Protokoll der Sitzung vom 17.11.2009

Welche Initiativen ergreift sie,um die äußerst geringe Rückholquote von unter 20 % bei Unterhaltsvorschüssen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu erhöhen?

Herr Minister Banzer.

Herr Abgeordneter, in Übereinstimmung mit der Hessischen Landesregierung wirkt das Regierungspräsidium Kassel durch intensive Beratung und Kooperation sowie durch die Aufzeichnung von Mängeln und von Optimierungsvorschlägen nach einer Prüfung gegenüber den Unterhaltsvorschussstellen bei den Jugendämtern auf die konsequente und nachhaltige Durchsetzung der Unterhaltsansprüche hin. Ich muss in dem Zusammenhang immer daran erinnern, dass die Unterhaltspflichtverletzung eine Straftat ist, wenn auch nicht gegenüber den Unterhaltsvorschusskassen.Aber es sagt auch etwas über die juristisch-strafrechtliche Einschätzung eines solchen Verhaltens aus.

Zielsetzung bleibt aber die deutliche Steigerung der Rückholquote. Dass wir dabei etwas erreichen, mag die Entwicklung in der Stadt Frankfurt zeigen. Über mehrere Jahre hinweg lag die Rückholquote dort bei maximal 10 %. Durch bereits im Jahr 2006 zwischen dem RP Kassel und der Stadt Frankfurt vereinbarte Projektmaßnahmen im Rahmen des „Projekts 20 plus“ ist es nach intensiven Gesprächen gelungen, die Einnahmen im Jahr 2008 auf rund 14,5 % zu erhöhen.

Weitere Prüfungen Ende 2008 mit Mängelaufzeichnungen in grundsätzlichen Fragen und Einzelfällen haben zu weiteren Effekten geführt, die im Jahr 2009 kassenwirksam wurden. Am 30. September 2009 betrug die Quote immerhin bereits 17,5 %. Dieses Konzept wollen wir mit allen Unterhaltsvorschusskassen so umsetzen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet.

Herr Minister, wenn Sie die Auffassung teilen, dass das eine geringe Rückholquote ist, frage ich Sie: Was unternimmt das Land originär? In der Regel wird schließlich nur mehr Personal dazu beitragen, dass Sie die Rückholquote erhöhen und von den zahlungsunwilligen Vätern mehr hereinholen.

Herr Minister Banzer.

Ich bin nicht davon überzeugt, dass bei allem, womit wir nicht einverstanden sind, die Antwort nur lauten kann: mehr Personal. Manchmal sind es auch Verfahren, die geprüft werden müssen: genauer hinschauen, Abläufe abklären. Genau das machen wir mit dem „Projekt 20 plus“ deutlich, das der RP Kassel als die von uns beauftragte Behörde und die Stadt Frankfurt jetzt aufgelegt haben.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Herr Minister, können Sie vielleicht noch einmal kurz erläutern, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt ergreift? Schließlich ist es, wenn ich mich recht erinnere, die Aufgabe der Kommunen, zu einer besseren Rückzahlungsquote zu kommen. Von daher wäre es sicherlich eine Empfehlung an andere Kommunen, ähnlich wie die Stadt Frankfurt zu agieren.

Herr Minister.

Ich kann aufgrund meiner eigenen Erfahrungen als Landrat sagen, dass man sich um dieses Thema unmittelbar bemühen muss und dass das Einholen des Geldes gerade bei der Klientel der nicht zahlungswilligen Väter ein ausgesprochen mühsames Geschäft ist. Das fängt schon damit an, dass mit einer Trennung in der Regel auch ein Wohnortwechsel verbunden ist. Man muss die Väter also erst einmal erwischen.

Außerdem ist es so, dass aufgrund von Ehekrisen oft auch ein Verlust des Arbeitsplatzes droht, sodass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Väter eingeschränkt ist, und dass die Unterhaltsansprüche in der ersten Phase juristisch noch nicht so eindeutig sind,dass das abschließend geklärt werden kann.

