Welche Erkenntnisse liegen ihr mittlerweile über die Gewebeuntersuchungen des in Nordhessen gestorbenen Elchs vor?
Frau Kollegin Hammann, die Gewebeuntersuchungen ergaben, dass der Elch an einer Entzündung der Mundschleimhaut, möglicherweise infolge einer Virusinfektion, an Schwellungen am weichen Gaumen und an den Stimmbändern sowie an einer Muskeldegeneration litt. Es ergeben sich somit drei prinzipielle Möglichkeiten für den Tod des Tieres. Aufgrund des fortgeschrittenen postmortalen
Wann ist mit der Vorlage des Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, hier vor allem Art. 24, auf Landesebene zu rechnen?
Frau Abgeordnete, zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan zu entwickeln. Dabei ist die Einbeziehung der Länder und der Interessenvertretung der behinderten Menschen sicherzustellen. In einem solchen Aktionsplan sollen kurz-, mittel- und langfristige Ziele zur Umsetzung des Übereinkommens und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe, der Selbstbestimmung und der Gleichstellung behinderter Menschen formuliert werden.
In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP für diese Legislaturperiode hat die Bundesregierung bekräftigt, einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens zu erstellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits angekündigt, die Länder eng in die weiteren Beratungen zur Erstellung eines nationalen Aktionsplans einzubeziehen. Sobald der Aktionsplan des Bundes vorliegt, wird das Land seine eigenen Schlussfolgerungen zur Umsetzung ziehen und einen eigenen Aktionsplan erarbeiten.
Gibt es einen Zeitplan? Wann also soll der nationale Aktionsplan vorgelegt werden? Ist es nicht möglich, in den Ländern Vorarbeiten zu machen?
Frau Abgeordnete, ein solcher Zeitplan ist nur dann sinnvoll,wenn man den zugrunde liegenden Zeitplan des Bundes kennt. Aus dem Bundesministerium war ein solcher Zeitplan bisher nicht zu erhalten.
Wie Sie wissen, hat es inzwischen einen Ministerwechsel gegeben.Dass der neue Minister in den 20 Tagen,die er im Amt ist, einen solchen Zeitplan naturgemäß noch nicht hat erstellen lassen, liegt auf der Hand. Ich bitte deshalb,
sich wenigstens noch einige Wochen zu gedulden. Denn dann können dazu Terminpläne entwickelt werden.
Herr Minister, die UNO-Konvention betrifft auch einige Regelungsbereiche, die ausschließlich die Zuständigkeit der Länder berühren, insbesondere im Bildungsbereich. Halten Sie es für denkbar oder sinnvoll, dass ein Aktionsplan auf Bundesebene auch das aufnimmt, was in der ausschließlichen Kompetenz der Länder liegt?
Herr Abgeordneter, zur Umsetzung von Art. 24 der Behindertenrechtskonvention ist bereits eine Ad-hoc-Gruppe im Schulausschuss der KMK eingesetzt, um die Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung von 1994 fortzuschreiben. Diese Empfehlungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2010 abgestimmt. Wir müssen auf dieses Ergebnis warten. Darauf aufbauend wird ein entsprechender Aktionsplan in Hessen erstellt werden.
Wann wird das interne Prüfungsverfahren zur Zukunft des Zentrums für lebensbegleitendes Lernen in Kassel abgeschlossen sein?
Herr Abg. Frankenberger, das interne Prüfverfahren dauert derzeit noch an. Nach Abschluss des Prüfverfahrens wird das Hessische Kultusministerium mit der Stadt Kassel zwecks Verhandlungen über ein Konzept zur optimalen Beschulung der jungen Erwachsenen in Kontakt treten.
Frau Ministerin, können Sie denn Gründe nennen, die dazu geführt haben, dass das ursprünglich von der letzten Landesregierung zugesagte Konzept zur Umsetzung des Zentrums für lebensbegleitendes Lernen, das auf einen Neubau am Standort des Hessenkollegs Kassel hingedeutet hat, von Ihrem Haus wieder infrage gestellt worden ist?
Herr Abgeordneter, es gab eine Absichtserklärung meines Hauses zur Beteiligung des Landes am Erweiterungsbau mit 50 %. Mittlerweile haben sich aber die Studierendenzahlen geändert, sodass ein neues Konzept vorgelegt werden muss.
