Wir kommen zur Abstimmung über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Großbritannien ist wichtiger Teil der Europäischen Union, Drucks. 19/3509. Wer stimmt zu? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Es enthält sich keiner. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zehntes Gesetz zur Verlängerung der Geltungs
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der unter Federführung des Justizministeriums erstellte Entwurf für ein Zehntes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften, das sogenannte Sammelgesetz, vor.
Das Prozedere der jährlichen Sammelgesetze ist Ihnen bekannt. Wesentlicher Inhalt des diesjährigen Sammelgesetzentwurfs ist die Verlängerung der Geltungsdauer von insgesamt fünf Stammgesetzen aus den Bereichen Justiz, Inneres und Wirtschaft. Es ist jeweils die Fortschreibung und Befristung oder die Entfristung nach dem hierfür eingeführten Stufenmodell vorgesehen. Im Fall des Hessischen Datenschutzgesetzes soll jedoch zunächst lediglich eine Interimsbefristung von zwei Jahren erfolgen, da in dieser Zeitspanne eine Anpassung des Regelungsgehalts an die jüngst ergangene Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union und somit eine umfangreiche Novellierung erfolgen muss.
Eine Besonderheit des diesjährigen Sammelgesetzentwurfs stellt die zusätzliche Aufnahme der Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in Art. 2 dar. Diese im Bereich der Justiz umzusetzende Änderung erfolgt nicht im Zusammenhang mit einer Befristungsregelung.
Sie dient vielmehr dazu, eine in der Anlage des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung enthaltene Verweisung auf die Bundesrechtsanwaltsordnung auf den aktuellen Stand zu bringen. Auf diesem Weg wird der ursprünglichen Regelungsabsicht des Gesetzgebers, die Durchführung eines Vorverfahrens in sämtlichen verwaltungsgerichtlichen Anwaltssachen auszuschließen, wieder uneingeschränkt Geltung verschafft.
Um diese von den hessischen Rechtsanwaltskammern angeregte geringfügige Änderung zeitnah und mit möglichst wenig Bürokratieaufwand umzusetzen, habe ich die Aufnahme in den Ihnen nun vorliegenden Sammelgesetzentwurf veranlasst.
Wegen der Details zu den genannten Änderungsvorhaben erlaube ich mir, auf den Inhalt des Gesetzentwurfs und die Begründung zu verweisen. Im Übrigen kann ich jetzt schon zusagen, dass dem zuständigen Rechtspolitischen Ausschuss wie auch in den Vorjahren zeitnah die Anhörungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für das Einbringen des Gesetzentwurfs. – Ich eröffne die Aussprache. Der Kollege Marius Weiß, SPD-Fraktion, hat das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, dies ist ein kleines Jubiläum: Es ist das Zehnte Befristungsverlängerungsgesetz. Das könnte dazu einladen, noch einmal ausführlich über Sinn und Unsinn von Befristungen der Landesgesetze zu reden.
Nur ein kleiner Hinweis: Der Gesetzentwurf, der hier vorliegt, der eine ganze Menge Befristungen verlängern soll, ist selbst nicht befristet.
Insgesamt sollen sechs Gesetze geändert werden. Die Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung ist nach Durchsicht aus unserer Sicht sinnvoll. Gleiches gilt für das Einführungsgesetz zum BGB. Die Verlängerung der Befristung des Datenschutzgesetzes – Frau Ministerin, Sie haben es gesagt – erfolgt nur interimsweise. Auch die Begründung hierzu ist aus unserer Sicht nachvollziehbar.
