Protokoll der Sitzung vom 11.05.2006

Erstens: Wie viele Verfahren sind gegen die Firma Medicent e. V. beziehungsweise gegen die inzwischen insolvente Firma Medicent GmbH, beziehungsweise gegen den Geschäftsführer Herrn Schönherr bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig?

Es antwortet für den Senat Herr Staatsrat Ahlhaus.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg sind zurzeit sechs Ermittlungsverfahren anhängig.

Frau Möller.

Die Zusatzfrage dazu. Seit wann ist das erste Verfahren anhängig?

Herr Staatsrat.

Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Frau Möller.

Frage zwei. Wie kann nach Einschätzung des Senats die Praxis der Medicent e. V. unterbunden werden, die Unerfahrenheit von Jugendlichen und die schlechte Lage auf dem Ausbildungsmarkt zur skrupellosen Geschäftemacherei zu missbrauchen?

Herr Staatsrat.

Soweit sich Ihre Frage auf die speziellen Geschäftspraktiken der Medicent e. V. bezieht, muss ich Ihnen mitteilen, dass sich der Senat mit diesen Geschäftspraktiken nicht befasst hat. Generell ist aber festzustellen, dass Jugendliche sowohl im Rahmen der schulischen als auch der nicht schulischen Maßnahmen in der Berufsorientierung vor unseriösen Anbietern verschiedener Branchen – das betrifft nicht nur die Ausbildung zu Rettungssanitätern – gewarnt und auch darauf hingewiesen werden, sich auf gar keinen Fall auf Ausbildungsangebote einzulassen, bei denen vorher für irgendeine Leistung Geld zu zahlen ist. Ausbildung ist in der Regel kostenfrei für die Jugendlichen.

(Michael Neumann SPD: Aha! Aha! Wie an der Uni. Also doch keine Studiengebühren!)

Allen Jugendlichen ist dringend zu empfehlen, eine seriöse Beratungsinstanz wie zum Beispiel die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, das Schulinformationszentrum, Beratungsteam C der Behörde für Bildung und Sport

sowie die Ausbildungsagenturen der Kammern aufzusuchen, bevor sie sich für eine Ausbildung entscheiden.

Eine weitere Nachfrage von Frau Möller.

An welcher Stelle kann man jetzt eine spezielle Warnung – so wie Sie sie beschrieben haben – in Bezug auf diese Firma und die mit ihr verwandten Einrichtungen finden? An welcher Stelle lässt sich die gezielt auf diese Firma hin formulierte Warnung finden?

Herr Staatsrat.

Frau Abgeordnete! Wie ich bereits ausgeführt habe, hat sich der Senat speziell mit dieser Firma noch nicht befasst. Generell bleibt es dabei, dass das allgemeine Beratungsangebot für Jugendliche vorhanden ist und vor unseriösen Anbietern von Ausbildungsinhalten, wo sozusagen eine Vorabkasse erforderlich ist, in vielfältiger Weise gewarnt wird.

Frau Köncke, bitte.

Können Sie uns noch sagen, wegen welcher Straftaten gegen Medicent ermittelt wird?

Herr Staatsrat.

Das kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht sagen. Die Ermittlungsverfahren laufen noch. Das kann aber zum gegebenen Zeitpunkt nachgeholt werden.

Eine letzte Nachfrage von Frau Köncke.

Konnten von der Aufsichtsbehörde Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden?

Herr Staatsrat.

Von Ordnungswidrigkeiten ist dem Senat bisher nichts bekannt.

Frau Bestmann.

Mich würde interessieren, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, einer Firma die Berechtigung zum Krankentransport überhaupt zu entziehen.

Herr Staatsrat.

Es gibt eine Prüfung der Ausbildungsstandards und um die geht es hier. Sie erfolgt über den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres im Rahmen des Einsatzes von Personal auf Krankenkraftwagen. Beim Krankentransport hat mindestens ein Rettungssanitäter den Patienten zu betreuen. Paragraph 21 des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes beschreibt dieses. Nach der Gesetzesbegründung sind Rettungssanitäter Personen, die eine Ausbildung nach den vom Bund/Länder-Ausschuss Rettungswesen im Jahre 1977 beschlossenen Grundsätzen zur Ausbildung

des Personals im Rettungsdienst, das so genannte 520Stunden-Programm, erfolgreich abgeschlossen haben. Anhand dieses Maßstabes prüft die Feuerwehr als Aufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Rettungsdienst die Qualifikation des von dem jeweiligen Rettungsunternehmer auf einem Krankenkraftwagen eingesetzten Personals.

Eine zweite Nachfrage von Frau Bestmann.

Prüft der Senat aufgrund dieser Kriterien, ob es berechtigt wäre, der Firma Medicent die Berechtigung zum Krankentransport zu entziehen?

Herr Staatsrat.

Es gibt keine generelle Berechtigung für die Ausbildung, wenn Sie diese jetzt ansprechen. Was den Krankentransport angeht, habe ich Ihre Frage so nicht verstanden. Was meinten Sie genau?

Vielleicht kann Frau Bestmann das noch einmal mit anderen Worten erklären.

Sofern die Kriterien nicht erfüllt sind, wofür es deutliche Anhaltspunkte gibt, da Ihre Behörde dem Unternehmen die weitere Ausbildung untersagt hat, wäre zu prüfen, ob auch die Berechtigung zum Transport an sich – nicht nur die Ausbildung – zu untersagen ist. Da würde mich interessieren, ob dieses erfolgt beziehungsweise ob dieses geprüft ist.

Herr Staatsrat.

Gegenstand der Ausführungen war bisher die Rettungssanitäterausbildung von Medicent und um die geht es. Die unterliegt keinen Beschränkungen, die Ausbildung ist frei, die Prüfung erfolgt lediglich bei der Zulassung Einzelner auf dem Krankentransport selbst.

Frau Gregersen.

Wann und mit welchem Ergebnis fand die letzte Betriebsprüfung der Aufsichtsbehörde statt?

Herr Staatsrat.

Das ist mir nicht bekannt.

Herr Neumann.

Herr Staatsrat, ich möchte auf Ihre Antwort eingehen, die Sie auf die Frage der Kollegin Bestmann erwidert haben. Wenn ein Unternehmen in einem Teilbereich erhebliche Mängel erkennen lässt, ist die Frage noch einmal, ob das nicht Anlass für die Behörde ist, dieses Unternehmen grundsätzlich auf seine Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen.

(Wolfhard Ploog CDU: Nein, das ist nicht Aufgabe der Behörde!)

Herr Staatsrat.

Ich kann diese Frage bejahen. Selbstverständlich überprüft der Senat bei allen Unternehmen, bei denen Anzeichen für gravierende Mängel vorliegen, ob entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen sind. Im Fall der Firma Medicent war das bisher nicht der Fall.

Herr Dr. Steffen.