Protokoll der Sitzung vom 24.04.2013

"Dieses ewige Hin und Her ist für Missbrauchsopfer nur schwer zu ertragen. Da ist die ganze Zeit von Entschädigungen und Hilfe die Rede und man liest, dass da Töpfe bereit gestellt werden sollen, und dann wendet man sich jetzt an Sie und Sie sagen, dass noch nichts entschieden ist. Das ist für jemanden wie mich nur schwer auszuhalten."

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Ich appelliere an Sie. Geben Sie Ihre Blockadehaltung auf und beteiligen Sie sich an dem Hilfsfonds. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU und bei Christiane Blömeke GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Kaesbach. – Das Wort hat Frau Arndt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sexueller Missbrauch gehört zu den schlimmsten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die Kindern und Jugendlichen widerfahren kann. Ihnen größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen, gehört in den Fokus der notwendigen Hilfen und Maßnahmen. Die Ergänzungen, die das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs erfahren hat, sind geeignet, im Strafverfahren die Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs weiter zu stärken. Auch inzwischen Erwachsene, die als Kinder oder Jugendliche Opfer derartiger Straftaten geworden sind, bedürfen des Schutzes im Verfahren, ohne sie zusätzlich zu traumatisieren. Viele können sich erst Jahre nach den schrecklichen Taten mit dem Erlebten auseinandersetzen beziehungsweise anderen davon erzählen und trauen sich dann erst viel später, Anzeige zu erstatten. Naheliegend ist also, dass die Verjährungsfristen in der Diskussion eine zentrale Rolle gespielt haben. Die Rechtsexpertin der SPD, Sonja Steffen, hat hervorgehoben, dass die jetzige Regelung noch keineswegs ausreichend sei.

Meine Damen und Herren! Aber uns scheint nicht der nächste Schritt, wie es in dem Antragstext steht, die Einrichtung eines Hilfsfonds zu sein und schon gar nicht eines Fonds, der auf drei Jahre befristet ist. Jetzt kündigt Ministerin Schröder an, ohne eine Kofinanzierung durch die Bundesländer

und noch vor der Bundestagswahl 50 Millionen Euro bedingungslos geben zu wollen, damit überhaupt die Hilfe starten könne. Ich will nicht darüber spekulieren, mit welcher Motivation sie das tut, sondern will auf die Behauptung eingehen, die sich auch in der heutigen FDP-Pressemitteilung findet, nämlich, dass die SPD-geführten Länder mauern würden. Es sind 14 von 16 Ländern, die diese Regelungen ablehnen. Eigentlich sind es fast 15, denn Bayern will es nur machen, wenn alle anderen mitziehen. Mir ist nicht bekannt, dass 15 Länder SPD-geführt wären, noch nicht.

Wenn also diese Länder sich verweigern, dann lohnt es sich, noch einmal hinzuschauen, warum sie es tun. Es muss doch keine Hilfe gestartet werden. Schon bei der Einrichtung des Runden Tisches gab es unter den Bundesländern den Konsens, sich zuerst den vorhandenen Gesetzen und Regelungen zuzuwenden. Die Ergebnisse des Runden Tisches haben in der Tat Ergänzungen des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexueller Gewalt – der Titel ist etwas umständlich – ausgelöst. Es war auch Konsens, sowohl das Opferentschädigungsgesetz als auch die bestehenden Leistungssysteme, wie sie im SGB V geregelt sind, anzuschauen und sie anschließend zu ergänzen und zu erweitern. Hier geht es darum, einen unbürokratischen und einfachen Zugang zu Therapien zu ermöglichen, Therapiemöglichkeiten, erreichbare Therapiepraxen und erreichbare Anlaufstellen zu haben. Wir brauchen eine weniger abwehrende Praxis durch die Krankenkassen, einen einfachen Zugang zu den gesetzlichen Leistungen, zeitlich uneingeschränkt und für alle gleichermaßen mit dem gleichen Recht.

Deshalb schließen wir uns der Ablehnung des Hilfsfonds an, insbesondere eines Fonds, der unter anderem im Unklaren lässt, welche Opfer tatsächlich einen Anspruch auf Unterstützung hätten. Es bleibt unklar, warum Hilfeleistungen aus dem Fonds bezahlt werden sollen, für die die eigentlichen Regelsysteme, insbesondere die Krankenkassen, zuständig und verantwortlich wären. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Arndt. – Das Wort hat Frau Wolff.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin den Kollegen von der FDP sehr dankbar, dass sie mit ihrem Antrag dieses Thema auf die Tagesordnung gebracht haben, denn auch aus Sicht der CDU-Fraktion ist es absolut notwendig, dass Hamburg sich an dem Hilfsfonds beteiligt, und es ist gleichzeitig – Frau Kaesbach hat es schon ausgeführt – völlig unverständlich, dass der Senat sich dieser morali

(Martina Kaesbach)

schen Verpflichtung gegenüber den Opfern bisher verweigert.

