Sie sehen, meine Damen und Herren, es spricht eine Menge dafür, dass wir diesem einstimmigen Beschluss der Landrätekonferenz und damit dem Gesetzentwurf der Koalition folgen. Ich bitte Sie deshalb um Überweisung dieses Entwurfes in die zuständigen Ausschüsse. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Müller, in einer Sache muss ich Ihnen widersprechen: Es waren nicht nur die Landräte, sondern auch die Oberbürgermeister, die den Beschluss auf dieser Konferenz mitgetragen und auch für die Gesetzesänderung gestimmt haben.
Und dann möchte ich noch bemerken, dass im Sozialausschuss die Mitglieder der CDU-Fraktion auch dafür gestimmt haben. Also hat man da schon eine Einigkeit gezeigt, so dass ich auch annehme, dass es keine grundsätzlichen Auseinandersetzungen heute in der Debatte geben wird. Aber lassen Sie mich trotzdem anmerken, es ist schon verwunderlich, und das hatten Sie ja kurz angedeutet, dass man eine Gesetzesänderung bereits nach 15 Monaten vornehmen muss. Das hatten Sie auch schon bestätigt, aber ich glaube, bei weiteren Gesetzen sollte man diese erst richtig prüfen und dann Gesetze erlassen. Das ist eine Sache.
Aber natürlich stimmen wir den Änderungen der Paragraphen 6 und 8 zu beziehungsweise auch der Vervollständigung, denn die jetzige Fassung sieht ja vor, dass die Verbandsdirektorin beziehungsweise der Verbandsdirektor eine Stellung auf Lebenszeit als Beamter hat. Darin sehen wir natürlich auch große Nachteile, denn eine Beendigung des Dienstverhältnisses ist nur aufgrund der Pensionierung möglich. Bei einer Wahl auf Zeit allerdings endet diese mit Ablauf der Wahlperiode, was meiner Ansicht nach auch demokratischer ist. Folglich kann im Rahmen eines neuen Wahlganges die Entscheidung für den alten Verbandsdirektor beziehungsweise die Verbandsdirektorin getroffen werden oder es wird ein neuer gewählt. Eine solche Möglichkeit einer erneuten Entscheidung verhindert beziehungsweise verringert langjährige Fehlbesetzungen erheblich. Somit ergibt dies, was bereits in der Verbandsversammlung des Kommunalen Sozialverbandes beschlossen worden ist und auch von dort gefordert wird, eine größere und höhere Flexibilität.
Außerdem ist nicht absehbar, inwieweit sich das Aufgabenfeld – auch das deuteten Sie an – schon mit der Verwaltungsreform verändern wird. Es kann neue Zuschnitte geben und dann haben wir einen Beamten auf Lebenszeit. Und hier ist es problematisch, wir können diesen Beamten nicht in eine andere Behörde versetzen. Das wäre dann eigentlich schon nicht mehr möglich. Ferner möchte ich aber darauf hinweisen, dass es mit dieser Gesetzesänderung keine Einschränkung geben darf auf Eigen- und Sachkunde des Verbandsdirektors, denn die Verantwortungsbereiche werden in naher Zukunft erheblich vergrößert werden.
Auch das deuteten Sie bereits an und damit haben wir dann eine Flexibilität, wenn wir feststellen nach sieben beziehungsweise neun Jahren, wie der Vorschlag ist, dass wir dann eine Veränderung vornehmen können.
Was ich allerdings auch kritisieren muss, ist, dass wir im Moment schon das Ausschreibungsverfahren laufen haben, und da kommen wir, glaube ich, mit dem Gesetz in Konflikt.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Das stimmt nicht, Herr Schubert! Das stimmt nicht! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Wir sollten solche Entscheidungen, wenn es Gesetzesänderungen geben soll, früher treffen, damit wir nicht in Zeitnot geraten. Aber ansonsten können wir der Empfehlung zustimmen, diesen Antrag in den Sozialausschuss zu verweisen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schubert hat in seiner Rede bei sehr, sehr viel Übereinstimmung mit den Einreichern seitens der SPD und PDS eine kritische Anmerkung in Richtung Herrn Müller gehabt. Ich wiederum möchte eine in Ihre Richtung äußern.
