Protokoll der Sitzung vom 13.07.2000

Nein. Die Schulleitungen werden über mögliches Vorgehen und Beratungsmöglichkeiten informiert, die sie für den Fall in Anspruch nehmen können, wenn im Bereich einer Schule jemand glaubt – Schulleitung, Lehrer, Elternschaft, Kinder oder wer auch immer –, es sei eine Gefährdung gegeben.

Gibt es weitere Fragen? – Herr Harlinghausen.

Frau Senatorin, wie wird erstens die Kontrolle bei geöffneten Schulhöfen am Nachmittag gewährleistet? Und zweitens: Es gibt als nützliche Helfer der Hausmeister auch Diensthunde.In welcher Form wird dies in Ihr Programm mit einbezogen?

(Zurufe: Zuhören!)

Frau Senatorin.

Die zweite Frage nach der Regelung mit den Hausmeistern hatte ich bereits beantwortet. Ich würde Ihnen diese noch einmal bilateral erläutern, weil ich glaube, daß das Plenum das insgesamt nicht noch einmal hören möchte.

Zur ersten Frage:Die am Nachmittag geöffneten Schulhöfe werden nicht speziell kontrolliert. Dies ist kein Teil des Pro

(Senator Eugen Wagner)

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gramms. Von daher gibt es dort keine Aufsicht oder wie auch immer geartete Kontrollen.

Weitere Fragen? – Keine mehr.Dann kommen wir zur nächsten Fragestellerin, Frau Sudmann.

Obwohl die sogenannte ISKA-Studie zur Bedarfsanalyse über die Nachfrage nach Kindertagesbetreuungsangeboten seit mehreren Wochen vorliegt, gibt die BSJB die Ergebnisse nicht bekannt.

Meine erste Frage: Ist es üblich, daß Ergebnisse von Untersuchungen, die im Auftrag der Behörde und in enger Zusammenarbeit mit der Behörde durchgeführt wurden, vor der Veröffentlichung durch die Behörde überprüft und gegebenenfalls verändert werden?

Meine zweite Frage: Wie ist dieses Vorgehen mit der Unabhängigkeit der Gutachterinnen zu vereinbaren?

Frau Senatorin Pape, bitte.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Ich möchte die erste und zweite Frage zusammen beantworten:Ja, es entspricht gängiger Praxis und wird auch vertraglich vereinbart, daß in Auftrag gegebene Untersuchungen zunächst gegebenenfalls in unvollständiger oder vorläufiger Fassung oder auch in einer Entwurfsfassung dem Auftraggeber vorgelegt werden. Sie werden dann vom Auftraggeber überprüft, gegebenenfalls mit dem Auftragnehmer diskutiert und erst danach in vertragsgemäßer Form vorgelegt und abgenommen. Hierbei wird die Unabhängigkeit der begutachtenden Person nicht beeinträchtigt; es handelt sich ja auch nicht um wissenschaftliche Arbeit.

Die im Vorspann aufgeführte Studie ist bisher nicht abgenommen worden.

Frau Sudmann.

Wann ist denn damit zu rechnen, daß die Ergebnisse veröffentlicht beziehungsweise dem Jugend- und Sportausschuß der Bürgerschaft vorgestellt werden?

Frau Senatorin.

Auf jeden Fall erst nach Abnahme der Studie. Darüber hinaus handelt es sich um eine Studie, die zur Meinungsbildung der Exekutive in Auftrag gegeben worden ist, in diesem Fall also der BSJB. Ein Informationsrecht des Parlaments besteht nicht. Ich kann nachvollziehen, daß es einen Informationswunsch gibt, aber ein solches Recht besteht nicht.

Frau Sudmann.

Welchen Einfluß wird die Studie auf die Ausgestaltung der Kita-Card und insbesondere – so sage ich es einmal – auf den quasi Rechtsanspruch für Berufstätige haben?

Bitte, Frau Senatorin.

Um diese Frage beantworten zu können, müßte ich zunächst die Studie haben.

