Ich frage die Landesregierung nach ihrer Haltung zu der aktuellen Forderung des Bundesinnenministers de Maizière zur Förderung der Integration von Muslimen, dass die Imamausbildung komplett in Deutschland durchgeführt werden soll.
Die Landesregierung hat zu dieser Frage noch keine vollständige und abschließend gefasste Meinung. In früheren Äußerungen der Landesregierung, insbesondere des Integrationsministeriums, haben wir größten Wert darauf gelegt, dass Imame die deutsche Sprache beherrschen, das deutsche Gesellschaftssystem kennen und, wenn möglich, verinnerlicht haben und auf die Art und Weise keinen Abgrenzungs-, sondern einen Integrationsbeitrag in ihren Moscheegemeinden liefern.
Welche Unterlagen oder Informationen wurden ihr seit ihren Ausführungen in der Plenarsitzung am 18. Mai 2010 übermittelt bzw. hat sie sich beschafft, um die Plausibilität der Pläne der angeblich neuen Investorengruppe für das „Ferienresort Beberbeck“ prüfen zu können?
Herr Kollege Klose, seit der Plenarsitzung am 18. Mai 2010 wurden der Landesregierung noch keine Investorenpläne vorgestellt, sodass es auch noch keine Möglichkeit gab, die Investorenpläne zu prüfen.
Herr Minister, sind Ihnen inzwischen die Namen der angeblich beteiligten Firmen oder Personen bekannt?
Zu meiner Aussage am 18. Mai 2010 gibt es keine Ergänzungen. Damals habe ich ausgeführt, dass mir diese nicht bekannt sind.
Herr Staatsminister, fühlen Sie sich angesichts der mangelnden Informationen der Landesregierung über den Fortgang dieses Projekts nicht langsam auch suboptimal informiert? Man könnte auch andere Beschreibungen verwenden, was dieses Projekt angeht.
Herr Kollege Wagner, es handelt sich um ein Projekt, das auf kommunaler Ebene mit Investoren realisiert werden soll. Ich bin in Kontakt mit dem Bürgermeister, sodass ich keinen Anlass habe, die Kommunikation zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu beklagen.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber er sagt Ihnen auch nichts! Das sind anregende Gespräche!)
Ich rufe die Frage 317 auf. Für Frau Kollegin Wissler wird Frau Cárdenas die Frage stellen. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Wie viele Schülerinnen und Schüler, die sich für das Schuljahr 2010/2011 für die Kasseler Gesamtschulen mit G 9 angemeldet hatten, wurden abgewiesen?
Frau Kollegin Cárdenas, im Zuständigkeitsbereich der Kasseler Schulaufsicht, die die Stadt und den Landkreis Kassel umfasst, mussten wegen Kapazitätsbegrenzungen an einer einzigen Gesamtschule mit G 9 – mit Jahrgangsstufe 5 beginnend – insgesamt 22 Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden, hiervon zwei aus einem anderen Schulaufsichtsbezirk.
Von den insgesamt 20 Schülerinnen und Schülern aus dem Schulaufsichtsbezirk Kassel konnten elf Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres Zweitwunsches an ein G-8-Gymnasium, an eine kooperative Gesamtschule mit Förderstufe bzw. an eine integrierte Gesamtschule umgelenkt werden, fünf Schülerinnen bzw. Schülern konnte mangels Angabe eines Zweitwunsches der Besuch einer kooperativen Gesamtschule oder integrierten Gesamtschule angeboten werden, und vier Schülerinnen bzw. Schüler wurden an einem G-8-Gymnasium der Stadt Kassel aufgenommen.
Alle Schülerinnen und Schüler erhielten zudem das Angebot, eine der aufnahmefähigen Gesamtschulen der Stadt Kassel oder eine wohnortnahe Gesamtschule des Landkreises Kassel zu besuchen.
Teilt sie die in der „Offenbach Post“ vom 8. Juni 2010 geäußerte Auffassung des Landtagsabgeordneten Hartmut Honka (CDU), dass im Zusammenhang mit der nun geplanten Förderung der Kommunen bei der Umsetzung der Mindestverordnung für Kindergärten „ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegt“, da einige Kommunen keinen finanziellen Ausgleich bekämen?
