Protokoll der Sitzung vom 02.02.2006

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass wir im vergangenen Jahr in der Stadt eine Diskussion wegen sogenannter Bettler-Banden

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hatten, die allgemein für Missfallen gesorgt haben. Darum hat sich auch der Runde Tisch der Jacobi-Kirche bemüht, die auch weiterhin in dieser Sache tätig ist. Ich denke, die Diskussion ist da gut aufgehoben.

(Beifall bei Antje Möller und Farid Müller, beide GAL)

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Lappe.

Vielen Dank. Herr Staatsrat, können Sie mir darüber Auskunft geben, ob diese acht bis zehn bettelnden Personen auch nachts in der Innenstadt schlafen, ob sie zu den Menschen gehören, die als Obdachlose dort übernachten?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Meines Wissens sowohl als auch. Manche übernachten, aber ich kann es Ihnen nicht genau sagen. Da müsste ich die Straßensozialarbeiter noch einmal befragen. Ich glaube, dass die das wissen, aber ich weiß es nicht definitiv.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur vierten Frage und dem Abgeordneten Böttcher.

Herr Präsident! In der letzten Ausgabe der "Stiftung Warentest" sind beim FIFA-WMStadion Hamburg fehlende oder zu wenige Fluchttore in Richtung Spielfeld bemängelt worden, während andere Gutachter einen Fluchtweg aus dem Stadion für den richtigen Weg halten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie beurteilt der Senat die Stadionsicherheit vor dem Hintergrund des Gutachterstreits?

Herr Staatsrat Dr. Schulz.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Das WM-Stadion in Hamburg ist sicher. Die brandschutztechnischen Ausführungen und die Sicherstellung der Rettungswege in der Arena in Hamburg sind nach den bestehenden Sicherheitsvorschriften gebaut worden. Auch die Sicherheitsanforderungen der FIFA werden eingehalten. Der jetzt von der "Stiftung Warentest" veröffentlichte Bericht zum Thema "Stadionsicherheit" beruht auch auf der These, dass diese rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichend seien und kommt zu dem Ergebnis, dass das Stadion in Hamburg einige Sicherheitsmängel aufweise, wobei Hamburg im Mittelfeld der untersuchten Stadien liege.

Zunächst ist hierzu festzustellen, dass die baurechtlichen und sicherheitsrechtlichen Regelungen in Hamburg dem heutigen Stand entsprechen und selbstverständlich die konkreten Erfahrungen aus Unglücken vergangener Jahre und die Erfahrungen entsprechender Feuerwehreinsätze berücksichtigen.

Zu den Vorwürfen im Einzelnen: Hinsichtlich des Brandschutzes wurden vermeidbare Brandlasten, fehlende Brandmelder im Logenbereich und eine ungünstige Feu

erwehrzufahrt bemängelt. Hierzu ist festzuhalten, dass die Feuerwehrzufahrten für die WM-Arena zu Recht als ausreichend bezeichnet werden können. Es gibt zahlreiche Zufahrten.

Bei den Brandlasten wurde auf vermeidbare Brandlasten verzichtet und während des Betriebs haben die Sicherheitskräfte dafür zu sorgen, dass keine zusätzlichen Brandlasten in den Zuschauerbereich gelangen.

Zum Punkt keine Brandmelder im Logenbereich: Es ist in der Tat richtig, dass es keine Brandmelder im Logenbereich gibt. Hintergrund ist aber, dass im Logenbereich bei den VIPs ja auch mit Rauchern zu rechnen ist und Rauchen dann zu Fehlalarm führen würde. Eingedenk dieser Tatsache hat man sich entschlossen, eine Sprinkleranlage, also ein Mehr an Sicherheit, einzubauen, um mit der Sprinkleranlage bei Feuer dasselbe automatisch zu löschen. Im Übrigen gibt es unmittelbar angrenzend an den Logenbereich zusätzliche Brandmelder. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll gewesen, wenn der Gutachter dies dem Leser auch mitgeteilt hätte.

Die "Stiftung Warentest" bemängelt generell, nicht nur bei den bedeutenden Personen, Defizite bei der Evakuierung und den Rettungswegen. Die Tore zum Innenbereich seien zum Inspektionszeitpunkt nicht zu öffnen gewesen, sodass eine Flucht in den Innenraum schwierig sei. Es gibt unter Experten unterschiedliche Auffassungen über ein optimales Rettungswegekonzept. Bei der Planung des Stadions in Hamburg wurde unter Abwägung aller zur Verfügung stehenden Kenntnisse sehr sorgfältig geprüft und schließlich eine so genannte Entfluchtung aus dem Stadion heraus nach oben als optimale Lösung gewählt. Die weit überwiegende Mehrzahl der Gutachter sieht dies auch so. Es ist nämlich wichtig, dass der so genannte Angriffsweg der Feuerwehr sich nicht mit dem Fluchtweg der Menschen vermischt, um gegenseitige Behinderungen zu vermeiden.

(Katja Husen GAL: Tatsächlich?)

Daher sieht das Konzept vor, dass die Feuerwehr aus dem Stadioninnenraum heraus nach oben vorgeht, während die Menschen gleichzeitig über ausreichend vorhandene bauliche Rettungswege nach oben wieder sicher bei dem Ausgang herauskommen, durch den sie in das Stadion hineingelangt sind. Im Übrigen sind die Innentore während der Veranstaltung immer von Posten besetzt und können jederzeit geöffnet werden.

