Protokoll der Sitzung vom 11.09.2018

meiner Erinnerung vor einem Jahr eine sehr lange Zeit benötigt wurde, bis solche Anträge beschieden werden konnten. Das war ein sich selbst verstärkender Prozess. Man könnte auch von einem Teufelskreis reden; denn weil es so lange gedauert hat, haben Firmen, die sich auf bestimmte Fuhren beworben hatten, teilweise schon einen Antrag gestellt, gar nicht wissend, ob sie das am Ende abfahren werden. Nach meiner Erinnerung hatten wir teilweise die Situation, dass bis zu sieben oder acht Wochen gewartet werden musste.

Wir haben darauf reagiert, indem wir bei Hessen Mobil zusätzliche Stellen in diesen Bereich umgesetzt und zum Teil externe Dienstleister mit ins Boot genommen haben, damit die Anträge abgearbeitet werden konnten. Teil des Teufelskreises war, weil dann ständig angerufen wurde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nur noch am Telefon und konnten nicht mehr die Anträge bearbeiten. Teilweise wurden deshalb die Anrufzeiten eingeschränkt.

Nach meiner Erinnerung ist der Berg jetzt abgearbeitet, er ist deutlich niedriger. Bei unkomplizierten Anträgen gibt es inzwischen sogar innerhalb von ein, zwei Tagen Genehmigungen. Bei komplizierteren Fällen kann es noch ein bisschen dauern, weil man in den Landkreisen vor Ort fragen muss, wie die jeweilige Situation ist. Aus meiner Sicht ist es so: Gelobt wird nie, geschimpft wird oft. – Da seit Langem keiner mehr geschimpft hat, müsste das Problem halbwegs im Griff sein.

Zusatzfrage, Herr Abg. Eckert.

Herr Minister, darf ich Ihre Schilderung so verstehen, dass die Veränderung und der Stellenaufbau von Hessen Mobil tatsächlich ein Grund dafür sind, dass die beantragten Genehmigungen zu spät oder mit unklaren Zeiträumen erteilt werden? Ist das der Hintergrund, warum Sie externe Dienstleister einstellen mussten?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Herr Eckert, der Hintergrund ist, dass wir eine wunderbar laufende Wirtschaft und eine wunderbar laufende Baukonjunktur haben. Deswegen wird viel mehr transportiert. Wenn mehr transportiert wird, werden mehr Anträge gestellt. Das führt dazu, dass sich die Bearbeitungszeit teilweise verlängert. Das wiederum führt dazu, dass „Pro-forma-Anträge“ gestellt werden, weil die Leute, wenn sie sich auf irgendetwas bewerben, sicher sein wollen, dass sie, wenn der Zuschlag kommt, auch fahren können. So hat sich das aufgebaut. Jetzt haben wir es wieder abgebaut.

(Tobias Eckert (SPD): Sie können nichts dafür?)

Die Frage ist nicht mehr zulässig.

(Tobias Eckert (SPD): Das war auch mehr eine Aussage! – Minister Tarek Al-Wazir: Die Frage ist nicht zulässig, aber ich kann sie trotzdem beantworten!)

Frage 1095, Frau Kollegin Förster-Heldmann. – Frau Feldmayer, Sie übernehmen das. Danke.

Ich frage die Landesregierung in Vertretung für Frau Abg. Förster-Heldmann:

Wie unterscheiden sich die Förderkonditionen der neuen Richtlinie der Landesregierung zur Wohnraumförderung von der vorherigen Förderung?

Frau Staatsministerin Hinz.

Frau Abg. Feldmayer, die Fördersätze wurden erhöht. Bei der Förderung geringer Einkommen erhöhen sich die Darlehen je Quadratmeter geförderter Wohnfläche von bisher 900 € bis 1.600 € auf nun 1.100 € bis 1.800 €. Gleichzeitig wurde der Finanzierungszuschuss von bisher 10 % des Förderdarlehens bei 25-jähriger Belegungsbindung auf 25 % angehoben.

