Protokoll der Sitzung vom 03.09.2013

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Abgeordneter, wie Sie sicherlich wissen, gibt es eine Initiative der Staatsregierungen von Bayern und Sachsen zu der Frage, ob in das Baugesetzbuch des Bundes entsprechende andere Kriterien zu Abstandsregelungen für Windkrafträder aufgenommen werden sollen. Staatsminister Rentsch hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das eine bundespolitische Debatte ist, die momentan geführt wird, die zumindest nach der Bundestagswahl im Bundesrat und im Bundestag zu entsprechenden Beschlüssen führen kann. Bundespolitisch wird über die Frage diskutiert, welche Mindestabstandsgebote auf Bundesebene im Baugesetzbuch vorgesehen werden bzw. ob die entsprechenden Länderöffnungsklauseln angewandt werden können. Da sehe ich überhaupt keinen Widerspruch.

(Tarek Al-Wazir und Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch!)

Im Übrigen: Je lauter Sie schreien und mich persönlich angreifen, desto mehr habe ich das Gefühl, dass man bei Ihnen einen wunden Punkt getroffen hat.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es gibt keine weiteren Fragen.

Dann kommen wir zur Frage 918. Abg. Dr. Blechschmidt.

Ich frage die Landesregierung:

Wie haben sich die Zahlen bezüglich der von der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder in Bad Vilbel überwachten Straftäter entwickelt?

Herr Staatsminister Hahn.

Herr Kollege Dr. Blechschmidt, Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einrichtung der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, abgekürzt GÜL, haben die Landesjustizverwaltungen aller deutschen Länder unter hessischer Federführung einen Beitrag dazu geleistet, die neue gesetzgeberische Aufgabe der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht umzusetzen. Ziel ist es, eine Verhaltensänderung der Probanden zur Rechtstreue zu för

dern, den Schutz der Allgemeinheit zu verbessern und im bedauerlichen Fall eines Rückfalls ein zusätzliches Beweismittel für das Strafverfahren zur Verfügung zu stellen.

Waren es im Januar 2012 lediglich vier Probanden, die von der GÜL überwacht wurden, stieg die Anzahl im Laufe des Jahres 2012 kontinuierlich an. Das ist auch dem Umstand geschuldet, dass zunächst nur die vier Gründungsländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie die Beitrittsländer Rheinland-Pfalz, Hamburg und Bremen das Ratifizierungsverfahren hinsichtlich des Staatsvertrages durchgeführt hatten, während die anderen Bundesländer mehr Zeit benötigten. Die letzte Anzeige der Zustimmung eines Landtags erfolgte im Januar 2013 durch Brandenburg. Im Laufe des Jahres 2012 unterlagen insgesamt 37 Probanden aus neun Bundesländern, einschließlich Hessen, der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht, einschließlich drei der noch 2012 erfolgter Abgänge.

Im ersten Halbjahr 2013 stieg die Anzahl auf 48 Probanden. Zuzüglich sämtlicher bis dahin erfolgter Abgänge ergibt dies eine Gesamtzahl von 53 Probanden seit Aufnahme des Echtbetriebs. Das zweite Halbjahr 2013 begann mit einem signifikanten Anstieg der Fallzahlen, welcher auch auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli dieses Jahres zu den Anforderungen an eine Therapieunterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz zurückzuführen ist. Infolgedessen unterlagen am Stichtag 15. August 2013 bereits 61 Probanden der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Zuzüglich der bis zu dem Stichtag zu verzeichnenden Abgänge ergeben sich insgesamt 69 Probanden aus 13 Bundesländern.

An den Zahlen sehen Sie, dass wir mit der Schaffung der GÜL einen wichtigen Beitrag zum Umgang mit den besonders gefährlichen Probanden geleistet haben, welche auch in der Lage ist, mit neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung Schritt zu halten und diesen unverzüglich Rechnung zu tragen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Es gibt keine weiteren Fragen.

Ich rufe Frage 919 auf. Herr Abg. Döweling.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch ist der Anteil aller hessischen Schülerinnen und Schüler der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2013/2014, denen ein Angebot im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes gemacht wird?

Frau Kultusministerin Beer.

Herr Abgeordneter, zum Schuljahr 2013/2014 steigt die Gesamtzahl der hessischen Schulen mit einem Ganztagsangebot auf insgesamt 917 und damit auf 54 % der Schulen. Damit besteht für 77 % der infrage kommenden hessischen Schülerinnen und Schüler ein Ganztagsangebot an ihrer jeweiligen Schule in einem der drei Profile.

Zusatzfrage, Herr Kollege Wagner.

Frau Ministerin, wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen das Ganztagsangebot tatsächlich wahr?

Frau Kultusministerin.

Herr Abgeordneter, für das neue Schuljahr können noch keine Zahlen vorliegen. Wenn die Zahlen vorliegen, kann ich sie Ihnen gerne schriftlich nachreichen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Irmer.

