Protokoll der Sitzung vom 23.09.2015

strichen und das Wort ,könnenʻ durch das Wort ,müssenʻ ersetzt.“

Welche Auswirkungen haben diese Veränderungen?

Zu Nummer 1: Durch den angeführten Satz 5 wird klargestellt, dass die derzeit praktizierte Schulwahlfreiheit in den kreisfreien und den ehemaligen kreisfreien Städten im Primarbereich beibehalten werden kann.

Zu Nummer 2: Diese rechtliche Klarstellung hebt einen innerhalb des Schulgesetzes bestehenden Konflikt verschiedener Rechtsnormen auf und garantiert, dass die derzeit praktizierte Schulwahlfreiheit in den kreisfreien und ehemaligen kreisfreien Städten im Primarbereich beibehalten werden kann.

In Artikel 2 wird geregelt, dass das Vierte Gesetz der Änderung des Schulgesetzes am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.

Was würde passieren, wenn wir diese Gesetzesänderungen nicht vornehmen?

Ohne Änderung des Schulgesetzes müssen zum kommenden Schuljahr verbindliche Schuleinzugsgebiete im Primarbereich eingeführt werden. Die Unruhe bei Schulen, Trägern und Eltern kann man sich sicherlich lebhaft vorstellen.

Warum wird jetzt nicht die Schulwahlfreiheit des Primarbereiches, die Schulwahlfreiheit für alle Schulen dort eingeführt?

Da gibts auch mehrere Gründe:

Erstens. Die Beibehaltung der Schulwahlfreiheit an Standorten mit mehreren Grundschulen hat sich bewährt.

Zweitens. Die Schulwahlfreiheit bei Mehrfachstandorten gefährdet keinen Grundschulstandort.

Drittens. Zweck der Beschränkung auf die Mehrfachstandorte ist der Erhalt eines breiten Netzes an Grundschulen in unserem dünn besiedelten Flächenland. Dies gibt den Trägern von Grundschulen im ländlichen Raum größere Planungssicherheit und gewährt auch in Zukunft Investitionen in unsere Schulen.

Und viertens. „Kurze Beine, kurze Wege“ soll auch weiterhin gelten. Unsere Grundschülerinnen und Grundschüler sollen nicht unnötigerweise längere Schulwege erhalten.

Wie gehts jetzt weiter?

Nächste Woche wird im Ausschuss die Vorbereitung der Anhörung vorgenommen.

(Marc Reinhardt, CDU: Nächste Woche erst?)

Wir werden voraussichtlich am 11. November eine Anhörung durchführen, am 2. Dezember wird dann die abschließende Beratung im Bildungsausschuss sein. Die Zweite Lesung wird in der Dezemberlandtagssitzung durchgeführt und somit kann das Schulgesetz am 1. Januar 2016 in Kraft treten, wenn wir die Reihenfolge so einhalten. Es werden nur kleine Änderungen vorgenommen, damit kommen wir aber den Wünschen der Eltern und der Schulträger nach. Stimmen Sie einer Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Simone Oldenburg, DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil diesem Gesetzentwurf ein breiter Diskussionsprozess der demokratischen Fraktionen vorausgegangen ist, kann ich nur sagen, das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich habe der Rede des Abgeordneten Butzki nichts hinzuzufügen und schließe mich der Auffassung an, dass eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich gewesen wäre. Deswegen bitte ich um Verständnis dafür, dass ich hiermit meine Rede beende,

(Manfred Dachner, SPD: Sehr gut.)

