Wenn man sich anschaut, wie gründlich die Diskussion in anderen Bundesländern – zum Beispiel in Hessen – geführt wird, dann kann man dem nur zustimmen.
Ich möchte gar nicht ausschließen, dass wir unter bestimmten Bedingungen einem Internet-Roulette sogar zustimmen könnten, aber dazu müsste der Spielerschutz gewährleistet sein. Das heißt, es müsste gewährleistet werden, dass ein Spieler am Weiterspielen – am weiteren Geldeinsatz – gehindert wird, wenn er sich auffällig verhält.
Der Senat hat sich nach eigener Auskunft bisher zwar mit der Frage des Jugendschutzes und des Datenschutzes beschäftigt, aber eben nicht mit dem Spielerschutz. Wir möchten auch gern genauer wissen, wie gründlich die Beschäftigung mit den entsprechenden Fragen in diesem Zusammenhang war.
Die zentrale Frage scheint uns aber die Suchtgefahr zu sein, die unstreitig beim Online-Glücksspiel in ganz besonderem Maße besteht. Das unbeobachtete, jederzeit mögliche Spiel vom häuslichen PC aus, die gewissermaßen abstrakte Abbuchung über Kreditkarte, der mögliche gleichzeitige Alkoholkonsum sind Faktoren eines erheblichen Suchtpotenzials.
Es gibt erste Überlegungen, ob und wie ein wirksamer Spielerschutz in das Internet-Roulette eingebaut werden kann, ob zum Beispiel ein pathologisches Spielverhalten automatisch registriert und ein süchtiger, unter Kontrollverlust leidender Spieler sofort gestoppt werden kann. Auch hiermit werden wir uns bei der Anhörung beschäftigen.
In Hamburg gibt es nach Ansicht von Experten über 8000 Glücksspielsüchtige. Seit März 2001 ist das pathologische Glücksspiel als eigenständiges Krankheitsbild innerhalb der psychischen Störungen anerkannt, das heißt, dass seitdem Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Leistungen für die Rehabilitation und für die Behandlung des pathologischen Glücksspielens erbringen und auch Beratungsstellen für diese Menschen vorhanden sein müssen.
Das Ziel der Behandlung Glücksspielsüchtiger ist die Glücksspielabstinenz, die nur mittels einer funktionierenden Rückfallprophylaxe erreicht wird. Das Internet-Angebot ist für süchtige Spieler fatal, denn es erhöht die Rückfallgefahr ganz erheblich. Es erhöht auch die Gefahr, dass aus einem Spieler ein süchtiger Spieler wird, denn der Stoff ist ständig verfügbar.
Wir dürfen also nicht leichtfertig ein Online-Roulette zulassen, sonst nimmt uns auch niemand mehr ernst, wenn wir über Suchtprävention sprechen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor etwa einem Jahr haben wir hier über die Probleme und die Gefahren der Spielmöglichkeiten in Hamburg diskutiert. Wir waren uns einig, dass die Glücksspielsucht vom Glücksspiel untrennbar ist. Je mehr Spieler es in Hamburg geben wird, desto höher wird die Zahl derer ansteigen, die Probleme mit dem Spielen haben.
Jetzt gibt es einen weiteren verlockenden Zugang zum Glücksspiel, und zwar wird seit kurzem das Glücksspiel im
Internet angeboten. Roulette, Black Jack und Spielautomaten sind inzwischen per Mausklick rund um die Uhr vom heimischen Wohnzimmer aus erreichbar.
Hamburg steht kurz vor der Erteilung einer Konzession für ein Online-Roulette. Bei der Entscheidung des Senats spielten vor allen Dingen ordnungspolitische Gründe eine entscheidende Rolle. Das ist meiner Ansicht nach auch nachzuvollziehen, weil es aufgrund von grenzüberschreitenden Kapazitäten des Internets keine erfolgversprechenden regulierenden Maßnahmen gibt.
Die Zahl der Anbieter steigt rasant. Es gibt heute schon fast 2000 Anbieter im Internet. Das sind allerdings keine europäischen Angebote, sondern fast alle kommen aus der Karibik oder aus Südamerika. Wie seriös diese Angebote sind, kann sich jeder von uns vorstellen.
