Sie werden Verständnis haben, wenn ich Ihnen jetzt nicht aus dem Stand heraus sagen kann, welche Broschüren in welchen Sprachen veröffentlicht werden. Wenn Sie das konkretisieren können, werde ich Ihnen die Frage gerne beantworten.
Ich frage die Ministerin, ob in Zukunft die Broschüren aus ihrem Hause auch in Türkisch übersetzt werden, da das Land jetzt eine Regionalpartnerschaft mit der Türkei eingegangen ist.
Frau Abgeordnete, darüber ist noch nicht nachgedacht worden. Aber das ist durchaus ein interessanter Aspekt, den ich jetzt nicht abschließend beantworten kann.
Gut, keine weiteren Sprachprobleme. – Dann komme ich zu der Frage 383. Das ist die Frage des Abg. Warnecke.
Wie hat sich die Zahl der Asylbewerberinnern und Asylbewerber sowie unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in den zurückliegenden fünf Jahren im Landkreis HersfeldRotenburg im Verhältnis zu den anderen Landkreisen im Bundesland Hessen entwickelt?
Herr Abgeordneter, ich will vorausschicken, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg und dem Land bei der Aufnahme vorbildlich ist.
Um die Zahlen darzulegen: In den letzten fünf Jahren, von 2006 bis Ende November 2010, wurden dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg insgesamt 234 Personen zugewiesen. Die Zahl der Personen setzt sich wie folgt zusammen: 154 Asylbewerber, 41 Personen nach § 15a Aufenthaltsgesetz, 38 Personen aus humanitären Gründen und ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling.
Die von den hessischen Gebietskörperschaften zu erfüllenden Aufnahmequoten für diese Personenkreise werden von der Landesregierung durch eine Rechtsverordnung bestimmt. Die Zuweisung wird vom RP Darmstadt unter Berücksichtigung der Aufnahmequoten vorgenommen. Im Vergleich zu anderen hessischen Gebietskörperschaften ist der Landkreis Hersfeld-Rotenburg einer der wenigen Landkreise, dessen Aufnahmesoll fast erfüllt ist. Deshalb werden Zuweisungen nur noch dann vorgenommen, wenn enge verwandtschaftliche Beziehungen, bei denen gesetzliche oder humanitäre Belange zu berücksichtigen sind, vorhanden sind. Aber im Hinblick auf die starke Zunahme der Zahl von Asylbewerbern werden auch in den anderen Landkreisen die Aufnahmesolls bald erfüllt sein.
Seit wann liegen ihr die Konzepte der Investoren zum Bau eines Ferienresorts auf der Domäne Beberbeck zur Prüfung vor, wie es der Bürgermeister der Stadt Hofgeismar in der „HNA“ vom 30. Oktober 2010 publiziert hat?
Frau Kollegin Erfurth, wie Sie wissen, ist der Grundstückskaufvertrag aufschiebend bedingt. Das bedeutet, dass bis zum 31.12.2010 – das ist dieser Termin – die Bedingungen erfüllt sein müssen. Ich will noch einmal darstellen, welche das sind. Das sind die bauleitplanerischen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Das sind die Finanzierung des Immobilienerwerbs durch die Besitzgesellschaft, nachgewiesen durch ein Wirtschaftsprüfertestat und die Finanzierungsbestätigung einer Großbank, dann die Finanzierung der für die Projektentwicklung erforderlichen Maßnahmen, ebenfalls nachgewiesen durch ein Wirtschaftsprüfertestat und eine Finanzierungs
bestätigung einer Großbank, die Verträge mit Investoren über eine Investitionsverpflichtung von mindestens 250 Millionen € und eine Rückbauverpflichtung bei Nichtrealisierung, ein Finanzierungsnachweis der Investoren, ebenfalls nachgewiesen durch ein Testat der Wirtschaftsprüfer und eine Finanzierungsbestätigung einer Großbank. Außerdem ist eine Erklärung des Trägers der Altenpflegeeinrichtung vorzulegen, dass eine einvernehmliche und adäquate Lösung für die Altenpflegeeinrichtung erzielt wurde.
Bislang liegen der Landesregierung keine belastbaren prüffähigen Unterlagen über die Erfüllung dieser von mir genannten Bedingungen vor. Eine touristische Entwicklung am Standort Beberbeck ist damit für die Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen. Erforderlich ist dafür aber eine belastbar nachgewiesene Investitionsbereitschaft Privater. Wenn es dazu käme, könnte die Option auf einen Verkauf benötigter Domänenflächen in einem neu abzuschließenden Vertrag geprüft werden. Der jetzige Vertrag gilt nach dem 31.12.2010 nicht mehr.
