Herr Kollege Warnecke, das ist eine berechtigte Frage, ich werde darauf eingehen. Aber die Auffassung, die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, teilen wir nicht.
Die Verkehrszentrale Hessen hat die Daten erhoben und ausgewertet. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Staudauer auf hessischen Autobahnen von 2003 bis einschließlich 2011 um 80 % abgenommen hat.
Ausgangspunkt Ihrer Frage ist vermutlich eine Statistik, die in einer Veröffentlichung des ADAC von Ende 2011 enthalten ist. Diese bezieht sich auf die Zahl der Meldungen und der Stauungen. Beide Kriterien sind jedoch für die Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs nicht geeignet, ohne dass sie zu der Dauer eines Staus in Bezug gesetzt werden. Ein Beispiel: Ein 20 km langer Stau über zwei Stunden wirkt sich deutlich weniger auf das Verkehrsgeschehen aus als einer mit acht Stunden.
Anders als die Verkehrszentrale Hessen, die auf die Daten aus über 4.000 Messstellen im hessischen Autobahnnetz zugreift, stützt sich der ADAC auf Datenquellen wie unter anderem Staumelder, die das Verkehrsgeschehen unter anderem auch subjektiv bewerten.
Wir haben den Präsidenten des ADAC in einem Schreiben auf diese Diskrepanz hingewiesen. Um es so zu sagen: Das Hauptproblem ist die subjektive Meldung der einzelnen Personen. Daher sind die Meldungen sehr ungenau und können nicht mit der Schleifenmessung verglichen werden.
Der Mikrofonknopf leuchtet gar nicht. – Jetzt ist er an. Da bin ich ja ausgetrickst worden. Herr Präsident, das können Sie vielleicht auch noch erklären, dass Sie offenkundig, auch ohne dass wir den Knopf drücken, das Mikrofon zuteilen können.
Herr Staatsminister, ich darf Sie noch einmal fragen. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es nach Ihrer Auf
fassung so, dass die Zunahme der Zahl der Staus aufgrund der geringeren Länge und der geringeren Zeit ein positives Votum mit Blick auf die Stauentwicklung darstellt?
Zunächst einmal habe ich dargestellt, dass die Grundlage der Statistik, auf die sich der ADAC beruft, eine andere ist als die der Verkehrszentrale Hessen. Bei der Verkehrszentrale Hessen handelt es sich um insgesamt 4.000 Messstellen, sogenannte Schleifenmessungen, und auf dieser Grundlage wird das ermittelt. Das heißt, die Grundlage, auf der eine solche Aussage getroffen wird, ist sehr unterschiedlich.
Sie wissen – ich würde es auch für mich nicht ausschließen, wenn ich Staumelder wäre –, dass man schon etwas als negativ wahrnimmt und als Stau interpretiert, sodass man eine solche Meldung vornehmen würde. Insofern sind die Kriterien, die wir haben, völlig unterschiedlich. Darauf haben wir den ADAC hingewiesen.
(Norbert Schmitt (SPD): Es gibt nicht nur Schleifen! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Was ist denn objektiv ein Stau? – Unruhe)
Hält es die Landesregierung mit den Grundsätzen einer einheitlichen Verwaltungspraxis für vereinbar, dass – wie kürzlich beispielsweise in der Gemeinde Fernwald geschehen – die bereits traditionelle Durchführung eines Winterfeuers im Rahmen einer Christbaumverbrennung als ein Jahreshöhepunkt für Mini- und Jugendfeuerwehr mit dem Hinweis untersagt wird, die Aktion sei nach dem Abfallgesetz unzulässig, während Oster- und Sonnenwendfeuer regelmäßig als zulässig angesehen werden?
Herr Abg. Greilich, die Landesregierung begrüßt ehrenamtliches Engagement, wie es gerade von den Jugendfeuerwehren geleistet wird. Das Einsammeln der Christbäume durch die Jugendfeuerwehren findet vielerorts statt. Vereinzelt werden die Bäume im Anschluss an die Sammlung gehäckselt bzw. einem örtlichen Kompostierwerk oder Holzkraftwerk zugeführt. Der weit überwiegende Teil dürfte allerdings verbrannt werden.
Rechtlich ist das Verbrennen der Weihnachtsbäume gleichrangig mit Oster- und Sonnenwendfeuern zu werten. Nach dem Verwertungsgebot des Kreislaufwirt
schafts- und Abfallgesetzes sind Abfälle vorrangig in dafür zugelassenen Verwertungsanlagen zu verwerten. Außerhalb genehmigter Verwertungsanlagen ist das Verbrennen von landwirtschaftlichen, gärtnerischen bzw. forstwirtschaftlichen Abfällen gemäß der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen unter den dort angegebenen Rahmenbedingungen zulässig. Oster- und Sonnenwendfeuer sowie das Verbrennen von Weihnachtsbäumen werden nicht ausdrücklich erwähnt.
