Ich möchte ergänzend fragen – und bestätigen, dass an vielen Stellen deutliche Verbesserungen eingetreten sind.
Die Frage, die ich zusätzlich habe, ist folgende: Bis wann sollen die im Masterplan vorgeschlagene temporäre Seitenstreifenfreigabe in Hessen, die das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen am 4. Juli 2008 ver
öffentlicht hat, und die auf Seite 8.5 vorgeschlagene Ausweitung der temporären Seitenstreifenfreigabe auf der A 5 zwischen der erwähnten Anschlussstelle Eberstadt und der südlichen Landesgrenze Hessens realisiert werden?
Ich bin gern bereit, Ihnen das im Rahmen der Möglichkeiten nachzuliefern. Denn gerade eben habe ich gesagt: Wir haben gegenwärtig 80 km, und insgesamt sind 300 km geplant. In diesem Korridor spielt sich das ab. Ich will das – soweit es konkretisierbar ist – gerne nachreichen.
Herr Minister, wenn aus Ihrer Sicht schon so viel getan wurde, können Sie sich erklären, warum der Kollege Ende November oder Anfang Dezember, wann immer die Frage eingereicht wurde, immer noch nahezu täglich Verkehrsstaus zwischen 7 und 9 Uhr gesehen hat? Mit welcher Vehemenz setzen Sie sich für den Neubau der Bahnstrecke zwischen Frankfurt und Mannheim ein?
Herr Kollege Al-Wazir, ich habe eben gesagt, dass wir auf dem Weg, ein staufreies Hessen zu erreichen, gute Fortschritte machen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass wir nicht in den Rushhours bestimmte Verkehrsmengen zu bewältigen haben. Ich in meiner subjektiven Wahrnehmung stelle fest, dass ich mich auch immer noch in einem Stau befinde, dass aber das, was wir als Stau empfinden, durch die Verkehrsbeeinflussungsanlagen wirklich flexibler gestaltet wird.
Ich kann Ihnen das belegen. Musste ich früher von Norden nach Süden drei Stunden rechnen, schaffe ich das jetzt schneller, obwohl morgens der Stau zwischen dem Gambacher Kreuz und Bad Homburg angekündigt wird. Aber wenn ich dann da bin, hat er sich weitgehend aufgelöst.
Insofern glaube ich, dass wir auf einem guten Weg sind, sowohl durch moderne Technologie als auch durch die temporäre Freigabe von Seitenstreifen eine wesentliche Verbesserung insbesondere im Ballungsraum zu erreichen.
Aus der Tatsache, dass ich gesagt habe, geplant sind 300 km, und realisiert sind 80 km, ergibt sich zwangsläufig, dass an den Stellen, wo wir das noch nicht haben, der Idealzustand noch nicht eingetreten sein kann.
Wie konkret sind die Pläne der Landesregierung für die Zusammenlegung der Ämter für Straßen- und Verkehrswesen an wenigen Standorten in Hessen?
Herr Kollege Quanz, im Rahmen der Konsolidierung des Landeshaushalts muss auch das Wirtschaftsministerium Einsparungen im investiven Bereich, bei den Sachmitteln und den Personalausgaben vornehmen. Dazu wird auch die Straßen- und Verkehrsverwaltung ihren Beitrag leisten. Bis zum Jahr 2014 soll der Beschäftigtenstand durch Fluktuation um ca. 300 Personen reduziert werden.
Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit zu sichern und zu optimieren. Um dieses Ziel zu erreichen, erarbeitet die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung derzeit ein Konzept zur Optimierung ihrer Aufbau- und Ablauforganisationen. Zur Unterstützung hat das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Beratungsleistungen beauftragt. Diese ist zum jetzigen Zeitpunkt dabei, die Organisations einheiten, die in den jeweiligen Aufgabenbereichen eine Rolle spielen, näher zu betrachten. Daraus werden sich zum Schluss Vorschläge ergeben, die dann zu diskutieren sind.
