Verehrter Herr Kollege Müller, am 06.10.2007 fanden in Pasewalk zeitgleich mehrere Veranstaltungen statt. In diesem Zusammenhang erfolgte am 05.10.2007 ein Hubschrauberfl ug zur Vorbereitung der polizeilichen Maßnahmen für den 06.10.2007. Personal- und Sachkosten werden bei derartigen Polizeieinsätzen nicht gesondert erhoben. Als Richtwert für eine Flugstunde des Hubschraubers kann derzeit ein Betrag von knapp 4.000 Euro angesetzt werden.
Am 06.10. kam es auch zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten der linken Szene. Wie beurteilt das Innenministerium die linksautonome Szene in Pasewalk?
Herr Kollege Abgeordneter, wenn ich mich recht entsinne, haben Sie dazu eine Kleine Anfrage an das Innenministerium gestellt. Die Beantwortung ist Ihnen zugegangen oder derzeit auf dem Weg. Wir haben derzeit keine Beurteilungslage für die linksautonome oder linksextremistische wie für die rechtsextremistische Szene im Einzelnen für Pasewalk erstellt, sondern wir haben in der Form – und darauf bezieht sich derzeit Ihre Frage – nur einen Auftrag für den 07.10. beziehungsweise den 06.10. gehabt, die Veranstaltungen, die in vielfältiger Art in Pasewalk stattgefunden haben, umzusetzen. Was den ganz konkreten Teil Ihrer Frage betrifft, wissen Sie, dass es dort noch Ermittlungen gibt und ich aus diesem Grunde auch derzeit nicht auf die einzelnen Sachverhalte eingehen kann.
Eine weitere Zusatzfrage: Auf meine Kleine Anfrage antworteten Sie, dass gegenwärtig keine Hinweise vorliegen. Das heißt aber doch nicht, dass es diese linksautonome Szene in Pasewalk nicht gibt, oder?
Sie haben mich richtig zitiert. Gegenwärtig heißt, nach gegenwärtigem Kenntnisstand. Das heißt nicht, dass ich das ausschließe.
Es ist doch eher ungewöhnlich, dass vor Veranstaltungen Hubschrauber aufsteigen, sondern wir kennen das eher,
wenn Veranstaltungen sich so entwickeln, dass es erforderlich wird, Hubschrauber einzusetzen. Wie kam es dazu, dass Sie sich veranlasst sahen, Herr Innenminister, schon vorher einen Hubschrauber zu beauftragen, das Gelände abzufl iegen, und was war der konkrete Auftrag dieses Fluges, um dort Aufklärung zu betreiben?
Herr Kollege Pastörs, ich erkläre das gern noch einmal. Die gleiche Frage hatte ich im Zusammenhang mit G 8, was den Einsatz betrifft. Es gibt für den Einsatz von Fluggeräten keinen Ministervorbehalt, sondern es wird auf der Grundlage von polizeitaktischen Einschätzungen die Entscheidung getroffen, ob man Fluggeräte zum Einsatz bringt oder nicht. Die Polizei ruft auch den Minister nicht an, falls jemand in Seenot gerät, ob der Hubschrauber oder ein Motorboot zu verwenden ist, sondern sie handelt im eigenen Entscheiden. Das ist über das SOG so gedeckt und das ist auch gut so. Da es keinen Ministervorbehalt betrifft, wird auf den entsprechenden Ebenen die Entscheidung getroffen. Die Entscheidung hat die Polizei im Fall Pasewalk aus polizeitaktischen Sicherungsmaßnahmen in Vorbereitung der Durchführung am 06./07.10. getroffen. Es ist auch eine grundsätzlich richtige Entscheidung. So konnten die Veranstaltungen an den entsprechenden Tagen ordnungsgemäß abgesichert werden.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 6 zu stellen.
6. Beim Bau des neuen Stadthafens in der Stadt Malchow sollen Probleme auftreten. Der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung führte in der letzten Fragestunde aus – wenn ich mich recht erinnere, nein …
… –, dass das Ministerium hier um eine Stellungnahme bei den örtlichen Behörden nachgesucht habe, die über die Situation Auskunft geben sollen. Eine behördliche Antwort sei in der Regel in vier Wochen zu erwarten.
