und es muss Schluss sein mit sozialdemokratischer Finanzpolitik. Wir brauchen eine Finanzpolitik, die für die Bürgerinnen und Bürger da ist.
Meine Damen und Herren, die Redezeit ist ausgeschöpft. Weitere Wortmeldungen sind nicht mehr möglich. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2771. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2771 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD,
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und der FDP – FAG grundlegend überarbeiten, Drucksache 5/2799(neu).
Antrag der Fraktionen DIE LINKE und der FDP: FAG grundlegend überarbeiten – Drucksache 5/2799(neu) –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Teilnahme an der öffentlichen Anhörung zum FAG-Entwurf am 10.09. hier in diesem Saal, die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen unserer beiden Kommunalverbände, die im September tagten, und die Diskussionen in Kreistagen und Gemeindevertretungen unseres Landes zu diesem Thema dürften im Prinzip jegliche Begründung für den vorliegenden Antrag erübrigen.
Die Anhörung und der daraus resultierende Antrag sprechen für sich. Der Grundtenor der FAG-Anhörung lässt sich nach meiner Wahrnehmung wie folgt zusammenfassen:
Erstens. Von allen Angehörten wurde das dringende Erfordernis unterstrichen, das bisherige FAG umfassend zu novellieren.
Zweitens. Von nahezu allen Angehörten wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Zielstellung des Gesetzentwurfs, nämlich sowohl zwischen Land und Kommunen als auch zwischen den einzelnen Kommunen einen fairen, aufgabengerechten und transparenten kommunalen Finanzausgleich zu erreichen, mit diesem Gesetzentwurf verfehlt wird.
Drittens. Es wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass die Einzelfragen beziehungsweise Detailprobleme der horizontalen Finanzmittelverteilung gegenüber der zentralen Problematik der vertikalen Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen nachrangig seien.
Viertens. Der zentrale und einhellige Kritikpunkt war allerdings, dass das Land mit dem vorgelegten Gesetzentwurf seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die kommunale Selbstverwaltung zu fördern und für die Kommunen eine angemessene und, ich betone, aufgabengerechte Finanzausstattung zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang wurde insbesondere der Fortschreibung des sogenannten Gleichmäßigkeitsgrundsatzes durch den Gesetzentwurf massiv widersprochen, und das war auch richtig so, da er unter den radikal veränderten Rahmenbedingungen, weniger Schlüsselzuweisungen, weniger Steuereinnahmen, keine aufgabengerechte Finanzausstattung der kommunalen Ebenen sichern kann.
Das kann man auch nicht mit der ständigen Wiederholung der Formeln: „Wir sitzen alle in einem Boot“ oder „Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft“ heilen.
Meine Damen und Herren, die von mir angesprochenen Punkte der Anhörung lassen sich ergänzen und in Nuancen sicherlich modifizieren, sie lassen sich aber nicht negieren.
Diese Anhörung war Wort für Wort, Silbe für Silbe ein einziger und ganz klarer nie da gewesener Hilferuf der Kommunen an die Abgeordneten des Landtages.
Und das kann ich nicht nur in der Vergangenheit sagen, sondern jede Stellungnahme, die täglich neu eingeht, und die dazu gefassten Beschlüsse in Kreistagen und Gemeindevertretungen unterstreichen das.
Meine Damen und Herren, die Anhörung hat auch verdeutlicht, und die erste Beratung im Innenausschuss bestätigt dies, dass es angesichts des enormen Zeitdrucks kaum möglich wäre, gegenwärtig einen zweiten Anlauf zu einem tatsächlichen FAG-Reformansatz zu unternehmen. Ich sage nur das Stichwort Zwei-QuellenModell. Das wäre mit der erneuten Novelle im Jahre 2011 zu leisten, so hört man Hoffnungen beziehungsweise Appelle vieler Angehörter. Keiner versteht aber, dass Landtagsentschließungen, die uns schon vor zwei beziehungsweise drei Jahren darauf aufmerksam gemacht haben, dass wir über den Wert des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes nachdenken müssen, dass das für dieses Hohe Haus wahrscheinlich nicht wichtig ist und solche Entschließungen wenig verlässlich sind.
Auch vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, ja, geradezu unverantwortlich, dass die finanzwissenschaftlichen Gutachten zur Novelle des FAG keinen Eingang in die Beratungen des Landtages oder seine Fachausschüsse finden sollen.
Meine Damen und Herren, dieser komplizierten Situation, wie sie die Anhörung zum Ausdruck gebracht hat, entspricht der vorliegende Antrag der Fraktionen DIE LINKE und FDP. Im laufenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zur FAG-Novelle nimmt der Landtag die Landesregierung in Verantwortung.
Sie nämlich – und das sage ich ganz deutlich an die Landesregierung gerichtet – hat erstens den enormen Zeitdruck verursacht, unter dem die parlamentarische Beratung stattfinden muss, wenn die FAG-Novelle nach ihrem Fahrplan zum 01.01.2010 in Kraft treten soll.
Sie nämlich, die Landesregierung, hat zweitens diesen inhaltlich äußerst kritikwürdigen Gesetzentwurf zu verantworten, in dem sie die zahlreichen Hinweise, Anmerkungen und Kritiken, die es schon im Rahmen der Verbandsanhörung gegeben hat, weitgehend ignoriert hat. Hiervon hatte der Landtag im Rahmen der Ersten Lesung am 16. Juli 2009 keine Vorstellung. Erst die Anhörung hat verdeutlicht, dass sich die Landesregierung über die Einwände der kommunalen Ebene offensichtlich komplett hinweggesetzt hat.
