Protokoll der Sitzung vom 29.05.2002

Tagesordnungspunkt 9. Drucksache 17/534, Große Anfrage der SPD-Fraktion: Gemeinsam Eltern bleiben – trotz Trennung.

[Antrag der Fraktion der SPD: Gemeinsam Eltern bleiben – trotz Trennung – Drucksache 17/534 –]

Die SPD-Fraktion beantragt eine Überweisung dieser Drucksache an den Jugend- und Sportausschuss. Wer möchte das Wort? – Herr Schulz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD „Gemeinsam Eltern bleiben – trotz Trennung“ befasst sich mit einem Teilaspekt der gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland, der ganz sicherlich nicht zu den angenehmen Entwicklungen in Deutschland gehört, einer Entwicklung, die unbestreitbar Probleme schafft.

Das Statistische Bundesamt hat vor wenigen Wochen die Zahlen für das Jahr 2000 herausgegeben: 195 000 rechtskräftige Scheidungen in Deutschland, 150 000 Kinder davon betroffen. Das ist nur die eine Seite der Medaille. Die Lebensformen, die nicht durch eine rechtskräftige Heirat geschlossen wurden, fallen hier gar nicht drunter. Die tatsächliche Zahl der betroffenen Kinder ist in Wirklichkeit also noch viel größer.

Wenn man diese Zahlen auf Hamburg herunterbricht, reden wir über 4000 oder 5000 Kinder und ihre Schicksale. Selbst wenn man im günstigsten Fall davon ausgeht, dass viele dieser Trennungen von Familien noch mit gegenseitigem Respekt und Achtung vollzogen worden sind, bedeutet das für die Kinder gleichwohl Verlust und tiefe Einschnitte. Uns sagt aber die Lebenserfahrung, dass es sehr, sehr viele Fälle gibt, wo diese Trennungen mitnichten mit Respekt und Achtung vollzogen worden sind, sondern ganz andere Emotionen eine Rolle gespielt haben: Schmerz, Zorn, Wut, bis hin zum Hass. Das führt zu traumatischen Erfahrungen der Kinder. Man muss kein Psychologe sein und auch kein Jugendpolitiker, um sich vorstellen zu können, was das bewirkt. Es gibt auch die statistisch nachweisbaren Zusammenhänge. Wer die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung genauer untersucht, wird eine auffällige Häufigkeit von so genannten Scheidungswaisen oder Scheidungskindern feststellen. Deshalb war es 1998 überfällig, dass das Kindschaftsrecht in Deutschland geändert worden ist. Man muss in der Rückschau feststellen, dass diese Reform mindestens fünf, wenn nicht sogar zehn Jahre zu spät gekommen ist. Bevor dieses Gesetz seine wirkliche materielle Kraft erreicht, vergehen – das zeigt unsere Große Anfrage – ganz offensichtlich noch eine Reihe von Jahren. Gleichwohl war diese Reform notwendig, sinnvoll und auch gut. Wenn ich mich richtig erinnere, ist sie auch von einem breiten politischen Konsens getragen worden. Dass neben anderen völlig unstrittigen Zielen vor allen Dingen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt der Reform gestellt worden ist, ist gut und war überfällig. Andere Länder in Europa haben im Übrigen auf ähnliche Entwicklungen wesentlich früher reagiert als die Bundesrepublik Deutschland.

(Vizepräsident Farid Müller übernimmt den Vorsitz.)

Es ist ein Rechtsanspruch auf Hilfe und Beratung formuliert worden, aber dass dieser Rechtsanspruch besteht, weiß ein großer Teil der Betroffenen schlichtweg nicht. Wenn zum Beispiel der Senat auf unsere Antwort zu Frage 19, wie hoch der Bedarf von betreutem Umgang und Beratung denn im Jahr 2002 sein wird, antwortet, er gehe von 280 Fällen aus, so ist der fiskalische Wunsch der Vater des Gedankens. Die reale Situation in dieser Stadt sieht ganz anders aus und die Fachleute gehen davon aus, dass der wirkliche Bedarf erheblich höher ist. Wenn es bei der Größenordnung von 250 oder 300 bleibt, dann deshalb, weil ein großer Teil der Betroffenen schlichtweg nicht weiß,