Um eine möglichst restriktive Zulassung unter staatlicher Aufsicht zu gewährleisten, hat sich der Senat für die Erteilung einer Konzession entschieden. Dieser Ansatz wird von der SPD-Fraktion als mögliche Einflussnahme auf die Gestaltung des Angebotes gesehen. Ziel muss es allerdings sein, den Schutz des Spielers in den Vordergrund zu stellen und Risiken zu minimieren. Das hohe Suchtpotenzial von Spielern im Internet verlangt Maßnahmen der Prävention, die die SPD-Fraktion bei dem jetzigen Stand der Verhandlungen mit der Spielbank überhaupt noch nicht sieht.
Darum haben die Oppositionsfraktionen diesen Antrag gestellt. Die Verhandlungen über den Konzessionsvertrag sind noch nicht abgeschlossen, sodass für den Senat noch die Chance besteht, einige Risiken von vornherein auszuschalten. Der SPD-Fraktion geht es vor allen Dingen um folgende Punkte, die sie beachtet haben möchte:
Erstens: Ausreichender Jugendschutz. Was jetzt angedacht ist, ist noch nicht weitreichend genug und muss noch viel intensiver bearbeitet werden.
Sechstens – diese Forderung haben wir schon im Frühjahr gestellt –: Einrichtung einer niedrigschwelligen Beratungsstelle für Spielsüchtige.
Diese Einrichtung hatten wir zu den Haushaltsberatungen gefordert. Wir sehen jetzt auch eine Finanzierungsmöglichkeit.
Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben in ihren Konzessionen einen Passus aufgenommen, dass ein Teil des an den Staat abgeführten Geldes den Spielern zugute kommen soll. Aus diesen Mitteln könnte ohne weiteres eine Beratungsstelle finanziert werden.
Der entsprechende Haushaltsantrag befindet sich noch im Gesundheitsausschuss und wird – das hat Frau Freudenberg schon ausgeführt – im August in einer Expertenanhörung beraten werden. Die SPD-Fraktion spricht sich für eine nachträgliche Überweisung des heutigen Antrags an
den Gesundheitsausschuss aus, damit wir auch diesen Antrag bei der Expertenanhörung mit verarbeiten können.
Wir erwarten allerdings vom Senat, dass er erst nach der Expertenanhörung und nach Berücksichtigung derer Argumente eine endgültige Konzession erteilen wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eingangs möchte ich aus einem Schreiben vorlesen, das mir Herr Dr. Kellermann, ein sehr renommierter Suchtpsychiater, geschickt hat, der nämlich das Bundesverfassungsgericht vom Juli 2000 zitiert, das zum Kasinoglücksspiel Folgendes ausgeführt hat:
„Denn der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeit zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.“
Glücksspiel ist also illegal und unerwünscht, außer der Staat lässt es zu. Das dient dem Schutz der Menschen, aber die Vorredner haben zu Recht darauf hingewiesen, der Staat verdient daran auch kräftig mit. Im letzten Jahr konnte der Hamburger Haushalt allein von der Spielbank Hamburg 51,8 Millionen Euro – insgesamt sind es schätzungsweise rund 200 Millionen Euro –, durch Glücksspiele und Lotterien einnehmen.
Es gibt auch die Schattenseite, nämlich etwa 8000 Glücksspielsüchtige in Hamburg, sei es als Sucht, sei es als Kontrollverlust. Im Ergebnis ruinieren diese Menschen ihre Familien, verspielen Haus und Hof, ruinieren auch Existenzen und Firmen, zum Beispiel durch Unterschlagung in nicht unerheblichem Maße, und landen dann nicht zuletzt als erhebliches Problem in der Schuldnerberatung.
