(Dirk Kienscherf SPD: So ein Neunmalklu- ger! – Wolfgang Rose SPD: Sie drehen ja das Wort im Munde herum!)
Vor dem Hintergrund, dass das sowieso politische Zahlen sind und wir sie auch nur zur politischen Diskussion nutzen können, frage ich mich eines: Sie haben als Senat in den letzten Jahren sehr oft geantwortet, dass Sie auf hypothetische Fragen nicht antworten. Warum antworten Sie jetzt auf hypothetische Fragen, nur weil sie einmal von Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN gestellt wurden und sonst immer von Abgeordneten der Oppositionsfraktionen?
Ich möchte an dieser Stelle einmal betonen, dass Frau Boeddinghaus mir keine hypothetische Frage gestellt hat, sondern sie hat konkret gefragt, warum die Prognosen zu Kosten- und Fachkraftzahlen der Bertelsmann-Stiftung von denen, die der Senat mitgeteilt hat, abweichen. Das ist keine hypothetische Frage. Das kann man sehr konkret Fall für Fall beantworten und das habe ich auch getan.
Des Weiteren habe ich hier nicht irgendwelche Worst-Case-Szenarien referiert, sondern sehr konkret – und dazu ist der Senat aufgerufen – die Ergebnisse und die zu erwartenden Fachkräftebedarfe auf Basis einer von einer Initiative eingereichten Fragestellung für eine Volksinitiative. Auch das ist sehr konkret und nicht hypothetisch, denn wir haben bestimmte Forderungen erhoben, diese auch in einen Gesetzesformulierungsvorschlag gegossen, und darauf kann man substanziell antworten. Und das bedeutet, ich wiederhole es noch einmal, auf Basis dessen, was die uns vorgelegt haben, soweit es bestimmt formuliert ist – andere Tatbestände sind eher unbestimmt formuliert –: 7 500 Fachkräfte und mehr als 350 Millionen Euro zusätzlich in der Spitze jedes Jahr.
Darüber kann es keine hypothetischen Spekulationen geben, sondern das sind sehr konkrete Forderungen, die man auch mit Zahlen hinterlegen kann an dieser Stelle.
Vielen Dank, Frau Senatorin Dr. Leonhard. – Von der GRÜNEN Fraktion möchte Frau Gallina die Nachfrage stellen, bitte ebenfalls für nicht mehr als eine Minute.
Frau Senatorin! Das grundsätzliche Anliegen, beständig die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern, ist durchaus ein in diesem Haus und auch unter den Koalitionsfraktionen breit geteiltes Anliegen. Deswegen gibt es beispielsweise auch die Vereinbarungen, diesen Bereich mit jährlich 500 weiteren Erzieherinnen und Erziehern zu verstärken. Aber das ist ja nicht der einzige Punkt, der in diese Qualitätsfrage hineinspielt. Vielleicht können Sie zu dem, was ja die Basis unseres Kita-Gutscheinsystems ist, nämlich dem Landesrahmenvertrag, der diverse Teilentgelte regelt und bei dem sich das Kita-Leben in der Struktur noch einmal abspielt, erläutern, wo sich Qualitätsaspekte auch bereits im derzeitigen Landesrahmenvertrag abbilden.
Das tue ich gern. Natürlich ist ein zentraler Diskussionspunkt – und deswegen gibt es diese gesamtgesellschaftlichen Debatten immer – das Thema Personalschlüssel. Darüber hinaus gibt es aber konsentiert weitere Qualitätsthemen, die nicht nur in Hamburg eine Rolle spielen, sondern bundesweit, und da ist das Thema Fort- und Weiterbildung identifiziert worden.
Das realisieren wir im Landesrahmenvertrag dadurch, dass wir allen Kita-Trägern zwei Fortbildungstage im Jahr finanzieren. Die können da also schließen und bekommen trotzdem Geld für den Betrieb, um Fortbildung für die Mitarbeiter anzubieten.