Also ist vor allem darauf zu achten, dass man dieses sehr mühsame und auch sehr kleinteilige Geschäft gegenüber den einzelnen nicht zahlungswilligen Vätern ganz unmittelbar betreibt, sich also nicht als Auszahlungsstelle sieht, sondern darüber hinaus deutlich macht, dass man auch den Effekt der Verantwortung der Väter im Auge haben muss. Das sind ganz naheliegende organisatorische Arbeiten, die, was das Inkasso insgesamt angeht, in den öffentlichen Verwaltungen geleistet werden müssen. Das fängt mit einem ordentlichen Wiedervorlagesystem an und geht mit einer entsprechenden Saldoliste weiter sowie mit dem Nachgehen von Saldolisten und der Vereinbarung, dass dahinter eine entsprechende Vollstreckungsstruktur steckt.

All diese sehr kleinteiligen Fragen müssen zwischen den Vertretern der Strukturen vor Ort besprochen werden. Das RP Kassel versteht sich als eine Institution, die aufgrund des erfolgreichen Modells in Frankfurt – wie halten es für erfolgreich – Anregungen geben kann, wie man es besser machen könnte.

Frage 149, Herr Kollege Quanz.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist mit dem Beschluss zur Planfeststellung der Ortsumgehung Meinhard, Ortsteil Frieda, im Zuge der B 249 zwischen Eschwege und Wanfried zu rechnen?

Herr Verkehrsminister Posch.

Herr Kollege Quanz, der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Meinhard, Ortsteil Frieda, im Zuge der Bundesstraße 249 soll im kommenden Jahr, also 2010, erlassen werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Quanz.

Weshalb konnte die Zusage, von der zumindest in der Öffentlichkeit die Rede war, dass der Bescheid bis Oktober dieses Jahres vorliegt, nicht eingehalten werden?

Herr Staatsminister Posch.

Eine Zusage des Ministeriums hat es nicht gegeben. Hier lag offensichtlich ein Missverständnis vor. Vor Ort ist kommuniziert worden – durch wen auch immer –,dass der Planfeststellungsbeschluss bereits im Oktober unterschrieben wird. Das ist ein Missverständnis. Ich habe das anlässlich des Gesprächs mit der Bürgerinitiative erklärt, die bei der Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses zur A 44 anwesend war.

Das Planfeststellungsverfahren bzw. die Erörterung hat bereits im Jahr 2008 stattgefunden. Das musste dann nachgearbeitet werden. Wir haben jetzt die Planungsunterlagen.

Ich glaube, dass ich im Gespräch mit der Initiative, die die lokalen Interessen vertritt, das auch aufgeklärt habe. Es wird alles getan, um im Jahr 2010 diesen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen.

Das ist allein aber nicht ausreichend.Wir müssen darüber hinaus mit dem Bund auch die Finanzierung regeln.

Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Abg. Quanz.

Bei welcher Stelle im Planungsprozess, also beim Amt für Straßen- und Verkehrswesen, beim Regierungspräsidenten oder beim Ministerium, dauert es zu lange? Ich bin mir sicher, dass Sie meine Einschätzung teilen, dass die Planung weder zeitnah noch bürgerfreundlich ist.

Herr Minister Posch, Sie haben das Wort.

Ihre Einschätzung kann ich im vorliegenden Fall nicht teilen. Das Anhörungsverfahren wurde am 20. Dezember 2006 eingeleitet. Im November 2008 hat dann ein Erörterungstermin stattgefunden.

Aufgrund der Einwendungen im Erörterungstermin mussten Planänderungen vorgenommen werden. Das wurde dann eingearbeitet. Uns wurde jetzt vom Regierungspräsidium als Anhörungsbehörde der Vorgang zur Planfeststellung vorgelegt.

