Protokoll der Sitzung vom 10.01.2012

Darauf kann ich mit einem alten Zitat antworten: Gut Ding will Weile haben.

Ich komme zur Frage 607. Herr Abg. Stephan.

Ich frage die Landesregierung:

Warum plant der Verkehrsverbund Rhein-Neckar in seinen Ausbauplänen bis 2015 für den Kreis Bergstraße eine S-Bahn-Anbindung zwar nach Mainz und Karlsruhe, nicht jedoch nach Darmstadt, Frankfurt oder Wiesbaden?

Herr Wirtschaftsminister Posch.

Herr Kollege Stephan, der Verkehrsverbund Rhein-Neckar, VRN, hat sein verkehrliches Zentrum in der Metropolregion Rhein-Neckar mit den Großstädten Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg. Die S-Bahn Rhein-Neckar hat nicht nur die Aufgabe, in ihrem Verbundgebiet verlaufende und auf ihr Zentrum ausgerichtete Mobilitätswünsche des Nahverkehrs zu bedienen, sondern auch die Verflechtungen mit den benachbarten Regionen. Sie ersetzt, um das einmal darzustellen, auf den Außenästen nach Karlsruhe, Eppingen, Homburg (Saar) und zukünftig auch nach Mainz die heute verkehrenden Regionalbahnzüge durch attraktive barrierefreie S-Bahn-Triebwagen. Eine Verlängerung der S-Bahn Rhein-Neckar über Mainz hinaus nach Wiesbaden oder Bingen wurde vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr RheinlandPfalz Süd in Zusammenarbeit mit dem VRN geprüft, aber wegen nicht ausreichender Nachfrage und Streckenkapazität verworfen.

Der Kreis Bergstraße wird seit 2003 durch die S-Bahn des Neckartals bedient. Weitere S-Bahn-Äste sind nach Biblis – das ist die Riedbahn – und nach Bensheim – das ist die Main-Neckar-Bahn – vorgesehen. Aus Sicht des VRN ist eine Weiterführung über Bensheim hinaus nach Darm

stadt zumindest mittelfristig anzustreben. Für die weiten Verbindungen aus der Metropolregion Rhein-Neckar nach Darmstadt und Frankfurt haben sich die Aufgabenträger – das sind in diesem Fall der VRN, der RMV und das Land Baden-Württemberg – auf eine Bedienung mit hoch leistungsfähigen Regionalexpresszügen im Rahmen der Ausschreibung Rhein-Main-Neckar geeinigt. Die Ausschreibung erfolgt im ersten Quartal 2012. Im Übrigen stehen die beiden zuständigen Verkehrsverbünde in ständigem und engem Kontakt über die zukünftige Gestaltung der Verkehrsangebote.

Nächste Frage, Frage 608, erneut Herr Kollege Stephan.

Ich frage die Landesregierung:

Liegen ihr Informationen darüber vor, dass die Deutsche Bahn AG Überlegungen anstellt, die geplante Schnellbahntrasse Frankfurt – Mannheim nur für den Güterverkehr auszubauen und die Strecke der Riedbahn bzw. Bergstraßenbahn von Mannheim nach Frankfurt zu ertüchtigen?

Herr Wirtschaftsminister Posch.

Herr Kollege Stephan, der Landesregierung liegen solche Informationen nicht vor. Allerdings konnte bei der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege durch den Bund noch keine befriedigende Lösung für den Eisenbahnkorridor Köln – Rhein-Main – Rhein-Neckar – Karlsruhe gefunden werden.

Dabei sind einige Problemstellungen aufgetaucht bzw. entstanden: die Streckenüberlastung infolge des starken Schienengüterverkehrs in dem betreffenden Korridor, insbesondere zwischen Darmstadt und Mannheim, die Anbindung von Darmstadt-Hauptbahnhof an die Neubaustrecke Rhein-Main – Rhein-Neckar, eine möglichst friktionsfreie Abwicklung des Schienenpersonennahverkehrs, des Regionalverkehrs und der S-Bahn Rhein-Neckar im Zulauf zum Mannheimer Hauptbahnhof und die Streckenanbindung des neuen Terminals 3 am Flughafen Frankfurt Main.

