Die hat er implizit beantwortet? Aber es stehen Ihnen nur zwei Nachfragen zu, selbst wenn die Frage bereits beantwortet ist. Eine dritte Nachfrage haben Sie nicht, tut mir Leid.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Nach Zeitungsberichten geht die Behörde davon aus, dass bei der Erstvorstellung der Viereinhalbjährigen bei circa 2600 bis 2800 Kindern ein erheblicher Sprachförderbedarf festgestellt wird. Ich frage Sie, wieso dann nur 900 Plätze zur Verfügung gestellt werden?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Ich gehe davon aus, dass diese Plätze, die zur Verfügung gestellt werden, diejenigen sind, die im Moment nachgefragt werden.
Herr Staatsrat, Sie sagten vorhin, dass die Eltern angeschrieben worden seien. Es stellt sich die Frage, wie da zielgruppenspezifisch – also in diesem Fall gerade Familien, die eben nicht der deutschen Sprache mächtig sind – besonders informiert beziehungsweise diese angesprochen werden.
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Sie werden von den Schulleitungen angesprochen, sie werden auch von den Kindergärten angesprochen. Insofern gehe ich davon aus, dass die Ansprache relativ breit ist. Wenn ich die Frage aber richtig interpretiere, dann ist es ja erst der Beginn. Wir werden uns da sicherlich noch steigern.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Wie viele Plätze in den so genannten additiven Sprachkursen sind derzeit überhaupt belegt?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Ich meinte, ich hätte vorhin gesagt, dass insgesamt 840 Plätze – ich muss noch einmal nachschauen – zur Verfügung gestellt werden und man die tatsächliche Belegung werde abwarten müssen, bis alle Meldungen durch sind. Das wird am 20. Februar wohl der Fall sein. Das kann ich Ihnen infolgedessen jetzt noch nicht beantworten.
Wie sollen die Kinder, die einen Ganztagsplatz haben, nach Auffassung der zuständigen Behörde zu den Kursen kommen, zumal bei 44 Standorten teilweise erhebliche Wegstrecken zu bewältigen sind?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Wir gehen davon aus, dass die Unterrichtung in den Kindertagesheimen stattfindet, sie wird in den Kindertagesheimen stattfinden, um mich präzise zu äußern.
Wird sie in den Kindertagesstätten stattfinden oder sind Sie sich nicht sicher? Finden all diese Nachmittagskurse in den Kindertagesstätten statt?
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Wird denn dieser Unterricht in den Kindertagesstätten durch Lehrerinnen und Lehrer der BBS erfolgen?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Was ich Ihnen im Moment nicht beantworten kann, ist, wie viele Lehrer insgesamt eingesetzt werden. Die Frage, wie viele Stellen zusätzlich eingeworben sind, ist eine andere Frage, aber die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Sie wird aber zu klären sein.
Wenn die additive Sprachförderung jetzt in den Kindertagesstätten stattfinden soll, ist dann davon auszugehen, dass es dort auch keine Zentrierung gibt, das heißt, dass die Kinder einer Kita in ihrer Kita unterrichtet werden und die anderen wiederum in ihrer nächsten Kita?
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Laut Kinderbetreuungsgesetz haben berufstätige Eltern ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz entsprechend ihrer Berufstätigkeit. Wie stellt der Senat die Anschlussbetreuung für Vorschulkinder von ganztägig beschäftigten Eltern ab dem 1. August 2006 sicher?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Allen Eltern, die ihr Kind für das Schuljahr 2006/2007 in einer Vorschulklasse anmelden und berufstätig sind oder sich in Ausbildung befinden, wird bei Be
darf eine Anschlussbetreuung in einer Kindertagesstätte bewilligt werden. Bewilligungskriterien, Betreuungsdauer und Elternbeitrag werden ähnlich wie die entsprechenden Regelungen in der Kindertagesbetreuung gestaltet werden.
Ist es zutreffend, dass die Behörde für Bildung und Sport alle Grundschulen mittels eines Fax informiert hat, dass die Finanzierung der Anschlussbetreuung geklärt und bewilligt sei?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die hierfür zuständige Behörde hat alle Schulleiter mit folgendem Schreiben angeschrieben:
"Wir können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg entschieden hat, dass allen Eltern, die ihr Kind für das Schuljahr 2006/2007 in einer VSK anmelden und die berufstätig sind oder sich in Ausbildung befinden, bei Bedarf eine Anschlussbetreuung in einer Kindertagesstätte bewilligt wird."
"… Die genaueren Bedingungen werden im Augenblick zwischen der Behörde für Bildung und Sport, der Behörde für Soziales und Familie und den Trägern und Verbänden der Kindertagesbetreuung abgesprochen."