Die von Ihnen genannten Unter-Glas-Kulturen sind schon jetzt förderberechtigt, sodass diese, selbst wenn man in Bezug auf die Beetgräben eine Rechtsetzungsnotwendigkeit erkennen sollte, nicht einbezogen werden müssen. Das heißt, Unter-GlasKulturen sind grundsätzlich förderfähig, sofern die entsprechenden Pflanzen, die unter Glas angebaut werden, mit den Töpfen oder mit den Wurzeln direkten Bodenkontakt haben, der Boden des Glashauses darf also nicht betoniert sein. Ist er nicht betoniert und haben die Wurzeln der Pflanze direkt oder über einen Topf mit Löchern Bodenkontakt, dann ist es förderfähig – so die EU-Verordnung.
Da Sie die Betonierung so herausgestellt haben: Gelten lose verlegte Platten als versiegelt oder ist das dann eine nichtversiegelte Fläche?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Wie bei jeder Rechtsfrage kommt es darauf an, wie viel Zwischenstände zwischen den Platten sind.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur fünften Frage und der Abgeordneten Timmermann.
Herr Präsident! An einem kurzen Teil des Sülldorfer Brookswegs wurde eine Tempo-30-Zone eingerichtet, nicht aber vor der Schule Iserbarg-Sülldorfer Brooksweg.
Die zweite Frage: Welche Gründe sprachen gegen die Einrichtung der Tempo-30-Zone vor der Schule und welche Gründe dafür, vor dem Nordende des Sülldorfer Brookswegs eine Tempo-30-Zone einzurichten?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zu Frage eins: Tempo-30-Zonen werden zum Schutz der ansässigen Wohnbevölkerung und zur Verkehrsberuhigung eingerichtet.
Zu Frage zwei: Die Einrichtung einer Tempo-30-Regelung bei der Schule Iserbarg wird neben anderen Maßnahmen zur Unfallbekämpfung gegenwärtig von der Polizei geprüft. Ein abschließendes Ergebnis liegt bisher noch nicht vor.
Im Sülldorfer Brooksweg, nördlicher Teil, ist eine Tempo30-Zone zum Schutz der dortigen Wohnbevölkerung eingerichtet worden. Hintergrund dieser Entscheidung zur Verkehrsberuhigung sind das bürgerschaftliche Ersuchen zur Verkehrsberuhigung in Rissen und Blankenese vom Mai 2003 und der gleich lautende Beschluss der Bezirksversammlung Altona, ebenfalls vom Mai 2003. Durch die Tempo-30-Zone wird dieser Fahrweg durch die erforderliche Geschwindigkeitsreduzierung für den Durchgangsverkehr allgemein unattraktiver als bisher. Zusätzlich wird in Kürze an der B 431 vor der Einmündung Sülldorfer Brooksweg ein Schild "Lkw stadteinwärts geradeaus" aufgestellt, um den Schwerlastverkehr im Sinne der Intention der oben genannten Beschlüsse möglichst auf der B 431 zu bündeln.
Elternrats und dem Schutz der Kinder bis jetzt nicht nachgegangen ist, der sicherlich im Gegensatz zu vier Anwohnern mit ihren Häusern sehr hoch zu bewerten ist.
Ich glaube nicht, dass wir eine gegenseitige Abwägung treffen sollten, aber ich hatte ausgeführt, das gegenwärtig eine entsprechende Untersuchung der Polizei läuft. Aus meiner Sicht liegt eine Unfallhäufung dort an der Schule nicht vor. Aktuell hat es den beklagenswerten Unfall mit einem Kind gegeben.
Herr Präsident! Meine erste Frage: Welche Behörde ist für die Genehmigung von Einrichtungen von Tempo-30-Zonen zuständig?
Zuständig für die konzeptionelle Planung ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und für die polizeilichen Anordnungen ist die Behörde für Inneres zuständig.
Wie hat denn die Behörde für Inneres den Antrag auf Einrichtung der Tempo-30-Zone vor dem Haus eines leitenden Redakteurs des SpringerVerlags für den nördlichen Teil des Sülldorfer Brookswegs beschieden?
Welchen Unterschied sieht der Senat zwischen der angesprochenen Schule Iserbarg am Sülldorfer Brooksweg und der Gorch-Fock-Schule an der Blankeneser Landstraße, wo nämlich in ähnlicher Situation die Straße relativ weit vom Schulgebäude entfernt ist und trotzdem bereits vor Jahren eine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde?
Herr Staatsrat! Seit drei bis vier Jahren liegen die Eingaben der Eltern des Elternrats vor, eine Tempo-30-Zone einzurichten. Entsprechend lange wird das offensichtlich schon geprüft.
Können Sie uns sagen, wie lange die Prüfung für den nördlichen Teil gedauert hat, bis die Tempo-30-Zone beschieden wurde?
Bis jetzt ist vor der Schule Tempo 50 zulässig und dort ist auch eine Ampel. Trotzdem ist es zu diesem Unfall gekommen. Ich wüsste jetzt gern, mit welchen konkreten Maßnahmen Sie diesen Unfallschwerpunkt bekämpfen wollen. Beinhaltet das die Einrichtung einer Tempo-30-Zone und gegebenenfalls weiter gehende Maßnahmen wie einen Zebrastreifen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Fragen werden derzeit von der Polizei geprüft. Aus meiner Sicht kann ich nur sagen, es handelt sich nicht um eine Unfallhäufung. Es ist bedauerlicherweise ein Unfall passiert durch das Verhalten eines Kindes, das nicht dem normalen Verhalten im Straßenverkehr entspricht.