Protokoll der Sitzung vom 31.01.2018

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof hat eine sehr gute Drucksache zum Monitoring Schuldenbremse vorgelegt. Alle Frak

(Peter Lorkowski)

tionen haben den Rechnungshof gelobt und sich bedankt. Nur der Senat hat bis zur Ausschusssitzung am 11. Januar 2018 keine Zeit, die Feststellungen des Rechnungshofs zu würdigen. Ich verstehe ja, dass der Erste Bürgermeister die SPD retten muss und dass der eine oder andere im Senat auch wenig Zeit hat. Was ich aber nicht verstehe, ist, warum eine Drucksache dann nicht im Ausschuss offengehalten wird; Herr Hackbusch hatte das beantragt. Ebenso kann ich nicht verstehen, dass die Regierungsparteien sich zufrieden geben mit der Aussage, eine Segmentberichterstattung überfordere die Verwaltung. Vielleicht erhalten Sie ja interne Informationen, sonst kann ich mir dieses Desinteresse von SPD und GRÜNEN nicht erklären. Wir sind jedenfalls an mehr Details und Tiefe interessiert und aus diesem Grunde stellen wir den Antrag zur Segmentberichterstattung. Es ist kein genialer Antrag. Womöglich wäre auch eine Große Anfrage ausreichend gewesen, damit sich der Senat mit dieser Drucksache des Rechnungshofes auseinandersetzt. Ich erwarte, dass die Finanzbehörde und der Senat noch einmal ausführlich erklären, was an einer Berichterstattung so zeitraubend und kostenintensiv ist. Wir als Bürgerschaft können unserem Auftrag nur nachkommen, wenn wir so viele verständliche Informationen wie möglich erhalten. Ein Parlament, das sich zum Denken zu schade ist, kann sich gleich selbst abschaffen. Und zu einem Senat, der seinen Rechnungshof nur vorschiebt, wenn es unangenehme Entscheidungen zu treffen gilt, ihn aber sonst nicht ernst nimmt, verkneife ich mir jeglichen Kommentar.

Überweisen Sie diesen Antrag bitte an den Ausschuss. Dann können wir über die Segmentberichterstattung noch einmal ausführlich beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Jetzt erhält das Wort Markus Schreiber für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Oelschläger, Sie haben selbst gesagt, es sei kein genialer Antrag, insbesondere deswegen nicht, weil wir vor drei Wochen im Haushaltsausschuss alle Fragen geklärt und dort auch ausführlich über die Segmentberichterstattung gesprochen haben, bei der es ja im Prinzip Sinn macht, sich nicht nur den Kernhaushalt anzugucken, sondern auch die öffentlichen Unternehmen und das Drumherum in einem Schalenmodell. Das macht alles Sinn. Aber uns wurde erläutert – und das fand ich zumindest auch nachvollziehbar –, dass man noch ein bisschen braucht. Insbesondere auch deswegen, weil in Deutschland insgesamt, aber auch auf europäischer Ebene bis dahin Fragen geklärt werden müssen, damit man möglichst einheitlich mit den Dingen umgeht. Zum