(Beifall bei der CDU, der FDP und bei Chri- stiane Blömeke GRÜNE – Vizepräsidentin Kersten Artus übernimmt den Vorsitz.)

Frau Arndt, Sie haben geschildert, wie wichtig es ist, den Opfern von Missbrauch zu helfen, deshalb kann ich es noch weniger verstehen. Der Fonds ist notwendig, weil die Opfer sexueller Gewalt die Hilfe benötigen. Dass dies so ist, darüber sollten wir eigentlich heute nicht mehr sprechen müssen. Einmal abgesehen davon, dass einem das bereits der gesunde Menschenverstand sagt, waren auch die Ergebnisse, und das haben Sie, Frau Arndt, sogar gerade gesagt, des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch in dieser Hinsicht eindeutig. Übrigens war die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, wie Sie eben bereits erwähnten, eine SPD-Kollegin. Deswegen versteht man das an dieser Stelle noch weniger.

Opfer sexueller Gewalt brauchen nämlich diese Therapieangebote, brauchen Beratung und rechtlichen Beistand. Diese Hilfe zur Verfügung zu stellen ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung diesen Menschen gegenüber, denen ungeheuerliches Unrecht widerfahren ist. Die Bundesregierung hat hier mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs einen wichtigen Schritt zum Ausbau des Opferschutzes gemacht. Der Hilfsfonds ist eine entscheidende Maßnahme, um jedes Opfer sexueller Gewalt zukünftig sinnvoll, effektiv und vor allem individuell unterstützen zu können.

(Beifall bei der CDU)

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat bereits ihren Anteil zum Fonds, also die Bundesmittel in Höhe von 50 Millionen Euro, zur Verfügung gestellt. Weil sich die von der SPD regierten Länder, Frau Kaesbach hat es geschildert, derzeit schwer tun, ihren Anteil für diese so wichtige Gemeinschaftsaufgabe zu leisten, hat unsere Bundesfamilienministerin Frau Schröder bereits klargestellt, dass die Bundesgelder selbst dann fließen werden, wenn die Länder weiterhin mauern.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU und bei Martina Kaesbach FDP)

Das ist ein anerkennenswerter und wichtiger Schritt. Die Bundesregierung zeigt hier nämlich genau das Verantwortungsbewusstsein, das nötig ist. Es ist – ich kann es nur wiederholen – absolut unverständlich, dass der Senat dieses Verantwortungsbewusstsein nicht auch zeigt und stattdessen die Opfer sexueller Gewalt einfach im Stich lässt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Auch die Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Kollegin Frau Blömeke sind nur Ausflüchte. Da ist von Vorbehalten die Rede, die

Vergabe der Gelder aus dem Fond sei – ich zitiere – "überbürokratisch" und "nicht praxistauglich". Was Sie damit genau meinen, lieber Senat, das haben Sie aber an keiner Stelle gesagt, und auch von Ihnen, Frau Arndt, habe ich kein einziges wirkliches Argument gehört, warum man in diesen Fonds als Land nicht investieren sollte. Das ist eine absolut absurde Logik.

(Beifall bei der CDU)

Weil der Senat die Regeln, nach denen Hilfe geleistet wird, vordergründig nicht optimal findet, möchte er lieber gar nicht helfen. Sie kritisieren, dass dieser Fonds auf drei Jahre begrenzt werden soll. Ich frage mich, ob drei Jahre denn nicht besser sind als gar nichts. Sie wollen lieber gar nichts tun, aber nichts tun, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ist weder praxistauglich noch unbürokratisch. Nichts tun ist hier schlichtweg ein Schlag ins Gesicht der Opfer sexueller Gewalt.

