Protokoll der Sitzung vom 14.02.2018

(Beifall bei der FDP)

Die Sharing Economy, die Sie im Straßenverkehr so glorifizieren, findet nun einmal auch beim Wohnen statt. Da helfen Ihre angestaubten Verbote wenig. Gern unterhalten wir uns mit Ihnen im Stadtentwicklungsausschuss über Ihren Antrag, dem wir in dieser Form sicher nicht zustimmen werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Rede des Abgeordneten Meyer ist zu Ende. Frau Sudmann, Sie können sich ja gern noch einmal zu Wort melden. Ansonsten erteile ich aber erst einmal Herrn Ehlebracht für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz enthält eine Reihe von Vorschriften, die darauf zielen, dass Wohnungen jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigungen und Gefahren genutzt werden können. Dazu gehören Regelungen zur Überbelegung, Mindestausstattung, Instandsetzung sowie über die Lagerung von Gegenständen oder Stoffen oder auch die Haltung von Tieren. Das alles ist unterstützungswürdig, da darüber Standards festgelegt werden, die im Interesse unserer Gesellschaft liegen, wie zum Beispiel Wahrung der Sicherheit, Wahrung von Gesundheit. Darüber hinaus gewährleisten diese Vorschriften auch einen Schutz des Schwächeren, und das ist in der Regel der Mieter, gar keine Frage.

Ferner wird auch eine sogenannte Zweckentfremdung für Wohnungen geregelt, wobei unter illegaler und legaler Zweckentfremdung unterschieden wird. Kritisch werden dabei nicht die Kita oder die Arztpraxis gesehen, aber sehr wohl der Leerstand und die Ferienwohnungen. Insbesondere bei den letzten beiden genannten Punkten wird dann eine Rechtfertigung abgeleitet, die es dem Gesetz ermöglicht, einen erheblichen Eingriff in das Recht des Eigentümers in der Art zuzulassen, dass ihm vorgeschrieben wird, wie er sein Eigentum zu nutzen hat. Als ob das nicht reicht, erlaubt dieses Gesetz – und betont es ausdrücklich in Paragraf 16 – eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnungen. Das lehnen wir ab.

Beim gezielten Leerstand mit einem spekulativen Hintergrund gehen wir selbstverständlich davon aus, dass dieser unterbunden gehört. Das bedarf

(Heike Sudmann)

aber nicht eines solchen rabiaten Gesetzes. Wohnungsleerstand aufgrund von anstehendem Abriss, Modernisierung, Mieterwechsel oder Sanierung, auch wenn dieser länger als vier Monate andauert, sind in gewissem Umfang geradezu ein Zeichen von einem lebenden, florierenden Wohnungsmarkt. Das zu kriminalisieren, ist nicht richtig. Diese Leerstände zu nutzen, um den bösen Spekulantenteufel an die Wand zu malen, ist falsch.

Der nächste Teufel, der auch noch gleich an die Wand gemalt wird, bekommt die Überschrift Ferienwohnung. Jetzt könnte man in gewohnter Weise anfangen, juristisch das Wort Wohnen auseinanderzunehmen. Das will ich nicht. Jeder, der eine Ferienwohnung vermietet, möchte diese am liebsten auch durchgehend vermieten, also nutzen. Leute, die im Hier und Jetzt leben, wissen, dass das natürlich nur Utopie ist, nicht stattfindet und auch hier ein Leerstand stattfindet.

Trotzdem haben diese Ferienwohnungen eine Daseinsberechtigung. In einer Großstadt dieses als Zweckentfremdung per se zu deklarieren oder als illegal darzustellen, ist nicht richtig. Man ist fast versucht zu sagen, keine Wohnung sei illegal. Als dieses Gesetz letztmalig am 21. Mai 2013 angepasst wurde, waren dem Senat bei einem Wohnungsbestand von circa 930 000 Wohnungen laut einer SKA von Dr. Duwe genau 166 zweckentfremdete bekannt, also im Promillebereich.

Der Senat schätzte den Bestand an Ferienwohnungen – wir haben es eben schon gehört – auf 800, wovon in demselben Jahr 180 der normalen Vermietung wieder zurückgeführt wurden. 2015 gab es 1 432 leerstehende Wohnungen seitens der SAGA beziehungsweise der Freien und Hansestadt Hamburg, die nach eigenen Angaben weit überwiegend aus Gründen des Abbruchs und der Modernisierung leer standen. Weitere 750 Leerstände im privaten Bereich wurden von bezirklicher Seite bearbeitet und gegen diese wurde vorgegangen. Alles Zahlen in einer Größenordnung, die verschwindend gering im Vergleich zum Wohnungsbestand sind, aber für SPD, GRÜNE und LINKE ausreichend Begründungen liefern, das Grundgesetz zu beschneiden. Und, wie wir heute gehört haben, hat damit auch die CDU kein Problem.

