Protokoll der Sitzung vom 30.05.2017

In welchen Fällen wurde die Zweiwochenfrist, die „unverzüglich“ genannt wird, bei der Anmeldung der Personen bei der Krankenkasse nicht eingehalten?

Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, darüber liegen mir keine Informationen vor.

Weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin Schott.

Herr Minister, gibt es Fälle, in denen Kommunen sich geweigert haben, die Anmeldung vorzunehmen?

Herr Minister Grüttner.

Auch darüber liegen keinerlei Informationen vor.

Sollte eine Kommune bzw. der zuständige Leistungsträger allerdings einer Beratungspflicht nach § 14 SGB I nicht Folge leisten, wäre das sicherlich ein Fall für die Kommunalaufsicht.

Es gibt keine weiteren Fragen.

Dann rufe ich Frage 795 auf. Herr Abg. Degen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie den Sachverhalt, dass nur 90 % aller Menschen, die derzeit an den hessischen Schulen als Lehrkräfte unterrichten, über das entsprechende Lehramt oder die entsprechende Lehrbefähigung verfügen?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Degen, bei der Besetzung der Planstellen wie auch der befristeten Vertretungsverträge berücksichtigen wir selbstverständlich neben dem entsprechenden Lehramt auch die Lehrbefähigung für die in der jeweiligen Schule benötigte Fächerkombination oder zumindest für ein bestimmtes Fach mit Priorität.

Um eine 100-prozentige Abdeckung durch Lehrkräfte mit entsprechendem Lehramt zu gewährleisten, wäre es jedoch zwingend erforderlich, deutlich mehr Personen auszubilden, als letztendlich eingestellt werden können, sodass einige Lehrkräfte nach ihrer Ausbildung aufgrund der Überversorgung nicht oder allenfalls befristet eingestellt werden könnten.

Die Landesregierung hält diese Vorgehensweise, Personen ohne eine unbefristete Einstellungsperspektive auszubilden, grundsätzlich im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber für die beim Land Hessen beschäftigten Personen

nicht für zumutbar. Des Weiteren ist dies auch nicht mit dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung vereinbar. Zudem ist es gerade an beruflichen Schulen durchaus sinnvoll, erfahrene Personen aus der Praxis, z. B. Metzgermeister, Bäckermeister, Ärzte oder Rechtsanwälte, für die Abdeckung des Unterrichts mit einzusetzen. Diese Personen sind in den 10 % ohne Lehramt enthalten und relativieren somit den Anteil der Personen, die ohne Lehramt zur Abdeckung des Unterrichts beitragen.

Dennoch wird durch die Kommunikation mit den 15 Staatlichen Schulämtern, das Ländertauschverfahren und andere Steuerungsmöglichkeiten wie z. B. auch über Elternzeitlehrstellen die weitere Erhöhung der Unterrichtsabdeckung durch ausgebildete Lehrkräfte mit entsprechendem Lehramt kontinuierlich forciert.

Frage 796, Frau Abg. Waschke.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der derzeitige Sachstand zur Sanierung des Groenhoff-Areals auf der Wasserkuppe?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Frau Abg. Waschke, Sie wissen vermutlich, dass seit Übernahme der Gebäudeanlage von der Bundeswehr und anschließender Nutzung durch die Verwaltungsstelle des Biosphärenreservats Rhön und der Jugendbildungsstätte Wasserkuppe die ehemalige Kasernenanlage zu einem Bildungs- und Beherbergungsbetrieb umgebaut bzw. für Bürozwecke hergerichtet wurde.

Dazu wurde ein Erbbaurecht eingeräumt. Erbbaurechtsnehmer ist der Träger der Jugendbildungsstätte. Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages ist geregelt, dass das Land als Eigentümer kostenfrei das Erbbaurecht einräumt und der Erbbaurechtsnehmer die entsprechenden Sanierungs- und Unterhaltungspflichten trägt.

Die Investitionen in den vergangenen Jahren erfolgten überwiegend für Maßnahmen im Innern der Gebäude. Sanierungsmaßnahmen im Außenbereich wurden in den letzten Jahren nicht durchgeführt. Dies ist in der mangelnden finanziellen Leistungsfähigkeit der Jugendbildungsstätte, den umfangreichen Auflagen des Denkmalschutzes und insbesondere durch die ab 2013 beginnenden Planungen für die Aufstellung einer Machbarkeitsstudie – ich glaube, der Landkreis hat diese Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben – begründet.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Waschke.