(Beifall bei der CDU und bei Carl-Edgar Jar- chow FDP)

Da ich in den vergangenen Tagen immer wieder lesen konnte, dass die SPD nicht zu einer Abnickerpartei verkommen möchte und sich nun ab und zu einmal gegen den Senat wendet, kann ich an dieser Stelle nur an Sie appellieren, vielleicht noch einmal in sich zu gehen. Das wäre ein schöner Punkt, bei dem Sie vielleicht gegen den Senat und für den Antrag der FDP stimmen könnten. Wir als CDU-Fraktion werden dies nämlich tun. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Carl-Edgar Jar- chow und Martina Kaesbach, beide FDP)

Frau Blömeke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Arndt, ich möchte zuerst einmal etwas korrigieren. Es ist nicht so, dass sich schon 15 Bundesländer dagegen ausgesprochen haben. Sie befinden sich noch in den Beratungen. Das ist ein entscheidender Unterschied. Zumindest dort, wo die SPD zusammen mit den GRÜNEN die Landesregierung stellt, sind diese Beratungen sehr zäh, weil wir GRÜNEN nämlich für die Beteiligung an diesem Hilfsfonds sind. Die Sache ist noch nicht so abgeschlossen, wie Sie es darstellen möchten.

Es ist generell schlimm, und darüber sind wir uns alle einig, dass die Meldungen über sexuellen Missbrauch nicht abreißen, sei es über Altfälle oder über neue Fälle. Die Anzahl ist leider steigend. Der sexuelle Missbrauch bei Kindern hat sich innerhalb der vergangenen zwei Jahre um 70 Fälle vermehrt. Es sind jährlich rund 300 Kinder, die dem sexuellen Missbrauch zum Opfer fallen. Das ist eine viel zu hohe Zahl, und wir wissen

(Katharina Wolff)

natürlich alle, dass wir daran arbeiten müssen. Aber hier geht es um die Therapien, denn die Kinder oder später auch die Erwachsenen leiden ihr Leben lang. Die Traumatisierung ist so schwer, dass sie oft ein Leben lang Begleitung brauchen.

Natürlich haben wir in Hamburg ein gutes Netz von Einrichtungen dafür. In der Anfrage der CDU-Fraktion werden zum Beispiel "Dolle Deerns", "Zündfunke", "ZornRot", "Wendepunkt" genannt. Das sind lauter gute Einrichtungen, und dazu kommen noch die psychosomatischen Abteilungen der Krankenhäuser. Das ist alles völlig richtig, aber hier geht es um Therapien und Sachleistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, das heißt, wir gehen hier einen Schritt weiter. Die Kassen übernehmen die Therapien nicht in voller Höhe, und genau dafür soll dieser Fonds eingerichtet werden. Das ist unserer Meinung nach gut so.

(Beifall bei der CDU, der FDP und bei Jens Kerstan GRÜNE)

Genau deswegen ist der Antrag der FDP berechtigt, denn was macht Senat? Ich zitiere aus meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage:

"Die vom Bund vorgestellten Entwürfe für eine Konzeption zum ergänzenden Hilfesystem sehen ein überbürokratisch gestaltetes Verfahren für die Antragstellung und Bewilligung vor. Die Konzeption des Bundes beschreibt weder die Zielgruppen präzise noch werden Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Leistungen und Entscheidungskriterien transparent dargestellt."

So geht es weiter. Das heißt, der Senat versteckt sich hinter einem Verfahren, und das Verfahren ist für die Opfer nachrangig. Ihnen geht es um die Hilfe, die ihnen seit Monaten, seit Jahren versprochen wurde. Hier kommt der Senat leider keinen Schritt weiter.

Mehr als ein Jahr ist es nun her, dass der Abschlussbericht des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" vorgelegt wurde. Ich will betonen, dass es in der heutigen Debatte nicht um institutionellen Missbrauch geht, das sagte Frau Kaesbach kurz, sondern um Missbrauch in Familien etwa durch Babysitter. Das sind Fälle, für die Institutionen natürlich nicht aufkommen. Genau hier müssen wir helfen. Seit mehr als einem Jahr ziehen die Beteiligten des Runden Tisches Bilanz, und diese Bilanz fällt mehr als mager aus. Das hat auch Bundesministerin Schröder einräumen müssen. Vieles von dem, was versprochen wurde, ist bislang nicht umgesetzt. Die Vertreter der Opfer sprachen nach dem letzten Treffen im Februar von völlig vertaner Zeit. Das muss doch die politischen Akteure auch hier in Hamburg aufrütteln, wenn sich die Opfer durch die Einrichtung eines Runden Tisches verhöhnt vorkommen, weil die Länder nicht mitziehen.