Beispiel so etwas wie Schulbau Hamburg. Das gibt es in anderen Ländern nicht, aber natürlich werden überall Schulen angemietet und man muss irgendwie eine Vergleichbarkeit herstellen. Deswegen macht es Sinn, noch ein bisschen zu warten. Die Finanzbehörde hat ausdrücklich dargelegt, dass sie die Idee der Segmentberichterstattung richtig und interessant findet, dass sie aber vermutlich noch eine Weile brauchen wird, bis sie dem ordentlich nachgehen kann. Und darauf müssen wir warten. Da brauchen wir jetzt auch keine Prüfung zu beschließen, sondern wir wissen, woran es liegt. Insofern können wir den Antrag und auch die Überweisung an den Ausschuss ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Jetzt erhält das Wort Thilo Kleibauer für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht eine Segmentierung innerhalb des Konzernabschlusses der Stadt vorgeschlagen. Das ist sicherlich ein grundsätzlich guter Ansatz, der die Informationen über Zahlen, über Schulden, über Ergebnisse der Stadt und der städtischen Aktivitäten erhöht. Frau Oelschläger hat das in einem Antrag aufgegriffen. Ich glaube, es macht Sinn, darüber noch einmal im Haushaltsausschuss zu reden. Der Antrag selbst macht allerdings wenig Sinn, denn Sie sagen ja nur, da möge bitte noch einmal geprüft und abgeschätzt werden. Und genau auf diese Fragestellung hat die Finanzbehörde in der Tat im ersten Moment zwar eher ablehnend reagiert, aber sie hat dazu Stellung genommen. Insofern würde, glaube ich, ein entsprechender Beschluss heute wenig bringen. Und das eigentlich Interessante und das politisch Relevante wäre doch a) Wollen wir das, ja oder nein? Dazu sagen Sie nichts. Sie sagen nur, es solle eine Prüfung sein. Und b) Wie segmentieren wir denn? Der Vorschlag des Rechnungshofs ist staatsnah und staatsfern, ganz grob. Aber dann müssten wir doch erst einmal die Frage, die wir hier manchmal auch diskutieren – ich erinnere mich an lebhafte Debatten mit Herrn Rose zum Thema Privatisierung von Beteiligungen -, definieren: Was ist denn staatsnah und was ist staatsfern? Wir haben zum Beispiel die Stadtreinigung. Die macht viele Sachen. Die ist sehr staatsnah und hoheitlich und gleichzeitig hat sie Beteiligungen, die sind eher sehr privatwirtschaftlich und staatsfern. Also das ist doch das eigentlich Interessante, und nicht, einfach einmal so in den Raum zu werfen, lasst uns einmal prüfen, sondern selbst für uns erst einmal festzulegen, wie wir das haben wollen. Und das fehlt in diesem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

(Andrea Oelschläger)

Jetzt ist dran Herr Müller für die GRÜNE Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, Frau Oelschläger, das Thema, das ist jetzt schon öfter gesagt worden, hatten wir im Haushaltsausschuss. Ich hatte den Eindruck, dass fraktionsübergreifend darüber Einigkeit besteht, dass da was passieren muss. Und ich hatte auch den Eindruck, dass die Finanzbehörde am Ende gesagt hat, sie sehe es eigentlich auch so, und dass es aber dann trotz der allgemeinen Zustimmung noch einmal den Hinweis gab, dass es sinnvoll ist, wenn wir mit einer Segmentberichterstattung anfangen, dass es Vergleichbarkeit innerhalb Deutschlands und in der EU gibt. Und da hakt es offenbar im Augenblick bei der Frage: Wie soll das dargestellt werden? Kann man sich auf einheitliche Verfahren einigen? Das fand ich erst einmal nachvollziehbar. Insofern glaube ich, dass an diesem Punkt jetzt nicht der Senat getrieben werden muss, sondern wir eher die Erwartung haben, dass das schnell auf Bundesebene und Richtung Europa läuft. Und deswegen glaube ich auch, dass dieser Antrag in der Sache gar nicht notwendig ist, weil wir eigentlich dran sind.

