Der Patentinhaber rief dieses Patent inzwischen zurück. Das Patent wurde 2008 erteilt und löste großen Protest aus. Die Hessische Landesregierung erhob gegen das Patent im Frühjahr Einspruch.
Das Patent EP 1651777 erstreckte sich auf eine Genvariante,die viele Schweinerassen in sich tragen.Dazu zählten ganz normale, konventionell gezüchtete Schweine, die besondere Masteigenschaften besitzen. Das Patent betraf sowohl die Auswahl und die Zucht als auch die Nachkommen. Dass das Patent zurückgezogen wurde, kann nur positiv bewertet werden. Es ist ein Teilerfolg im Kampf gegen die Monopolisierung in der Landwirtschaft und gegen die Patentierung von Pflanzen und Tieren.
Es gilt, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass derartige Patente erst gar nicht erteilt werden. Das Problem ist aber mit dem Zurückziehen nicht vom Tisch, solange die EUPatentrichtlinie nicht klarer gefasst wird. So beansprucht z. B. seit dem 27. April 2010 ein amerikanischer Konzern Lebensmittel von Schweinen – Schinken und Schnitzel –, die mit Genpflanzen dieses Unternehmens gefüttert wurden, als eigene patentierte Erfindung. Die Patentanmeldung auf Schinken und Schnitzel wurde 2009 bei der Weltpatentbehörde in Genf eingereicht.
Bedenklich muss auch die Abweisung der Einsprüche gegen ein Patent auf Rinderzucht am 3.März 2010 durch das Europäische Patentamt stimmen. Gleiches gilt für ein Verfahren zu einem Patent auf Sonnenblumen, das am 12. Mai 2010 in letzter Instanz vor dem Europäischen Patentamt verhandelt wurde. Auch dieses Patent wurde in der Beschwerde aufrechterhalten, obwohl es sich auf eine Sorte bezieht und die Sonnenblume im Wesentlichen mithilfe von biologischen Verfahren gezüchtet wurde. Letzteres wurde sogar noch nicht einmal geprüft, weil der Patentinhaber nur die Sonnenblumen, nicht aber das Verfahren selbst beanspruchte.
Die Landesregierung hält es nach wie vor für erforderlich, dass die Europäische Patentrichtlinie konkretisiert wird, damit genau diese Sachen nicht mehr passieren.
Schönen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt liegen mir zwei Zusatzfragen vor. Als Erster hat der Kollege May das Wort. Bitte.
Ich frage die Landesregierung: Wann wird sie ihre Bundesratsinitiative zu diesem Thema wieder aufrufen, um eine Änderung der Europäischen Patentrichtlinie zu erreichen?
Herr Kollege May, wir haben mit anderen Ländern schon mehrfach darüber verhandelt; denn natürlich ist es das Ziel, eine Mehrheit für diese Bundesratsinitiative zu bekommen. Einige Länder haben signalisiert, dass sie bereit sind, über die Initiative aus unserer Sicht positiv zu entscheiden, wenn die Verfahren zu dem Brokkoli- und zu dem Tomatenpatent, über die im Juli entschieden werden soll, durch sind und dann ein Wiederaufruf erfolgt.
Sollten einige Länder der Bundesratsinitiative nach wie vor nicht zustimmen wollen, werden wir sie trotzdem aufrufen, weil wir sie für ein wichtiges Zeichen dafür halten, dass auf diesem Gebiet etwas passieren muss.
Schönen Dank, Herr Kollege Seyffardt. – Damit kommen wir zu Frage 290 der Abg. Wallmann, CDU. Frau Wallmann, bitte schön.
Wie hat sich die Anzahl der Ganztagsangebote an hessischen Schulen vom Schuljahr 1998/1999 bis heute verändert?