Verantwortlich für diesen Zustand sind viele. Das zieht sich quer durch das Parteienspektrum. Die Zusammenarbeit zwischen CDU und FDP im Bund hat sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert, denn mehr als 18 Monate lag das Gesetz im Rechtsausschuss des Bundestags. Erst dann hat sich die schwarz-gelbe Koalition verständigt. Das dauerte ein bisschen zu lange. Nun gut, nun ist es da, wir haben es. Ich habe Ihnen eben schon gesagt, warum sich der Senat fadenscheinig diesem Gesetz verweigert. Wir glauben, dass der Senat hier nicht die Wahrheit sagt, denn es geht natürlich um Folgekosten. Es geht um rund 2 Millionen Euro, die der Senat gar nicht erst in seinem Haushalt bereitgestellt hat. Schon als wir die Haushaltsplanung verabschiedet haben, kamen diese 2 Millionen Euro darin nicht vor. Das heißt, schon damals ist die Entscheidung gefallen, dass man diesen Opfern auf diese Art und Weise nicht helfen will, und das ist wirklich schlimm.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Ich behaupte, die SPD-Fraktion traut sich nicht, offen und ehrlich zu sagen, woran es liegt. Frau Arndt, wenn Sie mutig gewesen wären, hätten Sie gesagt: Diese 2 Millionen Euro haben wir nicht, wir geben das Geld nach anderen Prioritäten aus. Stattdessen ziehen Sie sich hinter ein Verfahren zurück und behaupten, das Verfahren sei zu kompliziert und die Menschen wüssten nicht, wie sie Anträge stellen sollten. Ich glaube, das sollte man den Menschen selbst überlassen. Die Opfer, die mit am Runden Tisch sitzen, haben sich für dieses Verfahren ausgesprochen. Denen sollten wir zutrauen, dass sie das Verfahren auch beherrschen. Alles andere, wie auch Ihre Position, ist beschämend.

(Beifall bei den GRÜNEN, der FDP und ver- einzelt bei der CDU)

Es ist gut, dass die Bundesregierung nun die Hälfte der 100 Millionen Euro, also 50 Millionen Euro, zur Verfügung stellen will, auch wenn die Länder nicht hinterher kommen. Bayern und MecklenburgVorpommern haben sich schon beteiligt, die anderen Länder sind noch in der Beratung. Ich glaube, es muss jetzt ein wichtiges Signal gesetzt werden. Ich fordere Sie wirklich auf, mit diesem SchwarzePeter-Spiel endlich Schluss zu machen. Die Verantwortung wird hin und her geschoben. Das ist nicht der Sinn dieses Gesetzes. Es muss den Opfern geholfen werden, und den kann nur geholfen werden, wenn Hamburg sich auch finanziell an diesem Hilfsfonds beteiligt. In der Tat sind das nach dem Königsteiner Schlüssel knappe 2 Millionen Euro. Und dieses sehr tragische Moment eines sexuellen Missbrauchs – dem wird doch durch die Bank von allen Fraktionen Bedeutung beigemessen – sollte es uns wert sein, uns an diesem Fonds zu beteiligen und die Opfer nicht im Stich zu las

sen. Darum würde ich die SPD-Fraktion gern zur Zustimmung auffordern, sehe aber an den desinteressierten Gesichtern, dass hier Hopfen und Malz verloren ist. Ich finde das beschämend.

(Beifall bei den GRÜNEN, der FDP und ver- einzelt bei der CDU)

Frau Özdemir, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 24. März 2010 richtete die Bundesregierung diesen Runden Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch ein, nachdem viele Fälle von sexuellem Missbrauch in öffentlichen und auch privaten Einrichtungen bekannt geworden waren. Es wurden Regelungen vorgesehen, die für einen besseren Opferschutz sorgen sollen wie zum Beispiel das Ersparen mehrfacher Vernehmungen, welche wirklich für die Opfer sehr schwierig sind. Viele dieser Missbrauchsfälle, die sich in den Siebziger-, Achtziger- und Neunzigerjahren ereignet haben, wurden erst nach Jahrzehnten aufgedeckt. Viele der Opfer haben diese verachtenswerten Verletzungen der Menschenwürde lange Jahre verschwiegen und mit sich getragen, und viele haben schwere Traumatisierungen davongetragen.

Man könnte also sagen, dass dieses Gesetz nun ein Schritt nach vorn ist, aber es gab auch Kritik an dem Verfahren, welches die Bundesregierung gewählt hat. Das "Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V." hat sich kritisch gegenüber diesem Verfahren geäußert. Sie kritisieren zum Beispiel, dass eine wirkliche Beteiligung der Opfervertretungsorganisationen am Runden Tisch nicht stattfand, aber auch, dass Vertreter der katholischen Internate und Vertreter der Bischofskonferenz am Runden Tisch teilnehmen durften.