Ich finde aber auch, dass wir im Ausschuss gern noch einmal darüber reden können, wie wir uns das in Hamburg vorstellen können. Wir haben ja hier auch ein paar Besonderheiten. Und insofern denke ich einmal, dass wir vielleicht noch einmal beizeiten, wenn es ein bisschen mehr zu berichten gibt, auch, was vielleicht auf Bundesebene die Diskussion ist, über eine Selbstbefassung gern noch einmal reden können. Also wir sind alle daran interessiert. Wir wollen überhaupt keine Informationen blocken. Wir wollen da Transparenz haben. Also da sind wir uns einig. Und insofern ist Ihr Antrag noch einmal ein guter Hinweis gewesen, aber ich glaube, es ist am Laufen. – Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Und jetzt ist Frau Dutschke für die FDP dran – Herr Hackbusch, Entschuldigung, Herr Hackbusch für die Linkspartei.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Segmentberichterstattung, wir haben das im Haushaltausschuss diskutiert, ist ja eine wichtige Möglichkeit – der Rechnungshof hat extra darauf hingewiesen und auch zu Recht darauf hingewiesen –, dass es eine große Verbesserung der Klarstellung und der Transparenz geben würde. Die Schwierigkeit dieses Antrags ist leider, dass wir die Debatte, die wir im Haushaltsausschuss hatten und die ich auch durchaus mit Leidenschaft verfolgt habe, leider nur wiederholen würden, weil wir da gegenwärtig nicht

weiterkommen; das ist ärgerlich. Ich gehe davon aus, dass wir in den Haushaltsberatungen und deren Vorbereitung dort einen Schritt weitergehen und dementsprechend auch diese Diskussion dann qualifiziert weiterführen können. Eine einfache Wiederholung gegenwärtig scheint mir nicht überzeugend. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN und bei Farid Müller GRÜNE)

So, jetzt aber Frau Dutschke für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Einführung einer Segmentberichterstattung ist ein Vorschlag des Rechnungshofs, den wir begrüßen, denn aktuell hat die Bürgerschaft keinen Gesamtüberblick über das wirtschaftliche Ergebnis des erweiterten Kernhaushaltes mit seinen Landesbetrieben, Sondervermögen, staatlichen Hochschulen, Mieter- und Vermietermodellen beziehungsweise sämtlichen staatsnahen und staatsfernen Unternehmen. Wir unterstützen deshalb den Vorschlag des Rechnungshofs, im Rahmen einer Segmentberichterstattung mehr Transparenz zu schaffen. Der Senat hat dazu treffend im letzten Haushaltsausschuss gesagt, dass er diesen Vorschlag für übereilt hält. Er vertage die Befassung lieber auf das Jahr 2020, wenn dann vielleicht eine einheitliche EU-Regelung vorliegt. Schade, dass die Reaktion des Senats bei diesem Vorhaben, bei dem es um Transparenz auf dem Weg zum Schuldenabbaupfad geht, so verhalten ist. Bei anderen Themen, wie etwa einer Bürgerversicherung light für Hamburger Beamte, scheut der Senat sonst ja auch nicht vor Insellösungen zurück.

(Dirk Kienscherf SPD: Das ist ja auch ver- nünftig!)

Insofern kann man doch auch hier einmal Vorreiter sein. Ich hätte mir gewünscht, dass wir hier etwas mehr Mut zeigen.

(Dirk Kienscherf SPD: Das hat was mit Ver- antwortung zu tun! – Farid Müller GRÜNE: Und mit Effizienz!)

Deshalb sollte es nun an uns Abgeordneten sein, Kosten und Nutzen einer Segmentberichterstattung abzuwägen. Über die Details haben wir in der Tat so intensiv nicht gesprochen. Der Senat sollte uns deshalb Kosten- und Zeitaufwand für eine vertiefte Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage der Stadt vorlegen. Dann kann das Parlament entscheiden, ob der Aufwand zugunsten von mehr Transparenz und frühzeitigen Steuerungsmöglichkeiten im Verhältnis steht. Das ist sinnvoll und deshalb kann man diesem Antrag auch zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Wenn jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer möchte nun also die Drucksache 21/11692 an den Haushaltsausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das abgelehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache über den AfD-Antrag aus Drucksache 21/11692.

Wer möchte diesen annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist der mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe Punkt 47 der Tagesordnung auf, Antrag der AfD-Fraktion: Ärztliche Altersfeststellung bei Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss immer dann erfolgen, wenn die Minderjährigkeit nicht objektiv und eindeutig feststeht.