Bei der Förderung mittlerer Einkommen erhöhen sich die Darlehen je Quadratmeter von bisher 400 € bis 1.100 € auf nun 600 € bis 1.300 €. Der Finanzierungszuschuss wurde von 10 % des Förderdarlehens bei 25-jähriger Bindung auf 20 % angehoben.

Bei der Förderung studentischen Wohnens erhöhen sich die Darlehen je Quadratmeter geförderter Wohnfläche von 1.200 € bis 1.700 € auf nun 1.400 € bis 1.850 €. Der Finanzierungszuschuss liegt dann bei 25 %. Bei der Bemessung der Darlehenspauschalen wird ab jetzt auch die Grunderwerbsteuer berücksichtigt.

Die Fördermiete für die mittleren und geringen Einkommen wurde begrenzt. Bei geringen Einkommen darf keine höhere Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 20 % vereinbart werden. Bislang betrug der Abschlag 15 %. Bei mittleren Einkommen darf keine höhere Miete als die Vergleichsmiete abzüglich 15 % vereinbart werden. Bisher betrug der Abschlag 10 %.

Es ist jetzt möglich, einzelne Wohnungen privater Investoren zu fördern. Das war der Wohnungswirtschaft ein besonderes Anliegen. Bei Genossenschaften waren die Kosten für zu erwerbende Geschäftsanteile bisher auf die Höhe einer ansonsten anfallenden Kaution beschränkt. Diese Beschränkung ist entfallen. Die entstehenden Kosten müssen jedoch für die Zielgruppe angemessen sein.

Bei der Modernisierung wurde die Verzinsung von 0,9 % auf 0,75 % reduziert. Die Studierendenwohnungen wurden erstmals in die Förderung für die Modernisierung aufgenommen. Das ist ein wichtiger Punkt, weil sich Studierendenwohnheime schneller abwohnen.

Erstmalig wird der Einbau von Fahrstühlen mit bis zu 40.000 € pro Aufzug gefördert. Das ist gerade im Hinblick auf barrierefreies Wohnen besonders wichtig.

Für Modellvorhaben wird künftig ein Zuschlag in Höhe von 50 € je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Architektonische Wettbewerbe sind ebenfalls förderfähig. Der Zuschuss beträgt hierfür bis zu 50 % der Ausgaben, maximal 30.000 €.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Zusatzfrage, Herr Kollege Siebel.

Frau Staatsministerin, was hat Sie daran gehindert, in den Förderrichtlinien, die Sie eben vorgetragen haben, zu einer regionalen Ausdifferenzierung der Einkommensgrenzen zu kommen, was es ermöglicht hätte, die Einkommensgrenzen für die Metropolen, beispielsweise für Frankfurt, entsprechend denen, wie sie in Hamburg und Berlin üblich sind, anzuheben?

Frau Staatsministerin Hinz.

Die Einkommensgrenzen sind bei uns gesetzlich festgelegt. Das ist mit einer Verordnung nicht zu verändern, wie Sie wissen, Herr Abg. Siebel. Das Gesetz zur sozialen Wohnraumförderungen wird gerade evaluiert. Zu Beginn der nächsten Wahlperiode wird es neu gefasst werden müssen. Wahrscheinlich werden dann auch die Einkommensgrenzen den neuen Erfordernissen angepasst. Nach fünf Jahren ergeben sich logischerweise neue Erkenntnisse.

Danke schön. – Die nächste Frage ist die Frage – –

(Norbert Schmitt (SPD): Ich habe mich gemeldet!)

Das habe ich nicht gesehen. Bitte schön, Herr Schmitt.

Frau Ministerin, warum wurden die Förderrichtlinien nicht entbürokratisiert, z. B. durch eine Generalklausel, mit der sichergestellt wird, dass bei geringen Abweichungen trotzdem eine Förderung möglich ist?

Frau Ministerin.

Herr Abg. Schmitt, diese Frage haben wir bereits im Ausschuss diskutiert. Es ist sichergestellt, dass bei geringen Abweichungen die Förderrichtlinien ebenfalls zum Tragen kommen.