Gibt es eine neue Initiative der Landesregierung, um bei der Beschilderung der A 7 zwischen Göttingen und Friedland am sogenannten Drammetaldreieck einen Hinweis auf den Werra-Meißner-Kreis bzw. die B 27 anzubringen?
Herr Kollege Quanz, bis zum heutigen Tage gab es keine neue Initiative. Aber ich nehme Ihre mündliche Frage zum Anlass, erneut initiativ zu werden, weil mir die Argumentation des niedersächsischen Kollegen nicht einleuchtet. Zumindest will ich versuchen, eine Lösung zu finden, die es ermöglicht, auf den Werra-Meißner-Kreis oder auf eine Stadt im Werra-Meißner-Kreis an dem genannten Standort hinzuweisen.
Ich bin sehr dankbar für Ihre Antwort. Teilen Sie meine Einschätzung, dass manchmal eine parlamentarische mündliche Frage sehr wirksam sein kann?
(Beifall der Abg. Michael Siebel (SPD), Mathias Wagner (Taunus) und Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Regierungserklärung des Hessischen Ministers für Arbeit, Familie und Gesundheit betreffend „Vorbeugen, vorsorgen und Verantwortung übernehmen – Impfung ist der beste Schutz“
Redezeit: Vereinbart sind 20 Minuten je Fraktion. Herr Minister, Ihre Orientierungslage ist klar. Sie haben das Wort.
Herr Landtagspräsident,meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicherlich ist der Hessische Landtag der Ort zur Auseinandersetzung kontroverser Fragen. Aber sicher ist er auch die Plattform für uns gemeinsam betreffende wichtige grundsätzliche Fragen. Die neue Grippe ist eine solche Fragestellung, die uns alle gemeinsam betrifft, und deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir dieses Thema heute besprechen können. Vor allem bin ich auch deswegen sehr dankbar, weil es bisher möglich war, dieses Thema in parteiübergreifender Zusammenarbeit gemeinsam und ohne große Konflikte zu bearbeiten.
Ende April 2009, erst vor gut einem halben Jahr, erfolgten die ersten Veröffentlichungen, dass bei zwei Kindern in Kalifornien ein neues Influenzavirus vom Subtyp A/H1N1 identifiziert wurde, bei dessen genetischer Zusammensetzung sowohl Anteile von aviären, also all das, was Vogelgrippe ähnlich ist, als auch von porcinen Viren – Schweine-Influenza – angegeben wurden. Bereits im März und April hatte es Ausbrüche von Atemwegserkrankungen in Mexiko und in Kalifornien gegeben, die mit diesem Virus in Zusammenhang gebracht wurden.
In kurzer Zeit wurde bekannt, dass sich das Virus nicht nur in Nordamerika, sondern auch in anderen Erdteilen ausbreitete, sodass die Weltgesundheitsorganisation wegen des Auftretens des neuen Virus am 11. Juni 2009 das erste Mal seit dem Jahre 1968 wieder die Pandemiestufe 6 ausgerufen hat.In Europa traten die ersten Fälle in Spanien auf, am 28. April 2009 der erste deutsche Fall. In Deutschland zeigt sich mittlerweile ein massiver Anstieg mit mehr als einer Verdoppelung der übermittelten Fälle in praktisch jeder Kalenderwoche. Lag die Zahl der labordiagnostisch oder epidemiologisch bestätigten Fälle in der 44. Kalenderwoche, 26. Oktober 2009, bundesweit bei 7.822 Fällen, hat sich diese in der 45. Kalenderwoche bereits auf 40.271 Fälle erhöht.
Inzwischen kann man davon ausgehen, dass wir wahrscheinlich schon 75.000 Fälle haben; die Dunkelziffer ist schwer einschätzbar. Wenn man sich dabei überlegt, dass man nach bisherigen Erfahrungen bei jedem 500. bis 1.000. Fall damit rechnen muss, dass eine intensivmedizinische Behandlung notwendig ist, sieht man auch, welche Belastung das für unser Gesundheitssystem ist, aber auch wie gefährlich diese Erkrankung ist.Inzwischen gibt es bis zum heutigen Stand – es gehört zu den traurigen Wahrheiten,dass man die Zahl jeden Tag,wenn man diese Rede vorbereitet hat, wieder nach oben verändern musste – 21 Todesfälle, die im Zusammenhang mit der Infektion durch die neue Grippe stehen.