Ist der Kultusministerin bekannt, dass die Kultusministerin des Landes Bremen zurückgetreten ist, weil sich Bremen geweigert hat, die Zahl der Ganztagsschulen auszudehnen?

Frau Staatsministerin Beer.

Herr Abg. Irmer, mir ist bekannt, dass die Kollegin in Bremen für weitere Investitionen, auch im Ganztagsschulbereich, keinen Rückhalt in der Koalition hatte. Ich bin sehr froh, dass die Koalition, die diese Landesregierung trägt, das anders sieht.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Frage 920, Herr Abg. Rock.

Ich frage die Landesregierung:

Inwiefern hilft die Lehrerstellenzuweisung von 105 % im Landesdurchschnitt zum Schuljahr 2013/2014 beim Ausbau der „Schulsozialarbeit“?

Frau Staatsministerin Beer.

Herr Abg. Rock, das Hessische Kultusministerium ermöglicht – vorbehaltlich der leider immer noch nicht vorliegenden Zustimmung des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer – hessischen Schulen, Angebote zur unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags durchzuführen und zu finanzieren.

Im Rahmen der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung können sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Erzieherinnen und Erzieher tätig sein. Sie unterstützen die Lehrkräfte in ihrer Erziehungsund Unterrichtsarbeit oder übernehmen eigenständig sonstige Aufgaben in der Lerngruppe oder mit einzelnen Schülerinnen und Schülern im Rahmen des durch die Schulleiterinnen oder Schulleiter dazu erteilten Auftrags. Sie arbeiten mit den Lehrkräften im Team zusammen.

Alle Schulen können auf der Hälfte ihrer freien Lehrerstellen, die über die 100-prozentige Lehrerversorgung hinausgehen, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die Zuweisung aus dem Sozialindex kann in vollem Umfang für diesen Zweck verwendet werden. Sollte eine Schule alleine nicht über eine freie Lehrerstelle für die Einstellung einer sozialpädagogischen Mitarbeiterin oder eines sozialpädagogischen Mitarbeiters verfügen, so können mehrere Schulen eine Einstellung gemeinsam finanzieren.

Es ist mir noch wichtig, darauf hinzuweisen, dass es hierbei nicht um die Ersetzung der sozialen Arbeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe nach SGB VIII geht, sondern dass wir mit diesem neuen Angebot und der entsprechenden Untermauerung durch einen Erlass eine Ergänzung und Vernetzung der Träger der Jugendhilfe mit der Schulsozialarbeit erreichen wollen.

Die letzte Frage für heute: Frage 921, Herr Abg. Müller (Heidenrod).

Ich frage die Landesregierung:

Wie würde sich die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Haushalt 2013/2014 bereits beantragte Kürzung der Haushaltsmittel im Straßenbau von 35 Millionen € auf die Fertigstellung geplanter Ortsumgehungen auswirken?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Abgeordneter, aktuell ist die Fertigstellung folgender Ortsumgehungen vorgesehen: L 3001 Ortsumgehung Dreieich-Offenthal, L 3046 Ortsumgehung Mainzlar, L 3057 Ortsumgehung Friedrichsdorf, L 3181 Westspange Neuhof, L 3193/L 3445 Ortsumgehung Erlensee-Langendiebach und L 3193 Ortsumgehung Ronneburg/Hüttengesäß.

Eine Kürzung der Haushaltsmittel für den Landesstraßenbau in der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgesehenen Größenordnung könnte in Anbetracht zahlreicher dringlicher Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht im Erhaltungsbereich kompensiert werden. Eine Kompensation im Neubaubereich wäre daher zwingend und würde Vertragskündigungen bei diesen Projekten mit der Folge entsprechender Schadenersatzforderungen sowie erheblicher zeitlicher Verschiebungen auf die Folgejahre nach sich ziehen.

Das wäre gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die zum Teil Jahrzehnte auf diese Ortsumgehungen gewartet haben, eine extreme, unzumutbare Härte, was die Frage der Verbesserung der Lebensqualität, insbesondere in den Ortskernen, betrifft.

Deswegen bin ich sehr froh, dass der Finanzminister auch in die mittelfristige Finanzplanung Mittel für den Landesstraßenbau in der Größenordnung von 100 Millionen € für die nächsten Jahren aufgenommen hat und es nicht zu unverantwortlichen Kürzungen im Landesstraßenbauetat kommen wird.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Es gibt keine weiteren Fragen. Dann schließe ich für heute die Fragestunde.

(Die Fragen 923, 925, 926, 933 bis 937 und die Ant- worten der Landesregierung sind als Anlage beige- fügt. Die Fragen 924 und 927 bis 932 sollen auf Wunsch der Fragestellerin und der Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden. Die Frage 922 wurde vom Fragesteller zurückgezogen.)

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2, Tagesordnungspunkt 23 und Tagesordnungspunkt 52 auf: