Protokoll der Sitzung vom 21.04.2010

(Viviane Spethmann CDU: Sagen Sie doch mal was Inhaltliches!)

auch Herrn Dressel, der noch ein paar interessante Dinge, die allerdings kaum etwas mit dem Thema zu tun hatten, sagte, bevor auch er gegangen ist. Hat die große Regierungsfraktion etwa so wenig anderes vorzuweisen, was sich wirklich für eine Debatte lohnen würde? – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Drucksache 19/5814 Kenntnis genommen hat.

Wir kommen zu Punkt 8 der heutigen Tagesordnung, der Großen Anfrage der SPD-Fraktion: Hilfen für Teilhabe, Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung.

[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Hilfen für Teilhabe – Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung – Drs 19/5352 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Sozialausschuss überweisen.

Wird das Wort gewünscht? – Herr Grund bekommt es.

Meine Damen und Herren! Fast bin ich geneigt, Sie um Vergebung zu bitten für dieses gewaltige Monstrum, das Sie bekommen haben. Die Drucksache 19/5352 hat es wirklich in sich. Mit fast 90 Fragen, vielen Unterfragen und jeder Menge Papier handelt es sich bei dieser Drucksache um eine richtig schwierige und dröge Materie, die für Nicht-Insider schwer zu lesen und noch schwerer zu verstehen ist. Wir haben Ihnen damit tatsächlich einiges abverlangt, allerdings mit gutem Grund.

Vor welchem Hintergrund kam die Große Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Eingliederungshilfe zustande? Dafür gibt es zwei entscheidende Argumente. Das erste, über das wir in diesem Hause schon gesprochen haben, ist der Tatsache zu verdanken, dass wir die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen für die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet haben und jetzt alle, ob beim Bund, bei den Ländern oder Kommunen,

(Farid Müller)

hellwach sind und prüfen, ob das von uns gesetzte und praktisch ausgeübte Recht überhaupt mit den Ansprüchen der UN-Konvention übereinstimmt. Das ist für die SPD-Fraktion Anlass, genauer hinzuschauen.

Zweites Argument: Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz prüft bereits seit mehreren Jahren eine bundesweite Reform der Eingliederungshilfe, wobei es sich nach dem Sozialgesetzbuch um Bundesrecht handelt. Wenn sich nun die Arbeits- und Sozialminister im November des vergangenen Jahres verabredet haben, um Eckpunkte zu entwickeln, diese gesetzlichen Grundlagen aber noch in dieser Legislaturperiode ändern wollen, dann bietet dies für uns allen Anlass, die Frage zu stellen, was das für Hamburg bedeutet.

Der Bund ist zwar zuständig für die Gesetzgebung, aber es gibt, wie so häufig bei diesem Thema, das Dilemma, dass er Gesetze macht, deren Umsetzung die Länder und Kommunen finanzieren müssen, weshalb wir im Bundesrat bei der Gesetzgebung mitwirken. Damit Sie merken, dass es nicht um Bagatellen geht, schiebe ich nur einige wenige Zahlen nach, da ich Sie nicht mit weiterem Zahlensalat malträtieren möchte.

(Jörn Frommann CDU: Warum nicht?)

Allein die bundesweite Eingliederungshilfe kostet diese Republik etwa 9 Milliarden Euro. 3 Milliarden Euro übrigens werden allein für die Finanzierung der Werkstätten für behinderte Menschen benötigt. In Hamburg geben wir dafür 330 Millionen Euro aus, und das in dynamisch wachsender Entwicklung. Im Jahre 2005 waren es noch 283 Millionen Euro, woran Sie sehen, dass sich innerhalb von fünf Jahren eine ganze Menge getan hat. In Hamburg, und das ist von größerem Interesse, sind 240 000 Menschen behindert, davon 150 000 Menschen schwer. Die Anzahl der Betroffenen ist ebenfalls keine Bagatelle, sondern eine ernst zu nehmende relevante Größe. Es geht schließlich um die Lebensqualität und die Bedürfnisse sehr vieler Menschen in dieser Stadt. Aus diesem Grund fragen sich schon seit vielen Jahren alle Fraktionen, wie es uns gelingen kann, die Lebensqualität der betroffenen behinderten Menschen nicht zu verschlechtern, sondern sie möglichst zu verbessern, ohne dass uns die Kosten dauernd davonlaufen. Diese Sisyphusarbeit müssen wir bei der Eingliederungshilfe leisten. Es ist eine überaus schwierige Aufgabe, an der mitzuwirken sich für alle Beteiligten, für alle Parteien, alle Verbände und natürlich vor allem für die Betroffenen selbst lohnt.

Warum geht dieses Thema die Betroffenen selbst etwas an? Die Behindertenrechtskonvention hat ganz neue Grundlagen geschaffen mit dem Anspruch, dass die Behinderten selbst mittendrin sind, um es einmal vereinfacht auszudrücken. So, wie wir bisher über Integration geredet haben, ent

stand der Eindruck, als befänden sich die Behinderten außerhalb der Gesellschaft und müssten in diese integriert werden, sich also an die Gesellschaft anpassen. Dieses Denken wird nun grundlegend auf den Kopf gestellt: Die Behinderten leben nämlich mittendrin in dieser Gesellschaft und wir müssen uns an sie anpassen und mit ihnen so umgehen, dass sie völlig gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Das ist in der Tat ein grundlegend anderes Denken, das Folgen für unser Handeln haben wird. Behinderte wollen nicht mehr Objekt von Fürsorge sein, sondern Subjekt von Teilhabe. Insofern muss es bei unserer Diskussion hauptsächlich darum gehen, wer wie in dieser Gesellschaft lebt.

Deshalb lautet unsere zentrale Forderung, dass die behinderten Menschen von Anfang an beteiligt werden müssen, und zwar bei der Feststellung des Bedarfs, bei der Entwicklung der individuellen Hilfepläne und natürlich auch bei der Entscheidung über die Leistungen. Heutzutage fordern die Behinderten, dass wir gefälligst nicht ohne sie über sie entscheiden. Diese Forderung halte ich für richtig und gerade auch bei der Reform der Eingliederungshilfe müssen die Behinderten beteiligt werden.

(Beifall bei der SPD und bei Elisabeth Baum DIE LINKE)

Das schließt ausdrücklich die Entscheidung mit ein, wo und wie Behinderte leben wollen. Sie wollen künftig nicht mehr, dass über ihren Kopf hinweg darüber entschieden wird, ob sie in Heimen, in Wohngruppen oder ambulant versorgt werden, sondern sie wollen diese Entscheidung maßgeblich selbst treffen. Sie wollen auch nicht mehr, dass die Begriffe Bedarf und Bedürftigkeit verwechselt werden. Der Bedarf ist relativ einfach festzustellen; dafür braucht man nur einheitliche Kriterien. Bedürftigkeit aber heißt, es muss nachgespürt und geprüft werden, ob die behinderten Menschen das eine oder andere nicht vielleicht selbst tun könnten. Es geht mir jetzt aber nicht so sehr um die Frage der Bedürftigkeit, sondern vielmehr darum, wie Nachteile aufgrund von Behinderungen ausgeglichen werden können. Deshalb muss man anders an dieses Thema herangehen.

Bisher gab es beim Thema ambulante Versorgung den sogenannten Mehrkostenvorbehalt. Ich möchte Ihnen dies an einem Beispiel verdeutlichen: Bei einem stationär untergebrachten Menschen war es Ziel, ihn als ambulanten Behinderten zu betreuen, in der Annahme, dies sei billiger. Bei Behinderten mit sehr komplexem Hilfebedarf waren die Aufwendungen für die ambulante Versorgung jedoch häufig teurer als die für die stationäre Pflege und mit dem Mehrkostenvorbehalt wurde die teurere ambulante Versorgung ausgehebelt. Das steht in einem klaren Widerspruch zur Behindertenrechtskonvention; so geht es nicht. Die behinderten Men

schen müssen selbst darüber entscheiden, wo und wie sie leben.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Ich möchte zum Schluss kommen. Wir sind einer Meinung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Interessenverbänden der Behinderten, die ganz eindeutig sagen, es reiche nicht, wenn der Bund die gesetzlichen Rahmenbedingungen regelt und die Länder bezahlen. Stattdessen brauchen wir eine Beteiligung des Bundes an den ungeheuer hohen Kosten für die Eingliederungshilfe in Hamburg und den anderen Kommunen Deutschlands. Vor dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe kann sich der Bund nicht drücken. Das ist unsere Position und die Anfrage bietet eine hervorragende Grundlage, um in den kommenden Monaten mit dem Senat über die Reform der Eingliederungshilfe und ihren Auswirkungen auf Hamburg diskutieren zu können. Auch im Sozialausschuss werden wir Gelegenheit haben, uns damit intensiv auseinanderzusetzen. – Schönen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei der SPD und bei Dora Heyenn DIE LINKE und Martina Gregersen GAL)

Das Wort bekommt Herr von Frankenberg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema UN-Konvention wird uns sicherlich in der nächsten Zeit noch reichlich beschäftigen. Wir sind gemeinsam auf einem guten Weg und haben auch im Sozialausschuss, in dem wir dieses Thema weiterbehandeln, schon einige hilfreiche Runden hinter uns.

Auch das Thema, um das es heute geht, ist wichtig. Herr Grund hat die Zahlen genannt; fast eine viertel Million Menschen sind betroffen und es geht um 300 Millionen Euro unseres Etats. Sowohl von der Summe als auch von der Anzahl der betroffenen Menschen her handelt es sich um einen wichtigen und sensiblen Bereich. Ich sehe aber insgesamt auch eine große Einigkeit im Umgang mit den anstehenden Fragen. Hinsichtlich der neuen Grundsätze haben Sie gesagt, dass nicht über, sondern mit den behinderten Menschen entschieden werden solle; das ist auch unsere Devise. Diesen Weg sollten wir gehen und insofern halte ich es für ein gutes Zeichen, dass wir gemeinsam an diesem Thema weiterarbeiten wollen.

Ansonsten haben die Anfrage und die Antworten darauf gezeigt, dass wir in Hamburg eine positive Entwicklung haben und gut aufgestellt sind. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir trotz der wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht über Kürzungen für Leistungen für Menschen mit Behinderung reden, sondern, wenn überhaupt, nur über die Begrenzung von Zuwächsen. Das halte ich im Zusammenhang mit diesem Thema für ganz wichtig.

Ich freue mich auch, dass wir hinsichtlich der Kostensteigerungen gemeinsam mit den Sozialverbänden zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen sind, sodass wir auch hier auf einem guten Weg sind und weiterhin das Gespräch mit den Verbänden suchen werden. Für den Bereich der Eingliederungshilfe in Hamburg wünschen wir uns eine Fortsetzung des eingeschlagenen Weges, das heißt, insbesondere die Pauschalleistungen, aber auch das persönliche Budget weiter zu erhöhen.

Ganz stark am Herzen liegt uns darüber hinaus das Thema Wohnungsbau. Ihrer Anfrage habe ich entnommen, dass Sie diesen Punkt in der Frage 64 aufgegriffen haben. Auch wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Integration von Haushalten mit besonderen Wohnbedürfnissen eine Schwerpunktaufgabe in dieser Legislaturperiode sein wird. Der soziale Wohnungsbau vergangener Tage ist mit Sicherheit keine Lösung für die zukünftigen Herausforderungen. Es macht in meinen Augen aber durchaus Sinn, ganz gezielt Wohnungen für Menschen mit Behinderungen zu fördern und nicht nur die einzelnen Menschen, wofür wir eine entsprechende Lösung anstreben müssen.

Sie haben das Thema Bundespolitik angesprochen. Der Ball liegt tatsächlich stark beim Bund, da es um das Sozialgesetzbuch geht, also ein Bundesgesetz, bei dem ebenfalls Änderungen anstehen. Die Koalitionspartner haben vereinbart, das Thema voranzutreiben, und ich setze auch hier auf eine Weiterentwicklung in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden. Was ich bisher darüber gelesen habe, macht mir grundsätzlich Mut und ich sehe es durchaus positiv.

Aber auch wir sind hellwach und die von Ihnen geschilderten Befürchtungen teile ich. Es kann wirklich nicht angehen, dass im Bund zwar Gutes erdacht wird, das dann aber die Länder und Kommunen bezahlen müssen. In diesem Punkt müssen wir zu einer gerechten und fairen Lösung kommen, wobei es sich nicht um einen parteipolitischen Konflikt handelt, sondern vielmehr eine Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf den Rechnungshofbericht 2010 eingehen, den wir – das war ein bisschen ungewöhnlich – auch an den Sozialausschuss überwiesen haben. Auch hier wurde das Thema Ambulantisierungsprogramme der Eingliederungshilfe aufgegriffen. Ich will ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass die Behörde hier auf dem richtigen Weg gewesen ist, gemeinsam mit den Trägern nach Lösungen zu suchen. Wir waren uns bei früheren Beratungen im Ausschuss eigentlich auch immer einig und haben ausdrücklich betont, dass wir keinen Druck auf die Menschen ausüben wollen, sondern Freiwilligkeit und einvernehmliche Lösungen mit Fingerspitzengefühl. Unsere wesentlichen Ziele dabei sind Verbesserung der Lebens

(Uwe Grund)

qualität und Gewinn an persönlicher Freiheit. Das ist in meinen Augen in der Vergangenheit recht gut gelungen.

Es ist nun einmal so, dass ambulante Versorgung günstiger ist als stationäre. Dadurch ergibt sich der positive Nebeneffekt, dass wir auf Einsparungen hoffen können. Das heißt, wir können den Menschen ein besseres Angebot machen und haben gleichzeitig geringere Fallkosten. Das ist die Ausgangslage.