Frau Abg. Wallmann, die Gesamtzahl der hessischen Schulen mit Ganztagsangeboten – Schulen mit pädagogi
scher Mittagsbetreuung, offene Ganztagsschulen, gebundene Ganztagsschulen – hat sich vom Schuljahr 1998/1999 bis heute wie folgt verändert. 1998/1999 waren es 124 Schulen mit Ganztagsangeboten, unterlegt mit 411 Lehrerstellen. Im Schuljahr 2002/2003 waren es bereits 172 Schulen,unterlegt mit 527 Lehrerstellen.Im Schuljahr 2005/2006 waren es 336 Schulen, unterlegt mit 774 Lehrerstellen. Im Schuljahr 2009/2010 sind es 651 Schulen, unterlegt mit 1.143 Lehrerstellen. Damit verfügen 37,8 % aller öffentlichen Schulen in Hessen über ein Ganztagsangebot. Alle Vorwürfe, die Hessische Landesregierung sei auf diesem Gebiet untätig, sind also unbegründet.
Frau Kollegin Wallmann hat einen solchen Vorwurf gar nicht erhoben, aber gut. – Frau Ministerin, könnten Sie bitte gemäß der Ganztagsschulrichtlinie des Landes die Entwicklung des Ganztagsschulangebots nach pädagogischer Mittagsbetreuung, offener Ganztagsschule und gebundener Ganztagsschule differenziert darstellen?
Es waren im Schuljahr 1998/1999 40 Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung, 29 offene Ganztagsschulen und 55 gebundene Ganztagsschulen. Es waren im Schuljahr 2002/2003 82 Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung, 35 offene Ganztagsschulen und 55 gebundene Ganztagsschulen. Es waren im Schuljahr 2005/2006 236 Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung, 35 offene Ganztagsschulen und 65 gebundene Ganztagsschulen. Es sind im Schuljahr 2009/2010 543 Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung, 33 offene Ganztagsschulen und 75 gebundene Ganztagsschulen.
Schönen Dank, Frau Kultusministerin. – Ich habe jetzt zwei Wortmeldungen vorliegen,kann aber leider nur noch eine zulassen. Herr Kollege Schmitt, Sie haben das Wort.
Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie sich die Zahl der gebundenen Ganztagsschulen, also der echten Ganztagsschulen, in Rheinland-Pfalz im gleichen Zeitraum entwickelt hat?
Diese Frage kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Das könnten wir aber in Rheinland-Pfalz erfragen.
Schönen Dank, Frau Kultusministerin. – Jetzt sind wir am Ende der Fragen aus der letzten Fragestunde angekommen.Wir kommen nun zu den neuen Eingängen.
Ist sie bereit,das soziale Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die sie mit der Pflegemedaille auszeichnet, zusätzlich mit einem Anerkennungsbetrag zu honorieren?
Zur Beantwortung hat der Herr Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit das Wort. Herr Minister Banzer, bitte.
Frau Abgeordnete, eine zusätzliche finanzielle Anerkennung entspricht eigentlich nicht dem ideellen Hintergrund der Hessischen Pflegemedaille. Diese hohe Auszeichnung richtet sich an Personen, die ihre Angehörigen oder Bekannten selbstlos und ohne finanziellen Hintergedanken pflegen. Diese herausragenden Pflegeleistungen und ihre Beispielhaftigkeit mit den weitreichenden Auswirkungen auf das politische und soziale Leben werden durch die Hessische Pflegemedaille gewürdigt. Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen oder der Bundesrepublik Deutschland, z. B. der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, der in verschiedenen Stufen verliehen wird, nicht mit einer finanziellen Anerkennung verbunden.
Allerdings habe ich aufgrund vermehrter Hinweise, dass die Anreise zur Überreichung der Hessischen Pflegemedaille oft mit Kosten und Belastungen verbunden ist – häufig sind es sehr betagte Damen und Herren, die diese Pflegemedaille bekommen –, eine Prüfung in Auftrag gegeben, ob wir, z. B. durch eine Reisepauschale, dafür sorgen können, dass die Ehrung nicht zu finanziellen Belastungen führt.Aber ein Anerkennungsbetrag ist ausdrücklich nicht geplant.
Herr Staatsminister, auf diese Ungerechtigkeit bezüglich der Fahrtkosten habe ich von Anfang an hingewiesen. Es geht aber auch um die Betreuungskosten für die zu pflegenden Angehörigen, die dann entstehen, wenn diejenigen,die die Pflege auf sich nehmen,einen halben Tag nach Wiesbaden und zurück unterwegs sind.