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Herr Professor Karpen.

Frau Senatorin, wie sind Ihre vertraglichen Vereinbarungen für den Fall, daß eine Gutachterin oder ein Gutachter ein Gutachten abliefert, das mit Ihren Erwartungen – Klammer auf – oder politischen Vorstellungen – Klammer zu – nicht übereinstimmt? Wird das Honorar gezahlt oder nicht?

(Heiterkeit im ganzen Hause)

Frau Senatorin.

Die Abnahme eines in Auftrag gegebenen Werkes hängt davon ab, ob der Auftrag erfüllt ist;das ist so wie in anderen Bereichen der Wirtschaft auch. Auch ein Haus oder eine Baumaßnahme wird dann abgenommen, wenn sie zufriedenstellend und dem Auftrag entsprechend vorgelegt wird.

(Peter Zamory GAL: Haben Sie Jura studiert, Herr Karpen? – Gegenruf von Dr. Holger Christier SPD: Offensichtlich nicht!)

Herr Professor Karpen.

Frau Senatorin, sehen Sie mit mir den Unterschied, daß im Falle des Hausbaues nicht die wissenschaftliche Unabhängigkeit, die von der Kollegin Sudmann ins Spiel gebracht worden ist, betroffen ist, aber in diesem Fall der Wissenschaftler in eigener wissenschaftlicher Unabhängigkeit durchaus zu einem Ergebnis kommt, das Ihren Auftragswünschen nicht entspricht? Wie ist es mit der Honorarfrage?

Frau Senatorin.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Das Dach muß trotzdem dicht sein!)

Es handelt sich in diesem Fall nicht um ein wissenschaftliches Werk, sondern um eine Erhebung, die in Auftrag gegeben worden ist. Der Auftraggeber muß erwarten können, daß sich aus der gelieferten Arbeit valide Zahlen ergeben.

Gibt es weitere Fragen? – Herr Jobs, bitte.

Frau Senatorin, wenn Sie gerade schon dem Parlament zugestanden haben, daß es bezüglich dieser Studie einen Wunsch nach Informationen hat, werden Sie diesem Wunsch unaufgefordert nachkommen und diese Studie dem Ausschuß zur Verfügung stellen?

Frau Senatorin.

Auch das wird dann geprüft, wenn sie abgenommen worden ist.

Gibt es weitere Fragen? – Die sehe ich jetzt nicht.

Dann rufe ich als nächste Fragestellerin Frau Uhl auf.

(Senatorin Ute Pape)

Die Frage betrifft die ungeschmälerte Hilfe der Stiftung Mutter und Kind auch für Flüchtlinge und Sozialhilfeempfängerinnen.

Mir liegen Mitteilungen des Sozialamtes Altona an schwangere Bezieherinnen von Leistungen nach dem BSHG und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie auch an das Diakonische Werk vor, aus denen hervorgeht, daß das Amt a) einen Antrag auf Baby- und Krankenhauspauschale mit dem Verweis auf die Stiftung Mutter und Kind ablehnt, b) im Falle einer Hilfegewährung durch die Stiftung Mutter und Kind eine Abtretungserklärung bei erfolgten Vorleistungen und c) einen Nachweis über den Besuch bei der Stiftung Mutter und Kind verlangt. Hierzu frage ich den Senat:

Erstens: Aufgrund welcher Informationen kommt der Senat zu seiner Aussage in der Antwort auf meine Kleine Anfrage, daß solche Praktiken nicht existieren?

Zweitens: In welcher Weise hat sich der Senat in dieser Angelegenheit auch bei der Stiftung Mutter und Kind kundig gemacht?

Herr Staatsrat Dr. Lippert bitte.

Frau Abgeordnete Uhl, die Antwort zu erstens lautet wie folgt:

Die in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/4493 vom Freitag letzter Woche gegebenen Antworten gehen auf eine entsprechende Stellungnahme des Bezirksamts Altona zurück und entsprachen dem damaligen Stand der dortigen Sozialamtsleitung.