Wir finanzieren weiterhin vier Wochen Schließzeit im Jahr, die die Kita-Träger exakt für das, was jetzt gefordert wird, nutzen dürfen, nämlich um Ausfallzeiten und prognostizierbare Urlaubszeiten auszugleichen.
Wir finanzieren über Kita-Plus in rund 3 000 Kitas 12 Prozent mehr Personalressourcen. Dort wird resultierend aus einem bestimmten Sprachförderbedarf, aus einer bestimmten Zusammensetzung der Kita-Gruppen und aus Sozialindizes des Stadtteils, in dem die Kita liegt, ein Mittel gebildet und dann gezielt geprüft, ob diese Kita einen erhöhten Bedarf hat.
Wir finanzieren zusätzlich bei rund 200 Kitas aus dem Programm "Sprach-Kitas" weitere Sprachförderressourcen, um die Kita-Qualität zu verbessern.
Wir haben nicht zuletzt das gemeinsam erarbeitete, viel beachtete und von den Kita-Trägern auch in der Umsetzung befindliche Thema der Bildungsempfehlungen, die Gegenstand der konzeptionellen Arbeit in den Kitas sind.
Und wir finanzieren für kleine Kitas zusätzlich einen Leitungssockel von 9 200 Euro, um ihnen unabhängig von Steuerungseffekten und Kita-Größe Besonderheiten an bestimmten Stellen zu ermöglichen. Das sind bei Kitas bis zu 50 Kindern
4 600 Euro und bei Kitas unter 30 Kindern sind es immerhin die erwähnten 9 200 Euro. Und auch von diesen kleineren Kitas haben wir eine Menge, die über diesen zusätzlichen Leitungssockel noch einmal extra gestärkt werden.
Vielen Dank, Senatorin Dr. Leonhard. – Von der FDP-Fraktion stellt Herr Oetzel die Nachfrage, bitte ebenfalls für maximal eine Minute.
Frau Senatorin! In der Drucksache 21/10761 schlüsseln Sie die Mehrkosten auf, die Sie für den Qualitätsausbau in den nächsten Jahren selbst erwarten. Ich gehe davon aus, dass die dort von Ihnen angegebene Tabelle sich bei den Mehrkosten auf die Planzahlen bezieht. Vor dem Hintergrund, dass diese Planzahlen momentan schon weit überschritten werden, dürften Ihre Zahlen, die Sie hier für die Jahre 2018, 2019 und so weiter angeben, bereits jetzt Makulatur sein. Und vor dem Hintergrund, dass zusätzlich die absolute Anzahl der betreuten Kinder noch weiter steigen wird, würde ich Sie gern um eine Einordnung dieser Tabelle bitten und darum, dass Sie vielleicht noch einmal sagen, wie valide die Kosten sind, die Sie hier selbst prognostiziert haben. Ich stelle die Hypothese auf, dass die Zahlen nicht sehr valide sind und es deutlich teurer wird als von Ihnen prognostiziert.
Die Zahlen in der Tabelle beziehen sich nicht auf die Bundes-Kita-Statistik, auf die sich die Bertelsmann-Stiftung bezieht, sondern das sind unsere eigenen, im Rahmen des Kita-Gutscheinsystems abgerechneten Gutschein-Kinderzahlen. Trotzdem ist es so, dass wir ja keine andere Methode haben, als uns immer auf das jeweilige Vorjahr zu beziehen, wenn wir eben genau wissen, wie viele es denn waren.
Die Erfahrungen der letzten Jahre – und zwar nicht erst der letzten zwei oder drei Jahre, sondern schon sehr viel länger – zeigen, dass das Hamburger Kita-Gutscheinsystem immer mehr Kinder betreut hat, als man zunächst angenommen hat, sodass wir einen regelmäßigen Aufwuchs haben. Wir haben versucht, das rechnerisch in der Ihnen vorliegenden Tabelle mit einem gewissen Faktor einzubeziehen. Gleichwohl gebe ich Ihnen recht, dass die jüngste Geburtenstatistik aus dem Jahr 2017 und die jüngsten Zuzugszahlen, die für Hamburg ja immerhin sagen, dass wir wieder um mehr als 45 000 Menschen gewachsen sind, dazu führen können, dass die benötigten Finanzbedarfe selbst für die von der Bürgerschaft schon beschlossenen Qualitätsverbesserungen und für die, die schon offiziell geplant sind, noch nach oben abweichen werden.
