Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Für den Senat antwortet Herr Senator Dr. Kusch.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Der Senat hat sich mit dieser Frage noch nicht befasst.

Herr Müller.

Die zweite Frage. Gilt für den Senat nur die Bürgerbeteiligung als legitim, die sich nicht gegen seine Politik wendet?

Die Legitimation von Bürgerentscheiden hängt nicht davon ab, ob die Politik des Senats unterstützt oder bekämpft wird.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Herr Müller hat das Wort.

Wie sieht es aus, wenn inzwischen mehrere Senatsmitglieder unterschiedliche Äußerungen tätigen hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Bürgerbeteiligung, zum Beispiel Herr Mettbach? Ist es da nicht angebracht, zu einer Transparenz gegenüber den Bürgern zu kommen, was jetzt passiert?

Herr Abgeordneter! Die Transparenz gegenüber Bürgern ist in einem Prozess der Meinungsbildung, die derzeit innerhalb des Senats stattfindet, ein Akt, den jedes Senatsmitglied selbst zu verantworten hat. Mir persönlich ist keine einzige Äußerung des Bürgermeisters oder von Mitgliedern des Senats bekannt, die definitiv mitteilen, wie es künftig in Sachen Bürgerentscheid und Bürgerbegehren weitergehen wird.

Herr Müller.

Eine Zusatzfrage noch, Frau Präsidentin. Wie geht der Senat mit der Frage um, dass sich Senatsmitglieder geäußert haben, dass ein Bürgerentscheid – also die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung – keinen Sinn machte, weil das sozusagen durch die Evokation keine unmittelbaren Auswirkungen hätte? Sehen Sie nicht da allein schon verbal eine Einschränkung gegenüber den Bürgerinnen, die sich in Wandsbek engagieren?

Herr Abgeordneter! Eine Einschränkung sehe ich schon deshalb nicht, weil nach geltender Rechtslage die von Ihnen genannte Form von Bürgerbeteiligung begrenzt ist auf die Einflüsse, die in den Bezirken ohnehin politisch in Relation zur Senatszuständigkeit entfaltet werden. Daraus, dass der derzeitige Zustand auch innerhalb der drei den Senat tragenden Fraktionen als überprüfungsbedürftig gilt, macht niemand der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen einen Hehl. Die Sache ist relativ kompliziert und deshalb muss man auch etwas länger darüber nachdenken als über einfache Sachverhalte.

Frau Möller hat das Wort.

Herr Senator! Ich nehme an, dass auch in diesem Senat eine Evokation vom Gesamtsenat beschlossen wird. Wenn diese Annahme richtig ist, würde ich gern wissen, wann sich der Senat mit den Auswirkungen dieser Evokation, die sich unter anderem in diesen Klagen niederschlagen, befassen wird?

Frau Abgeordnete! Der Senat befasst sich mit den Auswirkungen seiner Entscheidungen zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese Überlegungen noch in

(Senator Dr. Roger Kusch)

A C

B D

die Entscheidung einfließen lassen kann. Das heißt, bevor der Senat entscheidet zu evozieren, bedenkt er, welche Folgen das hat.

Frau Möller.

Bedeutet das jetzt, dass es keine weitere Evokationen mehr mit B-Plänen und in ähnlich gelagerten Fällen geben wird?

Ich bin etwas verblüfft über die Schlussfolgerung, die Sie aus meiner Antwort ziehen. Der Senat wird sich weiterhin an Recht und Gesetz halten.

(Christa Goetsch GAL: Das wollen wir hoffen! – Dr. Andrea Hilgers SPD: Wenn es denn nötig ist!)

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird der letzte Fragesteller Herr Lühmann sein.

Wieso besteht in den Zügen der ehemaligen S4 – jetzt R10 – im Gegensatz zu allen anderen in Hamburg von der Deutschen Bahn betriebenen S-Bahnen der Linien 1, 11, 2, 21, 3 und 31 noch eine zuschlagpflichtige erste Klasse?

Für den Senat antwortet Herr Senator Mettbach.

Herr Abgeordneter! Bei der Aufhebung der ersten Klasse bei der Gleichstrom-S-Bahn handelt es sich um eine Unternehmensentscheidung der S-Bahn Hamburg GmbH, die die Linien S1, S11, S2, S21, S3 und S31 betreibt. Die Linie R10 wird nicht von der SBahn Hamburg GmbH betrieben, sondern von der Regionalbahn Schleswig-Holstein GmbH. Die Regionalbahn betreibt auch Linien, die über das HVV-Gebiet hinausgehen, insbesondere den Regionalexpress. Für diese langen Linien ist das Angebot einer ersten Klasse sinnvoll. Aus Gründen der Beibehaltung eines einheitlichen Angebots bietet sich die Aufrechterhaltung des Angebots der ersten Klasse auf allen Linien logischerweise an.

