Welche inhaltliche Neuausrichtung der Arbeit des Kultusministeriums hat es notwendig gemacht, das Ressort einer neuen Leitung zu übertragen?
Frau Abgeordnete, auch hier antworte ich mit dem Satz von Giovanni Agnelli, dem ehemaligen Fiat-Chef und Präsidenten von Juventus Turin:
„Politik ist die Kunst des Machbaren.“ Der Hessische Ministerpräsident hat für die Nachfolge auf einen hervorragenden Minister eine hervorragende Ministerin berufen.
Keine Zusatzfragen. – Für die neuen Kollegen will ich darauf hinweisen, dass es in der Fragestunde zwei Zusatzfragen für den Fragesteller gibt und zwei freie. Damit es nicht zu Missverständnissen führt: Die dritte kann ich nicht mehr zulassen.
Wird sie, und wenn ja, wann, das von der Frankfurter Kerschensteinerschule beantragte Modellprojekt des klassenund fächerübergreifenden Lernens genehmigen?
Herr Abg. Bocklet, der Antrag der Kerschensteinerschule in Frankfurt ist erstmals Mitte Dezember 2008 im Hessischen Kultusministerium eingegangen. Obwohl keine Genehmigung erteilt wurde, begann die Schule mit der Umsetzung des neuen Konzepts. Inzwischen wurden noch fehlende Unterlagen nachgereicht. Nach Sichtung des Antrags durch das zuständige Fachreferat unter Einbeziehung der umfassenden Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes in Frankfurt ist festzustellen, dass der beantragte Modellversuch einer Befreiung von einer Vielzahl von Regelungen des Hessischen Schulgesetzes und der
entsprechenden Verordnungen bedarf. Es muss noch im Einzelnen geklärt werden, wie weit dem gefolgt werden kann.
Die Klärung erfolgt nicht nur unter der Fragestellung, ob dieser im gegebenen Rechtsrahmen möglich ist. Zudem muss auch die Vergleichbarkeit mit anderen Schulen gewährleistet bleiben, und die Abschlüsse für die Schülerinnen und Schüler müssen kompatibel mit allen anderen Abschlüssen in Hessen und darüber hinaus sein.
Bei der Bewertung des Antrags unterscheidet das Kultusministerium zwischen Vorschlägen, die die Schule selbstständig realisieren kann, und solchen, die innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens nicht realisierbar sind. Fächerübergreifenden Unterricht in den Lernbereichen kann die Schulkonferenz auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelung ebenso beschließen wie die Erstellung von Lernstandsberichten in Ergänzung zu den Zeugnissen. Ebenso bedarf es keiner Genehmigung, regelmäßig fächerübergreifende Projekte, die auch die Kernfächer einschließen, durchzuführen. Dies gilt ebenso für individuelles Lernen durch kompetenzorientiertes Arbeiten.
Frau Ministerin, erkenne ich in Ihrer Antwort eine in Teilen durchaus zumindest wohlwollende Prüfung und in Teilen offensichtlich auch eine ablehnende Haltung?
Wir prüfen alle Anträge wohlwollend. Aber selbstverständlich stehen sie unter bestimmten Prämissen. Wir haben immer gesagt:Bei der Gestaltung des Unterrichts gibt es die größtmögliche Freiheit. Aber es gibt mit uns keine Gesetzesverstöße bei der Notengebung, bei Klassenarbeiten und bei Zeugnissen.
Darauf kann ich Ihnen leider keine Antwort geben. Wir prüfen so schnell wie möglich, ebenso wie wir versuchen,
alle Anliegen von Schulen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aber wann ein Ergebnis vorliegt, kann ich Ihnen nicht sagen.
Ist für das Haushaltsjahr 2009 geplant, die durchschnittliche Förderquote im Rahmen der Dorferneuerung zu erhöhen?
Sehr geehrter Herr Kollege Quanz, die durchschnittliche Förderquote wird in den Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen festgelegt. Sie ist zuletzt zum 1. April 2008 geändert worden. Dort ist die Regelförderung auf 50 % der förderfähigen Kosten festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt somit völlig unabhängig vom jeweiligen Haushaltsjahr oder dem jeweiligen Haushaltsplan. Momentan findet keine Überprüfung der Förderrichtlinien statt.
Frau Ministerin, teilen Sie meine Einschätzung, dass durch das Absenken die finanzschwächeren Kommunen dadurch im Nachteil sind, dass sie bestimmte Mittel nicht mehr abrufen können, im Gegensatz zu finanzstärkeren Kommunen?
Sehr geehrter Herr Kollege Quanz, es war vor allem das Ziel, dass künftig mehr Kommunen an dem Förderprogramm teilhaben können. Im Großen und Ganzen ist das Programm der Dorferneuerung im ländlichen Raum eher bei den Kommunen angesiedelt, die nicht die gleiche Finanzstärke haben wie bestimmte Städte in anderen Gebieten. Das Ziel muss es aber sein, dass möglichst viele Kommunen an dem Programm teilnehmen können. Insofern ist auch die Höhe der Förderung über die Jahre hinweg beibehalten worden.
Gibt es bereits Erfahrungswerte, dass sich aufgrund des Absenkens der Förderquote eine neue Entwicklung in dem von mir dargestellten Sinn ergeben hat?
Frau Ministerin, planen Sie eine Überprüfung der Förderquoten in der Landwirtschaft für den ökologischen Landbau und damit eine Erhöhung der Förderquoten für umstellende Betriebe, wie es in anderen Bundesländern angestrebt wird?
Ich kommentiere das jetzt nicht, aber das steht in keinem Zusammenhang mit der Frage. Eigentlich müsste ich sagen: Das war es. – Aber Frau Kollegin Lautenschläger möchte doch antworten.
Sehr geehrter Herr Kollege Häusling, seien Sie versichert: Ich werde mir alle Förderquoten sehr genau anschauen und mir dann eine Meinung dazu bilden.
Bis wann ist mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens im Zuge der Ortsumgehung der B 249 sowohl in der Kreisstadt Eschwege als auch in der Gemeinde Meinhard-Frieda zu rechnen?
Herr Kollege Quanz, es handelt sich, wie Sie selbst gesagt haben, um zwei Abschnitte. Die Bearbeitung des Planfeststellungsbeschlusses für die Ortsumgehung Eschwege im Zuge der B 249 ist mittlerweile aufgenommen worden. Der Beschluss soll im Laufe des Jahres erlassen werden, nach Lage der Dinge im vierten Quartal.
Für den zweiten Abschnitt – da geht es um die Ortsumgehung Meinhard-Frieda – liegen die Anhörungs- und Planunterlagen der Planfeststellungsbehörde noch nicht vor. Es ist vorgesehen, den Planfeststellungsbeschluss für dieses Projekt, also für Meinhard-Frieda, im Anschluss an den Beschluss für die Ortsumgehung Eschwege zu erarbeiten.