Ich denke, es ist weniger verwunderlich, dass nach 15 Monaten dieses sehr, sehr komplizierte und zu einem sehr sensiblen Sachverhalt bestehende Gesetz erst einer derartigen Novellierung unterzogen wird. Das hätte auch anders laufen können. Es handelte sich bei diesem Gesetz um die größte strukturelle Veränderung im Sozialbereich, die es im vorangegangenen Jahrzehnt überhaupt gegeben hat,
Die Veränderung, die wir heute vornehmen werden, halte ich lediglich für eine Marginalie, wenn man sich das gesamte Gesetzeswerk anguckt. Wir haben es im Dezember 2001 beschlossen und damit den Zweck verbunden, dass alle in Paragraph 100 des BSHG genannten Zielgruppen in übereinstimmender inhaltlicher und finanzieller Verantwortung Hilfe bekommen.
Alle, so ist unser Ansinnen seitens der PDS, strukturellen Belange, die diesen Zweck befördern, finden unsere Zustimmung. Und insofern tragen wir die vorgesehene Änderung mit. Eine für uns nachvollziehbare Argumentation seitens der Verbandsversammlung lag vor. Herr Schubert, Sie haben darauf verwiesen, dass am 22. Januar ein Expertengespräch dazu im Sozialausschuss stattfand. Wir sind seinerzeit ausdrücklich im Sozialausschuss darum gebeten worden, ein Signal zu senden. Das haben wir auch gemacht und auf dessen Grundlage ist letztendlich auch wiederum von der Verbandsversammlung am 6. Februar gehandelt worden.
Bisher hat die Aufgaben, das hat Herr Müller gesagt, des zukünftigen Verbandsdirektors Herr Dr. Drefahl als Errichtungsbeauftragter übernommen und auch seitens der PDS-Fraktion möchte ich es nicht versäumen, herzlichen Dank für die geleistete Arbeit zu sagen. Ich möchte
die Behandlung des Gesetzentwurfes aber auch mit einem Blick auf bisherige Erfahrungen mit dem Gesetz verbinden und die sind weittragender aus meiner Sicht als die Frage um diese Personalstelle. Die Auswertung der ersten vorliegenden Zahlen der PDS-Fraktion für 2002 zeigt zum einen, dass der Haushaltsansatz aus dem Jahr 2001 im Saldo des Landes korrekt war. Es ist insofern schon erstaunlich, weil das immer in Frage gestellt wurde und wir auch selber skeptisch an dieser Stelle waren.
Bestätigt wurden aber auch Befürchtungen einzelner Kommunen, dass die Verteilung der Mittel intern teilweise zu Überhängen und zu Fehlbedarfen führt. Die Finanzzuweisungen, so stellt es sich heute dar, betrugen im vergangenen Jahr 182,7 Millionen Euro in der Planung und verteilt wurden an Nettoausgaben 183,1 Millionen Euro. Dies verteilte sich jeweils so, dass drei kreisfreie Städte und sechs Landkreise einerseits mit ihrem Geld klarkamen, also eher dann Überhänge hatten, und andererseits drei kreisfreie Städte und sechs Landkreise Fehlbedarfe zu verbuchen hatten. Die kreisfreien Städte schlossen mit einem Fehlbedarf von etwa 734.000 Euro und die Landkreise mit einem Plus von 326.000 Euro ab. Insofern wird deutlich, dass die Regularien, wie sie jetzt angewendet werden und auch im Gesetz fixiert sind, ungleichmäßig wirken.
Per Gesetz ist eine Überprüfung der Regularien zum 31. Dezember 2004 vorgesehen. Das hat zur Folge, dass die Überprüfung dann letztendlich auch in ihrer Beurteilung erst 2005 stattfindet und Veränderungen und Nachsteuerung in dieser Hinsicht frühestens ab 2006 möglich sind. Das halte ich für bedenklich. Und ich wünsche mir, dass wir in Kürze – zumindest der Beirat, Frau Dr. Seemann ist ja die Vorsitzende des Beirates des KSV – zwischen der Ersten und Zweiten Lesung über diese Thematik zumindest reden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/255 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Neue Impulse für den Aufbau Ost – Bürokratie abbauen – Vorschriften vereinfachen, Drucksache 4/256.
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Neue Impulse für den Aufbau Ost – Bürokratie abbauen – Vorschriften vereinfachen – Drucksache 4/256 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die soziale Leistungsfähigkeit eines Staates ist grundsätzlich durch die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft geprägt. Wir alle wissen um die gegenwärtigen Potentiale und Wettläufe im Prozess der Globalisierung der Rationa
lisierung. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es umso wesentlicher, die Stimme der Verbände, der Kammern und Vereine zu hören, die die wirtschaftlichen Belange vertreten, um dort, wo Politik begleiten kann, Prozesse rentabler und effizienter zu gestalten, grundsätzlich zu vereinfachen, zu verschlanken und befördernd zu begleiten.