Sie nämlich, die Landesregierung, hätte drittens in Kenntnis der finanzpolitischen Entwicklungen dieses Jahres den FAG-Entwurf in der vorliegenden Form gar nicht
verabschieden dürfen. Eine aufgabengerechte Ausfinanzierung, so, wie es unsere Verfassung vorschreibt, ist auf diese Weise geradezu ausgeschlossen.
Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen wird die Landesregierung in unserem Antrag aufgefordert, dem Landtag unverzüglich einen vor dem Hintergrund der FAG-Anhörung überarbeiteten Entwurf zur Neugestaltung des FAG vorzulegen, der die fehlende Gewährleistung einer angemessenen Mindestausstattung der Kommunen im vorliegenden Entwurf ausräumt und gleichzeitig damit den Entwurf des Doppelhaushaltsplanes entsprechend anpasst.
Ich empfehle daher jedem einzelnen Landtagsabgeordneten, meine Damen und Herren, das Gespräch mit seinem Bürgermeister, mit seinem Landrat, mit seinem Amtsausschussvorsitzenden zu führen und über den FAG-Entwurf zu beraten. Die Zustimmung zum vorliegenden Antrag der Fraktionen DIE LINKE und FDP wäre der richtige Beitrag für einen dann beginnenden Dialog.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der beiden Oppositionsfraktionen, die Landesregierung aufzufordern, unverzüglich einen überarbeiteten FAGEntwurf vorzulegen, unabhängig von der Frage, ob er mit der Geschäftsordnung des Landtags und dem Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens überhaupt vereinbar ist, legt die Vermutung nahe, dass Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, den Ernst der wirtschaftlichen Lage, die Notwendigkeit der Novellierung des FAG sowie unsere Verantwortung als Landtagsabgeordnete nicht erkannt haben und scheinbar auch nicht wirklich wissen, was im Finanzausgleichsgesetz eigentlich geregelt ist und was mit der aktuellen grundlegenden Novellierung des FAG dann auch umgesetzt werden soll. Deshalb lassen Sie mich, auch wenn ich es am 16. Juli sehr ausführlich in der Einbringungsrede schon getan habe, einige Grundsätze noch einmal wiederholen.
Der von der Landesregierung im Juli 2009 beschlossene und dem Landtag zugeleitete Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze sichert den Kommunen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Landes weiterhin das Recht auf eine angemessene Finanzausstattung. Wird die vorgeschlagene Novellierung ihren Grundsätzen entsprechend dahin gehend nicht umgesetzt, besteht die ernsthafte Gefahr, dass das Land zumindest hinsichtlich einiger Gemeinden nicht mehr den verfassungsrechtlich garantierten Rechten wie der Sicherung der Leistungsfähigkeit steuerschwachen Kommunen und dem Ausgleich einer unterschiedlichen Belastung mit Ausgaben im Wege des Finanzausgleichgesetzes Rechnung tragen kann. Aber das, meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, kann doch wohl von Ihnen auch nicht gewollt sein.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, dass ein solcher Gesetzentwurf auch bei mir im Haus nicht irgendwo zwischen Tür und Angel erarbeitet werden kann und erarbeitet worden ist. Die Landesregierung hat ihren Auftrag, den Artikel 73 Absatz 2 der Landesverfassung auch in Zukunft umzusetzen, sehr ernst genommen. Bekanntlich hat das Innenministerium unter anderem ein umfassendes finanzwissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse ausgewertet und bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes berücksichtigt worden sind. Es wäre schön, wenn auch die Damen und Herren von den antragstellenden Fraktionen dieses im Vorfeld einmal gelesen hätten und nicht jetzt im Gesetzgebungsverfahren mit allen möglichen Mitteln und vorgeschobenen Argumenten versuchen, die dringend notwendige Novellierung des Finanzausgleiches zu blockieren.
Neben dem Gutachten gab es vielfältige Eigenüberlegungen und Berechnungen, auch bei mir im Hause, wie Vergleiche mit den Vorschriften in anderen Bundesländern, intensive Gespräche und Abstimmungen mit den fachlich tangierten Ministerien und mit den kommunalen Landesverbänden, auch wenn diese sich heute häufig nicht mehr daran erinnern können. Deshalb: Das Gesetz zur Novellierung zum FAG ist wie vorhergehende Gesetze im Dialog mit der kommunalen Familie entstanden und trägt der Entwicklung der aktuellen Entwicklung angemessen Rechnung. Nicht nur, dass die Berechnungen im Gesetzentwurf selbst auf Basis der damals vorliegenden aktuellen Daten durchgeführt wurden, auch die Frage, ob mit der Novelle des FAG dem Recht der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung Rechnung getragen wird, ist unter Ergebnis der Maisteuerschätzung 2009 beantwortet worden.
Dabei ist auch zu beachten, dass die Finanzausgleichsleistungen im Vergleich zu den Jahren 2007 bis 2009 zurückgehen. Es ist keine Willkür der Landesregierung oder gar feudalistische Stellung des oberfeudalen Caffiers, sondern eine Folge des Einwohnerschwundes, mit dem unser Land zu kämpfen hat, dem Auslaufen des Solidarpakts II und nunmehr zusätzlich mit der Wirtschafts- und der Finanzkrise.
Unter dem Rückgang der Finanzausgleichsleistung war schon seit Langem absehbar, und darauf hat die Landesregierung immer wieder aufmerksam hingewiesen, der Entwurf des FAG verteilt die Zuweisungen dorthin, wo sie notwendig und geboten sind.
Im Übrigen möchte ich – und das scheint ja hier immer wieder unterzugehen – noch einmal darauf hinweisen, dass es immer noch mehr Finanzzuweisungen als im Jahr 2006 in der Gesamtmasse gibt. Das scheint bei Ihnen – aber da waren Sie ja in Regierungsverantwortung – in der Gesamtdiskussion irgendwie immer unterzugehen.