ja, man tut ja, was man kann, um die Bevölkerung schlau zu machen. Insofern ist dieser Antrag nicht falsch, aber dass Sie das institutionalisieren, also in geltendes Recht gießen wollen, das ist überflüssig. Das tun wir doch alle, auch als konkurrierende Parteien vor Ort. In Eimsbüttel ist es jedenfalls passiert, in Mitte und in Nord auch.
Ich freue mich allerdings, dass Sie die Erhaltungsverordnung jetzt auch relativ positiv sehen. Ich habe mich in
Archiven schlau gemacht. Am 17. April 2002, während der Haushaltsberatungen, hat der Kollege Pramann von der Schill-Fraktion das noch etwas kritischer gesehen und hat da seine Fragezeichen gemacht. Wenn Sie in der Beziehung inzwischen auch zu einer anderen Meinung gekommen sind, würde mich das sehr freuen.
Wir meinen, dass es in allen Stadtteilen weiterhin bezahlbare Wohnungen geben muss und beides – Zweckentfremdungsverordnung und Erhaltungssatzung – sind wichtige Grundpfeiler für einen Schutz der Mietwohnungen. Deswegen meinen wir, dass beides so weiter bestehen muss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Polle, ich kann Sie beruhigen, wir werden beiden Anträgen zustimmen. Allerdings muss ich Ihnen doch ein wenig widersprechen, was Sie über die Zweckentfremdungsverordnung gesagt haben. Das ist aus meiner Sicht typisches sozialdemokratisches Gedankengut. Sie denken gleich daran, dass wir ganz pauschal die Zweckentfremdungsverordnung abschaffen wollen. Nein, davon sprechen wir nicht, es geht hier um Flexibilisierung in bestimmten Gebieten. Ich werde Ihnen dazu sicherlich auch noch ein paar Gründe nennen können, warum wir gerade dieses wollen.
1971 ist dieses Gesetz erlassen worden. Der damalige Hamburger Senat hat die Möglichkeit genutzt und dadurch die Zweckentfremdungsverordnung erlassen. Ich denke, da ist es auch ein Stück weit konsensfähig, denn im ursprünglichen Sinne, zum Schutz des Mieters und zum Schutz von ausreichendem Wohnraum hat die Zweckentfremdungsverordnung hier gewisse Berechtigungen. Aber nun ist dieses Gesetz und die Situation zwischenzeitlich mehr als 30 Jahre her und es ist durchaus der Zeitpunkt, auch einmal kritisch über die Zweckentfremdungsverordnung nachzudenken. Die Zweckentfremdungsverordnung, meine Damen und Herren, darf nämlich kein Instrumentarium sein, das in eine stadtkulturelle Sackgasse führt, da gerade die verschiedenen großen bereits entwickelten Stadtteile von einer Vernetzung von Wohnen und Arbeiten leben. Gerade unter dem leitenden Bild der wachsenden Stadt ist diese positive Mischkultur zu fördern und auszubauen. Wer diese Entwicklung aufhält, meine Damen und Herren, bremst erheblich diese positive Entwicklung eines Wohngebietes.
Grundlegend sei gesagt, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum prinzipiell nichts Gutes ist, wenn sie dazu führt, innerstädtische Wohnquartiere zu verdrängen. Aber wir wollen hier einfach Ausnahmen gestatten, Einrichtungen unterzubringen, die der Betreuung und Entwicklung eines Wohngebietes durchaus dienen können. Dabei denke ich zum Beispiel an Verwaltungsbüros der Wohnungsunternehmen, Stadtteilbüros, Spielwohnungen, Müttertreffs, aber auch an Läden und Werkstätten, meine Damen und Herren, die Arbeitsplätze in dieses Quartier bringen. Gerade von Ihnen, meine Damen und Herren, kommt ja das Unwort 2002 „Ich-AG“.