Sicherlich ist es richtig und notwendig, durch Gesetzgebung ein Regelwerk zu schaffen, das verbindlich ist, das Schrittfolgen, Genehmigungen, Mitspracherecht gerecht festlegt. Aber wann, meine Damen und Herren, werden Gesetze zurückgenommen, die sich tatsächlich überlebt haben? Wir haben häufig nicht einen Wald an Vorschriften, sondern einen Dschungel zu verzeichnen. Dadurch den richtigen und kürzesten Weg zu finden, ist fast unmöglich. Es kostet die Wirkenden Zeit und Geld.
Meine Damen und Herren! In der Zeit eines scharfen und weltweiten Wettbewerbes ist aber gerade der schnellste und kürzeste Weg vonnöten, um im Wettlauf die Nase vorn zu haben. Dass diese Aufgabe vor allen Dingen in den neuen Ländern und damit in Mecklenburg-Vorpommern eine vordringliche ist, um den Nachholbedarf zu bewältigen, den wir innerhalb der Bundesrepublik realisieren müssen, das ist uns allen bekannt. Deshalb haben wir hier wichtige Aufgaben auch als Politik zu bewältigen.
Prozesse für bestehende Betriebe kostengünstiger und effizienter zu gestalten heißt, auf eine einfache Formel gebracht, einfache Regelungen, weniger Bürokratie und eine engagierte Verwaltung als Dienstleister. Das, meine Damen und Herren, setzt eine enge Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Wirtschaft, wie der IHK, den Handwerkskammern und Vereinigungen sowie der Vereinigung der Unternehmerverbände, voraus, fordert aber politisches Agieren auf unterschiedlichen politischen Ebenen und verschiedenen Fachressorts.
Und, meine Damen und Herren, ich will es noch einmal unterstreichen, das unterschiedliche Niveau innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine wichtige Aufgabe für die Politik in der Bundesrepublik und in unserem Land. Für uns alle gilt aber das Grundgesetz und das heißt, Gesetze gelten zunächst für alle. Was können wir tun, diesen Potentialunterschied dort erfolgreich zu bewältigen? Der Aufgabe stellen wir uns und wollen wir uns auch stellen.
Meine Damen und Herren! Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement hat sich am 10. Februar im Deutschen Bundestag in einer Unterrichtung für „eine befristete Öffnung bestimmter bundesgesetzlicher Regelungen, für die atypische Lage von strukturschwachen Gebieten, die dadurch gerechtfertigt werden können, dass sie den ökonomischen Aufholprozess dort stärken und damit die bundesweite Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse befördern wollen“, eingesetzt, stark gemacht und es eingebracht. Es heißt weiter: „Dabei geht es um Lösungen, welche Flexibilitätsinteressen der Unternehmer, die sozialen Sicherheitsbedürfnisse der Arbeitnehmer und die Interessen der Arbeitsuchenden ausgewogen berücksichtigen.“ Ich denke, das ist ein Ansatz unseres Handelns auch in der Schaffung politischer Rahmenbedingungen und auch in der Schaffung von Ausnahmen.
Diesen Prozess, meine Damen und Herren, hat die Bundesregierung durch einen Kabinettsbeschluss unterstrichen, in dem ein Masterplan auf den Weg gebracht
wurde. Dieser ist Ihnen bekannt. 13 Punkte eines umfassenden Sofortprogramms wurden festgelegt und fünf Ressorts wurden beteiligt. Es heißt, es geht nicht um eine Aufgabe, die im Schnelldurchlauf von einem allein bewältigt werden kann, sondern das ist eine Aufgabe der gesamten Politik, der gesamten Politik nicht nur im Bund, sondern auch im Land. Und auch wir müssen uns an dieser Stelle einbringen.
Wir haben in der vorletzten Landtagssitzung über eine Funktionalreform debattiert. Wir haben diskutiert, wie wir effizienter gestalten können, wie wir effizienter organisieren können, und dazu gehört auch, den Dschungel aufzuräumen. Wir haben eine IMAG gegründet und ich denke, dass wir als Land auf dieser Strecke auf dem richtigen Weg sind.
Wir haben als Koalitionsfraktionen diesen Antrag, der Ihnen vorliegt, aufs Papier gebracht, weil wir meinen, es muss unser gesamtpolitischer Ansatz sein – aller politisch Handelnden –, auf dieser Strecke tätig zu werden. Denn nur so, wenn wir uns als politische Kräfte dieser Aufgabe gemeinsam stellen, wenn wir gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft, den Arbeitnehmern und auch den Arbeitslosen an diesen Forderungen gemeinsam arbeiten, dann können wir etwas bewegen, und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung für den vorliegenden Antrag. – Danke.