Protokoll der Sitzung vom 26.06.2002

sprecher für diesen Bereich zu einem Gespräch eingeladen, um einen letzten Hilferuf zu geben und um Hilfe zu bitten, dass wir uns dafür einsetzen werden, dass dieses Projekt weitergeführt wird.

An diesem Abend waren zumindest zwei Mitglieder der Koalitionsfraktionen anwesend. Beide Vertreter haben immer wiederholt, für wie gut sie diese Arbeit hielten und dass sie sich dafür einsetzen wollen, dass sie weitergeführt werden kann. Aus diesem Grunde bin ich eigentlich sicher, dass Sie dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen werden.

Vor Ort haben beide Vertreter erklärt, sie würden sich dafür einsetzen, dass das Projekt CareNet weiterhin aus dem Hamburger Haushalt finanziert würde. Ich würde mich freuen, Frau Senatorin, wenn Sie heute Abend noch einige Worte dazu sagen.

Hamburg war bei der Diskussion und der Umsetzung der Sterbebegleitung bisher federführend. Von Hamburg wurde der Antrag angestoßen, gesetzliche Voraussetzungen zur finanziellen Förderung der ehrenamtlichen Arbeit in den Hospizdiensten zu schaffen.

Lassen Sie uns in diesem Sinne die Arbeit in Hamburg fortsetzen. In dem Maße, wie sich eine gute Sterbebegleitung durchsetzt, schwindet der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe, die die Mitglieder aus diesem Hause bisher immer verhindern wollten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Gienow.

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Frau Brinkmann, zwischen Ihrer Wahrnehmung und meiner Einbringung zum Thema „Landesinitiative Hospizarbeit“ – mit dem Zweiten meinten Sie sicherlich Herrn Barth-Völkel – und dem, was Frau Rudolph gesagt hat, möchte ich nach meinen einleitenden Worten einiges sagen und ausdrücklich feststellen, dass es nicht ganz so ist, wie Sie es gedeutet haben. Das Zitat von Frau Rudolph war natürlich richtig, aber die Fortführung der Initiative Landeshospiz finden Sie dort nicht. Ich möchte zunächst einige allgemeine Bemerkungen zur Hospizarbeit machen.

Sterben ist ein Teil des Lebens und der Umgang mit den Sterbenden ist ein Zeichen für die Menschlichkeit in unserer Gesellschaft. Sehr viele Sterbende – ungefähr 80 Prozent – wünschen sich, zu Hause, das heißt im Kreise ihrer Familien und in gewohnter Umgebung, zu sterben. Leider sterben zu Hause nur 5 Prozent. So sieht die Wirklichkeit aus.

Wir haben es der Hospizbewegung zu verdanken, dass wir bei der Enttabuisierung des Themas Sterben ein gutes Stück weitergekommen sind. Doch noch immer ist der Tod ein Thema, das uns gleichermaßen erschreckt wie auch fasziniert.

Für den Begriff Hospiz steht heute das Konzept einer medizinischen, pflegerischen und spirituellen Fürsorge im Mittelpunkt. Die Hospizarbeit zielt ganz besonders auf die Palliative, das heißt auf die lindernde Pflege ab. Die Pflege schließt immer die dem Sterbenden nahestehenden Menschen mit ein. Wenn wir uns die Palliativmedizin einmal genau anschauen, dann befinden wir uns in Deutschland leider auf einem Entwicklungsstand, der sehr weit unten angesiedelt ist.

(Dietrich Wersich CDU)

Im Jahre 2000 hatten wir für eine Million Menschen genau 6,4 Palliativbetten; der Bedarf liegt bei circa 50 Palliativbetten. Dort gibt es noch einen großen Nachholbedarf. Wenn ich das neue Abrechnungssystem DRG mit einbeziehe, dann ist mir noch nicht ganz klar, wie die Auswirkungen auf den Palliativstationen eines Tages aussehen werden.

Unser Ansatz lautet: Ambulant vor Stationär. Leider ist der Gesetzentwurf zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit, der durch den Bundesrat in den Bundestag eingebracht wurde, von der rotgrünen Regierung abgelehnt worden. Sie verweist stattdessen auf zwei andere Gesetze, und zwar einmal auf das Pflegeleistungsergänzungsgesetz und zum anderen auf das Pflegequalitätssicherungsgesetz. Beide Gesetze haben nach meinem Dafürhalten zwei große Fehler.

Erstens: Für die Hospizarbeit hat die nicht gewünschte Professionalisierung der dort Helfenden fast diametrale Auswirkungen.

Zweitens: Das Gesetz führt zu einer Bürokratisierung und zu einem überflüssigen Papierkram.

Ich möchte meine Ausführungen ein wenig abkürzen, weil ich, Frau Brinkmann, noch gern etwas zum Antrag sagen möchte.

Frau Rudolph hat – das hat sie mir jetzt noch einmal gesagt – niemals das Projekt Landesinitiative fortführen wollen. Sie hat gesagt, dass es ein gutes Projekt gewesen ist und gute Arbeit geleistet habe. So habe auch ich mich geäußert. Aber Projekte haben es so an sich, das sie zeitlich begrenzt sind. Die zeitliche Begrenzung lief am 15. Oktober 2001 aus. Damit hatte es seine Aufgabe erfüllt.

Die Hotline lief zum Jahresende aus. Wir haben sie dann noch für ein Vierteljahr weiterführen können.