Nun haben wir trotzdem steigende Gesamtkosten und die Kritik des Rechnungshofs hinsichtlich Erfolgskontrolle und Berichtswesen ist zum Teil sicherlich berechtigt. Die Umsetzung erscheint mir allerdings sehr schwierig und dies sollten wir dann miteinander besprechen. Insofern ist die von der SPD gestellte Große Anfrage ganz hilfreich, weil wir diese zur Grundlage für die anstehende Beratung machen wollen.

Das ist unsere Vorstellung zum weiteren Verlauf und auch wir unterstützen die Überweisung an den Sozialausschuss, die Sie beantragt haben. Dort hoffen wir dann auf eine fruchtbare weitere Beratung dieses wegen der Haushaltszahlen, aber auch aufgrund der Anzahl der betroffenen Menschen sehr wichtigen Themas, das im Detail sehr kompliziert ist. Nach allem, was ich bisher von Ihnen gehört habe, glaube ich aber, dass wir das Thema gemeinsam vorantreiben werden, und insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Das Wort bekommt Frau Gregersen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grund hat uns sein Mitleid bekundet, aber ich bedanke mich für diese Anfrage. Ich fand sie nicht trocken, sie war interessant zu lesen. Sie zeigt eigentlich, dass wir in vielen Bereichen etwas erreicht haben. Einiges sollte noch einmal genauer angesehen werden, aber es gibt auch erfreuliche Bereiche, wo wir uns wirklich auf einem guten Weg befinden. Trotzdem können auch gute Wege immer noch weiter optimiert werden.

Wir werden uns im Sozialausschuss in der nächsten Zeit häufiger mit den Themen Menschen mit Behinderungen, Eingliederung und UN-Konvention beschäftigen. Von daher ist es gut, dass diese große Anfrage dort mitbehandelt wird. Auch unsere Fraktion ist für eine Überweisung an den Sozialausschuss und von daher ist es sinnvoller, die Fachdebatte dort und nicht im Plenum zu führen. Auf ein paar Punkte möchte ich trotzdem eingehen. Die Arbeits- und Sozialminister arbeiten ebenfalls an diesem Thema und Hamburg sollte – neben der Fortsetzung der Bemühungen hier in der

Stadt – seine Steuerungsmöglichkeiten nutzen und dort Einfluss nehmen.

Hervorheben möchte ich die Zahlen zur Frühförderung, aber auch, dass die Fälle stationärer Betreuung seit 2004 extrem sinken; im Gegenzug steigen die ambulanten Hilfen für das Leben im eigenen Wohnraum beziehungsweise in der eigenen Wohngruppe. Das ist eine positive Entwicklung. Auch bezüglich der Teilhabe am Arbeitsleben ist der Trend positiv. Wir sollten daran aber noch weiter arbeiten und diese konkreten Themen gemeinsam im Sozialausschuss beraten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Das Wort bekommt Herr Joithe-von Krosigk.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Grund hat aus dem umfangreichen Zahlenwerk bereits viele Zahlen genannt; daher möchte ich einige Grundpositionen formulieren. DIE LINKE unterstützt die Forderung der Behindertenverbände nach einem Teilhabesicherungsgesetz. Und damit Hamburg mehr Geld für die Eingliederungshilfe zur Verfügung hat, haben wir bereits im Bundestag einen Antrag auf ein Nachteilsausgleichsgesetz gestellt. DIE LINKE unterstützt auch die Forderung "Daheim statt Heim", die schon erwähnt wurde. Das heißt, Menschen, die Unterstützung brauchen, sollten nicht vorrangig in Heimen untergebracht werden, sondern weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung wohnen können, solange es irgendwie geht.

Die vom Senat genannten Maßnahmen zur Kostenbegrenzung für die Jahre 2010 bis 2012 – Verhandlungserfolg bei der Eingliederungshilfe – gefährden die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und gefährden auch Arbeitsplätze bei den Trägern. Anders als der Senat behauptet, spielt der Ausbau des erwähnten persönlichen Budgets für ihn keine besondere Rolle, denn bei den Sozialämtern sind im Jahr 2009 nur sieben trägerübergreifende persönliche Budgets unter Beteiligung der Sozialhilfeträger bewilligt worden. Der Umbau der Eingliederungshilfen ist entgegen den Behauptungen des Senats eben nicht mit der erklärten Kostenneutralität sinnvoll zu erreichen. Das Programm zur Umwandlung stationärer in ambulante Hilfen kann solange nicht ernst genommen werden, wie der Senat weiterhin den Grundsatz "ambulant vor stationär" unter einen Kostenvorbehalt stellt und mit dem Argument unverhältnismäßiger Mehrkosten behinderte Menschen gegen ihren Willen und im Widerspruch zur UN-Behindertenkonvention in eine stationäre Unterbringung zwingt.

Meine Fraktion wird einer Überweisung an den Sozialausschuss zustimmen, wo wir darüber weiter