Herr Abg. Bocklet, für die Landesregierung stehen die Gleichbehandlung der Kinder und die Qualität der Kinderbetreuung im Mittelpunkt. Deshalb wird nach einer Übergangsfrist am 1. September 2012 in jeder Betreuungseinrichtung ein erhöhter Fachkräfteschlüssel vorgehalten werden.
Die Städte und Gemeinden als Träger von Kindertagesstätteneinrichtungen, die in Kenntnis und im Vertrauen auf die zum 1. September 2009 in Kraft getretene Mindestverordnung ihr Personal aufgestockt haben bzw. aufstocken,erhalten eine Landesförderung.Mit der Mindestverordnung werden gleiche Rahmenbedingungen für alle Kinder in Hessen gesichert, unabhängig davon, wo sie eine Kindertagesstätteneinrichtung besuchen. Gleichzeitig werden die Kommunen unterstützt, die sich eine Qualitätsverbesserung bisher nicht leisten konnten. Damit wird das Ziel verfolgt, die Personalstandards in allen Einrichtungen zugunsten aller Kinder in Hessen anzupassen.
Diese Frage wird vor Gerichten entschieden, da es ja Klagen dagegen gibt. – Meine Frage lautet: Ist der Landesregierung bekannt, ob es weitere Mitglieder der CDU-Fraktion des Hessischen Landtags gibt,die vor Ort eine andere Meinung vertreten als die der Landesregierung,dass nämlich bei der Finanzierung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird?
Herr Abgeordneter, der Landesregierung steht es nicht zu, Meinungsäußerungen von frei gewählten Abgeordneten zu bewerten.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gute Antwort! – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Minister Grüttner, in der „HNA“ vom 3. September haben Sie sich über eine Sprecherin so zitieren lassen, dass Sie sich in die Thematik erst noch einarbeiten müssten und deshalb keine Auskunft zu dem Thema geben könnten. Das scheint jetzt erledigt zu sein. Daher die Frage:Wann können die Kommunen mit einer fundierten Antwort des Ministeriums hinsichtlich der Kostenübernahme rechnen?
Herr Abgeordneter, die Richtlinien, die zur Auszahlung solcher Mittel notwendig sind,sind in der Erarbeitung.Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, kann mit der Auszahlung gerechnet werden.
Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass die Kommunen, die sich das bisher nicht leisten konnten, in Zukunft Geld bekommen. Ich stelle Ihnen die Frage, ob Sie in Kenntnis kommunaler Gegebenheiten – ich denke da an unsere gemeinsame Heimatstadt – nicht der Auffassung sind, dass es Kommunen gab, die sich das eigentlich nicht leisten konnten, es aber trotzdem gemacht haben, weil es nötig war, und jetzt dafür bestraft werden.
Herr Abgeordneter, ich kenne die Situation in vielen Kommunen, auch in der Kommune, die Sie eben angesprochen haben. Diese Entscheidung ist in kommunaler Selbstverantwortung getroffen worden.Sie ist in Kenntnis der jeweiligen Situation vor Ort getroffen worden. Ich finde, das war eine mutige und gute Entscheidung der Kommunen. Das kann aber nicht dazu führen, dass solche Entscheidungen, die aus unterschiedlichsten Gründen getroffen worden sind, im Nachgang vom Land refinanziert werden.
Wie hat sich die geänderte Ladenöffnungszeit im Bereich der Videotheken in zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Hessen niedergeschlagen?
Herr Abgeordneter, der für die statistischen Erhebungen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Hessen zuständige BA-Statistikservice Südwest hat dazu Folgendes mitgeteilt. Die Frage, inwiefern sich die geänderte Ladenöffnungszeit im Bereich der Videotheken bzw. der Bibliotheken in zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen niederschlägt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Das Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes und des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wurde am 2. Februar 2010 verkündet. Die aktuellsten Beschäftigungsdaten liegen zum Stichtag 31. Dezember 2009 vor. Beschäftigungsdaten unterliegen einer Wartezeit von sechs Monaten. Insofern ist diese Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu beantworten.
Beabsichtigt die Landesregierung, diese Daten vorzulegen, und hat die Landesregierung beim Sprecher der hessischen Videothekare nachgefragt, der für die Vorgabe, dass dort zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, maßgeblich verantwortlich zeichnet?