Vielen Dank, Frau Senatorin Dr. Leonhard. – Von der AfD-Fraktion möchte Herr Dr. Wolf die Nachfrage stellen, bitte für maximal eine Minute.
Ich habe einen Blick in die Richtlinien für den Betrieb von Kindertagesstätten aus dem Jahr 2012 geworfen und mir dort zu der Bestimmung Ziffer 4.4 über den Personalschlüssel angeschaut. Stichwort Krippenkinder, regelhafte Betreuung sei ausreichend regelmäßig sichergestellt, wenn da ein Betreuer bis zu 7,6 Kinder betreut, und bei Elementarkindern ist die Zahl 12,5.
Meine Frage ist dazu, inwieweit bei diesen Zahlen Arbeitsabwesenheiten aufgrund von Urlaub, Krankheit, Fortbildung und in vergleichbarer Art auch Zeiten für Vor- und Nachbereitung, Elternbetreuung und so weiter berücksichtigt sind. – Vielen Dank.
Die Möglichkeiten für planbare Urlaubsabwesenheiten und vorab planbare Fortbildungsbedarfe sind im Landesrahmenvertrag nicht im Personalschlüssel gelöst – deswegen gibt es auch einen Unterschied in Hamburg zwischen Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation –, sondern über zusätzliche Regelungen, zum Beispiel die Erlaubnis, vier Wochen im Jahr schließen zu dürfen bei keinerlei Einbuße der Betriebsmittel. Das bedeutet, dass wir zwölf Monate bezahlen, offen sein muss aber mindestens elf Monate. Darüber wird natürlich ein gewisser Teil der Abwesenheiten abgedeckt.
Des Weiteren zahlen wir zwei volle Fortbildungstage für alle Kitas und wir leisten eben über das Thema Leitungssockel, der bei kleineren Kitas deutlich höher finanziert wird als bei größeren, einen weiteren Beitrag, um Abwesenheiten und Vor- und Nachbereitungszeiten heute schon in einem gewissen Rahmen zu finanzieren. So ist das geregelt.
Es sind verschiedene Regelungstatbestände und das Geld, das sozusagen für den Betrieb an die Kita-Träger fließt, ist nur ein Teil. Das Thema Teilentgelt/Personal ist dann wirklich für die Ressource und die anderen Teile kommen noch obendrauf.
Vielen Dank, Frau Senatorin. – Während Ihrer Antwortzeit sind die 20 Minuten für die erste Fragestellung abgelaufen.
[Ein auf Geoanalyse und Standortplanung spezialisiertes Unternehmen aus Potsdam (Motion Intelligence) hat eine Verkehrsanalyse für den alten Bahnhofsstandort in Altona und den neu
en Standort am Diebsteich durchgeführt und festgestellt, dass sich für 231 000 Pendler eine deutlich schlechtere Erreichbarkeit ergibt. Kann der Senat die Ergebnisse der Verkehrsanalyse bestätigen und welche Maßnahmen plant er, um die Erreichbarkeit des neuen Bahnhofs am Diebsteich zu verbessern? (Fra- gethema der FDP-Fraktion)]
Wer von der FDP möchte die Fragestellung einreichen? – Das sind zwei Wortmeldungen. Wer von Ihnen möchte jetzt?
Ach so, Sie sitzen so dicht bei der FDP. Herr Aukes, da stehen Sie ja, deutlich am Mikrofon zu sehen. Herr Aukes von der FDP-Fraktion, Sie haben das Wort.