Herr Abgeordneter Borrmann, das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur. Die Bauarbeiten zur Realisierung des Stadthafens Malchow gehen voran. In Kürze stehen die Flutung des Hafenbeckens und auch die Grundsteinlegung für das Hafenmeistergebäude an. Auf telefonische Nachfrage aus meinem Hause teilte die Stadt mit, dass ein Realisierungsstand von circa 70 Prozent erreicht ist. Die Fertigstellung ist für Mai geplant. Durch die Stadt Malchow wurden gegenüber dem Landesförderinstitut Mehrkosten für das Vorhaben angezeigt.
Zur Erläuterung dieses Sachverhaltes hatte im September unter Beteiligung des Wirtschaftsministeriums ein abschließendes Gespräch mit allen Beteiligten, also mit der Stadt, dem Wirtschaftsministerium und dem Landesförderinstitut stattgefunden. Wie im Regelfall bei solchen Gesprächen ist festgelegt worden, dass die Stadt Malchow prüffähige Unterlagen und eine erneute baufachliche Prüfung vorlegen muss, um eine Entscheidung über eine mögliche Finanzierung von Mehrkosten treffen zu können. Gegenüber dem Wirtschaftsministerium teilte die Stadt mit, dass diese Unterlagen voraussichtlich bis Ende Oktober vorgelegt werden.
Ich bitte nun den Abgeordneten Gino Leonhard von der Fraktion der FDP, die Fragen 7 und 8 zu stellen.
Das Unternehmen Nature Projekt GmbH beabsichtigt, durch einen Beschluss der Gemeindevertretung Glowe gestützt, die Errichtung eines Meeresparkes zur Anwendung von Delphintherapien, ein Amphitheater sowie einen Hof mit Reithalle. Die Tourismusbranche auf Rügen hat sich bereits prinzipiell dafür ausgesprochen. Seit mehreren Monaten wartet die Gemeinde auf die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Amt für Raumordnung.
7. Wie wird die Realisierung des Investitionsvorhabens durch die Landesregierung verfahrenstechnisch begleitet und unterstützt?
Herr Abgeordneter, wie Sie auch schon betonten, für die Realisierung dieses Investitionsvorhabens sind die Raumverträglichkeit des Vorhabens, die Einhaltung gültiger Rechtsnormen, also inklusive Tierartenschutz, sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens Voraussetzung. Zu diesem geplanten Delphinarium in der Gemeinde Glowe fand bereits am 01.03.2006 eine Beratung der betroffenen Ministerien auf der Staatssekretärsebene unter Federführung sogar der
Staatskanzlei statt. Im Ergebnis dieser Beratung wurde festgestellt, dass die bisher durch den Vorhabensträger vorgelegte Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und zu seiner Vereinbarkeit mit dem im Bau befi ndlichen Ozeaneum in Stralsund nicht ausreichend ist.
Der Vorhabensträger ist inzwischen mehrfach vonseiten der Staatskanzlei gebeten worden, diese Vereinbarkeit seines Vorhabens mit dem Ozeaneum in Form eines Gutachtens zur Marktsituation und Besuchernachfrage zu untersetzen. Dieses Gutachten ist allerdings bis jetzt nicht vorgelegt worden. Stattdessen arbeitet die Gemeinde Glowe an einer Änderung des Flächennutzungsplanes, die diese Veränderung, also das Delphinarium zum Inhalt hat. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat zum vorgelegten Entwurf dieser Flächennutzungsplanänderung eine Stellungnahme abgegeben und darin deutlich gemacht, dass bei diesem Vorgehen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes die bestehenden raumordnerischen Fragestellungen abgearbeitet werden müssen. Hierzu zählt dann auch der Nachweis der Vereinbarkeit mit anderen relevanten Vorhaben. Ich nannte das Ozeaneum.
Dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus liegen Anträge auf Förderung vor, aber ich muss klar sagen, diese haben erst Aussicht auf Erfolg, wenn die rechtliche Zulässigkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen sind.