(Wolf-Gerhard Wehnert SPD)

dass er diesen Rechtsanspruch hat. Und jede 10 000 Euro, die wir in diesem Bereich ausgeben, und zwar jetzt, werden wir in den nächsten drei, vier, fünf Jahren doppelt und dreifach zum Beispiel bei den Hilfen zur Erziehung einsparen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Eine ganze Reihe weiterer Fragen konnten nicht beantwortet werden; da kommt die mir durchaus auch aus Zeiten des SPD-Senats vertraute Antwort „Statistik wird nicht geführt“, „konnte nicht ermittelt werden“, „es lagen nicht genügend Erkenntnisse vor“ und Ähnliches. Ich glaube auch gar nicht, dass das böser Wille ist, sondern das zeigt nur

(Rolf Harlinghausen CDU: Da sitzen ja noch diesel- ben Mitarbeiter!)

nein, da machen Sie es sich zu einfach –, dass es eine Reihe von weißen Flecken gibt und es vier, fünf Jahre dauert, bis so ein Gesetz auch materiell unten angekommen ist, denn es setzt voraus, dass Mitarbeiter der ASD und Freien Träger sich auch darauf einstellen. Ich unterstelle nicht, dass die Nichtbeantwortung einiger Fragen etwas mit böser Absicht zu tun hat, sondern glaube, dass viele Jugendämter, viele ASD, viele Dienststellen und auch der Senat in bestimmten Bereichen noch nicht – die Betonung liegt auf noch – genug wissen. Das ist einer der Gründe, warum ich dafür bin, diese Große Anfrage und die Antwort des Senats im Jugendausschuss zu behandeln, weil es sich lohnt, den Versuch zu unternehmen, einige dieser weißen Flecken aufzuarbeiten.

Der zweite Punkt, der auffällt, wenn man sich die Antwort des Senats anguckt, ist, dass es offensichtlich ganz unterschiedliche Entwicklungen in den Bezirken gibt. Einige Bezirke haben Verträge mit Freien Trägern abgeschlossen, andere sind dabei, sie zu entwickeln, andere haben sie gar nicht. Einer der größten Bezirke kann zum Beispiel noch nicht einmal die Frage nach Fallzahlen beantworten; da gibt es also noch einiges aufzuklären. Deshalb unser Antrag, im Jugendausschuss darüber zu reden.

Letzte Bemerkung: Familienpolitik ist im Bewusstsein aller Parteien wichtig. Ich lasse einmal offen, ob das nur Sonntagsreden sind oder nicht. Materiell weisen wir das aber erst nach, indem wir im Haushalt 2003 zum Beispiel dafür sorgen, dass dieser wichtige Bereich auch entsprechend finanziell abgesichert wird, denn bestimmte Teile der Arbeit, die zum Beispiel vom Kinderschutzbund geleistet werden, sind in der Sache hervorragend und zeigen in die richtige Richtung und verdienen eine verlässliche Absicherung im Haushalt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort hat die Abgeordnete Pawlowski.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schulz, ich kann mich in fast allen Punkten anschließen: Gemeinsam Eltern bleiben trotz Trennung wäre wünschenswert für die Kinder, aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Die Kinder werden instrumentalisiert, sie werden benutzt und als Spielball der beiden Parteien eingesetzt. Die wichtigste Hilfe für ein Kind besteht darin, als Vater und Mutter weiterhin verfügbar zu bleiben, und zwar unabhängig vom Sorgerecht oder von der Umgangsregelung. Ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile und braucht auch beide. Fest steht, dass Kinder dann am ehes

ten eine Trennung verkraften können, wenn diese Zusammenarbeit gelingt und beide Elternteile weiterhin an der Betreuung und Erziehung beteiligt sind. Wir wissen auch, dass das ein Erwachsenenkonflikt ist, in die Kinder unfreiwillig hineingezogen und verwickelt werden.

Wie Kinder langfristig mit der Trennung und der Scheidung fertig werden und wie dieses ihre Entwicklung beeinflusst, hängt weniger von der Tatsache der Trennung ab als von den Bedingungen davor und danach. Wir müssen Rahmenbedingungen in der Familienpolitik schaffen, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Ich bin auch der Meinung, dass wir gerade im HzE-Bereich sehr viel einsparen können, wenn wir vorher handeln.

Ganz wichtig ist, dass wir den Zugang der Angebote verbessern und ausbauen; das hat Herr Schulz auch schon gesagt. Unser Augenmerk im Ausschuss liegt auf dem Bereich Prävention, damit es besser klappt. Wir sollten auch einmal ein Fachgespräch führen, wozu wir zum Beispiel Familienrichter einladen.