Das ist doch ein ganz wichtiger Punkt. Das kommt von Ihrer Seite und durch diese starre Haltung führen Sie einen Konflikt herbei, denn die Zweckentfremdungsverordnung spielt dagegen. Also: Folgen Sie Ihrem Kanzler, schaffen Sie die Möglichkeiten, Arbeitsplätze in einzelne Quartiere zu bringen. Andere Städte sehen diese Probleme sehr ähnlich. Ich sehe hier einfach die Möglichkeit, dass unser Senat – und dem vertrauen wir in diesem Punkt – federführend die Bundesratsinitiative einleiten kann. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Koalition ist nicht so ganz eindeutig und vor allem ist sie sich nicht einig in ihren Redebeiträgen. Das muss man einmal ganz deutlich sagen.
Herr Müller, Sie haben über die Ich-AGs geredet. Das ist genau das, was richtig ist. Genau das muss in bestimmten Wohngebieten auch in dieser Stadt möglich sein und möglich werden, und zwar sehr deutlich begrenzt. Und deswegen kann es auf keinen Fall darum gehen, dass wir hier eine Beschränkung der Zweckentfremdungsverordnung haben, sondern wir können uns über eine Initiative zur teilweisen Aufhebung unterhalten. Das genau ist der Unterschied, den wir in unserem Zusatzantrag versucht haben, deutlich zu machen. Wenn Sie die Verordnung auf Gebiete beschränken wollen und das genehmigt bekämen, würde das letztendlich bedeuten, dass für ganz Hamburg erst einmal die Zweckentfremdungsverordnung insgesamt aufgehoben würde. Das wäre eine fatale Entwicklung. Wenn Sie aber eine teilweise Aufhebung erreichen wollen, dann bedeutet das, dass man unter klar definierten Umständen und Notwendigkeiten sagen könnte: Hier, in diesem Gebiet ist es notwendig – und das ist jetzt der zweite Halbsatz unseres Änderungsantrages –, weil es eine Unterversorgung an Flächen für Dienstleistungen und Handel gibt. Ich würde mich über Zustimmung freuen, habe aber so ein bisschen das Gefühl, dass vielleicht nicht allen klar ist, was den Unterschied ausmacht.
Vielleicht versuche ich, es noch einmal anders deutlich zu machen. Hier reicht es überhaupt nicht, auf das Verhandlungsgeschick des Senats zu vertrauen. Hier geht es darum, dass Wohnen keine Ware ist, sondern ein Grundbedürfnis. Dieses muss man schützen. Der Wohnungsmarkt verhält sich zyklisch, das heißt, es gibt Phasen mit starker Nachfrage und Wohnungsknappheit, die sich mit Phasen des Wohnungsüberhanges abwechseln. Genau hier dient die Zweckentfremdungsverordnung als Steuerungsinstrument. Hebt man diese flächendeckend auf, was Sie als ersten Schritt letztendlich wollen, dann heißt das, dass sich ganz schnell die Eigentümer in ganz vielen Gebieten, wo es attraktiv ist, für die Nutzung mit der höheren Rendite entscheiden, was letztendlich die gewerbliche Nutzung ist. Genau das wollen wir nicht. Das gilt es in Hamburg zu verhindern.
Trotzdem würde ich nicht so weit gehen wie die SPD. Ich halte es für notwendig, die Möglichkeit einer Aufhebung der Zweckentfremdungsverordnung in Gebieten wie am Osdorfer Born vorzusehen, in Steilshoop oder anderen
Großsiedlungen zu schaffen, die sich in ihrer Struktur so entwickelt haben, dass man sagen muss, hier müsse eine Unterversorgung von Dienstleistung und Handel aufgehoben werden. Denn das kann man einfacher ohne die Zweckentfremdungsverordnung.