Die nächste Frage ist Frage 150 des Herrn Abg.Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Teilt sie die Einschätzung, wonach die Ausgabe eines kostenlosen Mittagessens mit pädagogischer Mittagsbetreuung als integraler Bestandteil eines zukunftsweisenden Ganztagsschulkonzeptes angesehen werden kann?

Frau Kultusministerin Henzler, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Warnecke, das Angebot eines warmen Mittagessens mit pädagogischer Mittagsbetreuung ist Bestandteil des bestehenden, zukunftsweisenden Ganztagsschulkonzeptes des Hessischen Kultusministeriums. Das Angebot eines warmen Mittagessens ist eine der Bedingungen für die Anerkennung als ganztägig arbeitende Schule. Vergleichen Sie hierzu bitte Ziffer 2.1.1 der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz.

Am 1. April 2008 hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit der Karl Kübel Stiftung einen Härtefonds zur Unterstützung des Mittagessens für Schul- und Kindergartenkinder eingerichtet. Kindern und Jugendlichen, die ansonsten ein Mittagessen aufgrund finanzieller, sozialer oder familiärer Notlagen nicht in Anspruch nehmen könnten, soll so die regelmäßige Teilnahme am Mittagessen in der Schule ermöglicht werden.Alle Schulen mit einem regelmäßigen Angebot an Mittagessen, d. h. mit mindestens einem warmen und ausgewogenen Mittagessen pro Woche, werden gefördert.

Herr Kollege Warnecke stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, teilen Sie die Einschätzung, dass ein kostenloses Mittagessen besser wäre? Denn es ist für die Elternvereine oder für die Fördervereine, aber auch für die Lehrkräfte doch manches Mal sehr problematisch, zu überprüfen, ob ein Kind tatsächlich die Mittel in Anspruch nehmen darf. Das könnte dann entfallen.Auch aus diesem Grund wäre es eine vernünftige Maßnahme, allen Kindern das Essen in dem benannten Rahmen, nämlich kostenlos, zur Verfügung zu stellen.

Frau Ministerin Henzler, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Warnecke,das Verfahren zur Teilnahme zum Erhalt von Mitteln aus dem Fonds für das Mittagessen ist sehr einfach. Die Lehrerinnen und Lehrer kennen die Schülerinnen und Schüler und wissen sehr genau, welche bedürftig sind und einer Unterstützung bedürfen. Das ganze Verfahren ist sehr unbürokratisch und einfach.

Die nächste Frage ist die Frage 151. Sie stammt auch von Herrn Abg.Warnecke. Herr Abg.Warnecke, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

In welchen zeitlich klar bestimmten planerischen Schritten wird die Ortsumfahrung Ludwigsau-Friedlos, im Zuge des Neubaus der B 27, bis zum Planfeststellungsbeschluss vorangetrieben werden?

Herr Minister Posch, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Warnecke, die Maßnahme Ortsumfahrung Ludwigsau-Friedlos befindet sich in einem sehr frühen Stadium, nämlich in der Phase der Linienfindung. Nach Abschluss der zurzeit laufenden Gesamtabwägung soll die Vorzugslinie Anfang des Jahres 2010 mit dem Bund als Straßenbaulastträger abgestimmt und dann, nachfolgend, der Gemeindevertretung der Gemeinde Ludwigsau zur Stellungnahme vorgelegt werden.

Im Anschluss daran erfolgt die Erarbeitung und Abstimmung des technischen Entwurfs, des sogenannten Vorentwurfs, einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans. Danach sind die Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten, ehe beim Regierungspräsidium die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beantragt werden kann. Deswegen sind konkrete zeitliche Angaben zu den einzelnen planerischen Schritten derzeit noch nicht möglich.Ich sagte es bereits: Wir befinden uns in einem sehr frühen Planungsstadium.

Nächste Frage ist Frage 152 der Frau Abg. Hammann.

Ich frage die Landesregierung: