Protokoll der Sitzung vom 10.11.2005

Das ist die Intention unserer Verhandlungen mit den Interessenten.

Herr Abgeordneter Schmidt.

Herr Staatsrat, wie wird sichergestellt, dass der jetzt in diesem Schuljahr begonnene Schwimmunterricht nach Schließung der Lehrschwimmbecken fortgesetzt werden kann?

Herr Staatsrat.

Der Schwimmunterricht ist schon jetzt ohne Nutzung der Lehrschwimmbecken sichergestellt. Das haben wir mit der Bäderland GmbH für Anfang dieses Schuljahres fest vereinbart. Wenn Schulen die Lehrschwimmbecken dennoch nutzen, dann geht das über den notwendigen Schwimmunterricht oder den planmäßigen Schwimmunterricht hinaus.

Zweite Nachfrage des Abgeordneten Schmidt.

Können Sie diese sicherlich sehr erfreuliche Antwort, die Sie eben gegeben haben, für die Schwimmvereine bestätigen, die diese Lehrschwimmbecken nutzen und für die offensichtlich am 15. Dezember auch Schluss ist?

Herr Staatsrat.

Die Schwimmvereine benutzen zurzeit noch die Lehrschwimmbecken. Wir sind mit den Schwimmvereinen zum Teil noch in Verhandlung. Es gibt es großes Interesse beim Hamburger Schwimmverband, eine Reihe von Lehrschwimmbecken zu übernehmen.

Nachfrage der Abgeordneten Dr. Schaal.

Herr Präsident, ich habe insbesondere eine Nachfrage zu den Überlassungs- und Nutzungsverträgen für die Lehrschwimmbecken durch einzelne Vereine, die bereits gekündigt worden sind. Haben die Vereine die Möglichkeit, die Becken bis zur endgültigen Aufgabe der Lehrschwimmbecken zu nutzen? Wie sieht es mit dem SV Eidelstedt aus, dem bereits zum 31. August gekündigt wurde, das Lehrschwimmbecken in Eidelstedt weiter zu nutzen?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Soweit ich informiert bin, ist die Kündigung zum 31. August deshalb erfolgt, weil das der Termin ist, zu dem wir mit den Sportvereinen unsere Verträge haben. Das bedeutet aber nicht, dass die Nutzung über diesen Termin hinaus für diese Nutzer nicht immer bis zum 15. Dezember möglich ist und es darüber hinaus, wenn wir uns einig werden, gar nicht zu einer Stilllegung der Schwimmbecken kommt, weil dann die Vereine oder vielleicht auch der Hamburger Schwimmverband diese Becken übernehmen.

(Beifall bei der CDU)

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Schaal.

Hat der Hamburger Schwimmverband sich dahingehend geäußert, dass er die Schwimmbecken übernehmen möchte oder ist es nicht vielmehr für den Hamburger Schwimmverband ein viel zu großes Risiko, solche Schwimmbecken zu übernehmen, deren Zustand der Schwimmverband gar nicht kennen kann?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Nach meinen Informationen ist der Zustand der Schwimmbecken, bis auf das von mir vorhin genannte Schwimmbecken der Schule Am Falkenberg, gut bis befriedigend, sodass dort keine Renovierungsstaus anliegen. Allerdings muss sich der Hamburger Schwimmverband darüber im Klaren sein, dass er die Betriebskosten der Schwimmbecken zu übernehmen hat und gerade über dieses Thema und das Ausmaß dieser Betriebskosten befinden wir uns in Verhandlungen.

Das Wort für eine Frage erhält die Abgeordnete Goetsch.

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Es geht mir jetzt speziell um das Lehrschwimmbecken Mendelssohnstraße. In welchen anderen Bädern und mit welchem zeitlichem Umfang sollen denn die Nutzerinnen des Lehrschwimmbeckens Mendelssohnstraße Ersatz finden?

Herr Staatsrat.

Was die Schülerinnen und Schüler der Schule selbst anbelangt, ist, soweit sie Schwimmunterricht haben, dafür schon eine Regelung getroffen. Bei den anderen Nutzern kommt es darauf an, ob sie mit uns zu einer Vereinbarung bezüglich der Weiternutzung kommen oder ob sie, wenn sie das nicht tun, andere Schwimmbecken in der Nähe finden. Sie wissen, dass wir darüber hinaus auch planen, in Altona in Zukunft eine weitere Entlastung der Schwimmsituation herzustellen.

Zweite Nachfrage der Abgeordneten Goetsch.

Ich würde gerne von Ihnen wissen, wie der qualitative und quantitative Verlust für die Verbände mit behinderten Kindern in dieser Region durch die Schließung des Lehrschwimmbeckens aussieht, bis ein neues Schwimmbad gebaut ist.

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Wir sind zur Schließung beziehungsweise Aufgabe der Lehrschwimmbecken für unseren Schwimmunterricht gerade deshalb gekommen, weil man uns in einer bürgerschaftlichen Anhörung darüber belehrt hat, dass für die Erreichung einer Schwimmfähigkeit und für einen ordnungsgemäßen schulischen Schwimmunterricht die Lehrschwimmbecken nicht geeignet seien.