Herr Minister Schäfer, ich will meine Frage ein bisschen konkretisieren: Wird sich das Land Hessen und, wenn ja, in welcher Höhe, an den Kosten für die Sanierung des Groenhoff-Areals beteiligen?

Herr Minister Dr. Schäfer.

Da mir bisher keine Kostenaufstellungen für Sanierungsmaßnahmen bekannt geworden sind, vermag ich Ihnen auch diese Frage mit konkreten Finanzierungsanteilen nicht zu beantworten. Wir sind im Gespräch mit dem Landkreis Fulda, der ein Interesse signalisiert hat, sich federführend um eine Sanierung und Folgenutzung des Groenhoff-Areals zu kümmern.

Dafür ist es aber notwendig, Gespräche mit dem bisherigen Erbbaurechtsnehmer sowie den entsprechenden Trägerinstitutionen zu führen. Wenn das zum Abschluss gekommen ist und eine entsprechende Sanierungskonzeption und Weiterentwicklungskonzeption konkret auf dem Tisch liegt, wird sicherlich auch über eine mögliche finanzielle Beteiligung des Landes zu reden sein.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Waschke.

Sie hat sich mit der letzten Antwort erledigt. Danke.

Ich bedanke mich auch.

Ich rufe Frage 797 auf. Frau Kollegin Schott.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch ist die Standgebühr der Bundeswehr beim Hessentag 2017 in Rüsselsheim?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Schott, wie bereits bei der Beantwortung der mündlichen Frage 703 zum Hessentag im Januar 2017 ausgeführt, haben die Kommunen das Recht, alle örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung der Vereinbarungen mit sogenannten integrierten Veranstaltern bei Hessentagen.

Daher hat die Hessische Landesregierung die Stadt Rüsselsheim um eine entsprechende Information zu Ihrer Frage gebeten, deren Inhalt ich Ihnen hiermit zur Kenntnis gebe:

Die Bundeswehr entrichtet keine Standgebühr für ihre beiden Flächen. Generell werden bei sämtlichen sogenannten integrierten Veranstaltern – hierzu zählen Ministerien, Behörden, Institutionen, Kirchen und Verbände, „Natur auf der Spur“, Bundespolizei, Polizeibistro, Platz der Hilfskräfte, Hessen schafft Wissen, Arbeitswelt Hessen, EKHN-Zeitkirche usw. – wie in den vergangenen Jahren keine Standgebühren erhoben. Die Stadt Rüsselsheim am Main ist von dieser geübten Praxis nicht abgewichen. Gleichfalls wird betont, dass die Bundeswehr ihrerseits mit Aufgaben – z. B. Fahrdiensten für Mobilitätseingeschränkte, Helferverpflegung, Sicherheitskonzeptionen etc. – zum Gelingen des Hessentags beiträgt.

Nach Ansicht der Hessischen Landesregierung sind es gerade auch diese integrierten Veranstalter – einige wurden ja beispielhaft durch die Stadt benannt –, die den Hessentag so abwechslungsreich machen. Die Bundeswehr ist dabei ausdrücklich einer der bewährten Partner, deren Präsentation sich in jedem Jahr einer besonders hohen Position auf der Beliebtheitsskala erfreut.

Zudem darf ich ergänzend zu der Antwort der Stadt Rüsselsheim darauf hinweisen, dass die Zahlen des Hol- und Bringdienstes in Herborn 2016 besonders beeindruckend waren: Die Bundeswehr hat mit 956 Einsätzen mobilitätseingeschränkten Personen die Teilnahme am Hessentag ermöglicht.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung freut sich, dass das Landeskommando Hessen der Bundeswehr auch in diesem Jahr Partner der Hessentagsstadt ist und das Landesfest unterstützt.

(Beifall bei der CDU)

Zusatzfrage, Frau Abg. Schott.

(Manfred Pentz (CDU): Jetzt gibt es wieder Gemecker!)

Herr Minister, mich beeindruckt das auch immer sehr, wenn spielende Kinder auf Kampfgeräten, die schon im Einsatz waren, herumturnen.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Die Nachfrage ist: Wie hoch war die Gebühr für Vereine und Bürgerinitiativen, um ihre Stände aufzustellen?

Herr Staatsminister Wintermeyer.