Weiterhin wurde beim Punkt Evakuierung der steile obere Rang mit geringen Stufentiefen bemängelt, sodass eventuell Stolpergefahren zu befürchten seien. Hamburg hat, weil es eine mögliche Stolpergefahr auch gesehen hat, sichergestellt, dass zusätzliche Handläufe in der Mitte der Gänge eingebaut wurden, sodass die Menschen dort immer eine zusätzliche Sicherheit haben.

Ein weiterer Punkt war, dass die Notausgänge teilweise verschließbar sind. Dies führt aber nicht zu einer mangelnden Sicherheit, da bei Veranstaltungsbetrieb genügend Ausgänge geöffnet sind und ohne Hilfsmittel passiert werden können.

Ich darf also zusammenfassend feststellen, dass in Hamburg die Stadionsicherheit gewährleistet ist. Selbstverständlich werden wir alle Aspekte, so auch die im Bericht der Zeitschrift genannten, noch einmal sorgfältig prüfen. Es finden im Übrigen sowieso noch weitere Gespräche zum Thema Sicherheit mit den Betreibern statt.

Meine Damen und Herren! Mir ist wichtig, Ihnen zu versichern, dass die Stadionsicherheit in guten Händen ist und für Unruhe oder Panikmache aufgrund dieses Berichts der "Stiftung Warentest" wirklich kein Platz ist. – Herzlichen Dank.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Frage fünf und der Abgeordneten Fiedler.

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Mit dem Abbau und gleichzeitiger Einführung der Gebührenpflicht für Vorschulplätze hat der Senat bewirkt, dass die Zahl der Kinder nicht-deutscher Erstsprache in Vorschulklassen von 2037 auf 1755 zurückgegangen ist, sodass sich die Frage stellt, wo diese Kinder in diesem Schuljahr Sprachförderung erhalten.

Wie viele der seit 1. Februar zur Verfügung stehenden Plätze in den neuen Nachmittagssprachkursen werden von Kindern wahrgenommen, die mit dem kommenden Schuljahr schulpflichtig werden?

Herr Staatsrat Meister.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Zum 6. Februar starten 43 Schulen mit insgesamt 56 Sprachfördergruppen, davon 49 vierstündige und sieben achtstündige Angebote. Alle Kurse richten sich an Kinder, die zum 1. August 2006 schulpflichtig werden. Insgesamt werden bis zu 840 Plätze bei einer maximalen Gruppengröße von 15 Kindern bereitgestellt. Die Zahl der wahrgenommenen Plätze steht noch nicht abschließend fest, weil noch nicht alle Rückmeldungen der Eltern und der Kindertagesstätten vorliegen. Das wird am 20. Februar wohl der Fall sein.

Zur zweiten Frage: Die Schulen, die an der freiwilligen Maßnahme teilnehmen …

(Luisa Fiedler SPD: Ich muss diese erst stellen!)

Bitte?

Bin ich schneller als Ihre Frage, Frau Abgeordnete? Ich hatte es gerade befürchtet.

Die Schulen, die an dieser Maßnahme teilnehmen, haben die umliegenden Kindertagesstätten schriftlich über das Angebot informiert und gebeten, die Eltern der Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf zu informieren. Darüber hinaus haben die Schulen die Eltern der Kinder angeschrieben, die keine Einrichtung besuchen. Außerdem wurden die benachbarten Grundschulen über die beabsichtigten Fördermaßnahmen in Kenntnis gesetzt und gebeten, die Eltern förderungsbedürftiger Kinder hierüber zu informieren.

Zweite Frage der Abgeordneten Fiedler.

Die zweite Frage. Was tut der Senat, um zum kommenden Schuljahr Rückstellungen wegen Sprachdefiziten zu vermeiden?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Das soll ja mit dieser Maßnahme erreicht werden.

Eine weitere Nachfrage der Abgeordneten Fiedler.

Ist es der zuständigen Behörde gelungen, mit den Trägern von Kitas eine Vereinbarung über die Begleitung von Kindern zu den Sprachkursen zu treffen?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Wenn ich im Moment ein bisschen zögere, dann deshalb, weil ich es gerade mit der Anschlussbetreuung verwechsle. In den Kindertagesheimen haben wir die Sprachförderung außerdem.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Ja, aber die müssen ja von A nach B!)

Nun einmal ganz langsam, wir sortieren das hier schon. Jetzt kann die Abgeordnete Fiedler noch die zweite Frage stellen, wenn sie möchte, Sie müssen nicht.

Wie sollen die Kinder, die einen Ganztagsplatz haben, nach Auffassung der zuständigen Behörde dann zu den Kursen kommen, zumal bei 44 Standorten teilweise erhebliche Wegstrecken zu bewältigen sind?

Frau Abgeordnete, diese Frage empfinde ich nun allerdings nicht als zweite eingereichte Frage. Sie hatten zwei Nachfragen.

(Luisa Fiedler SPD: Es ist eine Zusatzfrage!)

Sie haben bereits zwei Zusatzfragen gestellt. Ihre zweite Frage haben Sie noch nicht gestellt.