Protokoll der Sitzung vom 30.11.2000

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Dr. de Lorent auf.

Nach Berichterstattung in den Medien ist es bei einer Fahrkartenkontrolle der HHA zu rüdem Verhalten gegenüber der bei einem Hamburger Tischtennisverein spielenden nigerianischen Afrika-Meisterin Funke Oshonaike gekommen. Es wird dabei von einer Aktion mit ausländerfeindlichem Hintergrund geschrieben.

Erstens: Was ist dem Senat über diesen Vorfall bekannt, und geben solche Berichte dem Senat Anlaß, sich damit in irgendeiner Weise zu beschäftigen?

Zweitens: Wie werden HHA-Kontrolleure ausgebildet, und wie ist sichergestellt, daß es bei der Ausbildung oder Fortbildung Lerneinheiten gibt, die zu einem notwendigen Maß an Sensibilität in solchen und ähnlichen Fällen führen?

Herr Senator Wagner.

Frau Präsidentin! Die im Vorspann der Anfrage des Abgeordneten Dr. de Lorent getroffene Behauptung, daß die Presse von einer Aktion mit ausländerfeindlichem Hintergrund geschrieben habe, spiegelt nach meiner Auffassung nicht die tatsächliche Berichterstattung in der gebotenen differenzierten Weise wider.

Richtig ist vielmehr, daß die Presse durchaus differenziert über den Ablauf des Vorgangs sowohl aus der Sicht der betroffenen Frau Funke O. als auch aus der Sicht der Mitarbeiter des Hochbahnprüfdienstes berichtet hat. Siehe zum Beispiel „Bild“-Zeitung. Eine feststellende Wertung der Presse, daß es sich dabei um eine Aktion mit ausländerfeindlichem Hintergrund gehandelt habe, ist meines Wissens durch die Medien nicht erfolgt.

(Senator Eugen Wagner)

A C

B D

Jetzt zu den konkreten Fragen des Abgeordneten, die ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt beantworten möchte:

Die Prüfdienstaktivitäten der Unternehmen im ÖPNV sind zur Begrenzung des Schadens aus Fahrgeldhinterziehung zwingend erforderlich. Dies erwartet auch die sehr hohe Zahl ehrlich bezahlender Fahrgäste im ÖPNV.

Der Prüfdienst der Hamburger Hochbahn AG ist nach deren Auskunft auf die Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben durch entsprechende Aus- und Fortbildung sachgerecht und kundenorientiert ausgerichtet. Die Mitarbeiter des Prüfdienstes sind nach Auskunft der Hochbahn deshalb gezielt auf konfliktträchtige Auseinandersetzungen mit ertappten Fahrgeldhinterziehern mit dem Ziel deeskalierenden und sensiblen Verhaltens sorgfältig vorbereitet.

Die Darstellung der Hochbahn zum genannten Vorgang gibt dem Senat im Moment keinen Anlaß, weitergehende Untersuchungen zu betreiben, da die Hochbahn eine gerichtliche Klärung dieses Vorganges anstrebt. Die Hochbahn ist davon überzeugt, daß sich ihre Mitarbeiter im Gegensatz zur überprüften Person korrekt verhalten haben. Dies wird sie unter anderem durch ihr zugegangene Aussagen von Zeugen, die nicht zum Personal des Unternehmens gehören, in einem gerichtlichen Verfahren beweisen.

Unabhängig von dem Bestreben der Hochbahn, das konkrete Verhalten ihres Prüfdienstes im vorliegenden Fall gerichtlich klären zu lassen, sieht sich das Unternehmen außerdem veranlaßt, den Straftatbestand einer durch die überprüfte Person herbeigeführten Körperverletzung im Unterleib eines Mitarbeiters einer gerichtlichen Beurteilung zuzuführen. Ich bitte um Kenntnisnahme.

Herr Dr. de Lorent.