Jetzt habe ich keine Wortmeldungen mehr vorliegen.

Herr Kollege Caspar, Frage 1096.

Ich frage die Landesregierung:

Wurde ihr gegenüber bereits konkretes Interesse am neu aufgelegten Förderprogramm für die Aufstellung von Ladesäulen für Elektroautos auf Betriebsgelände bekundet, in dessen Rahmen 40 % der Investitionskosten erstattet werden und das einen Gesamtumfang von 3,5 Millionen € aufweist?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Caspar, Elektroautos, die mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden, fahren nahezu klimaneutral und können damit einen Beitrag für den Umweltschutz leisten. Unser Ziel ist daher, dass mehr Elektroautos sowohl privat als auch von Unternehmen genutzt werden. Wichtig dafür ist, dass auch die Ladeinfrastruktur kontinuierlich weiter ausgebaut wird. Unter dem Motto „Strom bewegt“ fördert das Land deswegen unter anderem wissenschaftliche Projekte, errichtet Ladestationen an öffentlichen Liegenschaften und schafft Anreize zur Nutzung von Elektrofahrzeugen.

Nach Untersuchungen der Nationalen Plattform Elektromobilität finden 85 % aller Ladevorgänge allerdings zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Hier setzt unser neues Förderprogramm an; denn damit können jetzt auch Ladesäulen auf zugangsbeschränkten Firmengeländen gefördert werden.

Das zweijährige Programm hat, wie Sie in Ihrer Frage schon darstellten, einen finanziellen Umfang von 3,5 Millionen €, von denen 1,5 Millionen € in diesem und 2 Millionen € im nächsten Jahr zur Verfügung stehen. 40 % der Ausgaben werden vom Land gefördert. Seit Beginn des Förderaufrufs im Juni 2018 gab es insgesamt rund 90 Anfragen. Bis Ende August wurden bereits 17 Anträge zur Förderung für Ladesäulen gestellt, die noch im Jahr 2018 errichtet werden.

Damit werden 117 Normalladepunkte, das sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung bis 22 kW, und 20 Schnellladepunkte, das sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von 50 kW, noch in diesem Jahr errichtet. Von den 1,5 Millionen €, die im Jahr 2018 zur Verfügung stehen, wurden mit den genannten 17 Anträgen bereits 800.000 € gebunden. Weitere Anträge sind bereits angekündigt.

Rund ein Viertel der Anfragen hat die Einreichung von Förderanträgen für 2019 angekündigt. Angesichts des großen Interesses und der für die kurze Laufzeit hohen Anzahl an Anträgen ist daher auch für das kommende Jahr mit einer guten Auslastung des Förderprogramms zu rechnen.

Es gibt keine weiteren Fragen.

Dann kommen wir zur Frage 1097. Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Kosten sind dem Land Hessen durch die Einführung, Durchführung und Abwicklung von G 8 in Hessen entstanden?

Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Merz, durch die Einführung, Durchführung und Abwicklung von G 8 in Hessen sind in der Tat Personalkosten eingespart worden. Im Abgleich mit G 9 entstanden in der Einführungsphase von G 8 zunächst Personalmehrkosten von 252,2 Millionen € für die Abwicklung des Grundunterrichts in den Schuljahren 2004/2005 bis 2013/2014. Nach Abbau der Doppeljahrgänge in der gymnasialen Oberstufe wurden hingegen bis einschließlich des laufenden Schuljahres Einsparungen im Umfang von 256,9 Millionen € erzielt. Somit weist die Gesamtbilanz bis zum Schuljahr 2018/2019 Einsparungen für das Land Hessen in Höhe von ca. 4,4 Millionen € aus.

Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Erst einmal herzlichen Dank für die Information. – Herr Minister, ich hatte nicht nur nach den Personalkosten gefragt, sondern insgesamt nach Kosten. Ich gehe davon aus, dass auch im Verwaltungsvollzug und im sächlichen Bereich Kosten entstanden sind.