Protokoll der Sitzung vom 30.11.2000

Herr Senator, bitte.

Ich glaube, daß das dem HVV auch bekannt ist. Ich glaube nicht, daß wir dort eine ExtraAktion machen müssen, und ich glaube, daß die Leute, die eine andere Landsmannschaft haben, sich auch nicht diskriminiert fühlen müssen, weil jeder weiß, daß Wörter in einer Sprache wie der deutschen mehrfach gedeutet werden können und Diskriminierung nicht gemeint ist.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als nächste Fragestellerin Frau Uhl auf.

Die von der rotgrünen Bundesregierung angekündigte Novellierung des Mietrechts wird in ihrer gegenwärtigen Vorlage, zum Beispiel durch die Möglichkeit der Umgehung der zehnjährigen Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, der Blockademöglichkeit von Mietenspiegeln durch Häuserbesitzer, der Aushöhlung des Kündigungsschutzes und Einführung neuer Kündi

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gungstatbestände, mehr Verschlechterungen als Verbesserungen bringen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Erstens: Teilt der Senat unsere Auffassung, daß insbesondere die Möglichkeit der Umgehung der zehnjährigen Kündigungssperrfrist nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung durch den bloßen Nachweis einer Ersatzwohnung in Hamburg zu einer neuen Umwandlungswelle führen könnte und deshalb alles daran gesetzt werden muß, die rotgrüne Bundesregierung von dieser Art der Mietrechtsnovellierung abzuhalten?

Zweitens: Welche Aktivitäten hat der Senat eingeleitet beziehungsweise wird der Senat einleiten, um sicherzustellen, daß die in der Einleitung genannten Änderungen im Mietrecht nicht umgesetzt werden und am Ende ein Mietrecht steht, das die Beschreibung „Vereinfachung und Verbesserung“ auch verdient?

Herr Senator Wagner, bitte.

Zur Frage 1: Es ist so, daß der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen hatte, eine Durchbrechung der verlängerten Kündigungsfrist/Sperrfrist bei Nachweis einer entsprechenden Ersatzwohnung und Zahlung der Umzugskosten nicht zuzulassen. Das ist auch nicht zuletzt durch Bestreben Hamburgs geschehen. Die Bundesregierung hat das bisher abgelehnt. Aus unserer Sicht bleibt die Streichung dieser Umgehungsmöglichkeiten weiterhin ein wichtiges Anliegen.

Darüber hinaus ist es nicht so, wie Sie sagen, daß es nur Negatives gibt. Was den Mietenspiegel angeht, hat der Bundesrat eben nicht diese Hindernisse beschlossen, daß zum Beispiel Eigentümerverbände und so weiter Einspruch erheben können, sondern daß ein qualifizierter Mietenspiegel dann schon erstellt werden kann, wenn die Kommune beziehungsweise das Land es so will. Dieses Anliegen, das von Hamburg beeinflußt worden ist, ist vom Bundesrat beschlossen und von der Bundesregierung übernommen worden.

Hinsichtlich des Kündigungsschutzes ist es so, daß es keineswegs nur negativ zu bewerten ist. Es ist zunächst natürlich richtig, daß die Mieter nach dem Entwurf der Bundesregierung keine Verlängerung verlangen können, wenn der Grund für die Befristung tatsächlich eintritt. Aber der Gesetzentwurf zählt abschließend wenige bestimmte Gründe auf, zum Beispiel Eigenbedarf, bei denen überhaupt ein Zeitmietvertrag zugelassen wird. Wenn sich diese Gründe, die bei Abschluß des Mietvertrages vorlagen, nach Ablauf des Zeitmietvertrages nicht bestätigen, kann der Mieter die Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit verlangen. Sie sehen daran, daß es durchaus differenziert zu sehen ist.

Grundsätzlich möchte ich sagen, daß der erste Durchgang im Bundestag bevorsteht und danach noch ein zweiter Durchgang im Bundesrat stattfinden wird. Wir werden natürlich in Absprache mit den anderen Bundesländern versuchen, unsere Auffassungen eventuell in einem zweiten Anlauf durchzubringen. Außerdem, Frau Uhl, ist es so, daß es ein Gesetz des Bundestages ist, und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages – welcher Couleur auch immer – sind aufgerufen, daran mitzuwirken.

Frau Uhl, bitte.

Ich möchte noch einmal konkret auf den Tatbestand der Umwandlung kommen. Welche Maßnahmen wird der Senat real einleiten? Bis jetzt haben wir gehört, daß sich der Bundesrat irgendwie dazu äußert. Der Hamburger Senat ist gefragt. Was wird der Hamburger Senat in bezug auf die Umwandlung tun? Das ist etwas Relevantes für die Stadt.

Eine Bemerkung vorweg. Kann bitte das Handy ausgestellt werden. Sie wissen, daß es hier nicht erlaubt ist. Herr Senator, Sie haben das Wort.

Das ist nicht nur relevant für die Stadt, sondern vor allen Dingen für alle Mieter. Es gibt natürlich auch mehr Mieter und nicht nur in Hamburg, sondern auch darüber hinaus.

Der Senat – das hatte ich doch eben versucht, Ihnen zu erklären – hat im Bundesrat durch seine Initiative mit anderen zu erreichen versucht, daß diese Regelung von der Bundesregierung in einem ersten Anlauf, quasi in einer ersten Lesung, befürwortet wird. Bisher ist der Bundesrat mit dieser Regelung von der Bundesregierung nicht gehört worden. Das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen. Es beginnt jetzt der erste Durchgang im Bundestag, und ich glaube, wenn wir die zweite Lesung auf Bundesratsebene haben, daß es sich lohnt, noch mal einen Anlauf zu nehmen.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich den nächsten Fragesteller, Herrn Dose, auf.