Diese Antwort schreit nach einer Nachfrage. Mich würde erstens interessieren, wie solche Vorfälle überprüft werden, und zweitens, ob dabei die Betroffene ebenso gehört wird wie die fünf Kontrolleure, eine Betroffene, die bekanntermaßen über eine Jahreskarte, also über einen gültigen Fahrausweis, verfügt hat?

Herr Senator.

Natürlich wird die Betroffene auch gehört. Wenn ich Ihnen sage, daß hier gerichtliche Schritte eingeleitet worden sind, wird die sowieso gehört. Man kann nicht aus jedem Fall irgendeine diskriminierende Tat ableiten, wenn wir genau wissen, daß Schwarzfahrerei, um einmal auf die Sache von vorhin zurückzukommen, nicht statthaft ist. Es kann nicht sein, daß auch andere Personen aus anderen Landsmannschaften damit durchkommen.

Gibt es weitere Fragen? – Es gibt keine weiteren Fragen. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Jobs auf.

Obwohl allem Anschein nach auch unter Beteiligung der BAGS erstellte Untersuchungen die Anzahl der Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Drogen, also zum Beispiel auch die inhaftierter Personen, in Hamburg auf mindestens 12 000 Personen schätzen, geht die Behörde nach wie vor

von lediglich 7000 bis 8000 Drogenkonsumentinnen und -konsumenten aus.

Erstens: Trifft es zu, daß die unter BAGS-Beteiligung erstellte „Basisdatendokumentation 1999“ der ambulanten Suchthilfe bereits für 1997 9700 Drogenkonsumenten und -konsumentinnen geschätzt hat und für 1997 bis 1999 rund 10 400 Konsumentinnen und Konsumenten als erfaßt angibt?

Zweitens: Warum ist dieser Bericht abweichend vom bisherigen Verhalten und entgegen der Zusage der BAGS erst dem Parlament zugestellt worden, nachdem ich diese Frage eingereicht habe?

Frau Senatorin Roth.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Jobs, durch die Wiederholung der Zahl 12 000 wird es auch nicht wahrer. Im Statusbericht 1999 zur Hamburger Basisdokumentation wird eine zurückblickende Schätzung zum Umfang der Zielgruppe „Abhängige von illegalen Drogen“ vorgenommen. Mit dieser Methode ergibt sich für das Jahr 1997 eine geschätzte Zahl von 9700, die in den Jahren 1997, 1998 und 1999 Kontakt zum ambulanten Hilfssystem hatten. Kriterium für die Zählung ist, ob ein Klient 1997 bereits konsumiert hat. Die genannte Zahl von 9700 Personen muß bereinigt werden um diejenigen Personen, die sich 1997 nicht in Hamburg aufgehalten haben. Dies betrifft – nachzulesen – rund 5 bis 10 Prozent der Konsumenten.

Insgesamt enthält die Datenbank inzwischen Angaben zu 10 400 Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Drogen, also nicht 12 000. Hierbei handelt es sich um eine Gesamtfallzahl aus drei Jahren, aus der nicht hervorgeht, wie viele dieser Menschen derzeit noch in Hamburg leben und nach wie vor illegale Drogen konsumieren. Deshalb heißt es im Bericht auch wörtlich – ich zitiere –:

„Es ist allerdings kaum möglich, aus dieser Zahl eine genaue Schätzung bezüglich des Umfangs der aktuellen Größe der Drogenszene in Hamburg zu erstellen.“

Zu Ihrer zweiten Frage: Es war mit dem BADO-Vorstand abgesprochen, daß er den Bericht – sofern er vorliegt – sofort dem Parlament zur Verfügung stellt. Zu Beginn dieser Woche hat der Vorstand den gesundheitspolitischen Sprechern der Bürgerschaftsfraktionen diesen Bericht zugesandt. Es hat also mit Ihrer Frage zunächst gar nichts zu tun, weil er – unabhängig von uns – direkt vom BADO-Vorstand an das Parlament gegangen ist.