Um es aber noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Zweckentfremdungsverordnung erschwert eine Umwandlung. Sie verhindert sie nicht wirklich. Sie tun immer so, als wenn in den Gebieten gar nichts ginge. Das stimmt selbstverständlich nicht. Was wir auf keinen Fall wollen, ist das Öffnen von Tür und Tor für Investoren. Herr Roock hat ja heute in seinem Beitrag, aber auch schon in seiner Pressemitteilung von gestern sehr deutlich gesagt, wo es hingehen soll: Sie wollen erreichen, dass die Umnutzung leichter und möglichen Verzögerungen Einhalt geboten wird, auch gerade für Investoren. Genau darum geht es nicht. Es geht um Impulse in einem Maßstab, der für das Quartier sinnvoll und notwendig ist und nicht um offene Türen für alle Investoren.
Zu dem Antrag, den wir von gestern hierher vertagt haben – Erhaltensverordnung, im Unterschied zur Umwandlungsverordnung –: Herr Polle hat dieses schon gesagt. Ich glaube aber immer noch nicht, verstanden zu haben, was eigentlich der Grund für diesen Antrag ist. Letztlich gab es ja Protest bei der Verlängerung der Umwandlungsverordnung in der südlichen Neustadt Anfang dieses Jahres beziehungsweise Ende letzten Jahres. Der Protest, der sich da sehr deutlich artikuliert hat, entzündete sich daran, dass es wohl den Versuch gibt – oder vielleicht läuft das ja jetzt auch tatsächlich –, eine Evaluation der Umwandlungsverordnung durchzuführen, und dabei aber Bevölkerungsanteile angesprochen wurden, die überhaupt nicht in dem Gebiet wohnten. So eine Untersuchung lässt natürlich Zweifel an der Gesamtaussage dieser Evaluation aufkommen. Bürgerbeteiligung, je mehr desto besser ist nicht unbedingt die Linie der Regierungskoalition, aber selbstverständlich unterstützen wir die. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich mache es auch kurz. Gott sei Dank haben wir feststellen können, dass zum Antrag von gestern hier weitestgehend Einigkeit besteht. Es hätte mich auch gewundert, wenn sich tatsächlich jemand ernsthaft gegen diesen Antrag ausgesprochen hätte.
Nur ein kleiner Hinweis, Frau Möller: Die Problematik bei der Evaluation ergibt sich unter anderem auch daraus, dass das Gebiet südliche Neustadt ein sehr kleines Gebiet ist, das von Stadtteilen ohne Erhaltensverordnungen umgeben ist. Die anderen sind in sich stimmiger und größer. Von daher haben wir dort solche Probleme nicht. Aber wenn wir über diesen Antrag einig sind, ist es ja gut.
Bei dem anderen Antrag zur Zweckentfremdungsverordnung hat Herr Müller schon etwas sehr Wesentliches erwähnt, nämlich die Ich-AG. Jedes Gesetz, jede Verord
nung ist immer nur so gut wie die Möglichkeit der Kontrolle. Wenn wir diese Ich-AG haben wollen, und das ist ja nun das Hartz-Konzept, dann muss man sie auch kontrollieren können. Das kann man aber nicht, wenn einer zu Hause in seinem Wohnzimmer an seinem Internet-Arbeitsplatz sitzt und von dort aus ein Gewerbe betreibt. Wenn aber nach der Zweckentfremdungsverordnung jemand dahinterkommt, könnte er tatsächlich Probleme bekommen. Das ist ja im Grunde genommen ein Irrwitz, den wir versuchen, mit diesem Antrag zu beseitigen. Dann sehe ich auch den Widerspruch nicht. Sie haben in der Presseerklärung und auch in der Begründung selbst gesagt, Frau Möller, dass es auch in dem Koalitionsantrag darum gehe, die Zweckentfremdungsverordnung für Teile des Gemeindegebietes aufzuheben, genau wie in Ihrem Antrag. Letztendlich kann es auch erst einmal nur darum gehen, weil es natürlich richtig ist, dass ich, wenn ich sie beschränken will, sie erst komplett aufheben muss, um sie dann in vielen einzelnen Teilen wieder einzusetzen. Nur, was Sie machen und weshalb wir Ihren Antrag auch nicht annehmen können, ist der dritte Schritt vor dem ersten, nämlich, bevor wir die Öffnungsklausel im Gesetz zur Vereinfachung des Mietrechtes haben, schon festlegen zu wollen, nach welchen Kriterien wir das tun.