für die Zusammenarbeit danke und eine Überweisung in den Ausschuss empfehle. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU und Simone Oldenburg, DIE LINKE – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na, Mensch!)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Oldenburg von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über die Schülerzuordnung an den Grundschulen Wismars entscheidet als Schulträger die Hansestadt Wismar. Das besagt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg. So wurde sie in der Junisitzung des Kreistages beschlossen, so ist es für alle in Wismar wohnenden Schülerinnen und Schüler sinnvoll. So ist es bis zur Kreisgebietsreform gewesen, so ist es auch heute und genauso ist es eigentlich falsch – falsch, weil sich der Landkreis Nordwestmecklenburg mit dieser Entscheidung zwar für die Kinder ausgesprochen hat, aber gegen das geltende Schulgesetz gehandelt hat, falsch, weil das Schulgesetz vorschreibt – ich zitiere aus dem Paragrafen 46 –: „Der Einzugsbereich einer Schule ist grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise müssen und die kreisfreien Städte können abweichend von Satz 1 für die allgemein bildenden Schulen auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche festlegen.“ Ende des Zitats.

Nun haben also alle oder fast alle ehemaligen kreisfreien Städte falsch gehandelt und gegen geltendes Recht verstoßen. Es gibt zwei Varianten, diesen Zustand zu heilen.

Zum einen müssten die Schulentwicklungspläne der Kreise umgehend geändert werden, die Kreistage müssten sich damit erneut befassen und die Unruhe in den Städten wäre groß. Alle Kinder, die in Wismar im Neubaugebiet „Kagenmarkt“ wohnen, müssten zwangsläufig in die dortige Schule. Alle Kinder aus dem Neubaugebiet „Friedenshof“ müssten an die Grundschule am Friedenshof und, und, und. Aber warum? Es ist eine Stadt. Den Kindern würden ihre Gruppen aus dem Kindergarten genommen werden, denn für die Kindergärten existieren keine Einzugsbereiche. Soziale Kontakte – gerade bei dem großen und neuen Schritt in die Schule – sind so wichtig. Deshalb finde ich es im Sinne der Lütten gut und richtig, dass dieser Schritt nicht gegangen wird, sondern dass wir uns für die zweite Variante entschieden haben, nämlich für eine Änderung des Schulgesetzes.

Der Entwurf des Gesetzes sieht vor, dass an Mehrfachstandorten – und das sind alle ehemaligen kreisfreien Städte – eben die Schulwahlfreiheit für das Stadtgebiet eingeführt wird. Hätte man nicht diese Lösungsvariante gewählt, würden Eltern und Kinder vor riesigen Problemen stehen. Es hätte bedeutet, dass das eine Kind der Familie am „Friedenshof“ eingeschult wird, wohingegen das zwei Jahre ältere Geschwisterkind die Grundschule in Wendorf besucht. Logistische Herausforderungen, Zeitknappheit, Trennung von Geschwistern, unterschiedliche Horte – mehr Böses kann man Eltern nicht zumuten.

(Unruhe bei Andreas Butzki, SPD, und Marc Reinhardt, CDU)

Oder man wird gestört vom Kollegen Reinhardt, das ist auch was Böses.

Deshalb sehe ich die Notwendigkeit dieser Änderung, damit das bestehende Gute nicht zum unlogischen Schlechten wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, allerdings sind mit dieser Schulgesetznovelle nicht alle Unzulänglichkeiten und Fragen bei der Regelung der Schülerbeförderung geklärt. Erhalten dann Eltern, deren Kinder eine weiter entfernte Schule besuchen, künftig Zuschüsse beziehungsweise eine gänzlich kostenfreie Schülerbeförde

rung zu ihrer Schule oder nicht? Wie wird die Schülerbeförderung also in den ehemaligen kreisfreien Städten sowie in Rostock und Schwerin geregelt?