Herr Staatsrat Rieckhof! Ich frage Sie, glaube ich, wenn ich das richtig sehe. Ein auf Geoanalyse und Standortplanung spezialisiertes Unternehmen aus Potsdam, Motion Intelligence, hat eine Verkehrsanalyse für den alten Bahnhofsstandort in Altona und den neuen Standort am Diebsteich durchgeführt und festgestellt, dass sich für 231 000 Pendler eine deutlich schlechtere Erreichbarkeit ergibt. Kann der Senat die Ergebnisse der Verkehrsanalyse bestätigen und welche Maßnahmen plant er, um die Erreichbarkeit des neuen Bahnhofs am Diebsteich zu verbessern? – Ach, Entschuldigung, Frau Senatorin.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Abgeordneter, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich antworte gern für den Senat und vertrete hier Herrn Senator Horch.
Zu Ihrer ersten Frage, Herr Abgeordneter. Der Senat kann die Ergebnisse dieser Untersuchung nicht bestätigen. Dem Senat und auch der DB AG ist diese Verkehrsuntersuchung nicht bekannt. Wir können also die Ergebnisse nicht bewerten. Das Unternehmen, das Sie eben genannt haben, Motion Intelligence GmbH, vertreibt ja nach eigenen Angaben Software-Lösungen im Bereich Geoinformatik. Das war die erste Frage.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Abgeordneter, wie die Erreichbarkeit verbessert werden soll: Im Schienenpersonennahverkehr wird der neue Fernbahnhof Hamburg-Altona von allen Linien in und aus Richtung Elmshorn angebunden. Das heißt, für die Fahrgäste werden sich dadurch nach den
Planungen der DB zusätzliche Umsteigemöglichkeiten auch zu den Linien des Fernverkehrs ergeben. Das betrifft insbesondere die Fernverkehrszüge von und nach Kiel und Flensburg, die heute Hamburg-Altona nicht anfahren. Der neue Fernbahnhof liegt damit im Zulauf der Verbindungsbahn. Das heißt, an ihm halten alle Züge, die bereits heute – und in Zukunft werden es noch mehr sein – aus Richtung Kiel, Flensburg und Westerland über Elmshorn zum Hauptbahnhof fahren.
Zum S-Bahn-Verkehr, um den es ja auch geht: Im S-Bahn-Verkehr wird der neue Bahnhof durch die bereits heute am Diebsteich verkehrende Linie S21 und die Linie S3 von Pinneberg nach Stade sowie dann zusätzlich in den Hauptverkehrszeiten durch die zum neuen Bahnhof Altona verlängerte S2 Richtung Bergedorf angebunden. Nach Fertigstellung der geplanten Ausbaumaßnahmen im SBahn-Bereich erfolgt die Anbindung voraussichtlich durch die S21 von Kaltenkirchen nach Aumühle, durch die S3 sowie die neue S4 vom neuen Fernbahnhof Hamburg-Altona nach Bad Oldesloe.
Selbstverständlich ist auch im Busverkehr vorgesehen, den neuen Fernbahnhof Hamburg-Altona mit allen Linien aus den angrenzenden Stadtteilen anzubinden.
Das neue Leistungsangebot wird circa ein bis zwei Jahre vor der Eröffnung des neuen Fernbahnhofs Hamburg-Altona zwischen der zuständigen Verkehrsbehörde hier in Hamburg, dem HVV und den Verkehrsunternehmen festgelegt.
Ja, ich hätte noch eine Frage. Wie will der Senat die Flächen für potenzielle Erweiterungs- und Entwicklungsbedarfe am neuen Bahnhof sichern?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Die Leistungsfähigkeit wird verbessert werden, davon gehen wir aus. Die DB geht davon aus, dass die beiden S-Bahn-Steige kapazitativ von heute sechs Linien auf perspektivisch acht Linien im neuen Fernbahnhof Altona fahren können. Wie ich schon sagte, kommen die beiden Linien S4 und S32 dazu, die zur Bedienung des wichtigen Umsteigebahnhofs Elbgaustraße notwendig sind.