Ergänzend will ich darauf hinweisen, dass am 14.10. auf Einladung des Insolvenzverwalters der Gläubigerausschuss erstmalig getagt hat. Wir sind mit in diesem Ausschuss. Auch hier wurde bestätigt, und das, glaube ich, ist zunächst einmal besonders wichtig, dass die Bezahlung der Mitarbeiter sowie die Fortführung der Fertigung derzeit durchgeführt wird.
11. Schwerbehinderten sind nach dem Schwerbehindertengesetz auch in öffentlichen Einrichtungen Arbeitsplätze anzubieten bzw. vorzuhalten. Wird nicht die gesetzlich vorgeschriebene Quote von Schwerbehinderten beschäftigt, dann ist eine Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz zu entrichten.
Wie hoch ist im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Differenz zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl schwerbehinderter Beschäftigter und der tatsächlich im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz tätigen Schwerbehinderten, sodass das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz die gesetzlich vorgesehene Ausgleichsabgabe entrichten muss?
Zur Beantwortung dieser Frage: Die Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspfl icht und einer gegebenenfalls zu leistenden Ausgleichsabgabe wegen Nichterfüllung der Pfl ichtquote erfolgt jährlich jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr. Im Geschäftsbereich des neu gebildeten Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz waren im Jahresdurchschnitt 185 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Das entspricht einer Beschäftigungsquote von 7,66 Prozent. Das heißt, im Zusammenhang mit den Vorgaben des Paragrafen 71 Absatz 1 SGB IX wurde demzufolge eine Abgabe nicht gezahlt und ist auch nicht notwendig.
Zusatzfrage: Können Sie sich vorstellen – Ihr Kollege hatte bereits geäußert, dass es einen Personalabbau gibt –, dass es dahin gehend zu keinen Neueinstellungen kommt? Können Sie sich aber trotzdem vorstellen, dass das Ministerium zusätzlich schwerbehinderte Kräfte einstellen könnte?
Wir gehen davon aus, dass für uns klar ist, dass die Integration von Behinderten klare Aufgabe des Hauses ist und damit auch wir unserer Verpfl ichtung nachkommen.
Ich darf nun den Abgeordneten Herrn Koplin von der Fraktion DIE LINKE bitten, die Frage 12 zu stellen.
12. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die notwendige Rekonstruktion der Brücke über die Drosedower Bek im Landkreis Mecklenburg-Strelitz zu fördern und so den drohenden Abriss der Brücke und die damit verbundene Zerstörung eines stark frequentierten Radfernweges – ich muss das präzisieren, das ist ein Radweg – zu verhindern?
Zur Beantwortung: Der Landesregierung ist das Problem bekannt. Wir arbeiten zusammen mit der Gemeinde seit Längerem daran, für dieses Problem eine Lösung zu fi nden. Das besagte Brückenbauwerk besteht aus einem circa 300 Meter langen Zugangssteg, Sie kennen das vor Ort wahrscheinlich, sowie der eigentlichen Brücke über die Wasserfl äche von circa 250 Meter Höhe und 35 Meter Länge. Die Kostenschätzung, von einem ortsansässigen Unternehmen erstellt, beläuft sich auf circa 300.000 Euro. Die Förderung über das Verkehrsministerium oder auch das Wirtschaftsministerium ist nicht möglich. Aus fi nanziellen Mitteln der Wasserwirtschaft können Maßnahmen zum Erhalt beziehungsweise zur Sanierung der Brücke nicht in Anwendung kommen.
Einzige Möglichkeit, an der wir auch arbeiten, verbleit insofern, dass die Gemeinde, sofern es ihr gelingt, das Eigentum an dem Brückenbauwerk insgesamt zu erlangen, einen Antrag auf Fördermittel für die Brückensanierung nach der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung stellt. Über diese Richtlinie wäre im Übrigen eine fi nanzielle Förderung von bis zu 95 Prozent des förderfähigen Gesamtansatzes möglich.
Darüber hinaus ist zurzeit auch in Prüfung, ob und inwieweit über LEADER dieses Projekt gefördert werden kann. Nach dem vorliegenden Sachstand wäre als nächster Schritt durch die Gemeinde in Abstimmung mit dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur in Neubrandenburg die Voraussetzung zu schaffen, um einen belastbaren Förderantrag zu stellen. Also wir stehen da Gewehr bei Fuß. Wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind, sind wir auch bereit, hier zu helfen.
Laut einem Bericht „Der Zeit“ mit dem Titel „Polen räubert Dorsch“ wird von polnischen Fischern die Ostsee überfi scht. Insbesondere der Dorschbestand sei massiv gefährdet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht in vielfältiger Weise mit polnischen Behörden in Kontakt.
13. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um der Überfi schung der Ostsee durch polnische Fischer entgegenzutreten?
Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative haben die norddeutschen Länder, nämlich Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, maßgeblich von uns auch in dem Zusammenhang beeinfl usst, bereits im vergangenen Jahr in Berlin und in Brüssel eingefordert, dass die generelle illegale Fischerei und Quotenüberfi schung stärker als bisher unterbunden werden muss. Darüber hinaus hat die Landesregierung die Bundesregierung im Zusammenhang mit der jährlichen Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimme Fischartbestände, und das gilt nicht nur für den Dorsch, sondern auch für den Hering, aufgefordert, dass im Sinne einer verantwortungsbewussten Fischereipolitik die Schwarzanlandungen in allen, ich betone, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wirkungsvoll unterbunden werden müssen. Der gegen Polen im Sommer des Jahres durch die Europäische Union verhängte Dorschfangstopp ist auch ein Erfolg unserer Intervention in Brüssel und ein wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Zusatzfrage: Die Forderung ist eine Sache, das, was Sie vortrugen, ist die andere. Welche konkreten Maßnahmen über das hinausgehend, dass Sie fordern, dass die EU tätig wird, haben Sie bisher veranlasst und wie sind die Sanktionsmaßnahmen gegen das Verhalten der Polen für die EU überhaupt praktikabel umzusetzen, um die Schwarzfi scherei zu beenden?
Ich habe Ihnen doch gesagt, Herr Pastörs, dass wir interveniert haben gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Union – und ich bin froh darüber, dass die Europäische Union zum einen gegenüber Polen einen Fangstopp für den Dorsch erlassen hat – und zum Zweiten, dass wir generell in Deutschland und in Europa die Schwarzfi scherei ablehnen. Im Übrigen hat es mehrere Gespräche auch auf höchster Ebene zu dem Thema gegeben.
Zusatzfrage: Welche konkreten Bestrafungsmöglichkeiten hält die EU bereit, um der Forderung auch den notwendigen Nachdruck zu geben, Herr Minister?
Es gibt nach den einschlägigen Verordnungen ganz klare Sanktionsmöglichkeiten, zum einen das Festsetzen der Fischereifahrzeuge und es hört auf bei massiven fi nanziellen Bestrafungen gegenüber den Schwarzfi schern.
Ich will die Frage insofern beantworten: Trotz der seit Jahren rückläufi gen Dorschbestände in der Ostsee wurden auch im ersten Halbjahr 2007 wieder in erheblichem Umfang nicht gemeldete Dorschfänge eingeholt, insbesondere von polnischen Fischern. Das konterkariert sämtliche auf Bestandserhaltung und Wiederauffüllung gerichtete Maßnahmen – ein Zustand, der aus meiner Sicht völlig undiskutabel und unakzeptabel ist. In der aktuellen Entscheidungsphase über erneute Kürzungen der Fangquoten müssen daher nach meiner Überzeugung mit dem notwendigen Augenmaß jedenfalls die einbezogen werden, wo klar wird, wer was zu verantworten hat, und damit muss auch eine Verschärfung der Sanktionen gegenüber den Regionen Europas erfolgen, die sich an diese Quotenfestsetzung nicht halten.
Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion DIE LINKE, die Fragen 15 und 16 zu stellen.
Eine Million Tonnen Stickstoff und 35.000 Tonnen Phosphor gelangen jährlich über verschiedene Eintragspfade in die Ostsee. Um diese Einträge zu begrenzen, soll auf der Ostseeschutz-Konferenz der HELCOM in Krakow ein unter den Anrainerländern verhandelter Rettungsplan für die Ostsee beschlossen werden. Dieser sieht u. a. vor, die jährlichen Einträge von Phosphor und Stickstoff schrittweise bis zum Jahr 2016 zu senken. Polen, Russland, Schweden und Dänemark haben bereits signalisiert, einer festen Quotenregelung für Nährstoffeinträge zuzustimmen.
15. Wie bewertet die Landesregierung die Festlegung verbindlicher Quoten für die Nährstoffeinleitung durch die Anrainerländer?
In der letzten Woche wurde dieses Thema in der Sendung „Kontraste“ derart thematisiert. In dieser Sendung hat man versucht, uns, das heißt mir den Schwarzen Peter zuzuschieben. Ich wäre derjenige, der angeblich die HELCOM-Aktivitäten sprengt. Ich möchte an dieser Stelle mit Nachdruck verdeutlichen – und das gilt auch für die gesamte Landesregierung –, ich habe mich nicht gegen Quoten oder Quotierungen ausgesprochen und schon gar nicht, wenn sie verbindlich sind und wenn klar wird, dass es einen einheitlichen, innerhalb der HELCOM abgestimmten Modus der Bewertung der Nährstoffeinträge gibt.
