Hessen hat hier die richtige – und das sage ich ganz klar: einzig richtige – Haltung: Dem Thema Fracking wird sich erst dann genähert, wenn nachweislich nur vollkommen ungefährliche Stoffe zum Einsatz kommen. Bis dahin muss es ein absolutes Frackingverbot geben.
Wenn die Zeitung „Die Welt“ am 10. März von einer niedersächsischen Gratwanderung spricht, zeigt dies exemplarisch, was die Öffentlichkeit von einer auch von Ihnen propagierten Ja-aber-Politik hält, die Fracking unter gewissen Umständen zulässt.
Das Gabriel-Hendricks-Papier steht in genau dieser Kritik. Hessen hingegen bezieht hier klar Position zugunsten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt.
Dass die Berliner Eckpunkte an einer entscheidenden Stelle nicht, wie eigentlich geboten, konsequent und restriktiv sind, kann möglicherweise im Zusammenhang mit der Haltung gewichtiger SPD-Bundesländer stehen; Niedersachsen habe ich bereits erwähnt.
Aber es ist auch Nordrhein-Westfalen zu nennen, das eine eindeutige Festlegung in dieser Frage scheut. So hat man dort bereits Fördergebiete verteilt – das haben wir in Hessen nicht gemacht –, erlaubt aber keine Probebohrungen. Wiederum wurden vor Kurzem befristete Konzessionen für Frackingunternehmen über drei Jahre verlängert. Eine klare Absage an Fracking sieht anders aus.
In Hessen gibt es keine Hinhaltetaktik, sondern ein klares und wohlbegründetes Nein zum Fracking mit giftigen Substanzen, wie es derzeit Stand der Technik ist. Fracking unter Einsatz toxisch reduzierter Fluide wird nach der Bundesratsinitiative von Hessen, zusammen mit Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, eben kein Türchen offengehalten.
Damit stellt die hessische Position auch die Fragen, die Sie gar nicht angesprochen haben, die sich aber aufgrund des Eckpunktepapiers ergeben. Erstens. Wer legt aufgrund welcher Erkenntnisse und welcher Konzentration fest, wann Frackingfluide geringfügig toxisch sind? Heute wissen wir nicht einmal, wie sich die Fluide vollständig zusammensetzen. Die zweite Frage, die sich bei Ihnen stellen müsste: Können Bundesländer Förderplätze hinreichend auf die Verwendung zugelassener Frackingfluide kontrollieren?
Zum Schluss möchte ich sagen, dass wir als CDU und GRÜNE das hessische Vorgehen für rechtssicherer, vernünftiger und angemessener halten als das Berliner SPDEckpunktepapier. Daher bestärken wir unsere Landesregierung in ihrer weiter gehenden Bundesratsinitiative vom 1. Juli. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn die Positionen aus dem Eckpunktepapier der SPD-Minister Gabriel und Hendricks Bestand haben, wird Fracking zur Gasförderung im Sandgestein problemlos und im Schiefergestein in relevanten Schichten erlaubt werden. Danach können zukünftig in mehr als drei Vierteln der Fläche Deutschlands Erdöl und Erdgas mit Fracking gefördert werden. Wir als LINKE lehnen das ab.
Wer aber jetzt glaubt, dass man sich dank der Bundesratsinitiative der grünen Umweltminister aus Schleswig-Holstein, Hessen und Baden-Württemberg entspannt zurücklehnen könnte, irrt gewaltig: Ein ausnahmsloses Verbot von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas sucht man in der kürzlich in den Bundesrat eingebrachten Initiative vergebens. Danach solle ein Verbotsbestand für das Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen in das Berggesetz aufgenommen werden.
Die grünen Umweltminister stellen einen solchen Antrag, wohl wissend, dass Fracking zur Förderung von Öl und Gas auch ohne Einsatz umwelttoxischer Substanzen weitestgehend mit denselben hohen Umweltrisiken behaftet ist wie Fracking mit umwelttoxischen Substanzen. Es ist gleich, mit welchem Verfahren man giftige Lagerstätten ausbeutet, immer gibt es große Entsorgungsprobleme.
