefunden.
Dennoch will ich einige weitere Vorteile nennen: Angepasst an den jeweiligen Bedarf stehen Hessen laut der Vereinbarung 45 und Thüringen 15 Plätze zur Verfügung. Dementsprechend ist Thüringen mit einem Viertel an den Kosten beteiligt. Dabei können der Fixkostenschlüssel sowie die belegungsgebundenen Kosten bei wechselnder Auslastung im Verhältnis variieren. Da sich die künftige Zahl an Sicherungsverwahrten jederzeit ändern kann, wurde vereinbart, dass jedes Land – bei Anpassung des Belegungs- und Finanzierungsschlüssels – das jeweils ungenutzte Kontingent des anderen nutzen kann. Wir begrüßen es, dass der Vertrag neben den finanziellen Verpflichtungen unter anderem die Einrichtung eines Betriebsausschusses vorsieht. Dadurch erhalten beide Länder die Möglichkeit, auf den laufenden Betrieb Einfluss zu nehmen, sodass eine partnerschaftliche Nutzung gewährleistet wird.
Aufgrund der baulichen Maßnahmen zur Gewährung aller Voraussetzungen für eine moderne und sichere Unterbringung benötigen wir jedoch für eine gewisse Zeit eine Übergangslösung. In dieser Phase wird die Unterbringung vorübergehend in der Zweiganstalt der JVA Schwalmstadt in Weiterstadt erfolgen, sodass den Erfordernissen des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich entsprochen werden kann.
Hessen und Thüringen planen eine langfristige Zusammenarbeit. Somit besteht sowohl für die Unterbringung als auch für die Personalplanung Planungssicherheit.
Alles in allem wird durch diese Vereinbarung eine partnerschaftliche Nutzung gewährleistet, von der langfristig beide Länder profitieren.
Schönen Dank, Herr Kollege Paulus. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Honka jetzt das Wort. Bitte schön, Herr Honka.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach so vielen Worten ist es für den letzten Redner schwer, der Debatte noch etwas Neues hinzuzufügen.
Bei den Redebeiträgen der Opposition, jedenfalls der SPD, ist es zum Glück zumindest am Ende erkennbar geworden: Der vorgelegte Staatsvertrag ist eine vernünftige Lösung. Er ist eine kluge Lösung. Und für meine Fraktion kann ich sagen – aber ich weiß das auch von der FDP-Fraktion –: Von Anfang an standen wir hinter dieser Lösung, für beide Bundesländer etwas Gemeinsames zu schaffen, damit wir für die Bürgerinnen und Bürger der beiden Länder etwas Vernünftiges leisten. Meine Damen und Herren, ich glaube, die Vorlage bestätigt, dass das so eingetreten ist.
Nach meinem Gefühl wird da wieder ein bisschen Wind um nichts gemacht. Frau Hofmann sprach am Anfang von Irritationen. Ich habe das Gefühl, sie war vor allem davon irritiert, dass ein sozialdemokratischer Justizminister mit unserem Justizminister einen guten Staatsvertrag abge
schlossen hat. Das hat sie vielleicht etwas irritiert. Deswegen hat sie so lange gebraucht, um am Ende zu erklären, auch sie könne zustimmen.
Deswegen freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. In diesem Sinne verzichte ich auf den Rest der Redezeit.
Schönen Dank, Herr Kollege Honka. – Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Kollege Wilken das Wort. Bitte schön, Herr Wilken.
Herr Präsident! Herr Staatsminister, Sie haben den Weg vom Letzten zum Allerletzten angesprochen. Ich hatte ernsthaft überlegt, ob ich mich in dieser Debatte überhaupt zu Wort melden muss, denn Sie haben ja richtig angemerkt, dass wir heute Nachmittag nochmals inhaltlich über die Sicherungsverwahrung reden werden. Aber Ihre Aussagen eben an diesem Rednerpult bedürfen doch noch einer kurzen Reflexion.
Sie haben selbst gesagt, in diesem Hause würde manchmal etwas gesagt, was über die Wahrheit hinausgeht. Das fiel mir auch auf, und ich habe gedacht: Oh, er ist selbstkritisch. – Aber nein, das war er nicht.
Gerade sind Sie mit einem Adjektiv bezeichnet worden, das ich hier jetzt nicht wiederholen will; aber ich möchte Folgendes feststellen: Dieses Projekt, dessen technische und Verwaltungsseite wir für vollkommen in Ordnung halten, haben Sie in der üblichen Manie gestartet: groß, größer, Hahn.
Mit Blick auf die Verwaltungs- und Planungsprozesse wurde das auf ein Normalmaß zurückgestuft, und das ist vollkommen richtig und gut.
Wenn die in diesem Fall dazu führt, dass gemeinsame Lösungen für Probleme gefunden werden, dann ist dagegen überhaupt nichts zu sagen.
Das Einzige, was dagegen zu sagen ist – und das werde ich heute Nachmittag ausführlicher darlegen –, ist, dass Sie damit ein Problem lösen, das nach unserer Meinung so überhaupt nicht besteht. Wir lehnen Sicherungsverwahrung ab. Deswegen lösen Sie hier etwas, wogegen wir sind.