Herr Minister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, halten Sie damit auch an dem Closingtermin 31.12.2010 fest. Meine Frage geht dahin: Kennen Sie die Aussage des Bürgermeisters Sattler, der in der Stadtverordnetenversammlung gesagt hat, dass ein Closingtermin immer einen Zeitraum beschreibe, der andauere? Er hat den Stadtverordneten also deutlich gemacht, man könne jetzt etwas vorlegen; aber die weiteren Unterlagen könne man später nachreichen, also letztendlich ein Closingtermin ohne Endpunkt. Halten Sie vonseiten der Landesregierung einen solchen Prozess für möglich?
Ich habe eben noch einmal deutlich gemacht, welche Unterlagen nach dem bedingten Kaufvertrag vorzulegen sind und dass wir nicht beabsichtigen, den Closingtermin zu verlängern. Insofern ist meine Aussage eindeutig.
Wenn ein Teil dieser Unterlagen nachbesserungsbedürftig gewesen wäre, dann hätte man mit Sicherheit nicht gesagt: „ Jetzt ist der 31.12.2010 aber vorbei.“ Das ist völlig selbstverständlich. Aber das, was wir bisher kennen und was uns vorgelegt worden ist, reicht nicht aus, um in diese Prüfung einzutreten. Bei einem solch – das meinte Herr Bürgermeister Sattler offensichtlich – großen Projekt ist die Prüfung nicht innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen. Da können immer Nachfragen sein. So würde ich ihn interpretieren. – Aber ich rede heute, am 14. Dezember. Das ist die Situation, von der ich heute auszugehen habe.
Herr Minister, verstehe ich Sie richtig, dass die Meldung, die Unterlagen und die Konzepte seien Ihnen zugegangen, somit nicht zutreffend ist?
Herr Bürgermeister Sattler hat sich mit Sicherheit missverständlich ausgedrückt. Es gibt einen Satz in der Meldung, die Sie eben zitiert haben, in dem er auch dargestellt hat, dass die Konzepte noch von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden. Ich habe Gespräche mit ihm geführt und weiß, dass er an diesen Planungen festgehalten hat. Er hat uns beispielsweise auch über den Stand der Bauleitplanung informiert. Aber bei dem Gesamtinvestitionsvolumen ist entscheidend, dass die Testate, von denen ich eben gesprochen habe, vorgelegt werden müssen. Die sind nicht vorgelegt.
Verstehe ich es richtig, dass Sie nicht davon ausgehen, dass bis zum Ende des Jahres die erforderlichen Unterlagen beizubringen sind?
Ich habe eben zum Ausdruck gebracht, dass wir als Landesregierung immer ein Interesse daran haben, die touristische Entwicklung zu unterstützen. Ob die in dem Volumen erforderlich, geboten oder vertretbar ist, ist eine ganz andere Frage. Das beherrscht auch die kommunalpolitische Debatte vor Ort.
Ich habe vorige Woche nochmals den Bürgermeister angeschrieben und ihn darauf hingewiesen. Ich habe aber noch keine Reaktion. Allerdings ist der Termin der 31.12. Ich stelle jetzt keine Mutmaßungen darüber an, was sich in der Zeit noch abspielen kann.
Frau Kollegin Erfurth, bis zum 31.12.2010 besteht die Möglichkeit – das habe ich eben ausgeführt –, dass die Stadt Hofgeismar Investoren gewinnt und diese der Landesregierung mit ihrem Finanzierungskonzept vorstellt. Namen kann ich nicht nennen, da mir keine Unterlagen vorliegen, die abschließend erkennen lassen, dass die Bedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind. Ich bin nicht legitimiert, mich durch öffentliche Erklärungen in die Aktivitäten der Stadt einzumischen. Das ist nicht meine Aufgabe, denn wir sind nicht an den Verhandlungen beteiligt gewesen. Wir sind nicht Dritte in irgendeiner Vereinbarung, sondern die Verhandlungen mit den Investoren werden von der Stadt geführt. Solange mir von dort nicht bekannt gegeben wird, wer der Investor ist, sehe ich auch keine Möglichkeit, Namen zu nennen.
Wie viel Geld hat das Land Hessen im Verlauf der letzten Jahre schon ausgegeben? Ich rede jetzt nicht von dem, was die Stadt Hofgeismar ausgegeben hat, sondern von dem, was das Land Hessen zur Förderung dieses geplanten Projekts ausgegeben hat.
Es waren, wenn ich mich richtig erinnere, Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 30 Millionen € im Haushalt vorgesehen. Bei Verpflichtungsermächtigungen werden keine Ausgaben getätigt. Von uns ist deswegen nichts veranlasst worden.