Hier muss auch diese Gesetzesänderung endlich Licht ins Dunkel bringen, denn es kommt nicht nur auf die Schulen an, es kommt nicht nur auf den Lehrer an, es kommt auch auf die kostenfreie Schülerbeförderung an. Um darüber zu diskutieren und wirklich Eltern zu entlasten und den Kindern auch bei der Schülerbeförderung den kostenlosen Zugang zur Bildung zu ermöglichen, stimmen wir selbstverständlich für die Überweisung dieses Antrages.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Andreas Butzki, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Reinhardt von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich als Störenfried habe nach den Ausführungen von Herrn Butzki und Frau Oldenburg nur noch wenig Erhellendes dazu beizutragen. Wir haben jetzt schon mehrfach gehört, dass es darum geht, Rechtssicherheit für eine praktizierte Lösung durchzusetzen, und dafür ist dieser Gesetzentwurf geeignet. Er betrifft im Übrigen nicht nur die großen ehemaligen kreisfreien Städte, sondern am Ende dann auch Städte wie Neustrelitz oder Güstrow, die ja auch Mehrfachstandorte haben. Und ich glaube, in Waren ist es zum Beispiel auch so. Insofern sind noch einige Mehrfachstandorte davon betroffen.

Es ist, wie gesagt, eine Verabredung aus der Inklusionsrunde. Und die letzte Frage, die offen bleibt, ist – und die wird uns hoffentlich im nächsten Redebeitrag beantwortet –, warum die GRÜNEN sich dieser gemeinsamen Verabredung jetzt verweigern. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung und freue mich auf den Redebeitrag der Kollegin Berger. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU und Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Berger von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

(Torsten Renz, CDU: Aber wir haben noch Redezeit, Frau Berger.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mich wundert es sehr, dass Sie so gespannt sind auf meinen Redebeitrag,

(Torsten Renz, CDU: Ja.)

weil Ihnen ja unsere Position durch Obleutegespräche auch bereits bekannt sein sollte.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ich gebe sie aber gerne noch mal zu Protokoll und möchte auch hier die Gelegenheit nutzen, um unsere Position öffentlich zu machen.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Zum Ersten: Wir teilen die erste Änderung, die erste Schulgesetzänderung, die vorgeschlagen wird. Natürlich wollen wir auch und begrüßen es, dass jetzt an Mehrfachstandorten die Schulwahlfreiheit für Grundschulen festgeschrieben wird. Und wir wollen auch Rechtssicherheit für die ehemaligen kreisfreien Städte schaffen, die quasi bisher das gesamte Stadtgebiet zu einem Einzugsbereich erklärt haben, wodurch quasi alle Schulen, die sich in diesem Stadtgebiet befunden haben oder befinden, auch die örtlich zuständigen Schulen sind.

Dass wir Inhalte begrüßen, gilt nicht für den zweiten Teil dieser Schulgesetzänderung. Da geht es nämlich darum, dass alle kreisfreien Städte zukünftig Einzugsgebiete bilden müssen, und nicht Einzugsgebiete, wie ich das eben beschrieb, wie es für die Vergangenheit galt, ein Einzugsgebiet für die gesamte Stadt, sondern ein Vermerk des Bildungsministeriums beschreibt ganz deutlich, dass die ehemaligen kreisfreien Städte, aber auch die noch kreisfreien oder die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin stadtteil- beziehungsweise straßenbezogene Einzugsbereiche bilden müssen. Das ist aus unserer Sicht mehr Bürokratie statt der bisher gelebten guten Praxis, dass die Kinder das innerhalb des Stadtgebietes wählen dürfen. Ich finde nicht, dass wir diesen ehemaligen kreisfreien Städten, also den Mehrfachstandorten beziehungsweise den kreisfreien Städten, diese Mehrbürokratie zumuten müssen. Darum sind wir gegen diesen Teil der Schulgesetzänderung.

Die einzige Begründung, die sich aus dieser Änderung für mich ergibt, wäre tatsächlich, wie auch die Abgeordnete Oldenburg es eben zu Protokoll gab, ein Zusammenhang mit der Schülerbeförderung. Aber genau diesen Gedanken gehen Sie nicht zu Ende und greifen diesen Punkt „Schülerbeförderung – Änderung des Schulgesetzes in puncto Schülerbeförderung“ nicht auf.