8. Sieht die Landesregierung einen Wettbewerbsnachteil – Sie haben es angesprochen – durch eine bereits zugesagte fi nanzielle Unterstützung für den Bau des Ozeaneums in der Hansestadt Stralsund?
Wir gehen davon aus, dass beide Projekte aufeinander abgestimmt werden müssen. Deswegen wie gesagt die dargestellte Forderung.
Medienberichten der vergangenen Tage zufolge ist das Dassower Werk der ODS-Gruppe insolvent. ODS habe beim Amtsgericht Schwerin einen entsprechenden Antrag gestellt. Laut Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus seien die vorgesehenen Förderinvestitionen noch nicht vollständig ausgezahlt worden; es handele sich dabei um einen (nicht näher bezifferten) siebenstelligen Betrag. Die Schwierigkeiten, in denen das Werk sich befi ndet, werden u. a. mit der Lage auf dem CD- und DVDMarkt erklärt. Andererseits spricht der Chef der ODS-Gruppe von „vollen Auftragsbüchern“.
9. Wie hoch ist der noch ausstehende und für 2008 vorgesehene Betrag an Landessubventionen für das Dassower Werk der ODS-Gruppe genau?
10. Wie ist der offensichtliche Widerspruch zu erklären, wonach die Insolvenz des Dassower Werkes u. a. aus der allgemeinen Lage auf dem
CD-, DVD-Markt resultiert, die Führung der ODS-Gruppe jedoch andererseits von „vollen Auftragsbüchern“ spricht?
Herr Abgeordneter! Für beantragte Investitionen des Werkes in Höhe von circa 179 Millionen Euro wurden im Zeitraum 1998 bis 2005 GAZuschüsse in Höhe von insgesamt 43,6 Millionen Euro bewilligt. Aus der letzten Bewilligung von 2005, die insgesamt 10,8 Millionen Euro betraf, steht noch ein Betrag in Höhe von genau 10 Millionen Euro zur Auszahlung offen. Das ist das, was Sie zitierten. Bis heute hat das Unternehmen beziehungsweise der Unternehmer in das Werk circa 173 Millionen Euro investiert. Die Arbeitsplatzauflagen, also die Schaffung von mindestens 600 Arbeitsplätzen, sind, das wissen Sie, glaube ich, weit übererfüllt. Zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung beschäftigte das Unternehmen in Dassow circa 1.200 Mitarbeiter. Über den noch offenen Auszahlungsbetrag ist zurzeit ein Auszahlungsstopp verfügt. Sollte im Insolvenzverfahren eine dauerhafte Fortführungslösung gefunden werden und eine Gesellschaft beziehungsweise ein neuer Investor in die Rechte und Pfl ichten des Zuwendungsbescheides in vollem Umfang eintreten, dann kann auch dieser Betrag natürlich zur Auszahlung gelangen. Man muss das so verstehen, wir haben immer das Förderziel im Blick.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Mit der vorläufi gen Insolvenzverwaltung des Unternehmens wurde die Kanzlei Brinkmann & Partner beauftragt. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es gerade, einerseits den aktuellen Unternehmensstatus zu erfassen und andererseits Lösungen für zukünftige Entwicklungen vorzubereiten oder einzuleiten, wie Sie wollen. Der Insolvenzverwalter hat erklärt, eine Sanierungslösung bis zum Jahresende anzustreben. Deshalb ist damit zu rechnen, dass es zeitnah eine Aufklärung aller Fragen, auch der von Ihnen genannten Frage, im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren, was die gegenwärtig anstehenden Sachfragen betrifft, geben wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind weitergehende Aussagen seitens der Landesregierung jedenfalls nicht möglich.
Ergänzend will ich darauf hinweisen, dass am 14.10. auf Einladung des Insolvenzverwalters der Gläubigerausschuss erstmalig getagt hat. Wir sind mit in diesem Ausschuss. Auch hier wurde bestätigt, und das, glaube ich, ist zunächst einmal besonders wichtig, dass die Bezahlung der Mitarbeiter sowie die Fortführung der Fertigung derzeit durchgeführt wird.