Auch die Klimabilanz wird mit dem Verzicht auf solche Substanzen nicht besser. Sie stellen einen solchen Antrag, wohl wissend, dass der Begriff „umwelttoxischer Substanzen“ wachsweich ist. Sie stellen einen solchen Antrag, nachdem auch Ihnen klar geworden sein sollte, dass die Bundesregierung dabei ist, neu zu definieren, was „unkonventionelle Lagerstätten“ sein sollen und was nicht.
Die mögliche Wirkung der geforderten Gesetzesänderung hat mit dem in der Überschrift angeführten Verbot nicht viel zu tun.
Nimmt man noch den Antrag von Niedersachsen hinzu, werden von den grünen Umweltministern lediglich die Bedingungen beschrieben, unter denen zukünftig gefrackt werden soll. Damit liegen die vier Bundesländer und ihre
Ich zitiere Oliver Kalusch, Vorstand des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz, vom 10. Juli 2014:
Seit Monaten hört die Anti-Fracking-Bewegung immer das Gleiche aus den Reihen der Landes-Umweltminister. Fracking im Sandstein soll problemlos möglich sein. Fracking im Schiefergestein soll ohne „umwelttoxische Substanzen“ erfolgen, obwohl dieser Begriff gar nicht im Chemikalienrecht definiert ist. Und begleitend hierzu soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, obwohl in ihrem Rahmen nicht mehr verlangt werden kann, als andere bestehende Gesetze bereits vorschreiben. Der Entschließungsantrag von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen an den Bundesrat wiederholt diese Linie lediglich. Das ist das genaue Gegenteil eines Frackingverbots.
In der Öffentlichkeit aber hören sich die GRÜNEN so an: Frau Feldmayer beispielsweise: „Wir lehnen dieses Verfahren zur Gewinnung von Erdgas ab und unterstützten die Bestrebungen für ein bundesweites Frackingverbot.“ – Das ist doch ein doppeltes Spiel, das Sie hier spielen. Und dann haben Sie noch die Dreistigkeit, das hier als Aktuelle Stunde anzumelden, um die SPD vorzuführen. Offensichtlich müssen die GRÜNEN schon jetzt Greenwashing betreiben, damit sie für die Öffentlichkeit den schwarzen Ruß wieder herunterbekommen.
Bei der Förderung von Schiefergas mit den bekannten Verfahren durch giftige Lagerstättenwässer, den Entsorgungsproblemen und der miserablen Klimabilanz muss ein klarer Strich gezogen werden. Das machen die GRÜNEN nicht, und die SPD macht es leider auch nicht.
Mit den Bundesratsinitiativen der grünen Umweltministerinnen und Umweltminister wurde Fracking für die Erdölund Erdgasgewinnung nicht verboten. Meine Damen und Herren, was Sie hier einführen wollen, ist „Fracking light“. Wenn die Mehrheit im Bundesrat kein klares Frackingverbot für die Erdöl- und Erdgasförderung zulässt, warum loten Sie dann nicht die Möglichkeiten aus, dies auf Landesebene über die Hessische Bergverordnung zu regeln, Frau Ministerin Hinz? Wir haben schon einmal versucht, die Ministerin dazu zu bewegen, da hat sich aber schon ihre Vorgängerin weggeduckt. Ich finde, Sie sollten es ernsthaft prüfen, die Möglichkeiten, die Sie hier im Land haben, Fracking rechtssicher zu verbieten, auch zu nutzen. Was bislang geschehen ist, öffnet BNK noch immer viele Türen. Wir haben keinen wirklichen Schutz, und das wissen Sie auch. Sorgen Sie dafür, dass wir ihn im Rahmen der Möglichkeiten bekommen, die Sie hier in Hessen haben, schöpfen Sie sie aus. Das ist unsere Forderung an Sie.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Das Wort hat der Abg. Florian Rentsch, Fraktionsvorsitzender der FDP.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute ein wirklich faszinierendes Spiel der vier Frackinggegner untereinander: Wer bietet mehr?