Sie haben eben zu Recht auf eine Million Tonnen Nährstoffeinträge hingewiesen. Es gibt unterschiedliche Zahlen, die werden Sie wahrscheinlich auch kennen. Die einen reden von 750.000 Tonnen, die anderen von über 1,2 Millionen Tonnen. Wir wollen ausdrücklich – und ich glaube, dafür sprechen die Maßnahmen, die das Land Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren eingeleitet hat – den Nährstoffeintrag in die Ostsee weiter verringern und damit die Eutrophierung der Ostsee eindämmen. Auch die Bundesregierung befürwortet im Übrigen diese Entscheidung. Es herrscht aber inzwischen Einigkeit auch zwischen der Bundesregierung und der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, dass eine derartige Quotenregelung auf einem eindeutig belastbaren Datenfundament erarbeitet werden muss, um damit ganz klar alle, ich betone, alle Anrainerstaaten, die in der Europäischen Union und darüber hinaus insbesondere Russland, hier einzubinden.
Am 15.11. wollen und werden die Umweltminister der Ostseeanrainerstaaten in Krakow den sogenannten HELCOM Baltic Sea Action Plan verabschieden. Wesentlicher Bestandteil dieses Planes ist die Reduzierung der Nährstoffeinträge. Das soll erreicht werden, indem jedem einzelnen Ostseeanrainer- und -anliegerland Reduktionsquoten für die Einleitung von Pfl anzennährstoffen verbindlich auferlegt werden. Grundsätzlich ist dieses vernünftig und auch richtig. Das entscheidende Problem ist, die Grundlagen für die errechneten Reduktionsquoten sind aus dem HELCOM-Dokument entnommen und basieren auf der Grundlage von 736.000 Tonnen Stickstoff und 36.000 Tonnen Phosphor. Diese Zahlen differieren zum Teil erheblich mit den Angaben anderer Dokumente der Helsinkikommission. Wir – ich betone das noch einmal ausdrücklich – lehnen verbindliche Quoten nicht ab, aber diese Quoten müssen, wie bereits von mir angedeutet, von einer gesicherten Datenbasis abgeleitet sein, denn nur dann besteht die Chance, dass sie auch eingehalten werden und überprüfbar sind. Über diese Vorgehensweise besteht zwischen der Bundesregierung und unserem Haus absoluter Konsens.
Die zurzeit diskutierten Einsparquoten beinhalten im Grunde nichts anderes als die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Das heißt, sie müssen ohnehin von allen Ostseeanrainerstaaten, die Mitglieder der Europäischen Union sind, durchgeführt werden. Und es gilt dann auch, die Überwachung vorzunehmen, außer Russland. Deswegen befürworte ich ausdrücklich ein solches Verfahren mit einer Datenbelastung, das dann auch wirklich zu Quoten führt, die überprüfbar sind, und zum Zweiten, das möglichst unbürokratisch überprüft und verwaltet werden kann.
Ich will an dieser Stelle auch betonen, Frau Schwebs – ich weiß nicht, ob das hinten zu sehen ist –, wenn man sich anschaut, was in Deutschland und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren geleistet worden ist, dann erkennt man, dass wir ein deutliches Absinken insbesondere beim Stickstoff, aber auch beim Phosphor an Einträgen zu verzeichnen haben. Deutschland wäre mit 5.200 Tonnen Reduzierungspotenzial dabei. Und wenn Sie diese Zahlen jetzt hier gesehen haben – 2003 und 2004 haben wir eine Belastung unter 5.400 Tonnen erreicht. Wenn wir jetzt quasi eine Reduktion von 5.400 Tonnen erreichen sollen, ist das unter den Maßgaben, wie jetzt vorgeschlagen worden ist, nicht möglich. Wir brauchen da eine solide Datengrundlage und dann werden wir uns auch darauf verständigen können.
16. Wie wird die Landesregierung ihren Einfl uss nutzen, damit die Bundesregierung dieser festen Quotenregelung zustimmt – und ich ergänze jetzt –, also auf festen belastbaren Daten, wie Sie das eben hier ausgeführt haben?
Ja, die Arbeitsgruppe hat in dieser Woche getagt – das haben Sie wahrscheinlich auch aufgenommen – und es ist ja sehr klar auch vom WWF im Übrigen sehr positiv beurteilt worden, was Deutschland und insbesondere in dem Zusammenhang Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren geleistet hat. Ich betone nochmals: Wenn wir eine Datenbasis vorgelegt bekommen, die belastbar ist und die auch den Helsinkibeschlüssen und der Nitratrichtlinie entsprechen, werden wir uns einem Quotensystem nicht widersetzen.
Eine Zusatzfrage hätte ich: Wie schätzen Sie, Herr Minister, die Situation ein, wird es bis zum 15. November, haben Sie gesagt, da wird die Konferenz in Krakow sein, diese belastbare Datenbasis geben und wird sie von anderen Ländern auch so akzeptiert werden?