Das hat dazu geführt, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein umfangreiches Gutachten vergeben hat, das für den Gesamtverkehr einschließlich des Güterverkehrs im Korridor zwischen Köln und Karlsruhe ein Zielkonzept aus Infrastrukturmaßnahmen entwickeln soll. Diese Untersuchung soll bis Mitte 2013 abgeschlossen werden. Das Land ist in diesen Prozess eingebunden.

Eine Zusatzfrage von dem Kollegen Seyffardt.

Herr Minister, Sie haben das Gutachten angesprochen, das erstellt werden soll. Beinhaltet das auch die Betrachtung einer Alternativstrecke für das Rheintal?

Herr Wirtschaftsminister Posch.

Das kann ich Ihnen jetzt im Detail nicht sagen. Ich bin gerne bereit, das nachzureichen. Ausgangspunkt für das Gutachten waren die Punkte, die ich eben angesprochen habe. Sie beziehen sich auf die Neubaustrecke RheinMain – Rhein-Neckar. Ich bin aber gern bereit, das noch nachzureichen.

Nächste Frage, Frage 609, Herr Abg. Schwarz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Sachstand der Behördengespräche zum Thema „Bewirtschaftung der Edertalsperre“?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Herr Abg. Schwarz, im Ederseegespräch vom 17. August 2011 ist vereinbart worden, dass die betroffenen Gebietskörperschaften aus der Ederseeregion, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, auch als Betreiberin der Ederseetalsperre, und das Regierungspräsidium Kassel als Einvernehmensbehörde ihre Vorstellungen zu den möglichen Änderungen in Bezug auf den Hochwasserschutzraum und die Festlegung auf den Pegelwert von 1,20 m nochmals intensivieren und in einem weiteren Gespräch zum Jahresende 2011 austauschen. Dieser Austausch fand am 29. November 2011 im Regierungspräsidium Kassel statt. Dort wurde seitens der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung skizziert, wie eine von der geltenden Betriebsvorschrift abweichende Steuerung in trockenen Jahren erfolgen könnte. In einer modellhaften Abschätzung wäre mit einer solchen Betriebsweise im Jahr 2011 der Seeinhalt deutlich geringer abgesenkt worden. Es wurde vereinbart, diesen Vorschlag zu konkretisieren und mit den Trägern weiterer Belange abzustimmen. Im Frühjahr 2012 wird die Gemeinde Edertal einen Informationstermin organisieren, auf dem die Ergebnisse vorgestellt werden sollen.

Frage 610, Herr Abg. Warnecke.

Ich darf die Landesregierung fragen:

Mit welchem Faktor werden „Stellen“ im Landesdienst in „Arbeitskraftanteile“ umgerechnet?

Herr Staatsminister Hahn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Kollege War necke, es gibt keinen Faktor, mit dem „Stellen“ im Landesdienst in „Arbeitskraftanteile“ umgerechnet werden. Es handelt sich um unterschiedliche Größen, die nicht über einen Faktor in ein Verhältnis zueinander gesetzt werden können bzw. in einem Verhältnis zueinander stehen.

In der Justiz wird die Größe „Arbeitskraftanteil“ mit der Abkürzung AKA in zwei Zusammenhängen genutzt: Im Haushalt wird der Begriff des Arbeitskraftanteils in den Produktblättern bei den Mengen- und Qualitätskennzahlen in Ziffer 6.1 als sogenannte Zählgröße „Menge“ bei der Anzahl der Richterinnen und Richter, der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger verwendet. Da Beamte oder Beschäftigte haushaltsrechtlich auf einer Stelle geführt werden müssen, eine Person aber in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sein kann, wird neben der Größe „Stellen“, also der Anzahl, auch der Arbeitskraftanteil erhoben. Arbeitet eine Person in Vollzeit, so entspricht diese Stelle einem Arbeitskraftanteil. Arbeitet eine Person in Teilzeit, z. B. 21 von 42 Vollzeitstunden pro Woche, beträgt der Arbeitskraftanteil 0,5. Da die Personen auch im Falle von Erkrankungen und Beurlaubungen in einem haushaltsrechtlich kostenrelevanten Verhältnis verbleiben, bleiben derartige Zeiten für Zwecke des Haushalts bei der Berechnung der Arbeitskraftanteile grundsätzlich unberücksichtigt.