Die Ergebnisses dieses Berichts werden wir voraussichtlich im Dezember dieses Jahres in einem Werkstattgespräch beraten. Anläßlich des sogenannten Workshops wird er dann der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir haben also nichts verzögert, sondern der Ablauf lag in der Hand des BADO-Vorstandes.

Frau Sudmann, bitte.

Trifft es zu, Frau Senatorin, daß in den Zahlen der Basisdokumentation 1999 die Zahl der Konsumenten in Haftanstalten, in stationären und niedrigschwelligen Hilfsangeboten noch nicht einmal miterfaßt worden ist?

(Senator Eugen Wagner)

Frau Senatorin.

Es ist richtig, daß diese Personen in der Basisdokumentation nicht erfaßt worden sind, das gilt insbesondere für den Bereich der Konsumenten in Gefängnissen. Bezogen auf die Frage der Niedrigschwelligkeit des Zugangs bitte ich noch einmal zu prüfen. Das wird diskutiert werden. Ich habe die Informationen, daß das insbesondere für die Bereiche in den Haftanstalten gilt.

Herr Jobs, bitte.

Handelt es sich bei den Zahlen der BADO oder auch den Schätzzahlen des Senats nur um Konsumenten sogenannter harter Drogen wie Heroin, Kokain, Crack, oder sind auch die Konsumenten von Drogen wie Haschisch, Marihuana, Ecstasy und Amphetaminen darin enthalten?

Frau Senatorin.

Wir haben uns im Detail mit der Basisdatendokumentation noch nicht beschäftigt. Ich habe deutlich gemacht, daß sie diese Woche dem Parlament und uns zugegangen ist. Wir werden diesen Bericht auswerten. Ob die sogenannten weichen illegalen Drogen mit aufgeführt sind, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Ich gehe aber davon aus, daß sie zumindest erfaßt werden.

Gibt es weitere Fragen? – Die sehe ich nicht. Die Fragestunde ist damit geschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf, die Drucksache 16/5002: Bericht des Haushaltsausschusses über die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1998.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksachen 16/3303: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1998 16/4021: Jahresbericht 2000 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 1998 16/4340: Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2000 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 1998 16/4022: Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 1998 – Drucksache 16/5002 –]

Wer wünscht das Wort? – Frau Ahrons, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute stehen wir vor dem Abschluß des Entlastungsverfahrens des Senats für das Haushaltsjahr 1998. Grundlagen hierfür sind der Jahresbericht des Rechnungshofs 2000 und die Beratungsergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses.

Das Etatrecht der Bürgerschaft ist das wichtigste parlamentarische Gestaltungsrecht überhaupt. Obwohl der Senat der Bürgerschaft theoretisch rechenschaftspflichtig ist,

können wir als Bürgerschaft nur in Einzelfällen überprüfen, ob der Senat die bewilligten Haushaltsmittel entsprechend verwendet.

(Vizepräsident Berndt Röder übernimmt den Vor- sitz.)

Mit dem Rechnungshof aber verfügt die Bürgerschaft über einen strategischen Partner, der uns Abgeordneten mit seinen jährlichen Prüfungsberichten das nötige Rüstzeug zur Verfügung stellt, das uns überhaupt erst die umfassende Wahrnehmung unserer parlamentarischen Kontrollrechte ermöglicht.

Der Rechnungsprüfungsausschuß hat sich unter meinem Vorsitz im Juli an drei Sitzungstagen in über 15 Stunden ausführlich mit dem Rechnungshofsbericht befaßt. Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang dem Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Dr. Dieckmann, und seinen Mitarbeitern,

(Beifall bei der CDU, der SPD und bei Anja Hajduk GAL)

der Schriftführerein, Frau Hajduk, und den weiteren Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für ihre Unterstützung und konstruktive, sachliche Mitarbeit.