Wir haben die guten und erhaltenswerten Aspekte dieses Grundgesetzes jetzt erwähnt – es ist nicht per se schlecht –, sehen aber deutlichen Nachbesserungsbedarf. Wir stimmen daher einer Überweisung an den Ausschuss zu, aber in der vorliegenden Fassung können wir diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion bekommt nun Frau Martin erneut das Wort.

Vielen Dank. Lieber Herr Ehlebracht, lieber Herr Meyer! Ein Blick ins Gesetz hilft ja schon ab und an weiter und dort steht, dass man natürlich auch als Eigentümer oder Mieter seine Wohnung zu Ferienzwecken vermieten kann, aber eben unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie jetzt in den Frühjahrsferien in den Urlaub fahren, können Sie Ihre Bude gern auf Airbnb anbieten. Übrigens hat Airbnb genau die gleichen Regelungen, die wir auch erlassen haben. Man darf seine Wohnung anbieten, auch wenn man ein Zimmer vermietet, oder eben zu Zwecken, wenn das unter sechs Monaten im Jahr ist. Es ist genau festgelegt. Wir verbieten das keinem. Wir sagen nur ganz deutlich: Eine Wohnung soll zum Zweck des Wohnens genutzt werden, und wenn ich Ferienwohnungsvermieter sein möchte, dann muss ich mir einen Gewerbeschein holen. Es ist eine relativ einfache Sache. Wir verbieten hier keinem etwas. Wir setzen nur ganz klare Regeln; die sind festgelegt und werden auch von den großen Anbietern geteilt.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Heike Sudmann, ich reagiere ein bisschen allergisch auf diese ständigen Hamburg-Berlin-Vergleiche. Wenn man sich Berlin anguckt, so haben die erst 2014 das Wohnraumschutzgesetz eingeführt, also deutlich später als wir. Wir waren die Blaupause dafür. Es gibt in Berlin schätzungsweise 25 000 bis 30 000 illegal genutzte Wohnungen als Ferienwohnungen. Das heißt, wir sind deswegen auf einem ganz anderen Aufsatz. Die Personalkapazität der Berliner Bezirke mit Hamburger Bezirken zu vergleichen, ist hier nicht richtig. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Jetzt sehe ich zwei neue Wortmeldungen. Herr Meyer für die FDP, Sie bekommen das Wort, und Herrn Ehlebracht habe ich auch gesehen.

Frau Martin, Sie schießen mit dem Gesetz mit Kanonen auf Spatzen. Dass es Problemfälle und auch einen gewissen Regelungsbedarf gibt, will ich überhaupt nicht verhehlen. Aber dieses Gesetz beziehungsweise den Antrag, so wie Sie ihn jetzt hier einbringen und sich noch nicht einmal herablassen, darüber in der Sache inhaltlich fachlich im Ausschuss zu sprechen,

(Dorothee Martin SPD: Das haben wir doch schon!)

hier durchzuziehen, ist völlig unangemessen. Deswegen werden wir nicht zustimmen. Wir können uns gern im Ausschuss darüber unterhalten. Dann kommen wir vielleicht zu einem anderen Votum. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP – Hansjörg Schmidt SPD: Das ist doch kein neues Gesetz! Das (Detlef Ehlebracht)

hatten wir doch schon! Schlafen Sie eigentlich?)

Frau Martin, ich weise auch noch einmal darauf hin: Sie können gern wieder hier vom Redner- und Rednerinnenpult sprechen. – Jetzt erteile ich erst einmal Herrn Ehlebracht das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Martin! Es ist richtig, Airbnb hat ein Häkchen, das ausgefüllt werden muss, wenn ich eine Wohnung dort miete. Das haben die natürlich gemacht, um sich aus der Haftung zu nehmen. Und dieses Häkchen besagt, dass der Vermieter geltendes lokales Recht einhält; nicht weniger und mehr hat das zu bedeuten. Deswegen hat Airbnb dieses Häkchen eingeführt, nicht um Ihrem Gesetzentwurf hier zuzustimmen, sondern sich einfach nur aus der Haftung zu nehmen. Das ist der Grund. – Danke.

