Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

Jetzt hat der Abgeordnete Dr. Maier das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Reinert, ich glaube, das dickste Problem, das Sie der Hamburger Bevölkerung, aber auch uns allen, aufzubürden versuchen, besteht in diesem Zwang, künftig Deckungsvorschläge unterbreiten zu müssen, weil das ein direktes Zensurargument wird, dass der Senat handhabt.

Ich bin sehr dafür und achte in meiner Fraktion immer darauf,

(Beifall bei Jörg Lühmann GAL)

dass wir das machen, wenn wir parlamentarische Initiativen starten.

(Wolfhard Ploog CDU: Dann müssen Sie doch da- für sein!)

Wir würden uns aber mit Händen und Füßen dagegen wehren, wenn nur unter der Voraussetzung eines Deckungsvorschlages eine Verfassungsänderung oder -ergänzung, ein Gesetzentwurf für die Bürgerschaft oder ein Ersuchen an den Senat vorgeschlagen werden könnte. Wenn so etwas eine offizielle Verfahrensvorschrift werden soll, die weiter reicht als das, was jetzt verlangt wird, stellt sich doch die Frage, wer interpretiert, ob sie erfüllt ist. Der Senat interpretiert das. Das heißt, der Senat wird als Zensurbehörde für die Zulässigkeit von Volksbegehren eingesetzt. Das ist wirklich unerhört.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Bisher "soll" ein solcher Deckungsvorschlag vorhanden sein. Ein "Soll"-Vorschlag ist interpretationsfähig und offen. Wenn Sie aber schreiben wollen "muss", dann bringen Sie eine Erschwernis für die Bevölkerung hinein und bringen den Senat in die Rolle der materiellen Zensurbehörde über Volksbegehren. Das ist unmöglich und wird kein Verfassungsgericht durchgehen lassen.

(Beifall bei der GAL und der SPD – Bernd Reinert CDU: Darüber steht das Verfassungsgericht!)

Dass Sie aber überhaupt so mit der Verfassung zu spielen gedenken, lässt schon tief blicken.

(Beifall bei der GAL und der SPD – Bernd Reinert CDU: Überhaupt nicht!)

Überlegen Sie sich doch einmal! Warum gibt es diese Vorschrift nicht für uns Parlamentarier? Sie wollen diese Vorschrift aber dem Volk machen. Gleichzeitig wollen Sie aber dem Volk nicht zugestehen, dass es über den Haushalt insgesamt abstimmt. Wir reden ja hier nicht über einen Bürgerhaushalt. Daran denken Sie gar nicht. Aber Sie wollen diese Erschwernis einbringen, um Volksbegehren zu torpedieren und den Senat in die Zensurbehördenrolle zu bringen.

Noch ein zweites Argument: Dass man nicht mehr auf den Straßen für Volksbegehren sammeln darf, vergleicht Herr Jäger mit dem Wahlakt, was ein ziemlich absurder Vergleich ist, denn der Volksentscheid selbst wird wie die Wahl an einem Tag durchgeführt. Wer wird denn für das Begehren werben? Natürlich nur diejenigen, die es wollen. Dass diejenigen, die das wollen, das Recht haben müssen, auf der Straße dafür zu werben und Leute auch dazu zu veranlassen, die Bitte des Begehrens zu unterstützen, ist doch nur zu naheliegend.

Wenn man irgendwann einmal den Gedanken der Demokratie als "Government by discussion" begriffen hat, dann

ist es doch geradezu im Sinne der Urteils- und Meinungsbildung der Leute erwünscht, dass sich kleine Diskussionssituationen bei solchen Angelegenheiten auch mal auf der Straße bilden und dass die öffentlichen Angelegenheiten der Republik wirklich Gegenstand der Auseinandersetzung der Bürgerinnen und Bürger auf der Straße werden. Was machen Sie stattdessen? Sie schicken die Leute aufs Amt. Mehr kann man Demokratie nicht verkennen. Das finde ich wirklich unmöglich. Wenn Sie sich darauf berufen, dass andere Länder das so machten, meinetwegen, aber man muss doch nicht in die Steinzeit zurückmarschieren.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort erhält der Abgeordnete Grund.

Das eigentliche Motiv der CDU für diesen Antrag, vermute ich, meine Damen und Herren, ist, dass die CDU dem Volk zutiefst misstraut.

(Inge Ehlers CDU: Quatsch!)