Herr Lühmann.

Damit haben Sie teilweise meine zweite Frage schon mit beantwortet. Ich stelle sie der Form halber noch mal. Wieso wird die ehemalige S 4 anders behandelt als die übrigen S-Bahnen?

Ich antworte auch noch mal genauso, Herr Abgeordneter. Es ist logisch, dass, wenn man über das HVV-Gebiet hinaus lange Strecken betreibt und die erste Klasse haben möchte, man nicht mittendrin den Zug abkoppeln und ohne erste Klasse weiterfahren kann. Das wäre betriebswirtschaftlich unsinnig.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Herr Lühmann, Sie haben das Wort.

Herr Mettbach, dann mache ich gleich weiter.

Wenn die R10 teilweise nur innerhalb des HVV-Verbundes fährt, also zum Beispiel nur zwischen Hamburg-Haupt

bahnhof und Ahrensburg, was definitiv innerhalb des HVV-Gebiets liegt, wieso kommt es dann immer wieder zu Situationen, in denen Menschen sagen, ich bin in der S-Bahn im HVV-Gebiet, wieso hat die S-Bahn im HVVGebiet noch eine erste Klasse. Das ist eine andere Frage als die, die Sie eben beantwortet haben.

Es ändert aber nichts an der Tatsache, Herr Abgeordneter, dass eine Unternehmensentscheidung für einen bestimmten Bereich, für eine bestimmte Strecke innerhalb eines Unternehmensbereichs durchgeführt wird und man nicht aufteilt nach dem Teil, der zwei Stationen oder drei Stationen weit fährt oder der 20 Stationen weit fährt. Der Aufwand, der betrieben werden müsste, wäre größer, auch bei den Kosten, als das, was man jetzt macht. Deswegen muss man damit leben, dass, obwohl wir die erste Klasse abgeschafft haben, es sie teilweise doch noch gibt, weil dies darüber hinausgeht.

Herr Lühmann, noch eine letzte Frage.

Sehen Sie nicht auch eine besondere Diskrepanz zwischen dem sehr mangelhaften Angebot auf dieser Strecke, bestehend aus sehr weiten Taktzeiten, ungenügender Fahrplansicherheit, veraltetem Wagenmaterial und der Beibehaltung einer ersten Klasse?

Ich sehe da keine Diskrepanz, aber ich gebe Ihnen insofern Recht, als ich davon ausgehe, dass in Zukunft der EU-weit vorgeschriebene Wettbewerb das alles heilen wird.

(Dr. Willfried Maier GAL: Das ist eine notwendige Kompensation, sonst würde das niemand nutzen!)

Herr Reinert.

Herr Senator, ich möchte gern eine Zusatzfrage von Herrn Lühmann aufgreifen. Würden Sie mir Recht geben, dass, wenn sich ein Fahrgast in der Regionalbahn 10 befindet und er sich wundert, dass es dort eine erste Klasse gibt, er sich dann eigentlich nicht in der S-Bahn befindet, sondern in der Regionalbahn und seine Überlegung nicht zutreffend ist?

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP und Heiterkeit im Hause)

Herr Abgeordneter Reinert, wie immer traue ich mich gar nicht, Ihnen zu widersprechen. Ihre Aussage trifft natürlich zu.

Herr Müller.

Ich frage den Senat, abseits von den sehr feinsinnigen Unterschieden, die gerade getroffen wurden, ob es im Bereich der Metropolregion Hamburg inzwischen vielleicht auf Ihrem Fahrplan steht, das zu ändern, denn die Metropolregion ist dazu extra eingerichtet worden, damit die hier zum Teil künstlichen Grenzen nicht zum Nachteil der Bürger geraten.

Ich gebe Ihnen insofern Recht, dass wir natürlich in ständigen Gesprächen sind und versuchen, das zu vereinheitlichen. Das gehört auch dazu, da wir dabei sind, den HVV-Verbund auszuweiten. Wir sind noch in Gesprächen mit Niedersachsen und ich gehe

(Senator Dr. Roger Kusch)

davon aus, dass irgendwann auch hier einmal in allen Bereichen eine einheitliche Linie gefahren werden kann, wobei ich deutlich sagen muss, dass es nicht alleine in der Hand der Freien und Hansestadt Hamburg liegt, sondern andere Bundesländer da auch mitspielen müssen.

Herr Müller noch eine Frage, dann Herr Schrader.

Ganz kurz, Herr Mettbach. Setzen Sie sich auch persönlich dafür ein oder steht das nicht auf Ihrer Agenda ganz oben?