Ich will Sie aber etwas anderes fragen: Sehen Sie nicht eine Ungleichbehandlung darin, dass die Landesauszeichnung für soziales Bürgerengagement neben dem Überreichen einer Skulptur auch mit einem Anerkennungsbetrag von 300 c dotiert ist?
Frau Abgeordnete, wir müssen zwischen einer Auszeichnung und einer Preisverleihung unterscheiden. Bei der Preisverleihung – da können Sie mit dem Nobelpreis anfangen und dem Hessischen Kulturpreis enden – ist die Auswahl unter einer Anzahl Personen auch mit einer entsprechenden materiellen Anerkennung oder mit der Übergabe von irgendetwas verbunden, das eine Symbolik hat.
Hier geht es ausschließlich um das ehrenamtliche Engagement. Da wird unter einer Anzahl Personen ausgewählt.Wir können und wollen gar nicht all diejenigen, die uns vorgeschlagen werden, jeweils mit einer Pflegemedaille versehen, um die Besonderheit dieser Auszeichnung weiterhin aufrechtzuerhalten.
Ich glaube, wir würden eher viel Verärgerung und das Gefühl der Zurücksetzung auslösen, wenn wir bei der Verleihung der Pflegemedaille über die Pauschale hinaus, zu der ich gesagt habe, dass wir bereit sind, deren Gewährung zu prüfen, einen Anerkennungsbetrag zahlen würden. Ich bitte, allein einmal zu überlegen, in welcher Höhe ein solcher Preis angemessen wäre. Vor dem wahnsinnigen zeitlichen Engagement kann man wirklich nur großen Respekt haben. Solche Menschen pflegen oft nicht nur fünf Jahre. Da sind Personen dabei, die 25 oder 30 Jahre lang einen Angehörigen aufopferungsvoll gepflegt haben. Das dann mit einem Betrag, in welcher Höhe auch immer, abzugelten, würde das Engagement eigentlich eher desavouieren als ehren.
Herr Banzer, danke schön für Ihre Antwort. – Ich hatte allerdings schon darauf hingewiesen, dass es nicht nur um die Fahrtkosten, sondern auch um die Betreuungskosten für die zu pflegenden Angehörigen geht. Die leben durchaus teilweise noch, die müssen nicht verstorben sein. Die Pflegenden können aber auch mit einer Auszeichnung versehen werden, wenn die Angehörigen bereits verstorben sind. Insofern, denke ich, muss darüber noch einmal hart nachgedacht werden.
Ich will Sie fragen, ob das üblich ist. Sie haben Fragen seit November 2009 nicht mit solchen Hinweisen beantwortet. Die Antworten, die Sie mir jetzt gegeben haben, könnten inzwischen auch an diejenigen gegangen sein, die diese Hinweise gegeben haben.Wir haben jetzt Mitte des Jahres 2010.
Frau Abgeordnete, ich habe eigentlich deutlich gemacht, dass wir über eine entsprechende Pauschale nicht nur die reinen Reisekosten abfangen wollen.Vielmehr geht es dabei auch um die Frage, dass dann vielleicht für einen Tag eine entsprechende Ersatzkraft zur Verfügung gestellt werden kann.Die Prüfung dieser Frage hat in der Tat dazu geführt, dass keine Antwort auf eine entsprechende Anfrage erfolgte.
Wir kommen nun zu Frage 292 des Herrn Abg. Jürgens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Jürgens, bitte schön.
Wann wird sie die landesweite Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Verbände und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zur Erarbeitung eines Themenkatalogs zum Umsetzungsprozess der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen?
Herr Abgeordneter, der Hessische Landtag hat im Dezember 2009 die weitere Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Insbesondere sollen die Auswirkungen und der Handlungsbedarf des Gesetzgebers hinsichtlich dieser UN-Konvention geprüft werden. Auf dieser Grundlage soll dann ein Aktionsplan erarbeitet werden, der eng mit den Aktionsplänen des Bundes und der anderen Länder abzustimmen ist.