Dieser Prozess ist ergebnisoffen. Ergebnisse und Vorschläge von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden dann diskutiert werden. Ziel ist es, im nächsten Jahr einen Gesamtvorschlag für die zukünftige Organisation der HSVV zu präsentieren. Zum jetzigen Zeitpunkt deutet der Prozess in keinerlei Richtung, sodass Aussagen, wie Sie sie von mir erwarten, gegenwärtig nicht getroffen werden können.
Personalabbau von 300 Stellen einerseits, Optimierung von Handlungsabläufen andererseits, das führt letztlich zur Schließung von Standorten. Gibt es schon Kriterien zum Erhalt bzw. zum Schließen von Standorten? Welche Kriterien sind das?
Ich habe eben gesagt, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt dabei ist, die Organisa tions einheiten, die in den jeweiligen Aufgabenbereichen eine Rolle spielen, näher zu betrachten. Deswegen gibt es, wenn Sie das so wollen, keinen Kriterienkatalog, der abgeprüft wird, um zu sagen, ob dort etwas zugemacht wird oder nicht.
Ich habe gesagt, diese Untersuchung ist ergebnisoffen. Fest steht, dass wir unterschiedliche Problembereiche bei der Straßen- und Verkehrsverwaltung haben. Das ergibt sich unter anderem daraus, dass die Aufgabenstellungen in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich sind. Beispielsweise habe ich die erste Konsequenz bei der A 44 dadurch gezogen, dass wir eine Taskforce gebildet haben, bei der Mitarbeiter aus drei Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen zusammengeführt worden sind, ohne dass es zu örtlichen Veränderungen der einzelnen Mitarbeiter geführt hat.
Diese Überlegungen werden in dem gesamten Prozess eine Rolle spielen. Allerdings führt das nicht dazu, dass ich bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt konkrete Auswirkungen benennen kann. Das hängt davon ab, in welcher Form die Straßen- und Verkehrverwaltung künftig gestaltet wird. Danach werden die Entscheidungen getroffen.
Herr Minister, gehe ich recht in der Annahme, dass mit ersten Ergebnissen der Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach dem 27. März 2011 zu rechnen ist?
Sie werden keine Ausschreibungsunterlagen von uns finden, in denen der Abgabetermin einer Beratungsleistung der 28. März ist.
Wie passt dieses Vorhaben zusammen mit Haushaltsansätzen für den Haushalt 2011, dass es zum Neubau von Gebäuden von Straßen- und Verkehrsämtern kommen soll, zum Teil auch mit anderen Behörden?
Warum wurden in der Broschüre „Waldzustandsbericht 2010“ des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nur die Zusammenfassungen in Englisch, Französisch und Spanisch vorgenommen?
Herr Abg. Gremmels, die Waldzustandserhebung im hessischen Wald ist bereits seit vielen Jahren Bestandteil eines umfassenden Biomonitoringsystems in Europa. An dem Projekt nehmen insgesamt 38 europäische Staaten teil. In der Europäischen Union selbst gibt es 23 Amtssprachen, Stand 2009, wobei diese Anzahl mit der Erweiterung der EU noch weiter zunehmen wird.
Bevorzugt werden dabei Englisch, Französisch und Deutsch als Verfahrenssprachen von der Europäischen Kommission verwendet. In Anlehnung an diese Vorgehensweise wird die Zusammenfassung des hessischen Waldzustandsberichtes seit 2002 in Englisch und Französisch übersetzt. Die Übersetzung ins Spanische wurde aufgrund der Bedeutung der Sprache über Europa hinaus zusätzlich aufgenommen.
Eine Übersetzung des vollständigen hessischen Waldzustandsberichtes in eine der genannten Sprachen bietet sich aufgrund des damit verbundenen finanziellen Aufwands und auch geringer internationaler Nachfrage nicht an. Zudem fließen die Ergebnisse der deutschen und damit auch hessischen Erhebungen in die jährlich unter Federführung der EU in englischer Sprache abgefasste Broschüre „The Condition of Forests in Europe – Executive Report“ sowie in den entsprechenden ausführlichen „Technical Report“ ein.