Nach mir zugegangenen Informationen sollen in letzter Zeit vermehrt Graffiti in und an S-Bahn-Zügen angebracht worden sein. Treffen diese Informationen zu, und wie reagieren der Senat und die S-Bahn GmbH darauf?

Ich schließe die zweite Frage gleich an:

Strebt der Senat eine Vereinbarung mit der S-Bahn Hamburg GmbH an, alle Schäden, Bemalungen und sonstigen Verunreinigungen zu beseitigen?

Herr Senator, bitte.

Frau Präsidentin! Der Eindruck ist insofern richtig, daß zur Zeit die Sprayerszene besonders aktiv und aggressiv ist. Man sieht es an den Objekten. Offensichtlich ist das Besprühen von Eisenbahnwagen derzeit besonders angesagt oder modern in diesen Kreisen.

Besonders kritische Anlagen werden eingezäunt – ich beantworte Ihre Fragen jetzt insgesamt – und mit Videoanlagen ausgestattet. Die Sicherheitsdienste – Bundesgrenzschutz, Hamburger U-Bahn-Wache und so weiter – arbeiten mit der Ermittlungsgruppe Graffiti der Polizei zusammen. Sie führen nächtliche Schwerpunkteinsätze in den Abstellanlagen und den einschlägigen Anlagenbereichen durch, um der Sprayer habhaft zu werden.

Neben den nächtlichen Kontrollen ist zur Abwehr von Sachbeschädigungen auch die Präsenz von Sicherheitskräften am Tage in den Zügen und Anlagen notwendig.

(Susanne Uhl REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Diese Präsenz wird mit allen zur Verfügung stehenden Kräften gewährleistet.

Zu der Frage, was wir tun und ob es dort Vereinbarungen gibt, kann ich mitteilen, der mit der S-Bahn Hamburg GmbH und dem HVV abgeschlossene Kooperationsvertrag enthält die erforderlichen Bestimmungen zur Beseitigung von Graffiti und sonstigen Verunreinigungen. Es heißt dort, Verschmutzungen werden und sollen so schnell wie möglich beseitigt werden. Präventiv sollen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verschmutzung vermeiden beziehungsweise zur erleichterten Beseitigung beitragen können, zum Beispiel Graffitischutz und derartige Dinge.

Eine weitere Frage, Herr Dose, bitte.

Gilt das, Herr Senator, auch für die Fahrzeuge der S 4 nach Ahrensburg – es handelt sich um normale Eisenbahnwagen – und für den Stadtexpreß, zum Beispiel nach Lüneburg und Stade, also DB-Fahrzeuge?

Herr Senator.

Soweit es sich um HVV-Linien handelt, um das mal ein bißchen einzuschränken, müßte es für die auch gelten.

Herr Dose, eine letzte Frage.

Wäre es in den Augen des Senates wünschenswert, daß Graffiti, wie in Berlin und zum Beispiel auch in Hamburg bei der U-Bahn, innerhalb von 24 Stunden beseitigt werden sollten, damit Wiederholungstäter abgeschreckt werden?

Herr Senator.

Soweit ich das aus dem Gedächtnis beantworten kann, ist es so, daß sich die U-Bahn, vor allen Dingen aber auch die S-Bahn, zunehmend bemüht, die Graffitischäden möglichst schnell zu beseitigen. Inwieweit das innerhalb von 24 Stunden geschieht, kann ich Ihnen nicht beantworten.

Herr Dr. Schmidt.

Ist dem Senat bekannt, in welchen Stellen die neuen S-Bahn-Wagen mit Graffiti beschmiert worden sind?

Wenn wir nachgefragt hätten, hätte ich Ihnen das sicherlich sagen können, aber ich kann es Ihnen aus dem Kopf nicht sagen. Aber ich glaube schon, daß wir das wissen.

Aber ist es zusätzlich zu dem, was Herr Dose gefragt hat, nicht richtig, daß zwischen dem HVV und den den HVV tragenden Unternehmen auch vereinbart wurde, grundsätzlich Graffiti innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen?

Nein, das habe ich ja eben gesagt. Ob das mit den 24 Stunden so ist, das kann ich nicht beantworten. Es ist nur so, daß sie angehalten sind, es möglichst schnell zu machen. Ob das schon innerhalb von

24 Stunden passiert, kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht beantworten.

Herr Polle, Sie haben das Wort.

Aufgrund der Schnelligkeit dieser Beseitigung greifen Graffitisprayer immer häufiger zum Glasschneider und ritzen ihre Tags in die Scheiben.

Wie reagieren der Senat und die S-Bahn darauf? Lassen sich diese Schäden wirksam bekämpfen?

Herr Senator.

Ich glaube, die Frage, ob sich diese Schäden wirksam bekämpfen lassen, kann sich fast jeder selber beantworten. Gerade dann, wenn man vielleicht guckt, werden sie es natürlich nicht machen, sondern dann, wenn sie unbeobachtet sind, gehen sie dabei. Das ist eine etwas gestörte Verhaltensweise eines Teils der Bevölkerung, um das einmal ganz öffentlich zu sagen, der man natürlich schlecht von Staats wegen Herr werden kann. Wir sind jedenfalls bemüht, wenn es an den Scheiben zu stark wird, daß sie möglichst bald ausgewechselt werden.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Dr. de Lorent auf.