[Antrag der AfD-Fraktion: Ärztliche Altersfeststellung bei Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss immer dann erfolgen, wenn die Minderjährigkeit nicht objektiv und eindeutig feststeht – Drs 21/11693 –]

Vonseiten der AfD-Fraktion liegt hierzu ein Antrag auf Überweisung federführend an den Innenausschuss sowie mitberatend an den Gesundheitsausschuss vor.

Auch dieser Tagesordnungspunkt ist als Kurzdebatte mit zwei Minuten Redezeit pro Redner angemeldet. Wer wünscht das Wort? – Als Erster Herr Nockemann für die AfD-Fraktion. Sie haben das Wort für zwei Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Während der letzten zwei Jahre haben sich die Berichte darüber gehäuft, dass minderjährige unbegleitete Jugendliche über ihr wahres Alter getäuscht haben. In Hamburg stellte sich bei ungefähr 50 Prozent der medizinisch überprüften Jugendlichen, in Anführungsstrichen, heraus, dass ihre Altersangabe falsch war. In anderen deutschen Bundesländern beziehungsweise Kommunen, in denen die Gesundheitsämter und Jugendämter ähnlich stringent vorgehen wie in Hamburg, liegt die Quote ungefähr ähnlich.

Warum täuschen nun jugendliche Flüchtlinge über ihr wahres Alter? Erstens: Sie werden aus dem normalen Asylverfahren herausgenommen. Zweitens: Es gibt Erleichterungen bei der Familienzusammenführung. Und drittens: Die Abschiebungen sind natürlich schwieriger als bei Erwachsenen. Außerdem gibt es ein Jugendstrafrecht und das ist erheblich vorteilhafter als das Erwachsenenstrafrecht. Dass nur die wenigsten Jugendämter in

Deutschland dermaßen stringent verfahren, wie beispielsweise das Hamburger Jugendamt, die Hamburger Jugendbehörde, ist umso verwunderlicher, als es die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für eine medizinische Altersuntersuchung, insbesondere für das Röntgen der Handwurzeln, gibt. Diese Voraussetzungen sind vorhanden. Gerade die Mordfälle in Kandel und Freiburg haben bewiesen, welche fürchterlichen Folgen es haben kann, wenn im Zweifel keine Altersuntersuchungen auf medizinischer Basis durchgeführt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder Deutsche, der eine Leistung verlangt, muss nachweisen, dass er die entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen vorweist. Kein Deutscher versteht, dass das bei ausländischen Flüchtlingen nicht der Fall ist. Zum Beispiel fordert der grüne Oberbürgermeister Thüringens auch eine entsprechende Untersuchung.

(André Trepoll CDU: Thüringen!)

"Bei allein reisenden jungen Männern sind aus meiner Sicht regelhafte Untersuchungen geboten, weil wir ansonsten die Gefahr von Straftaten erhöhen."

Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Als Nächste erhält das Wort Frau Blandow-Schlegel für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nein, das Hamburger Landesparlament wird sich nicht dafür hergeben, die Gesetzesvorlagen der AfD in Berlin positiv zu begleiten. Für die Mehrheiten müssen Sie schon selbst sorgen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Und nein, der Antrag ist nicht zustimmungsfähig. Sie missbrauchen schreckliche Straftaten zur Einführung medizinischer Reihenuntersuchungen mit dem Ziel, den Generalverdacht gegen geflüchtete Menschen, Kinder und Jugendliche zu schüren. Das ist infam. Und das ist entschieden zurückzuweisen.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und bei Farid Müller GRÜNE)

Es gibt keinen Anlass für eine gesetzliche Änderung des Paragrafen 42f SGB und es gibt einen grundlegenden Irrtum bei der AfD. Im Einklang mit EU-Richtlinien und der UN-Kinderrechtskonvention geht es um den Schutz von Kindern und Jugendli