Danke schön. Ich will nur einfach noch einmal nachfragen: Ist Ihnen schon bekannt, dass, wenn man etwas beschränkt, in diesem Fall also die Zweckentfremdungsverordnung erst insgesamt aufgehoben werden muss? Das ist der entscheidende Unterschied. Und das ist etwas, was wir nicht wollen.
Aber das habe ich doch eben gesagt. Genau diese Analyse, die Sie eben vorgetragen haben, habe ich geteilt. Wir müssten sie komplett aufheben, um sie für einzelne Gemeindegebiete wieder einzuführen. Aber der Senat wird weise genug sein, die Bundesratsinitiative entsprechend einzureichen. Wir müssen ja auch damit rechnen, dass das für andere Städte – deswegen bin ich mit dem Wort „Stadtstaatenklausel“ nicht ganz einverstanden – ebenfalls gilt. Wo ist in dieser Frage der Unterschied zwischen München und Hamburg? München ist kein Stadtstaat, muss aber diese Möglichkeit auch haben. Wir brauchen ja die Unterstützung im Bundesrat.
Was Sie aber machen und wo unserer Ansicht nach der Fehler liegt, ist, dass Sie den dritten Schritt vor dem ersten machen, dass Sie nämlich die Maßgaben, nach denen wir dann die Zweckentfremdungsverordnung aufheben, jetzt schon in der Bundesratsinitiative festlegen wollen. Lassen Sie uns die Bundesratsinitiative erst einmal gemeinsam abschließen. Über die Maßgaben werden wir uns dann im Ausschuss unterhalten. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will Sie nicht länger beanspruchen, aber gestern hatten wir leider keine Zeit mehr.
Die Erhaltensverordnung ist ein Instrumentarium, welches derzeit heftig diskutiert wird. Die Meinungen der verschiedenen Interessengruppen gehen dabei weit auseinander. Für die einen ist die Erhaltensverordnung eine unverzichtbare Regelung zum Erhalt der Einwohnerstruktur sowie ein wichtiges Steuerungsinstrument der Stadtteilentwicklung. Andere sehen darin eine Zwangsverordnung, die die Eigentümer entgegen jeglicher Freiheit des Grundgesetzes entmündigt. Die Erhaltensverordnung ist ohne Zweifel ein Thema von großer Sensibilität, wobei die Balance der verschiedenen Interessen ins Auge gefasst werden muss. Inwieweit die Erhaltensverordnung tatsächlich Ihre Funktion erfüllt, wird derzeit in einem wissenschaftlichen Gutachten überprüft. Umso mehr gilt es, im Rahmen der Erhaltensverordnung die Hamburger Bürger über deren komplexe Tragweite und insbesondere über die einzelnen genehmigungspflichtigen Vorhaben aufzuklären, wenn sie in einem Erhaltungsgebiet davon betroffen sind. Über die Veröffentlichung im Hamburger Gesetzes- und Verordnungsblatt hinaus müssen die Bürger umfassend über die Genehmigungs-, Zustimmungs- und Erlaubnispflichten informiert werden. Dies schließt auch eine effektive Übersicht über die räumliche Abgrenzung des Gebietes mit ein. Damit sich der Informationsprozess verbessert und intensiviert und der Hamburger Bürger auch bei diesem komplizierten Regelwerk den Durchblick hat und um seine Rechte und Pflichten weiß, ist dieser Antrag in vollem Umfang zu unterstützen. – Danke.
Zunächst zum GAL-Antrag aus der Drucksache 17/2157. Wer möchte ihn annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt dem Antrag aus der Drucksache 17/2030 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit angenommen worden.
Wer schließt sich dem Antrag aus der Drucksache 17/2031 an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der ist einstimmig angenommen worden.