Mir ist von einem ausdrücklichen Nach-Hause-Schicken nichts bekannt. Ich habe eben gesagt, es habe sich um diesen Auftrag gehandelt, der mit mehreren Unteraufträgen versehen war, die ich Ihnen, wenn Sie möchten, auch noch vortragen kann.
Es galt, diesen Projektauftrag zu erledigen, und soweit mir bekannt ist, konnten die Schüler dies auch in der Schule tun.
Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, ob eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlag?
Meine zweite Frage: Wann sind die Eltern darüber informiert worden, dass ihre Kinder wegen des Unterrichtsausfalls nach Hause geschickt worden sind?
Die Eltern wurden nicht informiert, weil die Kinder nicht nach Hause geschickt wurden, sondern den Kindern ein Arbeitsauftrag gegeben wurde.
Herr Staatsrat, Sie haben eben ausdrücklich dargelegt, dass Sie es für legitim halten, wenn zum Beispiel Gesamtschulen für die Idee der Gesamtschule werben. Läge es aus Ihrer Sicht auch im Ermessensspielraum der Schule, einem Lehrer für eine Veranstaltung der SPD freizugeben, die sich dem Zweck der Bewerbung der Gesamtschule widmet und die Schüler in dieser Zeit nach Hause zu schicken?
Sie haben mich vielleicht etwas missverstanden. Ich sprach ausdrücklich von einer Bewerbung der Gesamtschule durch die SPD. Wäre eine solche Veranstaltung zulässig?
Wenn sich Schüler freiwillig bereit erklären und die Eltern zustimmen, könnte auf einer Veranstaltung der SPD durchaus ein Schüler auftreten und dort für die Idee der Gesamtschule werben. Ich glaube, dies ist in der Vergangenheit auch schon geschehen.
Herr Staatrat, hat ein Lehrer dieses Projekt begleitet und wurden die Schülerinnen und Schüler während dieses Projektes beaufsichtigt?
Herr Staatsrat, Sie führten aus, dass die Schüler als Projektauftrag die Untersuchung der häuslichen Essgewohnheiten gehabt hätten. Teilen Sie meine Auffassung, dass die häuslichen Essgewohnheiten am besten zu Hause zu untersuchen sind und haben Sie Kenntnis davon, wo die Schüler geblieben sind?
Ich möchte noch einmal auf die Frage der Kollegin Dräger zurückkommen. Wäre es möglich, Herr Staatsrat, dass ein Lehrer oder eine Lehrerin vom Unterricht freigestellt wird, um aus pädagogischen Gründen auf einer Veranstaltung der SPD für die Gesamtschule zu werben?
Herr Präsident, ich möchte auf die Antwort des Herrn Staatsrates zurückkommen, dass die Eltern vorher informiert worden seien. Herr Staatsrat, halten Sie es für möglich, dass die Eltern nur einen Tag vorher darüber informiert worden sind, dass die Kinder vorzeitig aus der Obhut der Schule entlassen werden?
Ich bin nicht darüber unterrichtet, wann genau die Eltern informiert worden sind oder ob sie überhaupt informiert worden sind.
Herr Staatsrat, halten Sie es nicht für ein Recht der Eltern, darauf vertrauen zu können, dass die Kinder gemäß einem Stundenplan in der Schule beschult und betreut werden?
Ich bin der festen Überzeugung – das weiß ich von den Rückmeldungen der Eltern dieser Schule –, dass sich die Eltern in der Schule Sinstorf ganz besonders gut aufgehoben fühlen und dass es den Eltern auch ein Anliegen ist, für Schulkleidung zu werben. Insofern gibt es keinen Dissens zwischen Schulleitung, Lehrerschaft und Schülern im Punkt "Werbung für Schulkleidung".
Die Abgeordnete Mandel hat ihre beiden Nachfragen jetzt verbraucht. Eine Nachfrage ist nicht vorgesehen.
Obwohl der Senat immer davon redet, Hamburg zur wirtschaftsfreundlichsten Stadt Deutschlands zu machen, hat Wirtschaftssenator Uldall mit fragwürdigen Entscheidungen in den letzten Wochen zwei wichtige Firmen aus Hamburg vertrieben.