Ich möchte an dieser Stelle Herrn Gabriel und die Bundesregierung verteidigen. Herr Gabriel ist mir in den letzten Monaten wirklich nicht als großer Frackingbefürworter aufgefallen, insofern können Sie beruhigt schlafen. Aber aus meiner Sicht hat er die gleiche Position wie Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es ist schon abenteuerlich, was für eine Debatte wir hier über eine Technologie führen, die an vielen Stellen – es wurde gerade erwähnt – in einigen Bereichen des Landes, beispielsweise in Niedersachsen, seit über 30 Jahren angewendet wird, wo noch nie ein Unfall passiert ist und die Panik gar nicht so groß war, bis es einige politische Organisationen als Thema entdeckt haben. Als ich vor zwei Wochen bei einem Wirtschaftstag des Wirtschaftsrates war und dort nicht nur die Ausführungen der Kanzlerin verfolgen durfte, sondern vor allem auch eine sehr spannende Podiumsdiskussion von Menschen, die – jedenfalls auf der einen Seite – CDU-Mitglied sind, wie etwa Herr Oettinger, den ich sehr als letzten Marktwirtschaftler in der Union schätze – –
(Beifall bei der FDP – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sollten Sie der Marktwirtschaft nicht antun!)
Herr Kollege Wagner, dass sie mit Marktwirtschaft nicht viel am Hut haben, beweisen die GRÜNEN jeden Tag aufs Neue in diesem Landtag. Es ist nur ärgerlich, dass die dann auch noch das Wirtschaftsministerium haben wollten und dass sich Herr Al-Wazir noch lobt, Ludwig Erhard in seinem Zimmer hängen zu haben. Das ist bitter; denn Herr Al-Wazir und Herr Erhard sind zwei völlig unterschiedliche Protagonisten von unterschiedlichen Richtungen. Marktwirtschaft hat bei Ihnen wirklich kein Zuhause, das kann man definitiv immer wieder feststellen.
Bei dieser Veranstaltung hat Herr Oettinger als Kommissar für Energie – und nicht für die Energiewende, wie diese Woche von einem Mitglied dieses Hauses gesagt worden ist – sehr kompetent und sehr verantwortlich über die Frackingtechnologie gesprochen und gesagt: Wir dürfen nicht aus ideologischen Gründen grundsätzlich dagegen sein. Heute erleben wir im Hessischen Landtag auch bei dem, was die Landesregierung aus CDU und GRÜNEN vertritt, genau das: Man ist aus ideologischen Gründen dagegen. – Wo steht die CDU eigentlich?
Des Weiteren gab es eine, wie ich finde, sehr bemerkenswerte Rede des Vorstandsvorsitzenden von BASF. Herr Bock ist ein sehr profunder Kenner von ganz verschiedenen Materien. Er ist, wenn man die BASF-Führung sieht, einer der erfolgreichsten CEOs, die dieses Unternehmen je geführt haben. Herr Bock hat in seiner Rede einige Gedanken geäußert, die der Hessische Landtag auf jeden Fall einmal abwägen sollte. Er sagt:
„Wir werden in den kommenden fünf Jahren erstmals in der Geschichte der BASF weniger als 50 % unserer Investitionen in Europa tätigen“ …
Bislang habe die BASF im Schnitt zwei Drittel der Gelder in Europa investiert. Die Umschichtung sei nicht allein auf die billigen Energiepreise in den USA zurückzuführen, die dank des Einsatzes der Frackingtechnologie auf ein Drittel des europäischen Niveaus gefallen seien, betonte Bock.