Damit komme ich zum zweiten Punkt Ihres Antrages: Er hat sich erledigt. Die Behörde hat 20 000 Euro zur Verfügung gestellt; die Hotline wird weitergeführt. Für mich ergeben sich noch einige Zweifel, denn ich habe einige Male versucht, die Hotline anzurufen, aber niemanden erreicht. Die Hotline ist bei Charon angebunden. Ich habe heute noch einmal mit dem Geschäftsführer von Charon gesprochen, der auch noch einige Stunden bei CareNet ableistet. Er sagte mir, dass die 20 000 Euro dieses Projekt absichern werden. Deswegen weiß ich auch gar nicht, warum Sie diesen Punkt in Ihrem Antrag überhaupt genannt haben. Wir lehnen ihn ab.

Zum dritten Punkt möchte ich noch kurz bemerken, dass sich der neue Senat natürlich auch Gedanken zur Hospizarbeit gemacht hat. Er wird diese Initiative sicherlich nicht weiterführen, aber ich freue mich, dass ich Folgendes berichten kann:

In der vorigen Woche ist der 75. Kongress der Gesundheitsminister in Düsseldorf zu Ende gegangen. Senator Rehaag hat dort ein sehr gutes Ergebnis für seine Vorlagen und Anträge erreicht. Sie wurden mit einem Ergebnis von 16:0 abgestimmt. Das heißt, 15 Bundesländer haben für die Hamburger Vorschläge gestimmt.

(Petra Brinkmann SPD: Welche denn? Wir kennen sie nicht!)

Die Vorschläge zu „In Würde sterben“.

Das ist die Fortsetzung der Arbeit in unserem Sinne.

Aus diesem Grunde werden wir Punkt 1 und 2 ablehnen. Punkt 3 werden wir an den Gesundheitsausschuss überweisen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Alsdann bekommt der Abgeordnete Rutter das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon bedauerlich, dass wir dem Thema Sterbebegleitung immer mehr Aufmerksamkeit widmen müssen, weil dieses Thema ein bedeutendes Licht auf den Zustand unserer Gesellschaft wirft.

(Petra Brinkmann SPD: Richtig!)

Die Zahl der Single-Haushalte nimmt unaufhaltsam weiter zu. Verbunden damit ist der Wunsch, für niemanden verantwortlich zu sein. Da fängt die Sache an, problematisch zu werden. Denn im gleichen Maße, wie man selbst nicht bereit ist, sich für andere verantwortlich zu fühlen, kann man diese Fürsorge auch nicht von anderen erwarten. Die Folge davon ist eine zunehmende Vereinsamung besonders im Alter.

Da kommen wir in das nächste Problem. Wenn für einen anderen etwas getan werden soll, steht zunächst die Frage im Raum: Was kriege ich dafür? Das bedeutet, dass wir uns daran gewöhnt haben, dass jede Leistung für den anderen bezahlt werden muss. Und weil das selten der Hilfsbedürftige selbst kann, wird es auf Kosten der Allgemeinheit geschehen. Damit wird aber auch gleichzeitig die Hilfe anonym. Es ist sehr fraglich, ob sie damit besser wird. Man hat Geld gezahlt, also wird Arbeit erledigt.

Dessen ungeachtet ist die Hospizbewegung sehr wichtig. Ich würde es insbesondere bei der Sterbebegleitung sehr begrüßen, wenn wir alle Kräfte mobilisieren könnten, ehrenamtliche Mitwirkungen zu erreichen, denn jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass er über kurz oder lang selbst betroffen sein wird.

In diesem Sinne bitte ich vor allen Dingen, den Antrag 16/6577 aus der vergangenen Legislaturperiode weiterzuverfolgen.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Dr. Freudenberg, der ich aber den hilfreichen Hinweis gebe, dass sie ihren Beitrag sehr stark komprimieren muss. Sie haben noch 36 Sekunden.

Herr Präsident! Herr Wersich, die Hospize wurden vor allem von den Menschen gefördert, die an einer „solchen“ Krankheit sterben. Das erst einmal zur Klarstellung.

Ich wünsche mir, dass wir uns im Parlament vor allen Dingen auf der Grundlage des Antrages von Frau Rudolph weiter intensiv mit den Fragen der Sterbebegleitung beschäftigen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Dann erhält das Wort der Abgeordnete Schinnenburg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Offenbar habe ich ein wenig mehr Zeit. Ich werde sie mit Sicherheit nicht ausnutzen, denn das

(Hanna Gienow CDU)

Wesentliche wurde von Herrn Rutter und Frau Gienow gesagt.

Die FDP-Fraktion schließt sich den Vorschlägen an. Wir wollen, dass die Drucksache 16/6577 weiterverfolgt wird. Aber aus den genannten Gründen ist es wenig sinnvoll, jetzt einen Punkt wie die Hotline herauszugreifen. Deswegen werden wir dem CDU-Antrag zustimmen, die Punkte 1 und 2 abzulehnen, und Punkt 3 überweisen.

(Unruhe im Hause – Glocke)

Meine Damen und Herren! Ich möchte um ein wenig mehr Aufmerksamkeit bitten. – Aber jetzt ist der Redner fertig.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Die CDU hat beantragt, dies ziffernweise zu tun.

Wer möchte Ziffer 1 annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist die Ziffer 1 mehrheitlich abgelehnt.