Das ist mir am Beispiel der Abstimmung über den Volksentscheid zum LBK sehr deutlich geworden. Vier von fünf Bürgern haben sich – Sie erinnern sich – gegen den Verkauf des LBK ausgesprochen. Kaum war dies geschehen, kam sofort aus der CDU die Meldung, dass die Bürger falsch informiert worden sind und sich geirrt haben. Ich habe das immer für ein gefährliches Argument gehalten, weil die Bürger in einer Kabine waren und gleichzeitig mehrere Kreuze gemacht haben und Sie unterstellen ihnen, dass sie beim Volksentscheid falsch informiert waren und sich geirrt haben. Beim Kreuz für die CDU waren sie natürlich nicht falsch informiert und haben sich nicht geirrt.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Herr Jäger hat gesagt, dass es auch um Sparvorschläge ginge. Ich befürchte, dass Herr Jäger Recht hat. Ich glaube, er meint damit, die CDU will sich das Volk sparen. Das dürfen wir in diesem Parlament nicht zulassen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Wenn es eine Partei gibt, die von sich behauptet, sie sei die Bürgerpartei beziehungsweise die Partei der Bürgernähe schlechthin und diese Partei dann einen Antrag wie diesen vorlegt und behauptet, dass dieser Antrag eine Bürgerbeteiligung sichert oder gar noch erleichtert, der verdient aus meiner Sicht nur ein einziges Etikett: Das sind alles Bürgerbetrüger.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort hat die Abgeordnete Schaal.

(Bernd Reinert CDU: Das Wort "Betrüger" mal im Protokoll nachlesen, Frau Präsidentin!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der christdemokratischen Fraktion! Ihr Antrag zeigt mir ganz deutlich, Sie haben Angst vor dem Volk, Sie haben Angst vor neuen Volksentscheiden und Sie haben vor allen Dingen Angst davor, dass sich das Volk wieder und wieder gegen Ihre Politik entscheidet, wie beim LBK.

Aber eines sollten Sie sich merken: Angst ist ein schlechter Ratgeber. Ziehen Sie den Antrag zurück. – Danke.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort erhält der Abgeordnete Dressel.

(Klaus-Peter Hesse CDU: Er hat aber auch nur 30 Sekunden!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schön, dass Sie meinen Wortbeitrag schon so erwarten. Drei Dinge möchte ich Ihnen dazu noch einmal mit auf den Weg geben.

Erstens: Schön, Herr Kollege Reinert, dass Sie mir neben Ihren peinlichen Ausflüchten und Ablenkungsmanövern, die Sie sich hier geleistet haben, auch noch an der Stelle das Wort im Munde umdrehen. Es ging bei meinen Aussagen, die ich dazu gemacht habe, um einen einzigen ganz konkreten Punkt, nämlich, wann dieser Punkt in Ihrem Antrag die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit an dieser Stelle überschreitet. Nur, weil vielleicht an dieser einen Stelle das nicht verfassungswidrig sein könnte, wird Ihnen das an den anderen Stellen überhaupt nichts nützen. Das werden Sie noch früh genug zu sehen bekommen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Zweitens: Sie wollen die Initiativen zukünftig zwingen, für jeden Vorschlag einen Kostendeckungsvorschlag vorzulegen. Da bleibt nur eine Frage an Sie: Wo bleibt denn Ihr Kostendeckungsvorschlag für den Vorschlag, den Sie hier heute vorgelegt haben?

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Auch Ihr Vorschlag kostet Geld

(Robert Heinemann CDU: Und Ihre Rede kostet Nerven!)

und das müssen Sie hier auch noch einmal klarlegen. Darüber haben wir von Ihnen überhaupt noch nichts gehört.

Drittens: Ihr Wortbruch und Ihre Kehrtwendung gegenüber 2001 – auf die Debattenpunkte ist schon hingewiesen worden – wird besonders offenbar, wenn man sich einmal genau anschaut, was hier 2001 von Ihnen gesagt worden ist, und zwar an dieser Stelle von dem sehr geschätzten Kollegen Kruse. Ich zitiere:

"Wir kommen unseren Bürgerinnen und Bürgern also mit sehr viel Vertrauen entgegen, in die Gesetzgebung und in wichtige politische Vorgänge hinein zu entscheiden."

Das, was Sie hier heute machen, ist das größte Misstrauensvotum gegenüber den Hamburgerinnen und Hamburgern in der Nachkriegsgeschichte. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort erhält die Abgeordnete Möller.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, da melden Sie eine Debatte zur Novellierung des Volksab

stimmungsgesetzes an und Sie debattieren gar nicht mit uns,

(Beifall bei der GAL und der SPD – Michael Neumann SPD: Feige!)