(Jürgen Schmidt SPD: Nicht allein! Das ist wich- tig!)

A C

B D

Deshalb haben wir uns bezüglich des schulischen unterrichtlichen Schwimmkonzepts auf eine Vereinbarung mit Bäderland geeinigt, dort den gesamten Schwimmunterricht der Schulen durchzuführen. Wenn jetzt die schulischen Lehrschwimmbecken von anderen für Wert gehalten werden, doch Schwimmunterricht und Schwimmfrühunterricht zu machen, dann sind wir gerne bereit, sie bei Übernahme der Betriebskosten zur Verfügung zu stellen. Aber wir können natürlich aus schulischer Sicht deren Fortbestand nicht mehr gewährleisten, weil wir uns zu einem anderen Konzept durchgerungen haben.

Eine Frage des Abgeordneten Lühmann.

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Können Sie uns denn eine umfassende Liste aller bisherigen Nutzerinnen und Nutzer der Lehrschwimmbecken und der jeweiligen getroffenen Vereinbarungen mit Bäderland zur Verfügung stellen?

Herr Staatsrat.

Wir haben für unsere schulische Nutzung mit Bäderland die entsprechenden Vereinbarungen getroffen. Ich habe Ihnen vorhin schon gesagt, dass wir für andere Nutzer mit Bäderland keine Vereinbarungen getroffen haben. Die müssten diese Vereinbarungen entweder selbst treffen oder mit uns zu einer Einigung bezüglich der weiteren Nutzung der Lehrschwimmbecken kommen.

Zweite Nachfrage des Abgeordneten Lühmann.

Können Sie uns denn Auskünfte über Dauer und Umfang der An- und Abfahrtswege zwischen Schulen und Bädern mitteilen?

Herr Staatsrat.

Wir haben bei allen Schulen die nächstmöglichen Bäderlandstandorte oder auch andere Bäder ausgesucht. Selbstverständlich hat sich für Schulen, die das Lehrschwimmbecken unmittelbar im Hause hatten, ein größerer Weg ergeben als vorher. Nach unserer Einschätzung sind die Wege, die wir den Schulen zumuten, durchaus akzeptabel.

Sodann eine Frage der Abgeordneten Husen.

Herr Staatsrat, Sie sagten gerade, dass die Schulen nach neuen Nutzungskonzepten für ihre Lehrschwimmbäder suchen. Das ist ja nun keine originäre Aufgabe von Lehrerinnen, Lehrern und Schulleitern. Mich würde interessieren, wie die Behörde die Schulen bei der Entwicklung dieser Nutzungskonzepte unterstützt.

Herr Staatsrat.

Es sind nur in einigen Fällen Schulen und dann sind es Schulverbünde, zum Beispiel zusammen mit privaten Schulen. In den meisten Fällen sind es Schwimmschulen, Schwimmverbände. Unsere Schulen brauchen sich um Schwimmgelegenhei

ten nicht zu bemühen, weil wir mit Bäderland die Vereinbarungen für sie und ihren Schwimmunterricht getroffen haben. Wenn sie darüber hinaus für ihr Schulprofil gern eine Fortsetzung des Schwimmbetriebs in ihrem Lehrschwimmbecken hätten, dann müssen sie sich in der Tat mit Eltern, Sponsoren, örtlichen Vereinen oder auch mit Nachbarschulen zusammenschließen, um solche besonderen Profile zu ermöglichen und damit auch die Betriebskosten aufbringen, um die Lehrschwimmbecken dann selbst in Eigenverantwortung weiterzuführen.

Zweite Nachfrage der Abgeordneten Husen.

Dass die das in Eigenverantwortung weiterführen müssen, habe ich verstanden. Meine Frage war, ob die Behörde sie dabei unterstützt. Aus Ihrer Antwort schließe ich, dass Sie die Schulen bei der Suche nach einem Nutzungskonzept nicht unterstützen. Wissen Sie denn wenigstens, welches die häufigsten Probleme sind, in die Schulen auf der Suche nach Nutzungskonzepten hineinlaufen?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die ideelle Unterstützung für alle Fragen des Betriebs eines Lehrschwimmbeckens und auch die Beratung für die Vertragsgestaltung ist selbstverständlich auch Sache der Behörde für Bildung und Sport. Allerdings ist auch klar, dass wir die Betriebskosten nicht weiter aufbringen können und die Aufgabe der weiteren Betreiber ist vor allen Dingen, sich darum zu bemühen, ein Konzept zustande zu bringen, wie sie die Betriebskosten selber aufbringen wollen.

Eine Frage des Abgeordneten Dietrich.

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Ist es zutreffend, dass der Senat grundsätzlich bereit ist, neuen Trägervereinen bei Vorlage eines Trägerkonzepts die Lehrschwimmbecken entgeltfrei unter der Bedingung der Übernahme der Betriebskosten und der Sachinvestitionen zu überlassen?

Herr Staatsrat.

Das ist genau die Bedingung, zu der wir übergeben wollen.