Da das Verbrennen der Weihnachtsbäume eng mit dem ehrenamtlichen Engagement der Jugendfeuerwehren verbunden ist und einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität der Jugendfeuerwehrarbeit leistet, sollen derartige Traditionen nicht gänzlich unterbunden werden. Die Landesregierung hält es aus den genannten Gründen für wünschenswert, dass die Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger den vorhandenen Ermessensspielraum zur Wahrung traditioneller Veranstaltungen wie z. B. das Verbrennen der Weihnachtsbäume durch die Jugendfeuerwehren nutzen.
Wenn ich mir den Zwischensatz erlauben darf, möchte ich mich zunächst bedanken. Aber ich will zusätzlich nachfragen: Beabsichtigt die Landesregierung, beabsichtigen Sie, Frau Ministerin, die Gemeindeverwaltungen entsprechend zu informieren, damit solche Irritationen wie jetzt in Fernwald durch die Aktion eines einzelnen Mitbürgers vermieden werden?
Sollte es rechtliche Unsicherheiten geben und ein entsprechender Informationsbedarf bestehen, werden wir uns dem widmen, damit das Verbrennen von Christbäumen durch Jugendfeuerwehren weiterhin positiv begleitet werden kann.
Hätten wir die Möglichkeit, die Weihnachtsbäume diesbezüglich zu befragen, würden wir das machen. Aber sie verweigern zu jedem Zeitpunkt die Aussage.
Wie beurteilt sie die Tatsache, dass das Regierungspräsidium in Kassel am 21. Dezember 2011 der E.ON AG die Genehmigung für den Bau des 300-MW-Pumpspeicherkraftwerks „Waldeck 2+“ erteilt hat?
Herr Abg. Landau, ich möchte erst ein paar allgemeine Informationen zur Erweiterung des Kraftwerks geben. Direkt neben den bereits bestehenden Pumpspeicherkraftwerken Waldeck 1 und Waldeck 2 soll ab 2012 eine weitere Pumpspeicheranlage mit einer Leistung von 300 MW errichtet werden. Dadurch wird die Leistung des bestehenden Pumpspeicherkraftwerks um 48 % gesteigert. Die Erweiterung soll etwa 250 Millionen € kosten.
Die neue Anlage wird wie Waldeck 2 in einer unterirdischen Kraftwerkskaverne gebaut und soll im Jahr 2016, nach ca. vier Jahren Bauzeit, ans Netz gehen. Dann werden am Standort Waldeck insgesamt 920 MW Regelenergie zur flexiblen Stromerzeugung sowie zur Speicherung nicht benötigter Strommengen verfügbar sein. Dies entspricht etwa 15 % der in Deutschland installierten Pumpspeicherleistung. Am 21. Dezember 2011 wurde durch das Regierungspräsidium Kassel die Genehmigung für diese Erweiterung erteilt.
Nun zur Bewertung: Aufgrund seiner zentralen Lage in der Mitte Deutschlands erfüllt das Pumpspeicherkraftwerk Waldeck eine wichtige Rolle als Frequenz- und Leistungsregelorgan im europäischen Verbundnetz. Mit dem zunehmenden Ausbau der Fotovoltaik- und der Windenergienutzung wird die Bedeutung dieser Funktion noch wachsen. Der Ausbau des Pumpspeicherkraftwerks Waldeck 2 wird auch aus energiewirtschaftlicher Sicht als sinnvoller Beitrag zur Realisierung der beschlossenen Energiewende ausdrücklich begrüßt.
Wie ist der Sachstand bezüglich der Einführung des Führerscheines für Fahrzeuge der Hilfsorganisationen von 3,5 t bis 7,49 t?
Sehr verehrte Frau Abgeordnete, die Landesregierung wird kommende Woche die Erweiterung des sogenannten Feuerwehrführerscheins auf Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t beschließen.
(Beifall bei der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und dann in Frankfurt vorstellen, oder? – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Gegenruf des Ministers Boris Rhein: Die Dinge nehmen doch ihren Lauf!)
Der vorliegende Entwurf wurde in Teilen von der Feuerwehr wegen der Vorschrift einer Doppelbedienbarkeit – zu Recht – stark kritisiert. Ist in der neuen Regelung, die Sie eben angekündigt haben, die Doppelbedienbarkeit für die Ausbildungsfahrzeuge als Voraussetzung vorgesehen?