Beim Ausführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz, das auch Inhalt dieses Artikelgesetzes ist, soll eine Entfristung erfolgen. Das ist ebenfalls in unserem Sinne. Es erfolgen zwei Änderungen, zum einen des Eigenbetriebsgesetzes und zum anderen zur Errichtung der IT-Stelle. Dazu gibt es Einlassungen vom Städtetag bzw. von der Neuen Richtervereinigung, die wir gerne nachlesen möchten. Sie haben eben dankenswerterweise zugesagt, dass wir die Evaluierungsunterlagen haben können. Wir brauchen sie nicht zu jedem Gesetz, sondern eigentlich nur diese beiden Stellungnahmen. Wenn wir sie rechtzeitig bekommen, vielleicht sogar schon Ende dieser Woche, dann können wir uns sogar vorstellen, dass wir das schon in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am kommenden Mittwoch einvernehmlich über die Bühne bringen und es noch vor der Sommerpause in zweiter Lesung verabschieden können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, das Sammelgesetz, wie es in unserem Jargon heißt, ist in diesem Jahr sehr übersichtlich. Ich denke, die Frage zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung als Folge der Änderung auf Bundesebene für Syndikusrechtsanwälte ist noch das Spannendste, aber nur für die Betroffenen. Daher ist es klug, wie vonseiten der Landesregierung vorgeschlagen wurde, die Regelung auf hessischer Landesebene zu ändern.
Alles Weitere ist sehr übersichtlich, so wie es in unseren Sammelgesetzen sein sollte. Es zeigt sich, dass der Weg, den die Landesregierung vor vielen Jahren beschritten hat, die Gesetze grundsätzlich zu befristen, der richtige war. Daher gehen wir davon aus, dass wir eine zügige und trotzdem kompetente Ausschussberatung durchführen können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Honka, für den zügigen Beitrag. – Das Wort hat Frau Kollegin Karin Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da wir uns anscheinend dieses Mal bei den Sammelgesetzen einig sind und wir alle wohl unsere 7,5 Minuten nicht ausschöpfen werden, rege ich an, das nächste Mal die Redezeit etwas zu verkürzen. Das würde die Tagesplanung auch ein bisschen überschaubarer machen.
Die Frau Ministerin hat das Gesetz ausführlich eingebracht. Es gibt keine weiteren Anmerkungen. Herr Honka hat schon gesagt: Der einzige Punkt ist, dass es auch für die Syndikusanwälte kein Vorverfahren im Rahmen der Verwaltungsgerichtsordnung gibt. Die Rechtsanwaltskammer Kassel-Frankfurt hat das auch sehr begrüßt.
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Rentsch von der FDP-Fraktion. Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass ich die Rede des Kollegen Weiß bei diesem Tagesordnungspunkt am besten fand, und kann mich ihm 1 : 1 anschließen.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Debatte in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf an den Rechtspolitischen Ausschuss.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Landesstatistikgesetzes – Drucks. 19/3475 –
Der Gesetzentwurf wird nur eingebracht; es gibt dazu keine Aussprache. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Wintermeyer.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als für Angelegenheiten der Statistik zuständiger Minister darf Ihnen heute den Entwurf der Landesregierung für eine Änderung des Hessischen Landesstatistikgesetzes ganz kurz vorstellen.
Ich denke, in einem sind wir uns einig, Herr Schäfer-Gümbel: Statistiken sind zwar vermeintlich lästig, aber notwendig für fundierte Entscheidungen, nicht nur in der Politik. Insofern bedarf es eines Landesstatistikgesetzes, das in regelmäßigen Abständen evaluiert und gegebenenfalls geändert werden muss.
Neben einer Verlängerung der Geltungsdauer dieses in jeder Hinsicht bewährten Gesetzes um weitere acht Jahre kommen wir dem Wunsch der kommunalen Familie nach Abschaffung der starren Obergrenze von 3.000 Befragten im Rahmen von statistischen Umfragen nach. Das Instrument der statistischen Umfrage soll nach dem Entwurf sogar ganz gestrichen werden, da es seit Jahren ohne praktische Relevanz ist.
Darüber hinaus soll aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Datensparsamkeit sowie zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft eine strikte Erforderlichkeitsklausel für Landes- und Kommunalstatistiken aufgenommen werden.
Mit weiteren redaktionellen Anpassungen an das gerade im letzten Bundesratsplenum gebilligte Bundesstatistikgesetz wollen wir mit der jetzigen Vorlage zudem die Einheitlichkeit des Vollzugs der Statistik in Bund und Ländern gewährleisten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf um eine wohlwollenden Prüfung und Beratung des Entwurfs bitten.