Ein ganz wichtiger Punkt sind auch die Mediatoren, denn wenn die ÖRA zwischen 25 und 130 Euro nimmt, ist das natürlich viel zu viel Geld. Wir wissen, dass das in der offenen Kinder- und Jugendarbeit auch geleistet wird, aber kostenlos. Also zeigt das wieder, dass wir niedrigschwellige Angebote haben müssen, denn 130 Euro – es geht zwar auch nach dem Verdienst – sind für die Eltern einfach zu viel für so eine Beratung. Von daher ist es wichtig, dass wir uns auch mit diesem Thema befassen, und wir stimmen der Überweisung auch zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der FDP und bei Christa Goetsch GAL und Dr. Andrea Hilgers SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Weber.

Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Trennung oder Scheidung der Eltern bedeutet für jedes Kind einen Super-GAU. Kaum ein Ereignis ist zugleich schmerzvoller und einschneidender für die Kinderseele. Selbst wenn es den Eltern gelingt, nach einer Trennung freundschaftlich und fair miteinander umzugehen, so brennt sich dieser Trennungsschmerz doch tief in das Kind ein und es leidet oft noch als Erwachsener unter dieser Trennung.

Allzu oft wird das Kind als Druckmittel gegen den anderen Partner benutzt und erlebt die zuvor fürsorglichen Eltern als Kampfparteien, bei der jeder versucht, das Kind auf seine Seite zu ziehen. Oft bekommt das Kind den einen Elternteil, meistens den Vater, über Monate oder gar Jahre nicht mehr zu sehen. Der so genannte betreute Umgang soll sicherstellen, dass auch in extrem schwierigen Fällen bei besonders zerstrittenen Eltern das Kind die Möglichkeit bekommt, zum Vater und zur Mutter Kontakt zu halten. Um das Kind jedoch zum Beispiel vor Kindesentziehung, sexuellem Missbrauch, Einschüchterung oder Bedrohung durch einen Elternteil zu schützen, ist jeweils ein geschulter Betreuer eines Trägers während des Kontakts mit beiden oder je nach Absprache mit einem Elternteil dabei. Bevor es jedoch zu einem gemeinsamen Aufeinandertreffen der Eltern mit dem Kind kommt, bedarf es gründlicher Vorbereitung. In Gesprächen muss die Einwilligung beider Elternteile und des Kindes erst einmal eingeholt werden und in etwa 50 Prozent der Fälle kommt das gar nicht wei

(Rüdiger Schulz SPD)

ter zustande, da ein Elternteil dies rigoros ablehnt, weil sich besonders verhärtete Parteien gegenüberstehen.

Der Deutsche Kinderschutzbund führt den betreuten Umgang seit gut zwei Jahren durch. Pro Fall werden Kosten von durchschnittlich 2000 Euro angerechnet. Bei etwa 300 Fällen, die nach Schätzungen in diesem Jahr zu erwarten sind, fallen somit etwa Kosten von ungefähr 600 000 Euro durch den betreuten Umgang an.

Meine Damen und Herren! Für die Partei Rechtsstaatlicher Offensive ist und bleibt ein wesentlicher Aspekt, dass die Hauptverantwortung bei den Eltern liegen muss, denn sie haben die Pflicht, sich so zu verhalten, dass das Kind keinen Schaden nimmt. Dass der Steuerzahler im Schnitt 2000 Euro dafür zahlen muss, dass ein Kind beide Elternteile sehen darf, nur weil die zerstrittenen Eltern sich nicht einigen können, ist für jeden Bürger nicht sofort einsehbar. Die Kosten, die jedoch anfallen würden, um die psychischen Schäden zu reparieren, wenn die Kinder über einen längeren Zeitraum den einen Elternteil nicht sehen und infolgedessen Schulprobleme haben oder später sogar therapiert werden müssen, sind wahrscheinlich wesentlich höher.

Professor Dr. Fthenakis vom Staatsinstitut für Frühpädagogik hat auf die Pflicht der Eltern eindrucksvoll auf einer Veranstaltung Anfang des Jahres beim Deutschen Kinderschutzbund hingewiesen. Eine finanzielle Beteiligung der Eltern hält er für wesentlich, nicht nur der leeren öffentlichen Kassen wegen, sondern damit die Eltern den betreuten Umgang für sich und für die Kinder überhaupt zu schätzen wissen.

