Protokoll der Sitzung vom 03.02.2005

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Hilgers.

Wann wurde der Antrag für den nördlichen Teil gestellt und wann wurde dieser positiv beschieden?

Herr Staatsrat.

Ich habe Ihnen in meiner Antwort bereits gesagt, dass wir uns auf die Eingaben aus dem Mai 2003 beziehen. Dazu ist nichts weiter zu erwähnen.

Zweite Nachfrage der Abgeordneten Dr. Hilgers.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den Prüfauftrag auf Mai 2003 datieren? Wann wurde der Prüfauftrag positiv beschieden?

Herr Staatsrat.

Das kann ich im Augenblick nicht sagen.

Nachfrage der Abgeordneten Dräger.

Welche Tatbestände haben dazu geführt, dass in dem einen Fall eine kürzere Frist für die Antragsbeantwortung gefunden werden konnte als in dem anderen Fall?

Herr Staatsrat.

Das kann ich Ihnen auch nicht sagen. Es ist jedenfalls so, dass die Prüfung noch andauert.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Böwer.

Was ist denn ein normales kindliches Verhalten im Straßenverkehr aus Sicht des Senats?

Das Kind ist, wenn ich das richtig mitbekommen habe, über einen Zaun geklettert und dann auf die Straße gelaufen. Das ist kein normales verkehrsgerechtes Verhalten.

Eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Böwer.

Sind dem Senat die entwicklungspsychologischen Bedingungen von Kindern bekannt, die auch dazu führen, dass Kinder sich anders im Straßenverkehr verhalten – möglicherweise auch über Zäune klettern –, als dies üblicherweise Erwachsene tun?

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Selbstverständlich, Herr Abgeordneter.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Schmidt.

Herr Staatsrat, sind Sie bereit, weil Sie das genaue Datum des Bescheides nicht wissen, dieses dem Parlament zu Protokoll zu geben?

Herr Staatsrat.

Ja, ich habe keine Bedenken, dem nachzukommen.

(Mit Schreiben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vom 17. Februar 2005 wird Folgendes zu Proto- koll erklärt: A B C D "Die Polizei wurde am 25.11.2004 mit der straßenver- kehrsbehördlichen Umsetzung der Einrichtung einer Tempo-30-Zone beauftragt.")

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann rufe ich jetzt die sechste Frage auf, die Abgeordnete Blömeke, bitte.

Aus einem Brief der BBS geht hervor, dass die Anschlussbetreuung von Vorschulkindern in einer Kita für ganz Hamburg auf insgesamt 60 Kinder beschränkt werden soll.

Entspricht das den Tatsachen oder soll eine Anschlussbetreuung für alle Kinder geschaffen werden, die dieses Angebot nutzen möchten?

Herr Staatsrat Meister.

Herr Vorsitzender, Frau Abgeordnete! In dem Brief der Behörde für Bildung und Sport an die Schulleitungen der staatlichen Grundschulen vom 12. Januar 2005 heißt es wörtlich:

"Das Angebot zur Anschlussbetreuung in Tageseinrichtungen beschränkt sich wie bisher auf rund 60 Plätze für ganz Hamburg. Abgesehen von diesem Kontingent ist derzeit grundsätzlich die Anschlussbetreuung nur in Tagespflege (Tagesmütter) möglich. Erst ab dem 1. August 2006 ist eine Anschlussbetreuung für Vorschulkinder in Kindertageseinrichtungen vorgesehen."

Frau Blömeke, die zweite Frage oder eine Nachfrage?

Könnten Sie also garantieren, Herr Staatsrat, dass jedes Kind, das nach der Vorschule eine Anschlussbetreuung in einer Kita wünscht, einen Platz erhält, auch wenn die Anzahl über 60 hinausgeht?

Herr Staatsrat.

Herr Vorsitzender, Frau Abgeordnete! Ab dem 1. August 2006, ja.

Die Abgeordnete Blömeke.

Meine zweite Frage. Der Vorschul-Flyer, den die Behörde herausgegeben hat, verspricht einen garantierten Platz bei rechtzeitiger Anmeldung. Ist es richtig, dass die Eltern zuerst einen Platz für ihre Kinder erhalten, die sich zuerst anmelden?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Ab dem 1. August 2005 soll für den Besuch der Vorschulklasse erstmalig eine Gebühr erhoben werden. Damit ist auch eine Änderung des Aufnahmeverfahrens verbunden. Die Aufnahme in die Vorschule erfolgt nun in der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen. Dies soll eingeführt werden, um den Eltern bereits bei der Anmeldung ihres Kindes einen Platz fest zusagen zu können. Dessen ungeachtet werden für zurückgestellte schulpflichtige Kinder und Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf Plätze vorgehalten.

Nachfrage der Abgeordneten Blömeke.

Wie garantiert der Senat, dass auch die Kinder einen Platz in der Vorschule finden, die jetzt nicht unbedingt einen erhöhten Förderbedarf haben, aber vielleicht aus sozial schwachen Familien kommen und deren Eltern zufällig das Pech hatten, die rechtzeitige Anmeldung versäumt zu haben.

Herr Staatsrat.

Ich hoffe, dass sich das regeln lässt, Herr Präsident, Frau Abgeordnete. Wir müssen erst einmal wissen, wie das Anmeldeverhalten sein wird. Das wird am Ende der Anmeldefrist geklärt sein können.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Hilgers.

Nach welchen Kriterien werden jetzt und dann ab 2006 neu diese Plätze für eine Anschlussbetreuung vergeben?

Herr Staatsrat.

Für 2006, Herr Präsident, Frau Abgeordnete, kann ich Ihnen das im Moment nicht sagen, weil daran noch gearbeitet wird, wie Sie sicherlich auch wissen. Bis dahin geschieht das nach dem Verfahren, wie es bisher gelaufen ist. Sie werden sich daran erinnern, dass mit der Einführung des Kita-Gutscheinsystems insgesamt diese 60 Plätze geschaffen worden sind.

Eine zweite Nachfrage der Abgeordneten Dr. Hilgers.

Mit wie vielen Plätzen zur Anschlussbetreuung planen Sie ab 2006?

Herr Staatsrat.

Ich gehe im Moment davon aus, dass im Rahmen des Rechtsanspruchs, der ab 1. August 2006 gilt, alle diejenigen, die danach einen Platz zu beanspruchen haben, ihn auch bekommen werden. Das ist vom Prinzip her so vorgesehen. Die Größenordnung kann ich Ihnen, Frau Abgeordnete, im Moment noch nicht sagen. Das hängt in der Tat von dem Anmeldeverhalten ab. Wenn man die Zahlen nimmt, die wir im Moment haben, so sind sie noch zurückhaltend. Wenn ich es richtig erinnere, lagen wir im vergangenen Zeitraum bei 41. Insofern weiß ich das noch nicht.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Buss.