Im Bereich der Personalbedarfsbemessung, die auf den schönen Namen PEBB§Y hört, werden in der Arbeitskraftanteilermittlung, da es sich hier um Betrachtungen von tatsächlichem Personalbestand und tatsächlicher Personalverwendung zum Zwecke der Personalbedarfsberechnung handelt, auch Abwesenheiten berücksichtigt, z. B. wegen Krankheit, Urlaub, Dienstbefreiung, Mutterschutz und Elternteilzeit. Da der Präsident bei der Bezeichnung PEBB§Y eben aufhorchte, darf ich Ihnen die Abkürzung wie folgt buchstabieren: P-E-B-B-§-Y. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP – Zuruf von der CDU)

Da hat es einer verstanden. – Zusatzfrage, Herr Kollegen Warnecke.

(Minister Jörg-Uwe Hahn: Es war aber nicht eng- lisch!)

Herr Staatsminister Hahn, habe ich Sie richtig verstanden, dass sechseinhalb Stellen, die im Landeshaushaltsplan vorausgesetzt werden, von denen dann sechs besetzt sind,

auf denen acht Bedienstete sind, so heruntergerechnet werden aufgrund von Urlaub, Krankheit oder, wie Sie formuliert haben, Elternzeit, dass daraus dann fünf Arbeitskraftanteile werden können?

Herr Staatsminister Hahn.

Wir Juristen haben uns vorgenommen, dass wir Zahlen niemals sofort und unbesehen übernehmen wollen. Daher wäre ich dankbar, wenn Sie sie uns zureichen können. Dann schaue ich nach. Es kann aber theoretisch möglich sein, dass Sie recht haben.

Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Beabsichtigt die Landesregierung, uns, den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, am Ende eines Haushaltsjahres auszurechnen, wie viele Bedienstete usw. am Ende den Arbeitskraftanteilen entsprochen haben? Wird das die neue Bezugsgröße für den Haushaltsplan?

Herr Kollege Staatsminister Hahn.

Sehr geehrter Herr Kollege, ich hatte darauf hingewiesen, dass es eine zwischen dem Parlament und der Landesregierung verabredete Einheit, nämlich die Mengen- und Qualitätskennzahlen in den Produktblättern, gibt, in denen diese Zahl enthalten ist. Die Landesregierung wird immer die Angaben gegenüber dem Parlament machen, die das Parlament erbittet und benötigt.

Die Auseinandersetzung über die effektive Besetzung – das hat etwas mit gerechter Verteilung von Men- und Womenpower in den Gerichten zu tun – ist ein relativ interner Vorgang, der aber immer öffentlich diskutiert wird, auch mit den Vertretern der Richterräte und der Bezirkspersonalräte.

Die nächste Frage ist die Frage 611 des Kollegen War necke.

Ich darf fragen, ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass durch die deutliche Steigerung der Verkehrsstaus im Jahre 2011 in Hessen um fast 10 % – ausweislich des ADAC und dessen Statistik – dem Ziel eines staufreien Hessens im Jahre 2015 nicht näherzukommen ist?

(Unruhe)

Bevor ich weitergebe, bitte ich, die Gespräche einzustellen. Wenn es relativ ruhig ist im Saal, hört man auch Einzelstimmen.

(Günter Rudolph (SPD): Aber die stören Sie nicht!)

Die stören mich dann auch, aber sie merken es nicht. Hochtaunus, können Sie das draußen weitermachen? – Danke schön.

Jetzt kommt Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Warnecke, das ist eine berechtigte Frage, ich werde darauf eingehen. Aber die Auffassung, die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, teilen wir nicht.