Genauso entscheidend für einen erfolgreich betreuten Umgang ist die Qualifikation der Mitarbeiter, die diesen Umgang durchführen. Nach Erfahrungen anderer Länder wie Neuseeland, den Vereinigten Staaten, Frankreich oder auch der Schweiz, die den betreuten Umgang schon sehr viel länger durchführen, werden jetzt nach einem Modellversuch durch das Institut für Frühpädagogik Standards erarbeitet, um zu gewährleisten, dass auch die Mitarbeiter unserer Träger die notwendige Qualifizierung erhalten, damit der betreute Umgang wirklich denjenigen nützt, die für die Scheidung ihrer Eltern am wenigsten können, nämlich den Kindern.

Die Regierungskoalition hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für die qualifizierte Durchführung des betreuten Umgangs zu schaffen, und das wird sie auch tun. – Vielen Dank.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Das Wort hat die Abgeordnete Goetsch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Pawlowski und Herr Schulz haben die wichtigsten Punkte genannt, ich kann mich ihnen nur anschließen. Es geht um das Recht des Kindes auf Kontakt und Umgang mit den Eltern. Das hat erste Priorität, es hat aber auch Priorität für die Kinder, die im Kontext mit betreutem Umgang zu sehen sind. Das ist ein Rechtsanspruch und es muss alles getan werden, damit das umgesetzt wird, denn es gibt einen steigenden Bedarf.

In der Antwort auf die Große Anfrage ist deutlich geworden, dass die Finanzierung noch nicht in allen Punkten ausreichend ist und auch qualifiziertes Personal eine Rolle

spielt. Gerade in den Fragen 20 und 23 wird deutlich, dass die Antworten noch recht unbefriedigend sind und insofern Handlungsbedarf besteht. Ich bin sehr froh, Frau Pawlowski – das finde ich im Kinder- und Jugendbereich wirklich sehr angenehm –, dass es hier immer wieder um die Fachlichkeit geht – das ist ein bisschen anders als in den anderen Ressorts – und wir uns auf eine Überweisung einigen können, um dort die Fachdebatte zu führen. Wir müssen die Verantwortung für die Kinder übernehmen, für die dies nicht möglich ist, und ihnen entsprechend helfen. Insofern wird die GAL-Fraktion natürlich der Überweisung zustimmen. – Danke.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Schrader.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich kann es angesichts der erfreulichen Übereinstimmung der Fraktionen hier im Haus relativ kurz machen. Man mag es bedauern, aber Scheidung ist gesellschaftliche Realität. Nicht nur die Zahl von 150 000 heute schon betroffenen Kindern zeigt, wie virulent dieses Problem ist, sondern auch die Tatsache, dass die Statistiker davon ausgehen, dass in meiner Generation bereits jede zweite Ehe geschieden werden wird.

Wenn es schon keine erhaltenden Familien für die davon betroffenen Kinder geben kann, ist es um so wichtiger für ihre Entwicklung, dass der Umgang mit beiden Elternteilen gewährleistet ist; das haben die Vorredner allesamt bereits betont. Deswegen müssen wir den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen auch als Recht des Kindes begreifen und nicht etwa als Recht des einen oder des anderen Elternteils. Dieses Recht des Kindes als dem schwächsten Part in einer solchen Dreierkonstellation muss der Staat gewährleisten, wenn dessen Eltern nicht imstande sind, ihm dieses Recht zu bieten.

Man muss der Sozialbehörde sicherlich zubilligen, dass das Gesetz über den betreuten Umgang ein relativ neues Gesetz ist und deswegen nicht alle Fragen so umfassend in der Anfrage beantwortet werden konnten, wie dies wünschenswert gewesen wäre. Hier muss sich sicherlich noch ein Umgang mit den aus Zahlen ablesbaren Konsequenzen für die Zukunft herausarbeiten. Wünschenswert wäre es auch gewesen, wenn in der Sozialbehörde bereits von Anfang an, als sie mit der Umsetzung des Gesetzes befasst war, das Problem bewusst geworden wäre, dass der betreute Umgang dauerhaft gesichert werden muss, dass dies eine dauerhafte Aufgabe ist, die unsere Stadt für die Kinder aus den betroffenen Ehen übernommen hat, und dementsprechend auch dauerhaft Mittel hierfür zur Verfügung stehen müssen. Die FDP-Fraktion legt großen Wert darauf, dass dieses Recht der Kinder wirksam wahrgenommen werden kann. Deshalb werden wir auch der Überweisung an den Ausschuss zustimmen.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Die sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer stimmt der Überweisung der Drucksache 17/534 an den Jugend- und Sportausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen.

(Karina Weber Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

A C