(Beifall bei der AfD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eine Meldung von Herrn Duge und eine von Frau Sudmann. Frau Martin, hatten Sie sich auch noch einmal zu Wort gemeldet?

(Dorothee Martin SPD: Im Moment noch nicht!)

Vielen Dank. – Dann erteile ich Herrn Duge das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Meyer, ich glaube, Sie machen einen Kurzschluss, wenn Sie sagen, hier werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Warum hat Berlin das Problem, so viele Wohnungen zu haben, die für andere Zwecke als zum Wohnen benutzt werden? Genau weil sie dieses Gesetz nicht gehabt haben und erst sehr spät eingeführt haben. Das ist die Folge dessen, dass wir Gott sei Dank diese Gefährdungslagenverordnung aufgrund des Wohnraumschutzgesetzes haben und von daher immer auch die Schranke ganz klar gezeigt war, was geht und was nicht geht. Frau Martin hat sehr deutlich ausgeführt, dass es in gewissen Grenzen durchaus Möglichkeiten gibt, aber nicht so, dass dann massenhaft Wohnungen für andere Zwecke benutzt werden, und das in einer angespannten Wohnungsmarktlage, in der die Menschen Wohnungen brauchen

(Jens Meyer FDP: Sie müssen doch mal weiterdenken! Das sind ja Siebzigerjahre!)

und dann nicht in andere Notunterkünfte oder sonst irgendwo hingehen müssen, da es für gewerbliche Zwecke gebraucht wird.

Wir haben ja auch gesetzliche Grundlagen im Baurecht. Dort ist Wohnen ausgewiesen. Und wenn dort Wohnen ausgewiesen ist, dann ist das Wohnen und nicht Gewerbe. Dann muss man sich dafür eine Ausnahmegenehmigung holen. Das gilt für alle. Diese gesetzlichen Regelungen sind kein Zwang, sondern eine ordnungsrechtliche Regelung, weil die, die sich anmelden, von den Gasthöfen über die Hotels und so weiter, natürlich eine ordentliche Genehmigung haben und das nicht illegal betreiben.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE erhält nun Frau Sudmann das Wort.

Ich finde die FDP schon sehr interessant. Herr Meyer, seit 1971, das konnten Sie ja lesen, ist diese Verordnung verlängert worden. Wenn ich mich nicht ganz täusche, war die FDP in der Zeit auch mehrfach an der Regierung und scheint da nie Probleme gehabt zu haben.

Wenn Sie jetzt argumentieren und sagen, wir bräuchten keine zusätzlichen Regularien, sondern jeder Bürger, jede Bürgerin könne frei entscheiden, wie sie/er ihre/seine privaten Räumlichkeiten nutze, so ist das ein Fehler. Nein, das können sie nicht frei. Wenn Sie in einem Bebauungsplan ein Wohngebiet ausweisen, dann baut dort jemand Wohnungen. Und wenn Sie den Leuten dann erlauben, sie könnten die Wohnung auch für etwas anderes nutzen, so ist das kein Privileg. Die Lebenswirklichkeit in Hamburg, die Sie hier beschreiben, heißt für viele Menschen: Ich finde keine günstige Wohnung, weil die günstigen Wohnungen teuer als Ferienwohnungen missbraucht werden. Das können Sie doch nicht unterstützen wollen.

(Beifall bei der LINKEN – Jens Meyer FDP: Im Promillebereich!)

Was meinen Sie?

(Jens Meyer FDP: Im Promillebereich!)

Ich habe es akustisch noch nicht verstanden, aber auf alle Fälle gehen Sie völlig an den Problemen vorbei.

Herr Ehlebracht, Sie haben es ja gerade beschrieben: Airbnb will natürlich heraus aus der Haftung. Genau deswegen haben wir das Problem, dass Leute, anders als es gesetzlich vorgesehen ist, die Wohnungen viel länger als Ferienwohnungen vermieten. Diese Wohnungen stehen dem Markt nicht zur Verfügung. Wir reden hier gemeinsam immer über ein Wohnungsproblem, das auch Sie, die FDP und AfD, beschreiben. Jetzt sagen Sie auf einmal, man habe gar kein Problem, wenn die Lebenswirklichkeit der Menschen anders aussieht

(Jens Meyer)

und sie ihre günstigen Wohnungen teuer vermieten wollen. Das kann nicht Ihr Ernst sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen jetzt hier nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Wer möchte die Drucksache 21/11853 an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache.

Wer möchte also nun dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN Fraktion aus Drucksache 21/11853 seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit wurde diesem Antrag zugestimmt.