Deshalb ist es richtig, Maßnahmen gegen Sucht und Versuchung im Glücksspiel zu ergreifen. Die CDU hat dazu in der vergangenen Legislaturperiode einen Antrag vorgelegt, in dem sie forderte, dass 1 Prozent der Spielbankeinnahmen für Einrichtungen der Glücksspielsuchthilfe und Hilfe für in Not geratene Familien aufgewendet werden. Zum anderen – Frau Brinkmann und Frau Freudenberg haben es auch gesagt – gibt es Ihren Antrag. Wir haben eine Anhörung der Experten aus Forschung, Beratung und Therapie im Gesundheitsausschuss, aber auch eine Anhörung von Vertretern der Hamburger Spielbank beschlossen, um uns diese Schutzmaßnahmen erläutern zu lassen.
Wir sehen es natürlich auch mit großer Sorge, dass es im Internet bereits 1800 oder 2000 nicht konzessionierte Glücksspielkasinos gibt. Auch hier würden wir uns natürlich wünschen, dass wir, wie in anderen Bereichen der Internet-Kriminalität, schärfer dagegen vorgehen können.
Ob dazu die Einrichtung eines staatlich konzessionierten Internet-Kasinos wirklich nützt, muss – da haben Sie auch Recht – kritisch hinterfragt werden. Deshalb muss dieses Augenmerk auch in den Ausschuss auf die Sicherheitssysteme und die Folgeabschätzung gehen, eben nicht nur fiskalisch.
Insofern gehe ich davon aus, dass wir im Ausschuss viele Fragen klären können – auch mit der Spielbank –, sodass
wir dann ausloten können, welche effektiven Hilfemaßnahmen sinnvoll und nötig sind, um entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Es gilt auch für uns das Verfassungsprinzip, dass Glücksspiel eine unerwünschte Tätigkeit ist und dass die Menschen vor strafbarer Ausbeutung durch Glücksspiel zu schützen sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist unbestreitbar, dass es einen zunehmenden Bedarf an Internet-Kasinos gibt. Innerhalb der letzten zwei Jahre stieg die Zahl von 750 auf inzwischen über 1800. Dabei handelt es sich jedoch um private Anbieter, die nicht der staatlichen Aufsicht unterliegen.
Die staatlich konzessionierte Spielbank Hamburg ist mit diesen Kasinos nicht zu vergleichen. Es geht nicht um die Jagd auf ein weiteres Moorhuhn. Es muss ein aufwendiges und umständliches Registrierungsverfahren durchlaufen werden. Eine Online-Anmeldung ist mit einem realen Spielbankbesuch vergleichbar. Ein Formular muss ausgedruckt und ausgefüllt werden. Die Zahlungsweise über Kreditkarte ist zwingend. Zusammen mit einer Kopie des Personalausweises wird das Formular an die Spielbank geschickt. Nur so ist ein Guthaben zu bekommen, mit dem gespielt werden kann. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bekommt keine Zulassung zum Spiel. Auch nachträglich kann die Teilnahme versagt werden.
Ein solches Verfahren spricht für die Seriosität der Spielbank. Deren Online-Roulette ist weder mit Spielautomaten in Kneipen oder Spielotheken noch mit anderen InternetKasinos zu vergleichen, denn dort ist der Zugang wesentlich vereinfacht und die Gefahr einer Glücksspielsucht wirklich vorhanden.
Die staatlich konzessionierte Spielbank gewährleistet jedoch einen seriösen Spielablauf und Geldtransfer. Es spricht deshalb nichts dagegen, den Hamburgern dieses Online-Roulette zu ermöglichen. Es wäre schlecht, in diesem Falle die Konzession zu untersagen, da dann auf andere Anbieter zurückgegriffen werden muss. Es ist besser, etwas staatlich kontrolliert zu gestatten, als es ganz zu untersagen. Gerade die staatliche Kontrolle des Glücksspiels im Internet verspricht einen wirksamen Schutz vor illegalen Anbietern. Das Ziel der Suchtprävention, einen Menschen zum vernünftigen und verantwortungsvollen Umgang mit potenziellen Suchtgefahren zu befähigen, wird durch die Konzession eines Online-Kasinos der Spielbank keinesfalls gefährdet, sondern eher unterstützt. Ich freue mich auf die Anhörung im Ausschuss im August.